Unterrichtung durch die Bundesregierung
Stellungnahme der Bundesregierung zu der Entschließung des Bundesrates zur Zweiten Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung

Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur Berlin, 24. Oktober 2019
Parlamentarischer Staatssekretär

An den Präsidenten des Bundesrates
Herrn Ministerpräsidenten
Daniel Günther

Sehr geehrter Herr Präsident,
namens der Bundesregierung übersende ich Ihnen als Anlage die Stellungnahme der Bundesregierung zur Entschließung des Bundesrates zur "Zweiten Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung" vom 15. Februar 2019 (BR-Drs. 640/18(B) HTML PDF ).

Mit freundlichen Grüßen
Steffen Bilger siehe Drucksache 640/18(B) HTML PDF Drucksache 531/19 (PDF)

Stellungnahme der Bundesregierung zur Entschließung des Bundesrates zur "Zweiten Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung"(BR-Drs. 640/18(B) HTML PDF ) vom 15.02.2019)

Buchstabe B. des BR-Beschlusses 640/18(B) HTML PDF :

Der Bundesrat hat ferner folgende Entschließung gefasst:

Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, durch eine baldige Änderung des Kraftfahr-Sachverständigengesetzes (KfSachvG) die (liberaleren) Rahmenbedingungen für Technische Dienste, die gemäß § 30 der EG-Fahrzeuggenehmigungsverordnung anerkannt sind, zur Wahrung der Wettbewerbsgleichheit auch für die Technischen Prüfstellen für den Kraftfahrzeugverkehr zu realisieren.

Zur Ausführung gleicher Tätigkeiten in der Fahrzeugbegutachtung und in der wiederkehrenden Fahrzeugüberwachung sollten auch vergleichbare Rahmenbedingungen vorgegeben werden.

Stellungnahme der Bundesregierung:

Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) hat aufgrund der Entschließung des Bundesrates vom 15. Februar 2019 im Einvernehmen mit den Bundesländern im Bund-Länder-Fachausschuss Technisches Kraftfahrwesen (BLFA-TK) eine Arbeitsgruppe "AG KfSachVG" (Gesetz über amtlich anerkannte Sachverständige und amtlich anerkannte Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr) unter Federführung der Bundesländer eingerichtet.

Die Arbeitsgruppe setzt sich aus Vertretern der Bundesländer, des BMVI und des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) zusammen. Ziel der AG ist es zur Ausführung gleicher Tätigkeiten in der Fahrzeugbegutachtung und in der wiederkehrenden Fahrzeugüberwachung vergleichbare Rahmenbedingungen vorzugeben. Das beinhaltet vordringlich die Anpassung der Randbedingungen zur Anwendung des § 21 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) und des § 13 EG-Fahrzeuggenehmigungsverordnung (FGV) für Technische Prüfstellen (TP) und Technische Dienste (TD).

Nach den ersten beiden Sitzungen der AG KfSachVG (14./15. Mai sowie 30./31. Juli 2019) wurde als Zwischenergebnis der folgende Regelungsbedarf für den Entwurf einer Neufassung des KfSachvG identifiziert:

Das BMVI hat eine entsprechende Verkehrsblattveröffentlichung erarbeitet, die sich aktuell in der Länderanhörung befindet.