Empfehlungen der Ausschüsse
Gesetz zur Weiterentwicklung des Teilzeitrechts - Einführung einer Brückenteilzeit

972. Sitzung des Bundesrates am 23. November 2018

A

1. Der Ausschuss für Arbeit, Integration und Sozialpolitik empfiehlt dem Bundesrat, zu dem Gesetz einen Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 des Grundgesetzes nicht zu stellen.

B

2. Der Ausschuss für Arbeit, Integration und Sozialpolitik empfiehlt dem Bundesrat ferner, folgende Entschließung zu fassen:

Der Bundesrat begrüßt, dass mit diesem Gesetz notwendige Schritte getan werden, die für eine zeitgemäße Gestaltung und Weiterentwicklung des Teilzeitrechts notwendig sind.

Der Bundesrat bittet, im Rahmen der Evaluation dieses Gesetzes eine Weiterentwicklung des Teilzeitrechts zu prüfen. Insbesondere bei der Ausgestaltung des Rechtsanspruchs auf befristete Teilzeit, aber auch bei der Senkung der Schwellenzahl für Betriebe mit mehr als 45 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern bittet der Bundesrat, die Wirksamkeit und Praktikabilität dieser Regelungen zu prüfen.

Auch bezüglich der für Unternehmen zwischen 46 und 200 Beschäftigten vorgesehenen Zumutbarkeitsgrenze sollte geprüft werden, ob auf diese verzichtet werden kann.

Der Bundesrat bittet weiter, eine stärkere Flexibilisierung zu prüfen. Die Regelung, dass Beschäftigte sich für einen längeren Zeitraum von einem Jahr bis fünf Jahre im Voraus festlegen müssen und die Arbeitszeit im Verlauf dieser Zeit auch nicht mehr verändert werden kann, sollte nachgebessert werden.