Mitteilung des Präsidenten
Benennung von Beauftragten des Bundesrates in Beratungsgremien der Europäischen Union für die neue Generation von Arbeitsgruppen im Rahmen der Offenen Methode der Koordinierung zur Umsetzung des strategischen Rahmens für die europäische Zusammenarbeit auf dem Gebiet der allgemeinen und beruflichen Bildung
("ET 2020")

Der Bundesrat hat in seiner 942. Sitzung am 26. Februar 2016 (BR-Drucksache 038/16(B) HTML PDF ) die Benennung von Bundesratsbeauftragen und Stellvertreter/innen für folgende Kommissionsarbeitsgruppen beschlossen. Für nachfolgende Arbeitsgruppen müssen noch Benennungen vorgenommen werden:

Der Bundesrat kann gemäß § 6 Absatz 1 EUZBLG in Verbindung mit Abschnitt I der Bund-Länder-Vereinbarung zu diesen Arbeitsgruppen wie zuvor aufgeführt eine/n Bundesratsbeauftragten oder eine/n Stellvertreter/in zur ständigen Teilnahme (Liste A) benennen. Die Benennungen gelten unter der Voraussetzung, dass die/der Beauftragte und ihr/e Stellvertreter/in nicht gleichzeitig an Sitzungen der Arbeitsgruppe teilnehmen.