Beschluss des Bundesrates
a) Tätigkeitsbericht 2010/2011 der Bundesnetzagentur - Telekommunikation mit Sondergutachten der Monopolkommission - Telekommunikation 2011: Investitionsanreize stärken, Wettbewerb sichern Drucksache: 823/11 (PDF)

b) Tätigkeitsbericht 2010/2011 der Bundesnetzagentur - Post mit Sondergutachten der Monopolkommission - Post 2011: Dem Wettbewerb Chancen eröffnen

Drucksache: 824/11 (PDF)

c) Tätigkeitsbericht 2010/2011 der Bundesnetzagentur - Telekommunikation und Post mit den Sondergutachten der Monopolkommission - Telekommunikation 2011: Investitionsanreize stärken, Wettbewerb sichern sowie Post 2011: Dem Wettbewerb Chancen eröffnen - Drucksachen 17/8246 und 17/8245 - Stellungnahme der Bundesregierung

Drucksache: 531/12 (PDF)

Der Bundesrat hat in seiner 902. Sitzung am 2. November 2012 beschlossen, zu den Tätigkeitsberichten 2010/2011 der Bundesnetzagentur mit den Sondergutachten der Monopolkommission gemäß § 121 Absatz 1 und 2 TKG i.V.m. §§ 44, 47 Absatz 1 PostG sowie zur Stellungnahme der Bundesregierung zu den Tätigkeitsberichten 2010/2011 der Bundesnetzagentur und zu den Sondergutachten der Monopolkommission gemäß § 121 Absatz 3 TKG und § 44 Satz 2 PostG i.V.m. § 81 Absatz 3 Satz 4 TKG a.F. und § 47 Absatz 1 Satz 3 PostG wie folgt Stellung zu nehmen:

Zu Teil B - Stellungnahme zum Kapitel Telekommunikation

Unter Bezugnahme auf die Aussage in Abschnitt 23 des Sondergutachtens der Monopolkommission sowie auf die Ergebnisse der Weltfunkkonferenz 2012 (WRC 2012) begrüßt der Bundesrat, dass auf der WRC 2012 keine abschließende Entscheidung über eine Zuweisung von Frequenzen für den Mobilfunkdienst getroffen wurden, die bisher dem Rundfunkdienst zugewiesen waren. Der Bundesrat unterstützt ferner, dass auf der WRC 2012 keine frühzeitigen Festlegungen ausgesprochen wurden und stattdessen erst nach Vorliegen der diesbezüglichen Studien, die unter anderem Aufschluss über konvergente Nutzungen des Spektrums für Rundfunk- und Mobilfunkdienste geben sollen, eine Entscheidung getroffen werden soll.

Der Bundesrat bekräftigt seine Auffassung, dass die Sicherung und der Schutz bestehender und zukünftiger Dienste vor allem auch im Lichte ihrer Bedeutung für kulturelle und soziale Belange wesentliche Aspekte der Frequenzpolitik bleiben müssen. Die Entwicklungspotentiale für den Rundfunk - etwa die Technologie des hochauflösenden terrestrischen Fernsehens - sind bei frequenzpolitischen Entscheidungen im Lichte der verfassungsrechtlichen

Entwicklungsgarantie zu berücksichtigen. Der Bundesrat stellt klar, dass das nach Abgabe der digitalen Dividende verbliebene UHF-Rundfunkspektrum von 470 MHz bis 790 MHz auch weiterhin für den Rundfunk benötigt wird. Ebenso muss man für Regie- und Reportagefunk sowie für Veranstaltungstechnik - namentlich bei qualitativ anspruchsvolleren Mikrophonanlagen (Theater, Oper) - wegen der erforderlichen Stabilität und der niedrigen Kosten auch weiterhin auf das Spektrum von 470 MHz bis 790 MHz zurückgreifen können.