Beschluss des Bundesrates
Gesetz zur Umsetzung des Rahmenbeschlusses 2005/214/JI des Rates vom 24. Februar 2005 über die Anwendung des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung von Geldstrafen und Geldbußen

Der Bundesrat hat in seiner 874. Sitzung am 24. September 2010 beschlossen, zu dem vom Deutschen Bundestag am 8. Juli 2010 verabschiedeten Gesetz einen Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 des Grundgesetzes nicht zu stellen.