Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Europäischen Rat, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Gemeinsam für die Jugend Europas - Ein Appell zur Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit COM (2013) 447 final

Der Bundesrat wird über die Vorlage gemäß § 2 EUZBLG auch durch die Bundesregierung unterrichtet.

Hinweis: vgl.
Drucksache 758/12 (PDF) = AE-Nr. 121000,
Drucksache 759/12 (PDF) = AE-Nr. 121004,
Drucksache 521/13 (PDF) = AE-Nr. 130537 und AE-Nr. 130199

Brüssel, den 19.6.2013 COM (2013) 447 final

Die künftige Dynamik und der künftige Wohlstand Europas liegen in den Händen der jungen Menschen. Ihr Talent, ihre Energie und ihre Kreativität werden Europa - wenn es die Wirtschafts- und Finanzkrise überwunden haben wird - zu Wachstum und zur Steigerung seiner Wettbewerbsfähigkeit verhelfen. Aber gerade die jungen Menschen wurden besonders hart von der Krise getroffen. Derzeit sind in Europa etwa 6 Millionen Menschen unter 25 Jahren arbeitslos, und insgesamt 7,5 Millionen sind weder beschäftigt noch in Aus- oder Weiterbildung. Im ersten Quartal 2013 betrug die Jugendarbeitslosenquote in Europa 23,5 % und war damit doppelt so hoch wie die - ebenfalls bereits sehr hohe - Arbeitslosenquote in der Gesamtbevölkerung. In einigen Ländern sind mehr als die Hälfte der jungen Menschen, die arbeiten möchten, ohne Beschäftigung.

Das bedeutet zum einen, dass gewaltige Ressourcen ungenutzt bleiben, die zu verschwenden Europa sich nicht leisten kann, und zum anderen, dass wir es mit einer sozialen Krise zu tun haben, die Europa nicht weiter hinnehmen darf. Die Jugendarbeitslosigkeit hat tiefgreifende Auswirkungen auf den Einzelnen wie auch auf Gesellschaft und Wirtschaft. Wenn es nicht bald gelingt, die aktuellen Trends umzukehren, besteht die Gefahr, dass die aktuelle hohe Jugendarbeitslosigkeit die längerfristigen Beschäftigungsaussichten der jungen Menschen zunichtemacht, was gravierende Konsequenzen für das künftige Wachstum und den sozialen Zusammenhalt hätte. Im Rahmen der umfassenderen europäischen Strategie zur Schaffung von Wachstum und Beschäftigung muss es für die Europäische Union höchste Priorität haben, jungen Menschen zum Einstieg in den Arbeitsmarkt und zum Verbleib im Arbeitsmarkt sowie zum Erwerb und zur Weiterentwicklung der für eine künftige Beschäftigung erforderlichen Qualifikationen zu verhelfen.

Seit Beginn der Finanzkrise arbeitet die Kommission gemeinsam mit den Mitgliedstaaten an der Bewältigung der wirtschaftlichen und sozialen Folgen der hohen und weiter zunehmenden Arbeitslosigkeit. Bei manchen dieser Arbeiten wird es einige Zeit dauern, bis sie Früchte tragen. Europa braucht tiefgreifende Strukturreformen, um wettbewerbsfähiger zu werden, und dies geschieht nicht über Nacht. Die wesentlichen Reformen müssen daher von rasch greifenden Maßnahmen flankiert werden, die das Wachstum ankurbeln und jungen Menschen helfen, Arbeit zu finden und grundlegende Fertigkeiten zu erwerben. Diese Maßnahmen werden Vertrauen schaffen und den jungen Menschen vermitteln, dass sie zuversichtlich in die Zukunft blicken können.

Die Kommission hat eine Reihe konkreter und praktikabler Maßnahmen vorgeschlagen, mit denen eine sofortige Wirkung erzielt werden kann - zuletzt im Dezember 2012 mit dem Jugendbeschäftigungspaket und im März 2013 mit der Beschäftigungsinitiative für junge Menschen, für die ein Finanzierungsvolumen von 6 Mrd. EUR vorgesehen ist. Über einige dieser Vorschläge wurde bereits auf EU-Ebene Einigung erzielt, so dass sie nunmehr umgehend in Ausbildungs- und Beschäftigungsmöglichkeiten für junge Menschen umgemünzt werden müssen. Andere Vorschläge, insbesondere diejenigen, die den Mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) 2014-2020 betreffen, müssen erst noch von den EU-Legislativorganen verabschiedet werden.

Vor diesem Hintergrund soll der vorliegende Bericht aufzeigen, welche Schritte unverzüglich zu unternehmen sind, um junge Menschen wieder in Arbeit oder Ausbildung zu bringen. Im Einzelnen sind dies:

In vielen dieser Bereiche wurde bereits das Fundament gelegt. Nun muss die Priorität auf der beschleunigten und zeitlich vorgezogenen Umsetzung der Maßnahmen liegen. Der Erfolg wird sowohl vom politischen Willen der Mitgliedstaaten als auch von den Kapazitäten des privaten Sektors zur Schaffung von Chancen für junge Menschen abhängen. Die EU kann nicht die auf nationaler Ebene notwendigen Arbeiten leisten. Sie kann aber darauf hinwirken, dass etwas geschieht, indem sie in den länderspezifischen Empfehlungen den dringendsten Reformbedarf aufzeigt, für die Verbreitung bewährter Verfahren sorgt, Investitionen aus dem EU-Haushalt mobilisiert und jungen Menschen dabei behilflich ist, die Vorteile des europäischen Binnenmarkts in vollem Umfang zu nutzen.

Die Europäische Kommission fordert die europäischen Institutionen, die Mitgliedstaaten, die Sozialpartner und die Zivilgesellschaft auf, die in diesem Bericht genannten Maßnahmen in partnerschaftlicher Zusammenarbeit umzusetzen und auf der Tagung des Europäischen Rates im Juni ihre entschlossene politische Unterstützung für die geplanten Maßnahmen zuzusichern.

1. Die Jugendgarantie Realität werden lassen

Im Rahmen des im Dezember 2012 vorgestellten Jugendbeschäftigungspakets forderte die Kommission die Mitgliedstaaten auf, dafür zu sorgen, dass allen jungen Europäerinnen und Europäern innerhalb von vier Monaten nach Verlassen der Schule oder nach Eintritt der Arbeitslosigkeit ein Beschäftigungs-, Ausbildungs- oder Praktikumsangebot hoher Qualität gemacht wird. Hierfür wurde der Begriff "Jugendgarantie" geprägt.

Der Vorschlag der Kommission wurde vom Rat im April 2013 verabschiedet. Nun muss die Priorität auf der Umsetzung liegen. Entsprechend niedergeschlagen hat sich dies in den von der Kommission formulierten länderspezifischen Empfehlungen 2013. Darin hat die Kommission bei 19 Mitgliedstaaten dringende Maßnahmen zur Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit angemahnt, unter anderem Maßnahmen der aktiven Arbeitsmarktpolitik, die Stärkung der öffentlichen Arbeitsverwaltung und die Unterstützung von Ausbildungs- und Lehrlingsprogrammen. All diese Maßnahmen werden einen Beitrag zur Einlösung der Jugendgarantie leisten (ein Überblick über die einschlägigen Empfehlungen findet sich in Anhang I).

Die Umsetzung der Jugendgarantie erfordert kontinuierliche Investitionen auf nationaler Ebene. Die Erfahrungen - etwa in Österreich und Finnland - zeigen jedoch, dass sich diese Investitionen auszahlen und dass die wirtschaftlichen und sozialen Kosten eines Untätigbleibens weitaus höher sind als die Umsetzungskosten. Es wird einige Zeit dauern, bis die Jugendgarantie in vollem Umfang wirksam wird. Daher kommt es entscheidend darauf an, den Prozess unverzüglich einzuleiten, und zwar mit klar ausformulierten länderspezifischen Umsetzungsplänen, in denen genauestens dargelegt wird, wie die Jugendgarantie - unter Berücksichtigung von Art und Umfang der Herausforderungen in den unterschiedlichen nationalen Kontexten - in die Praxis umgesetzt werden soll.

Die Kommission fordert daher

2. Den Europäischen Sozialfonds zum Nutzen der jungen Menschen mobilisieren

Die EU-Strukturfonds haben sich über viele Jahrzehnte hinweg als kräftiger Motor für die Arbeitsplatzschaffung und den sozialen Zusammenhalt in Europa erwiesen. Die Mittelausstattung des Europäischen Sozialfonds (ESF) beläuft sich für den Zeitraum 2007-2013 auf nahezu 80 Mrd. EUR. Daher kann er massive Unterstützung leisten für europaweite Maßnahmen zur Integration junger Menschen in den Arbeitsmarkt und zur Entwicklung des Humankapitals.

In den Jahren 2014 bis 2020 wird den europäischen Struktur- und Investitionsfonds (ESIF) eine zentrale Rolle bei der Unterstützung junger Menschen und der Umsetzung der Jugendgarantie zufallen. Dringend erforderlich ist eine baldige Einigung über den nächsten Mehrjährigen Finanzrahmen und die Programme zu seiner Umsetzung, wenn sichergestellt sein soll, dass der ESF und andere ESIF unmittelbar im Januar 2014 zum Einsatz kommen können. In der Einigung muss zum Ausdruck kommen, welch hohe Priorität die EU der Bekämpfung und Verhinderung von Jugendarbeitslosigkeit beimisst: Bei Zuweisung eines Anteils von mindestens 25 % der Kohäsionsmittel für den ESF könnte gewährleistet werden, dass mindestens 80 Mrd. EUR für Investitionen in Europas Humankapital verfügbar bleiben.

Gleichzeitig arbeiten die Mitgliedstaaten gemeinsam mit der Kommission intensiv an der Planung der nächsten Generation operationeller Programme, die die Grundlage für den Einsatz dieser Mittel bilden werden. Hier bietet sich die einzigartige Chance, die neuen Programme auf die dringendsten Reformprioritäten in den Bereichen Wachstum und Beschäftigung auszurichten, wie sie in den länderspezifischen Empfehlungen formuliert wurden, und insbesondere die Jugendgarantie einzulösen.

Die Kommission fordert daher

3. Den Startschuss für die Beschäftigungsinitiative für junge Menschen geben

Im Bestreben, die finanzielle Unterstützung noch gezielter auf die von Arbeitslosigkeit und Nichterwerbstätigkeit junger Menschen am stärksten betroffenen Regionen und die betroffenen Personen selbst zu konzentrieren, hat der Europäische Rat im Februar beschlossen, eine spezielle Beschäftigungsinitiative für junge Menschen auf den Weg zu bringen, die mit EU-Haushaltsmitteln in Höhe von 6 Mrd. EUR gefördert werden soll. Die Initiative wird auf einzelne junge Menschen im Alter zwischen 15 und 24 Jahren abzielen, die weder in einem Beschäftigungsverhältnis stehen noch eine allgemeine oder berufliche Ausbildung absolvieren ("not in employment, education or training" - NEETs), und die bereits über den ESF geleistete Unterstützung zur Umsetzung der Jugendgarantie ergänzen.

Die Kommission hat in nur kurzer Zeit die erforderlichen Legislativvorschläge ausgearbeitet und im März 2013 dem Europäischen Parlament und dem Rat vorgelegt.1 Nun geht es vor allem darum, dass das Europäische Parlament und der Rat diese Vorschläge billigen und die nötigen Finanzmittel so bald wie möglich zur Verfügung stellen.

3.1 Die Beschäftigungsinitiative für junge Menschen in den Fokus rücken und zeitlich vorziehen

Die Kommission hat vorgeschlagen, die Unterstützung aus der Beschäftigungsinitiative für junge Menschen auf Regionen mit Jugendarbeitslosenquoten über 25 % und innerhalb dieser Regionen auf junge Menschen (NEETs) im Alter zwischen 15 bis 24 Jahren zu konzentrieren. An diesen Kriterien soll weiter festgehalten werden: Eine Absenkung der Schwelle würde die Mittel zu stark aufsplittern - zum Nachteil der Regionen mit dem größten Bedarf.2 Wichtig ist auch, dass die Beschäftigungsinitiative in erster Linie zur Abstützung der Jugendgarantie genutzt wird. Andere Zielgruppen werden durch andere ESIF-Finanzierungen und insbesondere den ESF unterstützt.

Um sicherzustellen, dass die Gelder aus der Beschäftigungsinitiative rasch fließen, sobald der Rechtsrahmen verabschiedet wurde, schlägt die Kommission vor, das Profil des nächsten Mehrjährigen Finanzrahmens so anzupassen, dass der gesamte Betrag in Höhe von 6 Mrd. EUR in den ersten beiden Jahren der Laufzeit des nächsten MFR gebunden wird. Erreicht werden soll diese durch eine Änderung des Umsetzungsprofils anderer Programme, so dass die jährlichen Mittelbindungen insgesamt unverändert bleiben.

Die operationellen Programme und die Projekte der Mitgliedstaaten, die jungen Menschen zu

Arbeitsplätzen, Lehrstellen oder Ausbildungsangeboten hoher Qualität verhelfen sollen, müssen so weit startklar sein, dass mit ihrer Durchführung unverzüglich begonnen werden kann, und zwar noch bevor die Partnerschaftsvereinbarungen und der Rechtsrahmen in Kraft sind. Voraussetzung hierfür ist, dass die Mitgliedstaaten ihre Programme rechtzeitig fertigstellen. Die Kommission wird sie dann zügig behandeln.

Die Kommission fordert daher

3.2 Die Aktionsteams gegen Jugendarbeitslosigkeit wiederbeleben

Im Jahr 2012 hat die Kommission gemeinsam mit den Mitgliedstaaten, in denen die Jugendarbeitslosigkeit besonders hoch ist, Aktionsteams gegen Jugendarbeitslosigkeit eingesetzt. Diese Teams sollten dafür sorgen, dass die EU-Strukturfonds so genutzt werden, dass eine größtmögliche Wirkung zum Nutzen junger Menschen erzielt wird. Auf diese Weise wurden bereits EU-Mittel in Höhe von etwa 16 Mrd. EUR einer rascheren Verwendung zugeführt oder umgeschichtet. Dies wird letztlich mehr als einer Million junger Menschen helfen, und vor Ort sind bereits erste Ergebnisse spürbar (siehe unten und Anhang II) .

Beispiele für von den Aktionsteams gegen Jugendarbeitslosigkeit erzielte Ergebnisse

Zu den bereits umgesetzten Maßnahmen zählen Workshop-Schulen und Beschäftigungsworkshops, an denen bereits 9 500 junge Menschen teilgenommen haben. Subventionen in Form einer Absenkung der von Unternehmen, die junge Menschen einstellen, zu zahlenden Sozialversicherungsbeiträge wurden bereits für 142 000 junge Menschen gewährt. Die neue Strategie für Unternehmertum und Jugendbeschäftigung sieht 100 weitere Maßnahmen zur Bekämpfung von Jugendarbeitslosigkeit vor. Für diese zum Teil vom ESF kofinanzierten Maßnahmen werden 3,485 Mrd. EUR bereitgestellt. In den Regionen mit den höchsten Jugendarbeitslosenquoten werden verschiedene spezifische Maßnahmen vom EFRE finanziert.

Aufbauend auf diesen positiven Erfahrungen beabsichtigt die Kommission, die Aktionsteams, die mit den im Rahmen der Beschäftigungsinitiative für junge Menschen förderfähigen Mitgliedstaaten zusammenarbeiten, wiederzubeleben und auszuweiten. Auf Initiative der betreffenden Mitgliedstaaten werden Teams eingerichtet, die die Arbeiten zur Erstellung der operationellen Programme unterstützen und beschleunigen und die Mitgliedstaaten beraten sollen, wie die EU-Mittel aus dem ESF und der Beschäftigungsinitiative am besten zur Umsetzung der Jugendgarantie eingesetzt werden können.

Die Kommission fordert daher

4. Mobilität fördern mit EURES und dem ESF

Der Binnenmarkt bietet eine Fülle von Beschäftigungs- und Ausbildungsmöglichkeiten für junge Menschen in Europa. Alles spricht dafür, dass die jungen Menschen äußerst interessiert sind, diese Chancen zu ergreifen. Die in anderen Mitgliedstaaten bestehenden Möglichkeiten in Echtzeit ermitteln und nutzen zu wollen, kann jedoch ein entmutigendes Unterfangen sein. Daher ist die Kommission bereits seit langem bemüht, die Mobilität der Arbeitskräfte zu erleichtern - zum Nutzen des Einzelnen wie auch der Arbeitgeber und der europäischen Wirtschaft insgesamt.

Das EURES-Portal bietet Zugang zu über 1,4 Millionen Stellenangeboten und etwa 31 000 registrierten Arbeitgebern. Noch schöpft das EURES-Netz aber nicht sein ganzes Potenzial aus. Die Kommission hat eine umfassende Reform in Angriff genommen, die es dem EURES-System ermöglichen soll, künftig besser auf die Realitäten des Arbeitsmarktes zu reagieren und den Fokus stärker auf die Mobilität junger Menschen zu legen, indem nicht nur Stellen angeboten werden, sondern auch Kombinationen von Arbeit und Lernen, wie etwa Lehrlingsausbildungen. Außerdem sollen das EURES-Portal nutzerfreundlicher gestaltet und bis Ende dieses Jahres eine EURES-Charta vorgelegt werden, in der auf EU-Ebene abgestimmte Leitlinien für die nationalen EURES-Durchführungsmaßnahmen festgelegt werden. Darüber hinaus arbeitet die Kommission an neuen Rechtsvorschriften zum Ausbau der EURES-Dienste sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitsuchende. Ziel ist es, mehr freie Stellen anzubieten, die Zusammenführung von Stellenangeboten und Bewerbungen zu verbessern und gleichzeitig EURES besser in die nationalen Arbeitsverwaltungen zu integrieren.

Möglichkeiten aufzutun, im Ausland zu arbeiten oder zu lernen, ist das eine für einen jungen Menschen, etwas anderes ist es jedoch, diese Möglichkeiten auch zu nutzen. Die Kommission erprobt derzeit ein neues System, das junge Menschen dazu ermutigen soll, die in EURES bekanntgemachten Beschäftigungsmöglichkeiten auch tatsächlich zu ergreifen, und KMU darin unterstützen soll, junge Arbeitsuchende aus ganz Europa einzustellen. "Dein erster EURES-Arbeitsplatz" hilft jungen Menschen bei der Arbeitssuche in anderen Mitgliedstaaten, indem es finanzielle Unterstützung für Sprachkurse und andere notwendige Schulungsmaßnahmen, für die Deckung der Reisekosten und für Integrationsprogramme im Falle der Einstellung durch ein KMU leistet. Im Rahmen des Pilotprojekts "Dein erster EURES-Arbeitsplatz" sollen etwa 5 000 Personen in den sechs teilnehmenden Mitgliedstaaten vermittelt werden. 2013 soll das Pilotprojekt auf die Vermittlung in Lehrlingsausbildungen und Praktika ausgeweitet werden. Die ersten Ergebnisse sind sehr ermutigend, und einige Mitgliedstaaten, beispielsweise Deutschland, haben auf der Grundlage dieses Modells eigene Mobilitätsprogramme entwickelt.

Innerhalb des nächsten MFR wird das Europäische Programm für sozialen Wandel und soziale Innovation zusätzliche Möglichkeiten einer direkten Finanzierung im Umfang von jährlich etwa 5 Mio. EUR bieten, um diese Art gezielter Programme zu unterstützen. Angesichts der Größe der Herausforderung wird es jedoch in erster Linie an den Mitgliedstaaten - also deren öffentlichen Arbeitsverwaltungen - und den Arbeitgebern sein, aufbauend auf den mit "Dein erster EURES-Arbeitsplatz" gewonnenen Erfahrungen die Arbeitsvermittlung im Wege der Mobilität innerhalb der EU stärker finanziell zu unterstützen. Der ESF steht bereit, um Hilfestellung zu leisten: Ab 2014 werden Möglichkeiten einer finanziellen Unterstützung für Sprachkurse und Berufsorientierungsmaßnahmen, Reisekosten und die Integration im Gastland bestehen.

Die Kommission fordert daher

5. Den Übergang von der Schule ins Erwerbsleben erleichtern

Jungen Menschen nach Verlassen der Schule oder Universität bei der Integration in den Arbeitsmarkt behilflich zu sein ist unmittelbarer Bestandteil der Umsetzung der Jugendgarantie. In den diesjährigen länderspezifischen Empfehlungen hat die Kommission 16 Mitgliedstaaten empfohlen, den Fokus auf die Reform der Programme im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung - durch Stärkung der arbeitsbezogenen Komponente und damit verbunden der Arbeitsmarktrelevanz - sowie auf die beschleunigte Reform der Lehrlingsausbildung zu legen. Dieser Prozess kann durch EU-Haushaltsmittel gefördert werden: Die Mitgliedstaaten können den ESF, die Beschäftigungsinitiative für junge Menschen und das Programm "Erasmus +" nutzen, um Qualität und Effizienz ihrer Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung zu steigern.

Der Übergang von der Schule ins Erwerbsleben war ein zentrales Thema des Jugendbeschäftigungspakets, das zwei spezifische Initiativen zur Erleichterung dieses Übergangs vorsieht: die Europäische Ausbildungsallianz und den Qualitätsrahmen für Praktika.

5.1 Die Europäische Ausbildungsallianz implementieren

Die Erfahrung hat gezeigt, dass Länder mit gut entwickelten, attraktiven Berufsbildungssystemen und insbesondere mit fest etablierten Lehrlingsausbildungssystemen und einer stärker arbeitspraktischen Ausrichtung die Aufgabe, den Übergang von der Schule ins Erwerbsleben zu erleichtern und die Jugendarbeitslosigkeit gering zu halten, leichter bewältigen. Eine wichtige Komponente der Jugendbeschäftigungsstrategie muss daher die Verbesserung des Angebots an und der Qualität von Lehrstellen sein.

Wie im Jugendbeschäftigungspaket angekündigt, ruft die Kommission eine Europäische Ausbildungsallianz ins Leben, um damit einen Beitrag zur Verbesserung der Qualität von und des Angebots an Ausbildungsplätzen zu leisten und die Einstellung gegenüber dem arbeitsplatzbezogenen Lernen zu ändern. Die Allianz wird Mitgliedstaaten, Sozialpartner, Unternehmen, die Kommission und andere relevante Akteure mit dem Ziel zusammenbringen, qualitativ hochwertige Ausbildungskonzepte in Art einer Lehrlingsausbildung sowie Exzellenz in der arbeitsplatzbezogenen Berufsbildung zu entwickeln und nationale Partnerschaften für eine duale Ausbildung zu fördern.

Der Startschuss für die Allianz soll am 2. Juli 2013 gegeben werden. Dies wird eine gute Gelegenheit sein, den privaten Sektor zu mobilisieren und neue Impulse für die Entwicklung von Angebot und Nachfrage an bzw. nach qualitativ hochwertigen Lehrlingsausbildungen und arbeitsplatzbezogenem Lernen zu geben. Die Unternehmen können davon nur profitieren, wenn sie Zugang zu einem riesigen Pool potenzieller Kandidaten für eine Lehrlingsausbildung haben und wenn sie jetzt investieren, um künftig über hochqualifizierte Arbeitskräfte verfügen zu können.

Die Kommission fordert daher

5.2 Praktika hoher Qualität anbieten

Auch Praktika spielen eine wichtige Rolle für den reibungslosen Übergang von der Schule in die Arbeitswelt, erst recht angesichts der Krise. Praktika hoher Qualität verbessern die Beschäftigungsfähigkeit junger Menschen und stellen wichtige Möglichkeiten für den Einstieg in eine reguläre Beschäftigung dar.

Trotz des breiten Konsenses über die Bedeutung von Praktika bestehen jedoch erhebliche Bedenken hinsichtlich der Qualität der angebotenen Praktika und ihres Zusatznutzens. Die Bedenken betreffen unzureichende Lerninhalte, unangemessene Arbeitsbedingungen und die Aneinanderreihung von Praktika, die letztlich zur Ersetzung regulärer Arbeitsplätze missbraucht werden. Um diese Bedenken auszuräumen, hat die Kommission im Rahmen des Jugendbeschäftigungspakets eine neue europäische Initiative für einen europäischen Qualitätsrahmen für Praktika angekündigt. Die Kommission hat hierzu die Sozialpartner konsultiert, und die Arbeiten an dem Rahmen werden nun beschleunigt vorangetrieben, damit bis Ende 2013 ein Vorschlag vorgelegt werden kann.

Die Kommission fordert daher

5.3 Erasmus: grenzüberschreitende Bildungs- und Ausbildungsmöglichkeiten anbieten

Spezielle EU-Programme leisten auch einen wichtigen Beitrag zur Entwicklung der Berufsbildung und zur Unterstützung junger Menschen, die die Möglichkeiten des Binnenmarkts in vollem Umfang nutzen wollen. Eine höhere Mobilität bei Studierenden fördert gleichzeitig die Mobilität der Arbeitskräfte und die Entstehung eines stärker integrierten Arbeitsmarktes. So hat es das bestehende Programm für lebenslanges Lernen - und insbesondere das Unterprogramm für die berufliche Aus- und Weiterbildung "Leonardo Da Vinci" - bereits mehr als 500 000 in beruflicher Aus- oder Weiterbildung befindlichen Personen und 225 000 Hochschulstudierenden ermöglicht, arbeitsplatzbezogene Ausbildungsangebote in anderen Mitgliedstaaten zu nutzen und sowohl ihre berufsspezifischen Qualifikationen als auch die von Arbeitgebern nachgefragten Querschnittsqualifikationen weiterzuentwickeln.

Beispiele für die Unterstützung junger Menschen durch die europäischen Programme zur Förderung von Mobilität in der beruflichen Bildung

Innerhalb des nächsten MFR werden - als Teil des von der Kommission vorgeschlagenen Programms "Erasmus +" - die Mittel zur Förderung der Mobilität erheblich aufgestockt, so dass insgesamt fast 5 Millionen junger Menschen, darunter 700 000 Teilnehmer berufsbildender Maßnahmen, unterstützt werden können. Die Zusammenarbeit zwischen Arbeitgebern und Bildungsträgern wird durch strategische Partnerschaften und sektorale Qualifikationsallianzen vertieft, um Bildungsprogramme höherer Qualität und grenzüberschreitende Mobilität zu fördern.

Die Wirkung dieser Zusammenarbeit kann verstärkt werden durch Finanzspritzen aus nationalen Quellen und aus EU-Fonds, insbesondere aus dem ESF, um Chancen für eine noch größere Zahl junger Menschen zu eröffnen. Es ist offenkundig, dass ein hoher Bedarf an grenzüberschreitender Mobilität besteht und dass es bezüglich der Zahl der Vermittlungsmöglichkeiten noch erhebliches Wachstumspotenzial gibt. Um die Erschließung dieses Potenzials zu erleichtern, wird die Kommission die Umsetzung dieses Teils des Programms "Erasmus +" beschleunigt vorantreiben; die Mitgliedstaaten sollten hierfür die ihnen zugewiesenen ESF-Mittel einsetzen.

Die Kommission fordert daher

5.4 In Qualifikationen investieren und Angebot und Nachfrage besser aufeinander abstimmen

Wettbewerbsfähigkeit, Innovationskapazität und Produktivität Europas hängen wesentlich von der Verfügbarkeit gut ausgebildeter Arbeitskräfte ab. Der sich dauerhaft abzeichnende Trend zu immer höheren Qualifikationsanforderungen bringt es mit sich, dass es für junge Menschen, die nicht über die von der Wirtschaft verlangten Qualifikationen verfügen, zunehmend schwierig wird, eine Beschäftigung zu finden. Die Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit erfordert daher Maßnahmen zur Behebung von Qualifikationsdefiziten und zur besseren Abstimmung von Qualifikationsangebot und -nachfrage.

Der Prozess des Qualifikationserwerbs beginnt in der Schule und setzt sich mit Hochschulausbildung und arbeitsplatzbezogenem Lernen fort. Viele Bildungssysteme sind aber heutzutage nicht leistungsfähig genug, wie die unannehmbar hohen Schulabbrecherquoten belegen, und vielfach gelingt es nicht, den jungen Menschen grundlegende Fertigkeiten zu vermitteln. Somit ist es dringend erforderlich, die Bildungssysteme so auszugestalten, dass sie besser auf den aktuellen und den künftigen Qualifikationsbedarf reagieren können, damit Diskrepanzen zwischen Qualifikationsangebot und Qualifikationsnachfrage ("Qualifikationsmismatch") und Engpässe vermieden werden.

Priorität muss der Überwindung des "Qualifikationsmismatchs" in Sektoren gelten, in denen anerkanntermaßen ein Potenzial für die Schaffung von Arbeitsplätzen besteht, wie IKT, Gesundheitswesen und Umweltwirtschaft. Im März 2013 hat die Kommission eine EU-weite "Multi-Stakeholder-Partnerschaft" - nämlich die "Große Koalition für digitale Arbeitsplätze" - ins Leben gerufen mit dem Ziel, das Problem des im IKT-Sektor der EU bestehenden Qualifikationsmangels anzugehen und die projizierten Hundertausende von freien Stellen, die entsprechende Qualifikationen erfordern, besetzen zu können. Im Rahmen ihres Aktionsplans für die im Gesundheitswesen tätigen Arbeitskräfte in der EU hat die Kommission im April 2013 eine Gemeinsame Maßnahme auf den Weg gebracht, die zur Verbesserung der Prognosen und der Planung im Bereich des Gesundheitspersonals beitragen soll. Dabei werden Mitgliedstaaten und Interessengruppen zum Austausch bewährter Verfahren zusammengeführt. Auch führt die Kommission derzeit eine länderübergreifende Kartierungsstudie zu innovativen Anwerbeverfahren, beispielsweise durch Nutzung sozialer Medien, durch mit dem Ziel, junge Menschen für eine Laufbahn im Gesundheitswesen zu gewinnen. Die Kommission wird weitere, ähnliche Koalitionen oder umfassendere Aktionspläne auf den Weg bringen, um das Potenzial für die Schaffung von Arbeitsplätzen in der Umweltwirtschaft freizusetzen.

Für junge Menschen, die auf der Suche nach einer Beschäftigung sind und ein eigenes Unternehmen gründen möchten, sind auch unternehmerische Fähigkeiten unverzichtbar. Praktische unternehmerische Erfahrung wäre für alle jungen Menschen hilfreich, um die Brücke von Schule und Ausbildung in die reale Welt schlagen und Kreativität in unternehmerisches Handeln umsetzen zu können. Zur Untermauerung des Wandels in allen Bereichen des Bildungswesens wird die Kommission detailliertere Leitlinien für eine Erziehung zum Unternehmertum formulieren. Eine Kooperationsmaßnahme mit der OECD zu Orientierungsrahmen für die Erziehung zum Unternehmertum in Schulen, in der beruflichen Aus- und Weiterbildung und in Hochschulen ("Guiding Frameworks for Entrepreneurial Education at the levels of schools, VET and universities") wird dazu beitragen, unternehmerisches Denken zu vermitteln.

Um jungen Menschen bei der Aufnahme einer Beschäftigung im Ausland behilflich zu sein, arbeitet die Kommission ferner in enger Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten und den Interessenträgern auf die Schaffung eines Europäischen Raums der Kompetenzen und Qualifikationen hin. Ziele sind die grenzüberschreitende Anerkennung von Qualifikationen und Kompetenzen und die Förderung der Arbeitskräftemobilität.

Die Kommission fordert daher

6. In längerfristiger Perspektive einen europäischen Arbeitsmarkt schaffen

Die meisten der im Vorangehenden beschriebenen Maßnahmen werden, wenn sie unverzüglich umgesetzt werden, unmittelbare Wirkung entfalten. Mittelfristig muss jedoch noch sehr viel mehr getan werden, um die Wirtschaft zu reformieren und einen echten europäischen Arbeitsmarkt aufzubauen, in dem sich alle Bürger - ob alt oder jung - frei bewegen können, um einer Beschäftigung nachzugehen oder ein Studium oder eine Ausbildung zu absolvieren. Auf diese Weise wird die europäische Wirtschaft dynamischer und flexibler werden bei gleichzeitiger Gewährleistung des notwendigen Schutzes für diejenigen, die von ihrem Recht, im Ausland zu leben, zu arbeiten und zu studieren, Gebrauch machen.

Es wurden bereits zahlreiche Vorschläge vorgelegt, wie für ein effizienteres Funktionieren des Binnenmarkts gesorgt werden kann. Unter anderem wurden Änderungen an der Berufsqualifikationsrichtlinie und der Richtlinie über die Portabilität von Zusatzrentenansprüchen sowie eine Richtlinie zur Durchsetzung der Rechte mobiler Arbeitnehmer vorgeschlagen. Ferner besteht die dringende Notwendigkeit, für eine verbesserte Durchsetzung geltenden EU-Rechts, insbesondere in Bezug auf Arbeitsplätze und Arbeitsbedingungen, zu sorgen. Darüber hinaus arbeitet die Kommission an bürgerfreundlicheren Vorschriften im Bereich der Koordinierung der sozialen Sicherheit hinsichtlich der Leistungen bei Arbeitslosigkeit und prüft, inwieweit es möglich wäre, Leistungen bei Arbeitslosigkeit an Arbeitskräfte, die eine Beschäftigung in einem anderen Mitgliedstaat suchen, für einen längeren Zeitraum als die derzeit üblichen drei Monate auszuzahlen.

Auch der jüngste Kommissionsvorschlag zur Modernisierung der öffentlichen Arbeitsverwaltungen und zur Stärkung ihrer Zusammenarbeit wird zur Verbesserung des praktischen Funktionierens der Arbeitsmärkte und zur Umsetzung der Arbeitsmarktprogramme beitragen und somit den jungen Menschen zum Einstieg in den Arbeitsmarkt verhelfen. Die Kommission wird die Einrichtung eines Netzes öffentlicher

Arbeitsverwaltungen vorschlagen, um ein Benchmarking-System einzuführen. Entsprechende Maßnahmen des Voneinanderlernens werden zum Aufbau eines europäischen Arbeitsmarkts und letztlich zu besseren und effektiveren Beschäftigungsdiensten sowohl für Arbeitsuchende als auch für Arbeitgeber führen.

Die Kommission fordert daher

7. Arbeitsplätze schaffen: Unternehmen bei der Anwerbung junger Menschen unterstützen

Die Jugendarbeitslosigkeit wird sich nur dann nachhaltig senken lassen, wenn die Wirtschaft mehr Arbeitsplätze schafft. Sämtliche in Europa laufenden Aktivitäten zur Wiederankurbelung von Wachstum und Beschäftigung werden daher einen Beitrag zur Lösung des Problems der Jugendarbeitslosigkeit leisten. Die auf europäischer Ebene im Kontext des Jahreswachstumsberichts und auf nationaler Ebene im Rahmen der länderspezifischen Empfehlungen aufgezeigten Prioritäten geben den Weg für die Zukunft vor. Besondere Anstrengungen sind erforderlich, um die richtigen Anreize für Unternehmen, insbesondere für KMU, zu setzen, junge Menschen einzustellen und zu halten.

Junge Menschen sind unverhältnismäßig stark von Arbeitslosigkeit betroffen. Dies ist eine Folge weitreichenderer, tief verwurzelter Probleme im Funktionieren der Arbeitsmärkte. Außerdem sind junge Menschen in vielen Ländern unter den Beschäftigten mit befristeten Arbeitsverträgen überrepräsentiert. Eine Verringerung der bei den Beschäftigungsschutzvorschriften bestehenden Unterschiede zwischen befristeten und unbefristeten Arbeitsverhältnissen wird Neueinsteigern, insbesondere jungen Menschen, den Übergang von einer kurzfristigen Erstbeschäftigung zu einem dauerhafteren Arbeitsverhältnis mit guten Zukunftsperspektiven erleichtern. Würden darüber hinaus die Kosten für die Erstanstellung junger Menschen gesenkt, beispielsweise durch gezielte Beihilfen und eine Reduzierung der Sozialversicherungsbeiträge im Falle geringqualifizierter Arbeitsplätze, könnte dies unter bestimmten Umständen ebenfalls einen wichtigen Beitrag leisten.

KMU, vor allem aber Kleinstunternehmen, sind ein besonders starker Motor für die Schaffung von Arbeitsplätzen für junge Menschen. Daher sollten alle erdenklichen Anstrengungen unternommen werden, um ihnen Zugang zu den Finanzmitteln zu verschaffen, die sie benötigen, um zu gedeihen. Hier fällt den EU-Instrumenten, insbesondere dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, eine zentrale Rolle zu, sowohl mit Blick auf die direkte Unterstützung von KMU als auf mit Blick auf die Kofinanzierung eines breiten Spektrums von Finanzinstrumenten. Auch die Europäische Investitionsbank (EIB) spielt eine Schlüsselrolle, wenn es darum geht, KMU Zugang zu Finanzierungen zu verschaffen. Die jüngste Kapitalerhöhung um 10 Mrd. EUR dürfte es ermöglichen, im Zeitraum 2013-2015 jährlich 12,5 Mrd. EUR für die direkte finanzielle Unterstützung von KMU bereitzustellen, so dass insgesamt etwa 37,5 Mrd. EUR für KMU-Kredite mobilisiert werden können, wenn auch andere Arten von Ausleihungen, die den KMU indirekt zugutekommen, und Kofinanzierungen berücksichtigt werden. Im Übrigen arbeitet die Kommission derzeit gemeinsam mit der EIB an der Entwicklung gemeinsamer Instrumente zur Unterstützung der Kreditvergabe an KMU.

Die Kommission fordert daher

Anhang 1:
Länderspezifische Empfehlungen zur Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit

BEBeschäftigungsanreize, Aktivierungsmaßnahmen, Maßnahmen zum Ausgleich von Arbeitskräfteangebot und -nachfrage sowie Maßnahmen im Bereich Bildung, lebenslanges Lernen und berufliche Bildung für ältere und junge Menschen vereinfacht und ihre Kohärenz stärkt;
BGdie nationale Beschäftigungsinitiative für Jugendliche beispielsweise durch eine Jugendgarantie beschleunigt;
das Schulgesetz verabschiedet und die Hochschulreform fortsetzt, insbesondere durch eine bessere Ausrichtung der Bildungsergebnisse auf die Erfordernisse des Arbeitsmarktes und eine stärkere Zusammenarbeit zwischen Bildungswesen, Forschung und Wirtschaft;
DKdie Qualität der beruflichen Ausbildung verbessert, um die Abbrecherquoten zu verringern, und gewährleistet, dass weitere Lehrstellen geschaffen werden;
EEdie Bemühungen um eine bessere Abstimmung der allgemeinen und beruflichen Bildung auf den Bedarf des Arbeitsmarktes fortsetzt, unter anderem durch stärkere Einbeziehung der Sozialpartner und durch gezielte Maßnahmen zur Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit;
ESdie in der Strategie für Jugendbeschäftigung und Unternehmertum 2013-2016 dargelegten Maßnahmen zur Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit beispielsweise durch eine "Jugendgarantie" umsetzt und ihre Wirksamkeit überwacht;
seine Bemühungen um größere Arbeitsmarktrelevanz der allgemeinen und beruflichen Bildung, um Verringerung der Schulabbrecherquoten und um Verbesserung des lebenslangen Lernens fortsetzt und zu diesem Zweck insbesondere die duale Berufsausbildung über die derzeitigen Pilotphase hinaus verlängert und bis Ende 2013 ein System zur umfassenden Überwachung schulischer Leistungen einführt;
FIdie laufenden Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeitsmarktchancen junger Menschen und Langzeitarbeitsloser umsetzt und genau überwacht und dabei besonders auf die Verbesserung des Qualifikationsniveaus abhebt;
FRweitere Maßnahmen ergreift, um den Übergang von der Schule zur Arbeit reibungsloser zu gestalten, beispielsweise durch eine Jugendgarantie und den Ausbau des Lehrstellenangebots;
HUMaßnahmen gegen die Jugendarbeitslosigkeit ergreift, zum Beispiel durch eine "Jugendgarantie";
eine nationale Strategie für Schulabbrecher umsetzt und sicherstellt, dass das Bildungssystem alle jungen Menschen mit arbeitsmarktrelevanten Fähigkeiten, Kompetenzen und Qualifikationen ausstattet; die Übergänge zwischen den verschiedenen Bildungsstufen und zum Arbeitsmarkt erleichtert; eine Hochschulreform durchführt, die auf eine Erhöhung der Hochschulabsolventenquote, insbesondere in der Gruppe der benachteiligten Studierenden, abzielt;
ITweitere Maßnahmen zur Ankurbelung der Arbeitsmarktbeteiligung, insbesondere von Frauen und jungen Menschen, ergreift, beispielsweise durch eine Jugendgarantie;
die berufliche Aus- und Weiterbildung ausbaut, die Effizienz der staatlichen Arbeitsvermittlung steigert und die Berufsberatung für Studenten verbessert; die Maßnahmen zur Bekämpfung des Schulabbruchs verstärkt, die Leistung der Schulen und die Lernergebnisse verbessert, auch durch eine Reformierung des Systems der beruflichen Weiterentwicklung und der Laufbahnentwicklung für Lehrer;
LTdie Beschäftigungsfähigkeit junger Menschen zum Beispiel durch eine "Jugendgarantie" erhöht, die Umsetzung und Wirksamkeit der
Ausbildungsangebote in Form der Lehre verbessert und anhaltende Diskrepanzen zwischen Qualifikationsangebot und -nachfrage abbaut;
LUdie Anstrengungen zur Verringerung der Jugendarbeitslosigkeit verstärkt, indem die Ausgestaltung und die Überwachung aktiver Arbeitsmarktmaßnahmen verbessert werden; die allgemeine und berufliche Bildung vor allem von Menschen mit Migrationshintergrund fördert, damit die Qualifikationen junger Menschen besser auf die Arbeitsmarktbedürfnisse abgestimmt sind;
LVdie Langzeit- und Jugendarbeitslosigkeit bekämpft, indem es die Tragweite und Wirksamkeit der aktiven Arbeitsmarktpolitik und der gezielten Sozialleistungen erhöht; die Beschäftigungsfähigkeit junger Menschen beispielsweise durch eine Jugendgarantie verbessert, eine umfassende Berufsberatung einrichtet, Reformen im Bereich der Berufsbildung umsetzt und die Qualität und Zugänglichkeit von Lehrstellen verbessert;
MTweiter politische Anstrengungen unternimmt, um die Schulabbrecherquote zu senken, insbesondere durch die Einrichtung eines umfassenden Überwachungssystems, und die Arbeitsmarktrelevanz der Bildung und Ausbildung steigert, um Fachkräftelücken anzugehen, einschließlich durch die angekündigte Reformierung des Ausbildungssystems;
PLverstärkte Anstrengungen zur Senkung der Jugendarbeitslosigkeit unternimmt (z. B. durch eine Jugendgarantie), das Angebot an Ausbildungsplätzen und praxisorientiertem Lernen sowie die Zusammenarbeit zwischen Schulen und Arbeitgebern ausbaut und die Qualität des Unterrichts verbessert;
ROdie Jugendarbeitslosigkeit bekämpft und den nationalen Plan für die Erwerbstätigkeit von Jugendlichen unverzüglich umsetzt, z. B. durch eine Jugendgarantie;
die Reformen der beruflichen Aus- und Weiterbildung verstärkt; die Hochschulbildung stärker an die Anforderungen des Arbeitsmarktes anpasst und benachteiligten Bevölkerungsgruppen den Zugang erleichtert; eine nationale Strategie gegen den Schulabbruch umsetzt und sich dabei auf einen besseren Zugang zu hochwertiger frühkindlicher Bildung, auch für Roma-Kinder, konzentriert;
SEdie Anstrengungen verstärkt, die Integration von geringqualifizierten jungen Menschen und von Menschen mit Migrationshintergrund durch stärkere und gezieltere Maßnahmen zu verbessern, die ihre Vermittelbarkeit und die Arbeitsnachfrage nach diesen Gruppen erhöhen; stärkere Anstrengungen unternimmt, um den Übergang von der Schule ins Arbeitsleben zu erleichtern, auch durch breitere Nutzung von berufsbegleitenden Ausbildungen, Lehrstellen und anderen Arten kombinierter Ausbildungs- und Arbeitsverträge; die Jugendgarantie ergänzt, um junge Menschen, die nicht in einer allgemeinen oder beruflichen Ausbildung stehen, besser einzubeziehen;
SIweitere Maßnahmen trifft, um die Beschäftigung junger Hochschulabsolventen, älterer Menschen und Geringqualifizierter zu steigern, indem die Ressourcen auf maßgeschneiderte Maßnahmen der aktiven Arbeitsmarktpolitik konzentriert werden und gleichzeitig deren Wirksamkeit erhöht wird;
die Qualifikationen stärker am Bedarf ausrichtet durch Erhöhung der Attraktivität einschlägiger berufsbildender Aus- und Weiterbildungsprogramme sowie durch den Ausbau der Zusammenarbeit mit den relevanten Akteuren bei der Bewertung des Arbeitsmarktbedarfs;
SKverstärkte Anstrengungen unternimmt, um die hohe Jugendarbeitslosigkeit zu bekämpfen, z. B. durch eine Jugendgarantie; Maßnahmen trifft, um junge Menschen für den Lehrberuf zu gewinnen und Bildungsergebnisse zu verbessern; im Bereich der beruflichen Aus- und Weiterbildung das Angebot an arbeitsbasiertem Lernen in Unternehmen stärkt; im Bereich Hochschulbildung für stärker berufsorientierte Bachelor-Programme sorgt;
UKauf der Grundlage des "Youth Contract"-Programms die Maßnahmen zur Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit verstärkt, zum Beispiel über eine
"Jugendgarantie"; die Qualität von Ausbildungsprogrammen verbessert und deren Dauer verlängert, das Qualifikationssystem vereinfacht sowie das Engagement der Arbeitgeber, insbesondere bei der Vermittlung fortgeschrittener und mittlerer technischer Fähigkeiten, stärkt;
die Zahl junger Menschen im Alter von 18-24 Jahren mit sehr schlechten Grundfertigkeiten verringert, u. a. durch eine wirksame Umsetzung des
"Traineeships"-Programms.

Anhang 2:
Wie die Aktionsteams gegen Jugendarbeitslosigkeit junge Menschen unterstützen

Irland- Im Dezember 2012 wurde im Rahmen von Irlands Aktionsplan für
Beschäftigung ein unter der Bezeichnung "Momentum" bekannter "Labour Market Education & Training Fund" eingerichtet, der Qualifizierungsmaßnahmen für bis zu 6 500 Langzeitarbeitslose anbietet. Der ESF wird 10 Mio. EUR zu diesem Fonds beisteuern, der über eine
Gesamtmittelausstattung von 20 Mio. EUR verfügt. Einer der vier Tätigkeitsschwerpunkte des Fonds ist speziell jungen Menschen unter 25 Jahren gewidmet. Im Rahmen dieses Schwerpunkts werden derzeit 816 junge Menschen unterstützt. Da junge Menschen aber auch im Rahmen der anderen drei Schwerpunkte teilnehmen können, beläuft sich die Gesamtzahl der jungen "Momentum"-Teilnehmer auf 1353.
- Es wurden 25 Mio. EUR für das integrierte Programm "Youthreach" neu
zugewiesen, in dessen Rahmen jungen Schulabbrechern ohne Qualifikation oder Berufsausbildung die Teilnahme an Maßnahmen der allgemeinen oder beruflichen Bildung oder an Betriebspraktika angeboten wird. Dadurch wird es ermöglicht, 3 700 Ausbildungsplätze bis Ende 2013 zu erhalten.
Slowakei- Nach der Reallokation der ESF-Mittel wurden im November 2012 zwei
nationale Projekte (mit einem Finanzvolumen von 70 Mio. EUR) ins Leben gerufen, die die Schaffung von Arbeitsplätzen für junge Menschen unter 29 Jahren im privaten Sektor und im Selbstverwaltungsbereich in den Regionen mit der höchsten Jugendarbeitslosigkeit fördern sollen (Ziel: Schaffung von 13 000 neuen Arbeitsplätzen). Die Durchführung der Projekte verläuft bisher erfolgreich, wobei Kleinstunternehmen und KMU das größte Interesse zeigen, jungen Menschen Beschäftigungsmöglichkeiten zu bieten. Bis Mitte Mai 2013 wurden bereits über 6 200 neue Arbeitsplätze (bei Mittelbindungen im Umfang von 33,1 Mio. EUR) geschaffen.
Litauen- In Litauen befinden sich derzeit alle ESF-Maßnahmen in der
Durchführungsphase. Bei einem Projekt wurde eine Neuausrichtung vorgenommen, so dass etwa 6 000 jungen Menschen eine Teilnahme an Berufsbildungsprogrammen angeboten werden kann. Die Mittelausstattung beläuft sich auf etwa 6 Mio. EUR. Das Projekt hat im August 2012 begonnen und endet im August 2013. Insgesamt nehmen 4 851 Personen teil.
- Ein Projekt, in dessen Rahmen jungen Menschen grundlegende
Qualifikationen für ihre erste Stelle vermittelt werden, konnte durch Aufstockung der Mittel um weitere 6 Mio. EUR ausgeweitet werden, so dass rund 6 000 Personen gefördert werden können. Das Projekt hat im Juli 2011 begonnen und endet im November 2013. 4 382 junge Menschen nehmen bereits teil.
- Der Fonds zur Förderung von Unternehmensgründungen (der mit
14,5 Mio. EUR aus dem ESF unterstützt wird) bietet Kredite und Schulungen für Unternehmensgründer und Selbständige an, wobei junge Menschen eine der wichtigsten Zielgruppen sind. Es wurde noch eine neue Maßnahme (mit einer Mittelausstattung von 3 Mio. EUR) genehmigt, um die Attraktivität dieses Kreditmodells für Neugründungen und Selbständige zu erhöhen.
- Eine weitere neue ESF-Maßnahme "Unterstützung für die erste
Beschäftigung" (mit einer Mittelausstattung von 9,3 Mio. EUR) wurde kürzlich verabschiedet und tritt an die Stelle der bestehenden Regelung zur Reduzierung der Sozialversicherungsbeiträge bei der Aufnahme einer ersten Beschäftigung durch Lohnzuschüsse. Das Projekt hat im August 2012 begonnen und endet im September 2015. Laut Planung sollen etwa 20 000 Personen teilnehmen. Bis zum 18 April 2013 waren 4 858 Anträge eingegangen.
- Eine neue Maßnahme "Förderung von Jugendbeschäftigung und
Motivation" (mit einer Mittelausstattung von 2,3 Mio. EUR) wurde am 17. April 2013 verabschiedet. Zwei der Projekte werden auf Freiwilligentätigkeiten und auf die individuelle Unterstützung für besonders gefährdete junge Menschen abstellen.
Lettland- Es wurden 11 Mio. EUR für mehrere Maßnahmen bereitgestellt, mit denen
junge Menschen unterstützt werden, die über keinerlei Berufsqualifikationen verfügen, aber neue, arbeitsmarktorientierte Qualifikationen erwerben möchten. Als Ergebnis dieser Maßnahmen wird der Anteil arbeitsloser junger Menschen, die mit EU-Mitteln gefördert werden, von 24 % auf 40 % steigen. Die Zahl der an Berufsbildungsmaßnahmen teilnehmenden Personen dürfte sich verdoppeln.
- Ziel des auf fünf Jahre angelegten Projekts "Berufsausbildungsprogramme,
Grundfertigkeiten und Kompetenzen für Weiterbildung und Laufbahnentwicklung" ist es, diejenigen, die sich auf dem 2. Niveau der Berufsausbildung befinden, vorzubereiten, um den Erwerb berufsbezogener Kompetenzen und Qualifikationen sowie Weiterbildungsmaßnahmen zu fördern und die Integration in den Arbeitsmarkt zu erleichtern. Das Projekt wird in Partnerschaft mit berufsbildenden Schulen durchgeführt, die 12- bis 18-monatige Programme zur beruflichen Qualifizierung auf dem 2. und dem 3. Niveau für mindestens 4 000 Personen unter 25 Jahren anbieten. Bis Ende Mai 2013 haben bereits 1 372 Studierende das 2. und 3. Niveau der beruflichen Qualifizierung absolviert.
- Im Jahr 2013 wird die vom ESF kofinanzierte Maßnahme "Jugend-Workshops" umgesetzt. Ziel ist es, bis zu 500 jungen Menschen im Alter von 15 bis 24 Jahren, die über keinerlei Berufsausbildung verfügen, die Möglichkeit zu bieten, berufspraktische Erfahrung in drei Berufen zu sammeln, damit sie anschließend eine fundierte Berufswahl treffen können.
Portugal- Eine nationale Initiative mit der Bezeichnung "Impulso Jovem" hat zu einer
umfassenden Neuprogrammierung der Strukturfondsmittel geführt. Bis Ende 2015 wird die Maßnahme 90 000 jungen Menschen auf dem portugiesischen Festland zugutekommen. 143 Mio. EUR ESF-Mittel wurden neu zugewiesen für die Finanzierung von Maßnahmen, zu denen Praktika in Schlüsselsektoren der Wirtschaft ebenso gehören wie die Förderung der Einstellung junger Menschen im Alter von 18 bis 30 Jahren durch Rückerstattung der Arbeitgebersozialversicherungsbeiträge.
- Im Februar 2013 wurde das Programm ausgeweitet, indem die Förderkriterien
weiter gefasst und weitere Regionen einbezogen wurden. Bis Ende Mai nahmen bereits 9 676 junge Menschen teil. Es wurden 10 Mio. EUR aus dem operationellen EFRE-Programm für Madeira auf das betreffende operationelle ESF-Programm übertragen, um Maßnahmen zur Beschäftigung junger Menschen - wie Praktika und Anwerbeinitiativen - zu unterstützen. Bis Ende Mai konnten dadurch 1 497 junge Menschen erreicht werden.
Spanien- In Spanien wurden im Jahr 2012 ESF-Mittel von über 286 Mio. EUR für
Jugendmaßnahmen neu zugewiesen. Davon gingen 135 Mio. EUR an die öffentliche Arbeitsverwaltung, um jungen Menschen bei der Arbeitssuche zu helfen. Zu den bereits umgesetzten Jugendmaßnahmen zählen Workshop-Schulen und Beschäftigungsworkshops, an denen bereits 9 500 junge Menschen teilgenommen haben. Dabei handelt es sich um gemischte Programme, bei denen Beschäftigung und Ausbildung miteinander verknüpft werden. Darüber hinaus werden Subventionen in Form einer Absenkung der von Unternehmen, die junge Menschen einstellen, zu zahlenden Sozialversicherungsbeiträge gewährt; von dieser Regelung haben insgesamt bereits etwa 142 000 junge Menschen profitiert.
- Was die im Jahr 2012 neu zugewiesenen 50 Mio. EUR aus dem ESF für das
Programm zur Bekämpfung von Diskriminierungen anbelangt, bestehen die Maßnahmen zur Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit in erster Linie aus Aktivitäten im Rahmen integrierter Wege zur Beschäftigung, wobei den spezifischen Bedürfnissen unterschiedlicher Gruppen Rechnung getragen wird, wie etwa jungen Menschen mit Behinderungen, jungen Roma, Jugendlichen mit besonderen Schwierigkeiten oder arbeitslosen Jugendlichen mit mittlerer Beschäftigungsfähigkeit.
- Die spanische Regierung hat am 12. März 2013 die Strategie für
Unternehmertum und Jugendbeschäftigung 2013-2106 vorgestellt. Diese Initiative umfasst 100 Einzelmaßnahmen zur Bekämpfung von
Jugendarbeitslosigkeit. Die Maßnahmen wenden sich generell an junge Menschen unter 30 Jahren, insbesondere jedoch an diejenigen, die arbeitslos sind. Für die Verwirklichung der Ziele der Strategie und die Umsetzung der neuen Maßnahmen wurden zusätzliche Mittel in Höhe von 3,485 Mrd. EUR bereitgestellt. Einige der Maßnahmen werden zum Teil aus dem ESF - im Rahmen des laufenden und des künftigen Programmplanungszeitraums - finanziert.
Italien- Im Rahmen der ersten Phase des Kohäsionsaktionsplans wurden
1,4 Mrd. EUR für Maßnahmen zur Förderung von Ausbildung und
Beschäftigung zugewiesen, unter anderem für einen Jugendbeschäftigungsplan im Umfang von 452 Mio. EUR in Sizilien, der schätzungsweise 50 000 jungen Menschen zugutekommen wird, für neue Ausbildungsmaßnahmen für 65 300 Studierende aus den südlichen Regionen und für 13 000 neue Mobilitätsmöglichkeiten. In einer zweiten Phase wurden weitere 620 Mio. EUR für Maßnahmen zur Unterstützung junger Menschen, insbesondere von NEETs, bereitgestellt, unter anderem auch für die
Unterstützung von Unternehmensgründern und die Bekämpfung des
vorzeitigen Schulabbruchs.
- Der ESF kofinanziert auch das "AMVA-Programm", das über Mittel in Höhe
von 118 Mio. EUR verfügt und Lehrlingsausbildungssysteme unterstützt, sowie das "FIXO-Programm" (Beratung und Vermittlung von Schülern), das mit 36 Mio. EUR ausgestattet wurde.
Griechenland- Nach weitreichenden Mittelumschichtungen Ende 2012 wurde im Januar 2013
ein nationaler Jugendaktionsplan beschlossen, für den EU-Mittel in Höhe von 517 Mio. EUR bereitgestellt wurden. Der Plan soll die Beschäftigung junger Menschen, Ausbildungsmaßnahmen und Unternehmertum unterstützen und wendet sich an fast 350 000 junge Menschen. Bei der letzten Umprogrammierung wurde eine zusätzliche Unterstützung in Höhe von 1,2 Mrd. EUR zur Deckung des Liquiditätsbedarfs von KMU vorgesehen. Nach den jüngsten Angaben der griechischen Behörden zählen zu den neuen Initiativen, die in den Jugendaktionsplan aufgenommen wurden und bereits angelaufen sind (mit einer Mittelausstattung von etwa 47 Mio. EUR), die befristete Einstellung arbeitsloser junger Menschen (bis zum Alter von 35 Jahren) im Rahmen kommunaler Arbeitsbeschaffungsprogramme im kulturellen Bereich sowie die Unterstützung von im Bereich der Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung tätigen sozialen Einrichtungen bei der Einstellung junger Arbeitsloser.
- Darüber hinaus wird derzeit die Umsetzung folgender im Aktionsplan
vorgesehener Programme (mit einer Mittelausstattung von etwa