Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: 5G für Europa - ein Aktionsplan - COM (2016) 588 final

Der Bundesrat wird über die Vorlage gemäß § 2 EUZBLG auch durch die Bundesregierung unterrichtet.

Hinweis: vgl.
Drucksache 212/15 (PDF) = AE-Nr. 150306 und
Drucksache 537/16 (PDF) = AE-Nr. 160794

Brüssel, den 14.9.2016
COM (2016) 588 final
{SWD(2016) 306 final}

1. Frühzeitiger Aufbau des 5G-Netzes: eine strategische Chance für Europa

Vierundzwanzig Jahre nach der erfolgreichen Einführung der 2G (GSM) Mobilfunknetze in Europa steht mit einer neuen Generation der Netztechnologie, bekannt als 5G, die Aussichten auf neue digitale Wirtschafts- und Geschäftsmodelle eröffnet, bald eine weitere Revolution bevor. Die 5G-Standards wurden noch nicht vollständig definiert, aber die wichtigsten Spezifikationen und technologischen Bausteine werden bereits entwickelt und getestet. Die 5G-Technik gilt als bahnbrechend, da sie durch drahtlose Breitbanddienste, die in Gigabit-Geschwindigkeit bereitgestellt werden1, durch die Unterstützung neuer Anwendungsarten, bei denen Geräte und Objekte miteinander verbunden werden (Internet der Dinge), und durch eine große Vielseitigkeit dank Softwarevirtualisierung innovative Geschäftsmodelle in zahlreichen Bereichen (z.B. Verkehr, Gesundheit, Industrie, Logistik, Energie, Medien und Unterhaltung) und insgesamt einen tiefgreifenden industriellen Wandel2 ermöglicht. Dieser Wandel hat bereits auf der Grundlage der bestehenden Netze eingesetzt, wird aber in den kommenden Jahren 5G-Technik benötigen, um sein volles Potenzial ausschöpfen zu können.

In der Strategie der Kommission für den digitalen Binnenmarkt3 und in der Mitteilung Konnektivität für einen wettbewerbsfähigen digitalen Binnenmarkt - Hin zu einer europäischen Gigabit-Gesellschaft4 wird die Bedeutung von Netzen mit sehr hoher Kapazität wie 5G als ein entscheidender Wettbewerbsvorteil Europas auf dem globalen Markt hervorgehoben. Im Jahr 2025 dürften die mit 5G erwirtschafteten Einnahmen den Gegenwert von 225 Mrd. EUR erreichen5. Anderen Quellen zufolge könnten die mit der Einführung von 5G in vier Schlüsselbranchen erzielten Gewinne 114 Mrd. EUR pro Jahr erreichen6.

Im Jahr 2013 startete die Kommission eine mit öffentlichen Mitteln in Höhe von 700 Mio. EUR ausgestattete öffentlichprivate Partnerschaft (5G-PPP), mit der sichergestellt werden soll, dass Europa bis 2020 über 5G-Technik verfügt. Allerdings werden Forschungsanstrengungen allein nicht ausreichen, um Europa bei der 5G-Technik eine Spitzenposition zu sichern. Es bedarf vielmehr breiter angelegter Bemühungen, damit 5G und die künftig damit möglichen

Dienste Wirklichkeit werden, insbesondere für das Entstehen eines europäischen "Inlandsmarktes" für 5G.

Der vorgeschlagene Europäische Kodex für die elektronische Kommunikation4 wird Aufbau und Nutzung von 5G-Netzen unterstützen, insbesondere in Bezug auf die Zuteilung von Funkfrequenzen, Investitionsanreize und günstige Rahmenbedingungen, während die kürzlich angenommenen Bestimmungen zum offenen Internet7 Rechtssicherheit in Bezug auf die Einführung von 5G-Anwendungen schaffen. Die vorliegende Mitteilung ergänzt diesen neuen Rechtsrahmen und setzt ihn durch eine Reihe gezielter Maßnahmen konkret um. Die ausgewählten Aktionen beruhen auf zahlreichen Konsultationen, Veranstaltungen mit Interessenträgern8, einer gezielten Umfrage9, mehreren Studien10, Konsultationen von Wirtschaftsteilnehmern11 und ersten Ergebnissen der 5G-PPP12. In dieser Mitteilung wird ein Aktionsplan für die zügige und koordinierte Einführung von 5G-Netzen in Europa im Rahmen einer Partnerschaft zwischen der Kommission, den Mitgliedstaaten und der Wirtschaft vorgelegt13.

2. Notwendigkeit eines koordinierten Vorgehens

Zur 5G-Technik laufen derzeit weltweit wichtige Forschungsanstrengungen, sodass es aktuell vor allem darum geht, zu vermeiden, dass in verschiedenen Regionen 5G-Standards entstehen, die nicht miteinander kompatibel sind. Soll Europa zur Gestaltung eines globalen Konsens bei der Wahl der Technik, der Frequenzbänder und der führenden 5G-Anwendungen beitragen, werden eine wirksame grenzübergreifende Koordinierung und Planung auf EU-Ebene erforderlich sein. Für den Start kommerzieller 5G-Dienste werden zudem nicht nur erhebliche Investitionen benötigt, sondern es müssen auch Frequenzen in geeignetem Umfang verfügbar sein und eine enge Zusammenarbeit zwischen den Akteuren im Bereich der Telekommunikation und den wichtigsten Verwenderbranchen gewährleistet werden. Netzbetreiber werden nicht in neue Infrastrukturen investieren, wenn für sie keine klaren Aussichten auf eine stabile Nachfrage und entsprechende rechtliche Rahmenbedingungen erkennbar sind, die den Erfolg der Investitionen versprechen. Andererseits werden die für ihren Digitalisierungsprozess an 5G interessierten Branchen möglicherweise abwarten wollen, bis die 5G-Infrastruktur erprobt und einsatzbereit ist.

Vor diesem Hintergrund würde eine mangelnde Koordinierung zwischen den verschiedenen nationalen Ansätzen für die Einführung der 5G-Netze ein erhebliches Fragmentierungsrisiko in Bezug auf die Verfügbarkeit von Frequenzen, die unterbrechungsfreie Erbringung von Diensten über Grenzen hinweg (z.B. bei vernetzten Fahrzeugen) und die Umsetzung von Standards mit sich bringen. Dies würde das Entstehen einer kritischen Masse für 5G-basierte Innovationen im digitalen Binnenmarkt verzögern. Das lässt sich insbesondere durch die anfänglichen Verzögerungen beim 4G-Ausbau in Europa belegen: Im Jahr 2015 hatten mehr als 75 % der US-Bevölkerung Zugang zu 4G/LTE, während es in der EU-Bevölkerung nur 28 % waren14. Und obwohl diese Kluft stets kleiner wird, gibt es hier weiterhin große Unterschiede zwischen den Mitgliedstaaten. Daher schlägt die Kommission diesen Aktionsplan vor: als ein Mittel zur Gewährleistung der geeigneten Koordinierung. Sie möchte damit eine neue Dynamik für Investitionen in 5G-Netze und das Entstehen innovativer Ökosysteme anstoßen, um so die europäische Wettbewerbsfähigkeit zu stärken und konkrete Vorteile für die Gesellschaft zu schaffen.

Die Kommission hat für ihren Aktionsplan die folgenden Schlüsselelemente ausgewählt:

3. Europas Spitzenposition im 5G-Rennen sichern: die wichtigsten Handlungsfelder15 3.1. Gemeinsamer EU-Zeitplan für die Einführung von 5G

Will Europa sich eine Führungsposition bei der Einführung von 5G sichern und die neuen Marktchancen, die sich durch 5G nicht nur im Telekommunikationssektor sondern in der gesamten Wirtschaft und Gesellschaft eröffnen, frühzeitig nutzen, so muss es hierfür einen ehrgeizigen Zeitplan vorsehen. Die Digitalisierung der europäischen Industrie sollte heute auf der Grundlage der verfügbaren Ressourcen (insbesondere 4G/LTE, Wi-Fi und Satellitenfunk) eingeleitet und ab 2018 durch die schrittweise Nutzung von 5G vorangetrieben werden. Die Kommission wird die Mitgliedstaaten im Zusammenhang mit ihren nationalen Breitbandplänen und dem Forum für das Internet der Zukunft (FIF) wie auch in Zusammenarbeit mit der Wirtschaft über 5G-PPP unterstützen, um gemeinsame Ziele und konkrete Schritte für Erprobung und Ausbau der 5G-Technik festzulegen16.

Aktion 1

Die Kommission wird mit den Mitgliedstaaten und Akteuren aus der Wirtschaft auf die freiwillige Festlegung eines gemeinsamen Zeitplans für den Start der ersten 5G-Netze bis Ende 2018 und den anschließenden Start rein privatwirtschaftlicher 5G-Dienste in Europa bis Ende 2020 hinarbeiten. Der gemeinsame Zeitplan sollte so bald wie möglich aufgestellt werden. Der EU-Zeitplan sollte an den folgenden Schlüsselzielen ausgerichtet sein:

3.2. Engpässe abbauen: Funkfrequenzen für 5G verfügbar machen

Für den Ausbau von 5G-Netzen müssen rechtzeitig harmonisierte Frequenzen in ausreichendem Umfang verfügbar sein. Eine wesentliche neue, 5G-spezifische Anforderung ist der Bedarf an breiten aneinandergrenzenden Frequenzbändern (von bis zu 100 MHz) in geeigneten Frequenzbereichen, um höhere drahtlose Breitbandgeschwindigkeiten bereitstellen zu können. Diese Bandbreiten sind nur im Frequenzspektrum über 6 GHz verfügbar.

Daher steht die Festlegung neuer Frequenzbänder über 6 GHz auf der Tagesordnung der Weltfunkkonferenz 2019 (WRC-19). Grundlage hierfür ist eine Liste potenzieller Frequenzen, die auf der WRC-15 vorbehaltlich entsprechender ITU-Studien ausgewählt wurden20; Ziel ist, eine möglichst weitreichende weltweite Harmonisierung zu erreichen.

Neue Frequenzbänder für 5G

Die Mitgliedstaaten und die Kommission, die in der Gruppe für Frequenzpolitik (RSPG) zusammenarbeiten, haben anerkannt, dass es wichtig ist, vorab und frühzeitig gemeinsame EU-weite Frequenzbänder festzulegen, um eine 5G-Nutzung bereits ab 2018 zu ermöglichen. Dies ist unverzichtbar, um der Industrie eine angemessene Orientierung zu bieten und damit die EU in Bezug auf die Verfügbarkeit von Frequenzen weiterhin mit anderen Regionen der Welt Schritt halten kann.

Die erste Reihe solcher Frequenzbänder sollte eine Mischung aus Frequenzen mit unterschiedlichen Merkmalen aufweisen, um den vielfältigen Anforderungen der 5G-Technik zu entsprechen. Die ausgewählten Frequenzbänder sollten auch ein Potenzial für eine globale Harmonisierung bieten und das beträchtliche Volumen an harmonisierten Frequenzen nutzen,

die in der EU bereits für das drahtlose Breitband unterhalb von 6 GHz zugewiesen wurden. Der Frequenzmix sollte Folgendes enthalten:

Dieser Ansatz wird von der Industrie unterstützt23 und gilt als adäquate Reaktion auf die Frequenzpläne, die derzeit in konkurrierenden Volkswirtschaften entwickelt werden.

Aktion 2

Die Kommission wird mit den Mitgliedstaaten zusammenarbeiten, um bis Ende 2016 vorab eine provisorische Liste von Frequenzbändern für die Anlaufphase der 5G-Dienste festzulegen. Unter gebührender Berücksichtigung der Stellungnahme der Gruppe für Frequenzpolitik (RSPG), die derzeit ausgearbeitet wird24, sollte diese Liste Frequenzen in mindestens drei Frequenzbereichen umfassen: unter 1 GHz, zwischen 1 GHz und 6 GHz sowie über 6 GHz, um den verschiedenen Anwendungsanforderungen der 5G-Netze Rechnung zu tragen.

Zusätzliche Frequenzbänder

In einem nächsten Schritt sollte dieses Set an Frequenzbändern erweitert werden, um den langfristigen Frequenzbedarf des 5G-Netzes zu berücksichtigen. Dabei sollte es vor allem darum gehen, 5G-Frequenzbänder über 6 GHz festzulegen, wobei der Schwerpunkt auf diejenigen Bänder gelegt werden sollte, die im Hinblick auf die WRC-19 auf der Tagesordnung stehen, und gleichzeitig weitere Möglichkeiten für Größenvorteile auf internationaler Ebene zu prüfen. Das Potenzial für die gemeinsame Nutzung von Frequenzen, einschließlich bei lizenzfreier Nutzung, sollte maximiert werden, da dies in der Regel Innovationen und den Markteintritt fördert, im Einklang mit den Zielen der in dem vorgeschlagenen Europäischen Kodex für die elektronische Kommunikation beschriebenen Legislativvorschläge. Eine besondere Herausforderung wird darin bestehen, die verschiedenen Anwendungsfälle für 5G zu antizipieren, um alle wesentlichen Frequenzanforderungen angemessen erfüllen zu können.

Aktion 3

Die Kommission wird mit den Mitgliedstaaten zusammenarbeiten, um Folgendes zu erreichen:

3.3. Optimale Kombination von Festnetz- und Drahtlostechnik: ein engmaschiges Netz von 5G-Zugangspunkten

Verknüpfungen zwischen den Anforderungen für den Ausbau der Glasfasernetze und der Drahtlostechnik

Die geplanten 5G-Netze dürften in der Lage sein, bis zu 1 Mio. vernetzter Geräte pro Quadratkilometer zu bedienen, was im Vergleich zu den heutigen Kapazitäten einer Steigerung um das Tausendfache entspricht. Durch diesen massiven Anstieg der Gerätezahl wird sich auch der Verkehr pro Netzzugangspunkt erhöhen, sodass zum Erreichen der geplante Konnektivitätsleistung25 nicht nur immer kleinere Zellen26 erforderlich sein werden, sondern auch die Antennendichte gesteigert werden muss.

Die kleinen Zellen werden auch über Backhaul-Verbindungen mit hoher Kapazität effizient an das übrige Netz angeschlossen werden müssen, da das aggregierte Datenvolumen, das durch diese Zellen fließen wird, mehrere Gigabits pro Sekunde erreichen wird. In den meisten Fällen werden dies Glasfaserverbindungen sein, es könnten aber auch andere hochleistungsfähige drahtlose Zuführungsleitungen zum Einsatz kommen.

Die Verwirklichung der in der Mitteilung Konnektivität für einen wettbewerbsfähigen digitalen Binnenmarkt - Hin zu einer europäischen Gigabit-Gesellschaft dargelegten 5G- und der Konnektivitätsziele 2025 für Europa wird sich daher auf den allgemeineren europaweiten Ausbau hochleistungsfähiger Netze stützen. Je früher die Breitbandkernnetze ausgebaut werden, desto früher wird 5G in großem Umfang verfügbar sein.

Das erforderliche Investitionsvolumen kann nur durch eine engere Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten, dem Finanzsektor und der Europäischen Investitionsbank erreicht werden, um so entsprechende private und öffentliche Unterstützung zu mobilisieren und insbesondere das Risiko einer digitalen Kluft zu vermeiden. Hierfür werden Akteure sowohl aus dem öffentlichen als auch dem privaten Sektor sowie Anbieter und Nutzer der Netze gemeinsame Fahrpläne für die Durchführung ausarbeiten müssen.

Auf dieser Grundlage ruft die Kommission die einschlägigen öffentlichen und privaten Akteure zu einer freiwilligen Koordinierung ihrer Durchführungsfahrpläne auf, insbesondere im Hinblick auf koordinierte Investitionen in zelluläre Basisstationen und in die Glasfaserinfrastruktur.

Reduzierung der Kosten für die Einrichtung von Zugangspunkten

Durch eine Vereinfachung der Einführungsbedingungen für dichte zelluläre Netze würden die Kosten reduziert und Investitionen unterstützt. Mit dem vorgeschlagenen Europäischen Kodex für die elektronische Kommunikation sollen Ausbauhindernisse für die Schaffung kleiner Zellen beseitigt werden, vorausgesetzt, dass gemeinsame technische Anforderungen erfüllt sind.

Die Mitgliedstaaten sollten darauf hinarbeiten, diese Hindernisse im Interesse einer zügigen und kostenwirksamen Einführung zu beseitigen. Darüber hinaus bringen andere verwaltungstechnische Aspekte mitunter unnötige Belastungen mit sich, wie z.B. örtliche Planungsverfahren, hohe Mietgebühren für die Standortnutzung, unterschiedliche spezifische Grenzwerte für Emissionen elektromagnetischer Felder und abweichende Methoden zu deren Aggregation27.

Daher wird die Kommission in Bezug auf die Ausbaubedingungen für kleine Zugangspunkte weiter bewährte Verfahren nationaler, regionaler und örtlicher Behörden befürworten.

Aktion 4

Im Rahmen der Entwicklung der nationalen 5G-Fahrpläne wird die Kommission mit der Industrie, den Mitgliedstaaten und anderen Akteuren zusammenarbeiten, um Folgendes zu erreichen:

3.4. Wahrung der globalen 5G-Interoperabilität: Herausforderungen für die Standardisierung

Standards im Herzen der Innovation

Standards sind von höchster Bedeutung, wenn die Wettbewerbsfähigkeit und die Interoperabilität globaler Telekommunikationsnetze gewährleistet werden sollen. In der Mitteilung Schwerpunkte der IKT-Normung für den digitalen Binnenmarkt30 wird ein klarer Weg zur Förderung der Errichtung globaler Industriestandards für die wichtigsten 5G-Techniken (Funkzugangsnetz, Kernnetz) und Netzwerkarchitekturen unter der Führung der EU gezeichnet. Darin werden auch die besonderen Herausforderungen anerkannt, die sich aus der Notwendigkeit ergeben, Gruppen von Akteuren mit sehr unterschiedlichen Standardisierungskulturen zusammenzubringen, um den Weg für innovative Anwendungsfälle wichtiger Wirtschaftsbranchen zu bereiten.

In jüngster Zeit hat es bei der internationalen Standardisierungsagenda für 5G rasche Fortschritte gegeben. In der ersten Phase ist die frühzeitige Verfügbarkeit von Standards für ultraschnelle mobile Breitbandlösungen vorgesehen31. In einer zweiten Phase dürften rasch Standards für andere Anwendungsmöglichkeiten festgelegt werden, wie etwa industrielle Anwendungen, und - besonders wichtig - es werden Standards zur Förderung offener Innovationen und von Chancen für Startups verfügbar gemacht werden.

Im Hinblick auf eine EU-Strategie wurden die folgenden wichtigsten Herausforderungen ermittelt:

Die Mitgliedstaaten und die Industrie sollten daher bei der Ausarbeitung der 5G-Standards einen umfassenden und inklusiven Ansatz verfolgen und fördern.

Aktion 5

Die Kommission ruft die Mitgliedstaaten und die Unternehmen dazu auf, sich hinsichtlich des Standardisierungskonzeptes auf die folgenden Ziele zu verpflichten:

3.5. 5G-Innovationen zur Förderung des Wachstums

Anregung neuer konnektivitätsgestützter Ökosysteme durch Experimente und Modellversuche

Angesichts der Beschleunigung des Digitalisierungsprozesses in mehreren wichtigen Wirtschaftssektoren dank 5G-Netzanbindung, wie auch des Aufkommens neuer Geschäftsmodelle werden engere Partnerschaften zwischen den betreffenden Sektoren und dem Telekommunikationssektor aufgebaut werden müssen. Während einige Märkte naturgemäß die Innovationsdynamik anführen32 und den Großteil der ersten Investitionen anziehen werden, erkennen manche Sektoren an, dass es notwendig ist, Modellversuche zu starten, um die Vorhersehbarkeit zu vergrößern, Investitionsrisiken zu schmälern und sowohl Technologien als auch Geschäftsmodelle zu validieren. Auch als Input für die Normungsorganisationen werden Experimente erforderlich sein.

Vor diesem Hintergrund schlägt die Kommission vor, im Vorfeld der 5G-Einführung Modellversuche und Experimente, insbesondere über die 5G-PPP, stärker in den Mittelpunkt zu rücken. Darüber hinaus wird die Kommission darauf hinarbeiten, dass ab 2018 ausgewählte 5G-Tests mit einer klaren EU-Dimension durchgeführt werden. Die Kommission geht davon aus, dass es anhand der Ergebnisse dieser Tests möglich sein wird, spezifische sektorpolitische Probleme zu ermitteln und anzugehen und die Mitgliedstaaten um aktive Unterstützung bei der Lösung zu bitten, sofern sie ein wesentliches Hindernis für hochwertige 5G-gestützte Anwendungen darstellen33.

Wo immer möglich, sollten bei 5G-Versuchen Anlagen genutzt werden, die bereits im Zusammenhang mit Tätigkeiten in den Mitgliedstaaten entwickelt wurden34. Die Kommission wird auch mit einer Fokusgruppe35 zusammenarbeiten, der u.a. Akteure aus einschlägigen Industriezweigen angehören, um die Ergebnisse zu beurteilen und Mängelanalysen in Bezug auf 5G-Versuche in Europa anzustellen. Schließlich muss sichergestellt werden, dass Hardware, Endgeräte36 und Geräte, die sich auf 5G-Netzanbindung stützen, rechtzeitig vor 2020 verfügbar sind, um Einführung und Nachfrage zu fördern.

Aktion 6

Um das Entstehen auf 5G-Netzanbindung gestützter digitaler Ökosysteme zu fördern, fordert die Kommission die Unternehmen zu Folgendem auf:

Der öffentliche Sektor als frühzeitiger Nutzer und Förderer 5G-netzbgestützter Lösungen

Öffentliche Dienste können, indem sie als frühzeitige Nutzer 5G-netzgestützter Lösungen auftreten, das Entstehen innovativer

Dienste fördern und damit einen Beitrag zum Erreichen einer kritischen Masse an Investitionen und zur Auseinandersetzung mit wichtigen gesellschaftlichen Fragen leisten. Dies könnte zum Beispiel die Migration von Diensten der öffentlichen Sicherheit von bestehenden proprietären Kommunikationsplattformen37 zu kommerziellen 5G-Plattformen beinhalten, die sogar noch sicherer, robuster und zuverlässiger sein werden38.

Aktion 7

Die Kommission ruft die Mitgliedstaaten auf, die Nutzung der künftigen 5G-Infrastruktur zur Verbesserung der Leistungen von Kommunikationsdiensten, die für die öffentliche Sicherheit genutzt werden, einschließlich gemeinsamer Konzepte im Hinblick auf die künftige Beschaffung fortgeschrittener breitbandgestützter Systeme für Bevölkerungsschutz und die Katastrophenhilfe 39zu erwägen. Die Mitgliedstaaten sind aufgerufen, diese Überlegungen in ihre nationalen Fahrpläne für 5G aufzunehmen.

Risikokapital-Finanzierungsinitiative zur Förderung von 5G-Innovationen und -Einführung

Durch die 5G-Netze werden die Marktzutrittshemmnisse für kundenspezifische Kommunikationsdienste in zahlreichen Branchen verringert, da diese Netze kontrollierten Zugang zu realen oder virtuellen Netzressourcen bieten, ohne dass es notwendig ist, die gesamte Netzinfrastruktur zu besitzen40. Folglich dürften neue Innovationsmodelle und neue Ökosysteme zusätzlich zu den eigentlichen Kommunikationsdiensten entstehen, nach einem Modell, das den Cloud Computing-Plattformen oder sogar dem Internet ähnelt. Dies bedeutet auch, dass die Erprobung von Diensten nach dem "trial and error"-Prinzip eine größere Rolle spielen wird als in dem traditionellen, stärker linear angelegten Modell von Forschung und Entwicklung, das bislang im Bereich der Netzinnovation vorherrschend war. Dieses neue Umfeld dürfte Chancen für kleinere Unternehmen und Startup-Unternehmen schaffen.

Um das Entstehen neuer innovativer 5G-Ökosysteme anzuregen, hat die Industrie vorgeschlagen, eine spezifische 5G-Fazilität für Risikokapitalfinanzierung41 einzurichten, um innovative europäische Startups42 zu unterstützen, die 5G-Technologie und damit verbundene neue Anwendungen in verschiedenen Wirtschaftszweigen entwickeln möchten. Dies könnte die digitale Innovation auf europäischer Ebene - auch über die eigentliche Netzanbindung hinaus - erheblich fördern. Die Modalitäten für diese Finanzierungsfazilität werden weiter spezifiziert werden müssen, um die geeigneten Finanzinstrumente zu ermitteln und Überschneidungen mit bereits vorhandenen Risikokapital-Finanzierungsmöglichkeiten für Unternehmen im digitalen Sektor zu vermeiden.

Aktion 8

Die Kommission wird mit der Industrie und der EIB-Gruppe zusammenarbeiten43, um Ziele, mögliche Ausgestaltung und Modalitäten einer Risikokapital-Finanzierungsfazilität festzulegen, möglicherweise in Verbindung mit anderen Maßnahmen zur Förderung digitaler Startup-Unternehmen. Die Machbarkeit sollte bis Ende März 2017 unter Berücksichtigung der Möglichkeit geprüft werden, die Wirksamkeit der privaten Finanzierung zu stärken, indem zusätzliche öffentliche Quellen, insbesondere der Europäische Fonds für strategische Investitionen (EFSI) und andere Finanzinstrumente der EU eingesetzt werden.

4. Schlussfolgerung

Die Europäische Union befindet sich am Anfang einer wichtigen Etappe bei der Entwicklung des Rückgrats der digitalen Infrastruktur, die die künftige Wettbewerbsfähigkeit fördern wird. Sie hat bereits mutige Schritte zum Aufbau eines erstklassigen technischem Knowhows zur 5G unternommen. Es ist nun Zeit, zu handeln und im Interesse der Wirtschaft und der Gesellschaft Nutzen aus den öffentlichen und privaten Investitionen zu ziehen. Mit dem 5G-Aktionsplan wird ein ehrgeiziger Ansatz verfolgt, der ein anhaltendes Engagement aller Beteiligten erfordert: der EU-Institutionen, der Mitgliedstaaten, der Wirtschaft, der Forschungsgemeinschaft wie auch der Finanzwelt. Die Auswirkungen des vorgeschlagenen Plans werden durch die Kombination mit den Auswirkungen der in der Mitteilung Konnektivität für einen wettbewerbsfähigen digitalen Binnenmarkt - Hin zu einer europäischen Gigabit-Gesellschaft dargelegten Konnektivitätsziele und den im Europäischen Kodex für die elektronische Kommunikation vorgeschlagenen Maßnahmen weiter verstärkt werden.

Das Europäische Parlament und der Rat werden aufgefordert, diesen 5G-Aktionsplan zu billigen.