Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Übertragung besonderer Aufgaben im Zusammenhang mit der Aufsicht über Kreditinstitute auf die Europäische Zentralbank - COM (2012) 511 final

Der Bundesrat hat in seiner 902. Sitzung am 2. November 2012 gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG die folgende Stellungnahme beschlossen:

Zum Verordnungsvorschlag allgemein

Zu einzelnen Vorschriften

Schlussbemerkungen