Unterrichtung durch die Bundesregierung
Stellungnahme der Bundesregierung zu der Entschließung des Bundesrates zur Verordnung zur Durchführung und zum Inhalt von Anpassungsmaßnahmen sowie zur Erteilung und Verlängerung von Berufserlaubnissen in Heilberufen des Bundes

Bundesministerium für Gesundheit
Berlin, 28. Oktober 2014

An den Präsidenten des Bundesrates
Herrn Ministerpräsidenten
Stephan Weil

Sehr geehrter Herr Bundesratspräsident,
mit der oben genannten Entschließung* hat der Bundesrat die Bundesregierung aufgefordert, geeignete Förderinstrumente für Anpassungsqualifizierungen zu entwickeln. Insoweit möchte ich Sie über den Sachstand informieren.

Von Bundesseite liegen eine Reihe von Fördermöglichkeiten zu beruflichen Anpassungsqualifizierungen über die Weiterbildungsinstrumente der Arbeitsförderung (SBG III/II, WeGebAU), die Instrumente der Bildungsfinanzierung sowie das Programm MobiPro-EU vor. Im Förderprogramm "Integration durch Qualifizierung - IQ" (Förderprogramm IQ), das gemeinsam von dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales, dem Bundesministerium für Bildung und Forschung und der Bundesagentur für Arbeit getragen wird, werden seit Anfang 2013 regionale Modellprojekte zur Angebotsentwicklung für Anpassungsqualifizierungen unterstützt. Daneben gibt es spezifische Unterstützungsprogramme in den Ländern (z.B. Stipendienprogramm Hamburg).

Im Einzelnen siehe den Bericht zum Anerkennungsgesetz, BMBF März 2014, www.anerkennungindeutschland.de.

Diese Fördermöglichkeiten können für alle Berufe genutzt werden, so dass auch Ärztinnen und Ärzte mit ausländischen Berufsqualifikationen, die Angebote zur Vorbereitung auf die Gleichwertigkeits- und Kenntnisstandsprüfung nutzen, davon profitieren.

Im Förderprogramm IQ plant das Bundesministerium für Arbeit und Soziales mit Bundesmitteln und mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds während des Förderzeitraums 2015 bis 2018 einen neuen Programmschwerpunkt "Qualifizierungsmaßnahmen im Kontext des Anerkennungsgesetzes" aufzunehmen. Für Migrantinnen und Migranten, die keine Gleichwertigkeit im Anerkennungsverfahren erreicht haben bzw. noch fachliche und sprachliche Brückenmaßnahmen in den Arbeitsmarkt benötigen, werden umfassende Qualifizierungsmaßnahmen im Kontext des Anerkennungsgesetzes angeboten. Ärztinnen und Ärzte sowie andere Angehörige der Heilberufe werden hiervon profitieren, da ein Programmbaustein Anpassungsqualifizierungen/-lehrgänge sowie die Vorbereitung auf die Kenntnis- und Eignungsprüfung als Qualifizierungsmaßnahmen in reglementierten Berufen umfassen wird.

Mit freundlichen Grüßen
Annette Widmann-Mauz