Unterrichtung durch die Bundesregierung
Stellungnahme der Bundesregierung zu der Entschließung des Bundesrates zur Verordnung zur Erhebung agrarstatistischer Daten für die Erfüllung von Umweltberichterstattungspflichten (Agrarstatistik-Umweltberichterstattungsverordnung 2004 - AgrStatUBV 2004)

Das Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft hat mit Schreiben vom 10. Juni 2005 zu der o. g. Entschließung des Bundesrates Folgendes mitgeteilt:

Der Bundesrat hat anlässlich der Abstimmung über die Agrarstatistik-Umweltberichterstattungsverordnung 2004 eine Entschließung gefasst (Drucksache 531/03(B) HTML PDF ), in der die Bundesregierung gebeten wird darzustellen, welche weiteren Daten zur Erfüllung der hier betroffenen Berichterstattungspflichten verwendet und welche Berechnungsverfahren dabei angewendet werden.

Die Berichtspflichten, die in der Begründung der Verordnung genannt sind, betreffen insbesondere die Spuren- bzw. Treibhausgase Ammoniak, Kohlendioxid, Methan und Lachgas. Die genannte Verordnung dient der Verbesserung der Datenbasis in den Berichtskategorien "Landwirtschaft" sowie "Landnutzungsänderungen". Dazu wurden im Rahmen bestehender agrarstatistischer Erhebungen Fragen zu Verfahren der Bodenbearbeitung (Verbreitung von Formen pflugloser Bodenbearbeitung) sowie zu Verfahren der Stallhaltung nach Tierkategorien eingefügt.

Die Bundesforschungsanstalt für Landwirtschaft (FAL) ist mit Entwicklungsarbeiten betraut, ein landwirtschaftliches Emissionsmodell zur Erfüllung aller Berichtspflichten zu erstellen. Ein weiteres Ziel der Arbeiten ist die Erstellung von Kohlenstoffinventaren der gesamten landwirtschaftlichen Fläche Deutschlands zur Ermittlung der Änderungen des Bodenkohlenstoffvorrats infolge von Landnutzung und Landnutzungsänderungen. Die zu berücksichtigenden Stoffströme sowie die zur Inventarerstellung notwendigen Parameter und Berechnungsverfahren müssen dafür nach den Anforderungen der jeweiligen Berichtspflichten transparent, vergleichbar, vollständig und richtig abgebildet werden.

Die Freisetzung von Treibhausgasen infolge landwirtschaftlicher Nutzung trägt so erheblich zur Gesamtemission Deutschlands bei, dass diese zum Teil als Schlüsselkategorien eingestuft werden und damit besonders hohen und detaillierten Berichtsanforderungen unterliegen. In den relevanten Richtlinien der Zwischenstaatlichen Gruppe für Klimaänderungen (IPCC) zur Erstellung nationaler Treibhausgasinventare werden diese höheren Anforderungen als "tier 2" bezeichnet, übersetzt soviel wie "Lage 2".

Emissionen von Spuren- bzw. Treibhausgasen lassen sich nicht flächendeckend messen, sondern müssen berechnet werden. Dafür gibt es die folgenden vorgeschriebenen Möglichkeiten:

Die verwendeten Eingangsdaten stammen dabei sowohl aus statistischen Erhebungen als auch aus den Ergebnissen von Modellrechnungen und aus Expertenschätzungen.

Weiterhin arbeitet das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit in Abstimmung mit den beteiligten Ressorts an der Erstellung eines Klimaschutzberichterstattungsgesetzes. Dieses wird auch die hier angesprochenen Quellgruppen aus der Landwirtschaft berücksichtigen.