Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur strafrechtlichen Rehabilitierung der nach dem 8. Mai 1945 wegen einvernehmlicher homosexueller Handlungen verurteilten Personen und zur Änderung des Einkommensteuergesetzes

Der Deutsche Bundestag hat in seiner 240. Sitzung am 22. Juni 2017 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz - Drucksache 18/12786 - den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur strafrechtlichen Rehabilitierung der nach dem 8. Mai 1945 wegen einvernehmlicher homosexueller Handlungen verurteilten Personen und zur Änderung des Einkommensteuergesetzes - Drucksachen 18/12038, 18/12379 - mit folgenden Maßgaben, im Übrigen unverändert angenommen:

Artikel 1 wird wie folgt geändert:

In § 1 Absatz 1 wird die Angabe "14" durch die Angabe "16" ersetzt.

In § 3 Absatz 4 Satz 3 werden die Wörter "Staatsanwaltschaft beim Landgericht [einsetzen: Berlin oder Bonn] zuständig" durch die Wörter "Staatsanwaltschaft Berlin zuständig" ersetzt.

Fristablauf: 21.07.17
Erster Durchgang: Drucksache. 262/17 (PDF)