Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Stellungnahme der Europäischen Kommission zu dem Beschluss des Bundesrates zum Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über Bodenabfertigungsdienste auf Flughäfen der Union und zur Aufhebung der Richtlinie 96/67/EG - COM (2011) 824 endg.; Ratsdok. 18008/11

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Europäische Kommission
Brüssel, den 5.9.2012
C(2012) 6067 final

Herrn Horst Seehofer
Präsident des Bundesrates
Leipziger Straße 3 - 4
D-10117 Berlin

Sehr geehrter Herr Präsident,
die Kommission dankt dem Bundesrat für seine Stellungnahme zum Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über Bodenabfertigungsdienste auf Flughäfen der Union und zur Aufhebung der Richtlinie 96/67/EG {KOM (2011) 824 endg.} und bittet, die verspätete Antwort zu entschuldigen.

Vor dem Hintergrund der gemeinsamen Luftverkehrspolitik strebt die Kommission an, einen gesunden und effizienten Wettbewerb zwischen den Fluggesellschaften zu gewährleisten. Für das reibungslose Funktionieren des Luftverkehrs sind qualitativ hochwertige Bodenabfertigungsdienste unerlässlich. Die Dienstleistungen der Bodenabfertiger sind ein wesentliches Element der Luftverkehrskette; ihre Qualität und Effizienz sind für die Leistung des europäischen Luftverkehrsnetzes von großer Bedeutung. Durch eine Erhöhung der Mindestzahl von Bodenabfertigungsunternehmen auf großen Flughäfen hätten die Fluggesellschaften bei der Wahl eines bevorzugten Bodenabfertigers eine größere Auswahl. Ein verstärkter Wettbewerb würde dafür sorgen, dass die Bodenabfertigungsdienste effizienter arbeiten und besser auf die Bedürfnisse der Fluggesellschaften reagieren können.

Die Kommission teilt daher nicht die Einschätzung des Bundesrats hinsichtlich der sozialen Folgen einer weiteren Marktöffnung und hat diesen und andere Aspekte in ihrer Folgenabschätzung zu dem Vorschlag sorgfältig geprüft. Nichtsdestotrotz hat die Kommission keine vollständige Marktöffnung vorgeschlagen, und die Möglichkeit für die Mitgliedstaaten, Zugangsbeschränkungen für Bodenabfertigungsdienste festzulegen, würde nicht berührt.

Des Weiteren hat die Kommission die Situation vor dem Hintergrund der Frage der Personalübernahme geprüft. Der Vorschlag der Kommission sieht vor, dass die Mitgliedstaaten bei einem Verlust eines Auftrags durch ein Bodenabfertigungsunternehmen, das einer Zugangsbeschränkung unterliegt, vom neuen Dienstleister die Übernahme des Personals des vorherigen Dienstleisters verlangen können. Dies ist derzeit nach EU-Recht nicht möglich. Darüber hinaus dürften sich die vorgeschlagene obligatorische Fortbildung der Beschäftigten und die Mindestanforderungen an die Qualität von Bodenabfertigungsdiensten positiv auf die Sicherheit, Unfallverhütung und den Beschäftigtenschutz auswirken.

Die Kommission schlägt eine rechtliche Trennung von Flughäfen und Bodenabfertigung vor.

Auf diese Weise soll gewährleistet werden, dass ein Flughafenbetreiber, der selbst Bodenabfertigungsdienste erbringt, nicht in unbilliger Weise vom Flughafenbetrieb profitiert, für den ein Monopol besteht. Das derzeit bestehende System der buchmäßigen Trennung scheint einen fairen Wettbewerb zwischen verschiedenen Anbietern von Bodenabfertigungsdiensten, z.B. als Dienstleister fungierenden Flughäfen und unabhängigen Bodenabfertigungsunternehmen, nicht hinreichend zu gewährleisten.

Was die Unterauftragsvergabe anbelangt, sei darauf hingewiesen, dass das Verbot für Flughäfen, Subunternehmen mit Bodenabfertigungsdiensten zu beauftragen, ausschließlich auf Dienste mit Zugangsbeschränkung Anwendung findet. Dies ist gerechtfertigt, da die Flughäfen bei der Erbringung von Bodenabfertigungsdiensten anderen Regelungen unterliegen als unabhängige Bodenabfertigungsdienste, da Flughäfen kein Auswahlverfahren durchlaufen müssen.

Die Kommission dankt dem Bundesrat für seine Unterstützung der vorgeschlagenen Bestimmungen über die Rolle des Flughafenleitungsorgans bei der Koordinierung von Bodenabfertigungsdiensten und der Einhaltung der Mindestqualitätsnormen. Eine ordnungsgemäße Koordinierung der Bodenabfertigungsdienste ist wesentlich, um die Sicherheit und Gefahrenabwehr auf dem Flughafengelände zu gewährleisten und dafür zu sorgen, dass die Krisenresistenz des Bodenabfertigungsdienstbetriebs sichergestellt ist. Die Einhaltung von Mindestqualitätsnormen wird die Gesamtqualität der Dienstleistungen gewährleisten und dazu beitragen, einheitliche Rahmenbedingungen für Bodenabfertigungsunternehmen zu schaffen.

Ich freue mich auf die Fortsetzung unseres politischen Dialogs zu diesen wichtigen Fragen.

Mit freundlichen Grüßen