Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 6. Mai 2009 zu der aktiven Eingliederung der aus dem Arbeitsmarkt ausgegrenzten Personen (2008/2335(INI))

Zugeleitet mit Schreiben des Generalsekretärs des Europäischen Parlaments - 107274 - vom 2. Juni 2009.

Das Europäische Parlament hat die Entschließung in der Sitzung am 6. Mai 2009 angenommen.

Das Europäische Parlament,

A. in der Erwägung, dass die aktive Eingliederung nicht die soziale Eingliederung ersetzen darf, da schutzbedürftige Personen, die nicht zur Teilnahme am Arbeitsmarkt in der Lage sind, ein Recht auf ein menschenwürdiges Leben und eine uneingeschränkte Beteiligung am gesellschaftlichen Leben haben und ihnen deshalb unabhängig von der Teilhabe am Arbeitsmarkt ein Mindesteinkommen sowie zugängliche und erschwingliche Sozialdienstleistungen hoher Qualität zur Verfügung stehen müssen,

B. in der Erwägung, dass aktive Eingliederung nicht nur etwas mit der Leistungsfähigkeit des Einzelnen zu tun hat, sondern auch mit der Art und Weise der Organisation der Gesellschaft, weswegen auch die strukturellen Ursachen der Ausgrenzung einschließlich der Diskriminierung und des mangelnden Angebots bestimmter Dienstleistungen angesprochen werden müssen,

C. in der Erwägung, dass Ausgrenzung aus dem Arbeitsmarkt auch das Ergebnis mangelnder Verfügbarkeit ausreichender menschenwürdiger Beschäftigungsmöglichkeiten sein kann und nicht unbedingt auf mangelnde Anstrengungen des Einzelnen zurückzuführen ist,

D. in der Erwägung, dass die Integration in den Arbeitsmarkt keine Voraussetzung für den Anspruch auf ein Mindesteinkommen und den Zugang zu hochwertigen Sozialdienstleistungen sein darf, während ein Mindesteinkommen und der Zugang zu Sozialdienstleistungen hoher Qualität die notwendigen Voraussetzungen für die Integration in den Arbeitsmarkt sind,

E. in der Erwägung, dass die arbeitsmarktfernsten Menschen häufig Menschen mit vielfältigen und komplexen Bedürfnissen, Schwierigkeiten oder Benachteiligungen wie z.B. langfristige Abhängigkeit von geringem oder unzureichendem Einkommen, Langzeitarbeitslosigkeit, niedriges Bildungsniveau und Analphabetentum, Aufwachsen in einer Problemfamilie, Behinderung, schlechter Gesundheitszustand, Leben in mehrfach benachteiligten Gegenden, prekäre Wohnverhältnisse und Obdachlosigkeit sowie Rassismus und Diskriminierung sind und die Eingliederungsstrategien die Unterschiedlichkeit dieser vom Arbeitsmarkt ausgegrenzten Personen berücksichtigen müssen,

F. in der Erwägung, dass soziale Ausgrenzung und Ausgrenzung aus dem Arbeitsmarkt gravierende Auswirkungen auf die geistige Gesundheit der Betroffenen haben, und in der Erwägung, dass Langzeitarbeitslose stärker der Gefahr von Depressionen und sonstigen mentalen Störungen ausgesetzt sind,

G. in der Erwägung, dass die arbeitsmarktfernen Menschen einen erheblichen Bedarf an beruflicher Bildung haben, da sie entweder eine unzureichende Schulbildung haben oder aufgrund ihrer dauerhafter Entfernung vom Arbeitsmarkt verlernt haben, ihre Ausbildung effektiv zu nutzen,

H. in der Erwägung, dass sich Konditionalität bei den Maßnahmen der aktiven Eingliederung häufig auf die schutzbedürftigsten Personen auswirken, dass solche Auswirkungen beobachtet und dass die negativen Auswirkungen auf die schutzbedürftigen Gruppen vermieden werden müssen,

I. in der Erwägung, dass Maßnahmen der aktiven Eingliederung auch im Einklang mit der Entwicklung von nationalen und EU-Zielen zur Bekämpfung der Armut und der sozialen Ausgrenzung stehen müssen,

J. in der Erwägung, dass den meisten Haushalten Frauen vorstehen, dass die meisten Alleinerziehenden und die meisten Pflegenden Frauen sind und dass die Politik der aktiven Eingliederung deshalb ein umfassendes Paket von Maßnahmen erfordert, die es den arbeitsmarktfernsten Frauen ermöglichen, von den Strategien der aktiven Eingliederung in der Praxis zu profitieren; in der Erwägung, dass es einen direkten Zusammenhang zwischen der Arbeitsmarktsituation der Frauen und der Altersarmut gibt, von der vorwiegend Frauen betroffen sind,

K. in der Erwägung, dass in Zeiten des wirtschaftlichen Abschwungs und wachsender Arbeitslosigkeit vor allem für die schutzbedürftigsten gesellschaftlichen Gruppen wie Frauen, ältere Menschen und Menschen mit Behinderungen die Gefahr besteht, dass zu den bereits vorhandenen Armen, die unter Armut und Ausgrenzung vom Arbeitsmarkt leiden, eine große Zahl neuer Arbeitsloser hinzukommt; in der Erwägung, dass es von größter Wichtigkeit ist, soziale Eingliederung und die entsprechende Arbeitsmarktpolitik durch integriertes und kohärentes Vorgehen im Rahmen des Europäischen Konjunkturprogramms zu verfolgen; in der Erwägung, dass ein Teil der öffentlichen Mittel dafür genutzt werden sollten, die Aufwendungen für den Sozial-, Gesundheits- und Bildungsbereich sowie sonstige unabdingbare soziale Leistungen und Dienste von allgemeinem Interesse beizubehalten und zu verbessern,

L. in der Erwägung, dass die Auffassung, der beste Weg aus der Ausgrenzung bestehe darin, einer Arbeit nachzugehen, nur dann richtig ist, wenn es sich dabei um eine langfristige Beschäftigung mit hohem Anspruch handelt, die angemessen vergütet wird; in der Erwägung, dass der Grundsatz des gleichen Entgelts für gleiche Arbeit nach wie vor nur mangelhaft umgesetzt wird,

M. in der Erwägung, dass Pflegepersonen in der Familie wesentliche Dienste in den Bereichen Betreuung, Erziehung und Unterstützung außerhalb des Beschäftigungssystems ohne Einkommen oder soziale Rechte leisten und kein Recht auf Rückkehr auf den Arbeitsmarkt und keinen Anspruch auf Anerkennung von erworbenen oder bei Pflegezeiten in der Familie angeeigneten Fähigkeiten haben,