Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Änderung bewachungsrechtlicher Vorschriften

Der Deutsche Bundestag hat in seiner 190. Sitzung am 22. September 2016 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft und Energie - Drucksache 18/9707 - den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung bewachungsrechtlicher Vorschriften - Drucksache 18/8558 - in beigefügter Fassung angenommen.

Gesetz zur Änderung bewachungsrechtlicher Vorschriften

Vom ...

Der Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen:

Artikel 1
Änderung der Gewerbeordnung

Die Gewerbeordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. Februar 1999 (BGBl. I S. 202), die zuletzt durch Artikel 9 des Gesetzes vom 31. Juli 2016 (BGBl. I S. 1914) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1. In der Inhaltsübersicht wird die Angabe zu § 34a wie folgt gefasst:

" § 34a Bewachungsgewerbe, Verordnungsermächtigung".

2. § 34a wird wie folgt geändert:

3. In § 61a Absatz 2 Satz 1 werden die Wörter " § 34a Absatz 1 Satz 5 und Absatz 2 bis 5" durch die Wörter " 34a Absatz 1a Satz 1 und Absatz 2 bis 5" ersetzt.

4. In § 71b Absatz 2 Satz 1 werden die Wörter " § 34a Absatz 1 Satz 5 und Absatz 2 bis 5" durch die Wörter " § 34a Absatz 1a Satz 1 und Absatz 2 bis 5" ersetzt.

Artikel 2
Weitere Änderung der Gewerbeordnung zum 1. Januar 2019

§ 34a der Gewerbeordnung, die zuletzt durch Artikel 1 dieses Gesetzes geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1. Absatz 1 wird wie folgt geändert:

2. Absatz 1a wird wie folgt geändert:

3. Nach Absatz 1a wird folgender Absatz 1b eingefügt:

Artikel 3
Inkrafttreten

Fristablauf: 14.10.16
Erster Durchgang: Drucksache. 164/16 (PDF)