Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Erstes Gesetz zur Änderung des Batteriegesetzes

Der Deutsche Bundestag hat in seiner 176. Sitzung am 17. September 2020 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichtes des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit - Drucksache 19/22607 - den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Batteriegesetzes - Drucksachen 19/19930, 19/21610 - mit beigefügten Maßgaben, im Übrigen unverändert angenommen.

Fristablauf: 09.10.20
Erster Durchgang: Drucksache. 265/20 (PDF)

Artikel 1 wird wie folgt geändert: