Antrag des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat: Halbzeitüberprüfung/Halbzeitrevision des mehrjährigen Finanzrahmens 2014 bis 2020 - Ergebnisorientierter EU-Haushalt - COM (2016) 603 final

Punkt 81 der 952. Sitzung des Bundesrates am 16. Dezember 2016

Der Bundesrat möge gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG wie folgt beschließen: Strategische Ausrichtung

Haushaltsobergrenze

Reform der Eigenmittel

Laufzeit des MFR der EU-Förderprogramme

Flexibilität

Finanzinstrumente

Verknüpfung des EU-Haushalts mit der wirtschaftspolitischen Koordinierung im Rahmen des Europäischen Semesters

Gemeinsame Agrarpolitik nach 2020

Umwelt-, Natur- und Klimaschutz

Förderung von Forschung, Entwicklung und Innovation sowie Connecting- Europe-Fazilität

Rolle der Kohäsionspolitik

Angemessene Finanzausstattung für alle Regionen

Planungssicherheit

Verhältnis zwischen den ESIF und dem Europäischen Fonds für Strategische Investitionen (EFSI)

Partnerschaftliche Programmierung und Ergebnisorientierung

Stärkung der Europäischen Territorialen Zusammenarbeit

Überregelung und Verwaltungs- und Kontrollbelastung

Umsetzung nach nationalem Recht und konsequenter Single-Audit-Ansatz

Er fordert zudem, künftig einen konsequenten Single-Audit-Ansatz zu verfolgen, um doppelte Kontrollen zu vermeiden, Wertungswidersprüche zwischen den Kontrollorganen auszuschließen und die Kontrollkosten zu reduzieren. Die Prüfungen durch die europäischen Institutionen sollten sich auf Betrugs- und Korruptionsbekämpfung beschränken.

Beihilferegime

Verhältnismäßigkeit

Direktzuleitung an die Kommission