Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat: Meereskenntnisse 2020 - Meeresbeobachtung und Meeresdaten für intelligentes und nachhaltiges Wachstum KOM (2010) 461 endg.

Der Bundesrat wird über die Vorlage gemäß § 2 EUZBLG auch durch die Bundesregierung unterrichtet

Hinweis: vgl.
Drucksache 788/05 (PDF) = AE-Nr. 052888,
Drucksache 797/07 (PDF) = AE-Nr. 070855,
Drucksache 113/10 (PDF) = AE-Nr. 100144,
Drucksache 306/10 (PDF) = AE-Nr. 100375 und AE-Nr. 080643

Brüssel, den 8.9.2010 KOM (2010) 461 endgültig

Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat: Meereskenntnisse 2020 - Meeresbeobachtung und Meeresdaten für intelligentes und nachhaltiges Wachstum KOM (2010) 461 endg.
SEK(2010) 999
SEK(2010) 998

1. Kontext

In unserer vernetzten globalen Wirtschaft ist Wissen ein Motor für nachhaltiges Wachstum und gleichzeitig ein Schlüsselfaktor für intelligentes Wachstum in der Europäischen Union im Einklang mit der Strategie "Europa 2020"1. Die Verbesserung des Wissens über die Ozeane und Meere, die 71 % der Oberfläche unseres Planeten ausmachen, ist eines der übergreifenden Instrumente der integrierten Meerespolitik der EU2. Und eine genauere Kenntnis der Meere kann auch zur Umsetzung der beiden anderen Instrumente dieser Politik beitragen - bessere Raumplanung und Integration der Meeresüberwachung. Das Ausmaß künftiger Veränderungen der ozeanischen Systeme, ihre Auswirkungen auf das Handeln des Menschen und die Folgen wiederum eines geänderten Handelns für die Meere lassen sich ohne Kenntnis der Art und Weise, wie diese Systeme bisher funktioniert haben und gegenwärtig funktionieren, nicht vorhersagen. Ohne Kenntnisse wird sich der angestrebte gute Umweltzustand der Meeresgewässer im Sinne der Meeresstragie-Rahmenrichtlinie, der Umweltsäule der integrierten Meerespolitik, kaum herstellen lassen. Und Wissen ist ein Schlüsselaspekt im Rahmen der geplanten Integration von Meeresforschung und maritimer Forschung3 und leistet seinen Beitrag zur digitalen Agenda4.

Das Entstehen von Wissen beginnt mit der Beobachtung der Ozeane und Meere. Daten aus diesen Beobachtungen werden zusammengestellt und ausgewertet, und so entstehen Kenntnisse und neue Informationen, die wiederum genutzt werden können, um ein intelligentes, nachhaltiges Wachstum zu fördern, den Gesundheitszustand der Meeresökosysteme zu bewerten und Küstengemeinden zu schützen.

In dieser Mitteilung geht es hauptsächlich um die beiden ersten Aspekte, d. h die Sammlung und Zusammenstellung von Daten, unter der Prämisse, dass öffentliche Informationen im Wesentlichen ein öffentliches Gut sind, das zahlreichen Interessenvertretern zugute kommen kann, während Anwendungen eher Spezialistensache sind und über den Markt oder gezielte politische Initiativen bezogen werden. Aus Gründen der Subsidiarität ist die Datensammlung überwiegend Aufgabe der Mitgliedstaaten. Angesichts der Notwendigkeit, sowohl länderübergreifend als auch zwischen den verschiedenen Nutzern Einheitlichkeit zu gewährleisten, kann die EU dann in der Phase der Zusammenstellung ihren wertsteigernden Beitrag leisten.

In seinen Schlussfolgerungen zur integrierten Meerespolitik vom 16. November 20095 ersuchte der Rat die Kommission, Vorschläge zu unterbreiten, wie wissenschaftliche Erkenntnisse noch besser genutzt werden können. Dieser Forderung wird mit der vorliegenden Mitteilung entsprochen, indem die Voraussetzungen für ein koordinierteres Vorgehen bei der Sammlung und Zusammenstellung von Meeresdaten aufgezeigt und ein Aktionsplan entwickelt wird, über den die einzelnen politischen Instanzen ihre Teile des Puzzles beitragen, das zusammengesetzt das angestrebte Ziel ergibt.

2. Aktuelle Herausforderungen

Derzeit erheben öffentliche Einrichtungen der Mitgliedstaaten - einzeln oder gemeinsam - Meeresdaten meistens gezielt zu jeweils konkreten Zwecken wie der Nutzung von Meeresressourcen, der Sicherheit der Schifffahrt, der Überwachung der Einhaltung von Vorschriften oder der Überprüfung wissenschaftlicher Thesen und geben dafür jährlich über 1 Mrd. EUR aus 6. Die Ergebnisse einer öffentlichen Konsultation7 zeigen jedoch, dass Sammlung wie auch Nutzung der Daten nicht unproblematisch sind. Datennutzer haben Mühe herauszufinden, welche Daten schon existieren. Zugang, Verwendung und Weiterverwendung unterliegen Auflagen. Weitere Hemmnisse sind nicht einheitliche Standards, Formate und Systematiken, fehlende Angaben zu Präzision und Genauigkeit, die Preisvorstellungen einiger Anbieter sowie eine unzureichende zeitliche oder räumliche Auflösung. Dadurch geht die Gelegenheit zur Entwicklung innovativer neuer Produkte und Dienstleistungen auf der Grundlage solcher Daten verloren8.

3. Ziele

In dieser Mitteilung werden drei Ziele zur Verbesserung der Meereskenntnisse formuliert:

Die Verwirklichung dieser Ziele trägt unmittelbar zu einzelnen Leitinitiativen der Strategie Europa 2020 bei, wie der "Innovationsunion", dem "Ressourcenschonenden Europa" und der "Industriepolitik im Zeitalter der Globalisierung".

Nach konservativen Schätzungen läßt sich der Nutzen eines integrierten Netzwerks gegenüber der bisher stark fragmentierten Meeresbeobachtungslandschaft mit etwa 300 Mio. EUR jährlich beziffern 9. Außerdem steigert eine rationellere Nutzung mariner Beobachtungsdaten nicht nur die Effizienz derzeitiger Nutzer, sondern eröffnet auch neue Chancen für Innovation und Wachstum.

4. Weiterentwicklung vorhandener EU-Instrumente

Die Mitgliedstaaten erheben bereits in großem Umfang Daten und sind hierzu in einigen Fällen auch rechtlich verpflichtet. Weitere EU-Instrumente und Maßnahmen sollen ebenfalls gewährleisten, dass in der EU ein kohärenter Satz von Daten und Beobachtungen zur Verfügung steht.

Diese Maßnahmen umfassen sowohl Verpflichtungen als auch unterstützende Maßnahmen. Es läßt sich nicht immer eindeutig zwischen beiden unterscheiden, aber in der Regel gehen Verpflichtungen auf Rechtsvorschriften der EU zurück, wonach die Mitgliedstaaten Daten sammeln und zusammenstellen oder Datenzugang einräumen müssen, während die EU in den anderen Fällen unterstützend tätig wird.

4.1. EU-Richtlinien

Nach der Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie10 erstellen die Mitgliedstaaten "koordinierte Überwachungsprogramme für die laufende Bewertung des Umweltzustands ihrer Meeresgewässer und führen sie durch". Die Zusammenstellung von Bildern für einzelne Meere oder europaweiter Meeresdaten erfordert eine grenzübergreifende und interdisziplinäre Zusammenarbeit. Doch die bisherige Erfahrung hat gezeigt, dass eine gemeinsame, sektor- und länderübergreifende Teilhabe an Daten in der EU weder einheitlich noch ausreichend noch effizient stattfindet. Solange die Europäische Union hier nicht tätig wird oder Unterstützung anbietet, wird sich hieran wohl nicht viel ändern.

Die INSPIRE-Richtlinie11 verpflichtet die Mitgliedstaaten, Maßnahmen für die gemeinsame Nutzung von Datensätzen und -diensten durch ihre Behörden zur Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben zu ergreifen, und nach der Richtlinie über den Zugang der Öffentlichkeit zu Umweltinformationen 12 müssen sie solche Daten auf Antrag zugänglich machen. Mit der Richtlinie über die Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors 13 wurde ein einheitlicher Rechtsrahmen geschaffen, der regelt, wie öffentliche Stellen ihre Dokumente zugänglich machen müssen, was ihre Weiterverwendung erleichtert und Behinderungen durch Diskriminierung, Monopolmärkte oder fehlende Transparenz verhindert.

Diese Richtlinien bilden die erforderliche Rechtsgrundlage für eine Optimierung der Meeresdatennutzung und geben, im Fall von INSPIRE, einheitliche Standards vor. Doch sie beinhalten noch keine ausreichenden Regelungen. Sie gelten z.B. nicht unbedingt für Einrichtungen, die keine Behörden sind, aber über umfangreiche Meeresdaten verfügen - wie wissenschaftliche oder akademische Einrichtungen - und sie setzen die Rechte an geistigem Eigentum nicht außer Kraft. Außerdem befassen sie sich nicht mit Fragen echtzeitnaher Beobachtungen und historischer Datenarchive.

Eine Überprüfung der Richtlinie über die Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors 14 hat ergeben, dass die Weiterverwender in den Bereichen Geografie und Meteorologie als Hindernisse, das vorhandene Potenzial voll auszuschöpfen, in erster Linie hohe Preise, restriktive Lizenzvergabe und Diskriminierung beklagen. Und neue Daten, die durch Meeresforschungsprojekte innerhalb des EU-Rahmenprogramms gewonnen werden, müssen lediglich den EU-Organen und -Einrichtungen zur Entwicklung sowie Durchführung und Überwachung umweltpolitischer Maßnahmen zugänglich gemacht werden.

4.2. Rahmenregelung für die Erhebung von Fischereidaten

Nach der Rahmenregelung für die Datenerhebung, die 2008 erlassen wurde15, müssen die Mitgliedstaaten zur Unterstützung der wissenschaftlichen Beratung hauptsächlich für fundierte Bestandsbewirtschaftungsentscheidungen qualitativ hochwertige Fischereidaten sammeln, verwalten und zur Verfügung stellen. Dies erfolgt im Rahmen mehrjähriger nationaler Programme, die von der EU kofinanziert werden. Die neue Rahmenregelung verpflichtet die Mitgliedstaaten, für Fischereimangementempfehlungen, für wissenschaftliche Veröffentlichungen, im Interesse einer öffentlichen Diskussion und für die Mitwirkung von Interessengruppen an der Politikgestaltung Zugang zu diesen Daten zu gewähren. In allen anderen Fällen erfordern der Zugang zu konkreten Daten, ihre Zusammenstellung für einen bestimmten Meeresraum und die Weiterverwendung aggregierter Daten gegenwärtig die Zustimmung der jeweiligen Dateneigentümer.

4.3. Global Monitoring for Environment and Security Initiative (GMES) - Globale Umwelt- und Sicherheitsüberwachung

GMES ist ein breit angelegtes Programm zur Überwachung von Land, Atmosphäre und Meeresumwelt, das Dienste und Informationen in den Bereichen Umwelt und Sicherheit bereitstellt und hauptsächlich Satellitenerkundungen und auf diesen Satellitendaten beruhende Produkte anbietet. Zentrale meeresbezogene GMES-Dienste werden derzeit im Rahmen des MyOcean-Projekts getestet. Jeder Nutzer kann auf diese Dienste zurückgreifen, auch zu kommerziellen Zwecken (nachgelagerte Tätigkeiten), ausgeschlossen wird lediglich eine "unkontrollierte Weitergabe (Verbreitung z.B. über Rundfunk, Web-Anzeigen....)".

4.4. Gemeinsames Umweltinformationssystem SEIS (Shared Environmental Information System) und WISE-Meer

Das gemeinsame Umweltinformationssystem SEIS 16 ist ein von der Europäischen Kommission und der Europäischen Umweltagentur (EUA) gefördertes Konzept, das die Erhebung, den Austausch und die Verwendung der Daten und Informationen, die für die Festlegung und Umsetzung der Umweltpolitik erforderlich sind, modernisieren und vereinfachen soll, indem die gegenwärtigen, zumeist zentralisierten Berichterstattungssysteme nach und nach durch Systeme ersetzt werden, die auf Datenzugang, Datenaustausch und Interoperabilität basieren.

WISE-Meer ist die Meeresumweltkomponente dieses Informationssystems mit der Aufgabe, den Auflagen der Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie 2008/56/EG zur Berichterstattung nachzukommen und die europäische Öffentlichkeit über die Umsetzung der Meeresstrategien zu informieren. Das existierende Wasserinformationssystem für Europa (WISE), das küstennahe Gewässer bereits abdeckt, wird hiermit auf den gesamten Bereich Meeresumwelt ausgeweitet.

4.5. ur-EMODnet

Das über vorbereitende meerespolitische Maßnahmen 17 finanzierte "ur-EMODnet" ist ein EMODnet-Prototyp18, der verschiedenen maritimen Berufsgruppen bereits gute Dienste leisten dürfte, aber eigentlich entwickelt

Das jetzige ur-EMODnet jedoch bietet nicht genügend Informationen für eine umfassende Bewertung 2013. Die Stichprobe ist zu klein. Mit der hier berücksichtigten Zahl von Parametern und Meeresräumen kann der Bedarf der maritimen Gemeinschaft nicht gedeckt werden. Die Auflösung ist zu grob. Es wäre ein zu großer und gewagter Sprung, vom Prototyp auf der Grundlage sondierender Maßnahmen direkt zu einem vollständigen Netzwerk in der Größenordnung überzugehen, die nach aktuellen Schätzungen erforderlich wäre21. Ein Vorschlag für eine Verordnung zur Finanzierung der Weiterentwicklung der integrierten Meerespolitik im Zeitraum 2011-2013 ist in Vorbereitung, und die Auffüllung von EMODnet zählt zu den Maßnahmen, die im Rahmen dieser Verordnung gefördert werden sollen.

4.6. EU- und nationale Agenturen

Neben der Europäischen Umweltagentur haben auch die Fischereiaufsichtsagentur der EU und die Europäische Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs die Aufgabe, die Europäische Kommission und die Mitgliedstaaten bei der Anwendung der EU-Rechtsvorschriften zu unterstützen. Im Rahmen dieser Aufgaben sammeln sie einschlägige Daten22, die zu anderen Zwecken noch umfangreicher genutzt werden könnten. Unter entsprechenden Vorkehrungen zur Wahrung der Vertraulichkeit könnten diese Daten in angemessener aggregierter Form einer sehr viel größeren Nutzergemeinde zugeführt werden.

Von einer großen Zahl staatlicher Einrichtungen in den einzelnen Mitgliedstaaten werden ebenfalls Daten erhoben.

4.7. Küstendaten

Küstenbehörden müssen für eine angemessene Entscheidungsfindung und Einbeziehung der Öffentlichkeit zahlreiche Informationen sammeln, auswerten und bekannt machen. Den Rahmen hierfür bildet die Empfehlung der EU über das integrierte Küstenzonenmangement23.

Laut Eurostat werden Küstenregionen als statistische Standardregionen definiert (NUTS24-Ebene 3), von denen mindestens die Hälfte der Einwohner nicht weiter als 50 km von der Küste entfernt leben 25. Dies sind 446 Regionen, von denen 372 tatsächlich an eine Küste grenzen. Sozio-ökonomische Parameter wie Bevölkerungsindikatoren oder BIP können für die meisten dieser Regionen ohne Weiteres von der Eurostat-Website abgerufen werden. In einigen Ländern, wie Polen, Schweden oder dem Vereinigten Königreich sind diese Regionen aber so groß, dass sie auch weit im Landesinneren lebende Menschen einschließen und folglich die ganz besonderen Merkmale von Küstengemeinden nicht einfangen können. Versuche, feiner aufgelöste Daten zu sammeln, scheiterten bisher an den überzogenen Gebührenforderungen einiger nationaler statistischer Ämter, den fehlenden Strukturen einiger Ämter zur systematischen Bearbeitung von Datenanfragen und an der Tatsache, dass Daten für Regionen, in denen es in einem bestimmten Sektor nur ein oder zwei Unternehmen gibt, aus Gründen der Vertraulichkeit nicht freigegeben werden.

Wirtschaftsdaten - Einkommen, Kosten, Beschäftigung - aus den Bereichen Fischfang, Aquakultur und Fischverarbeitung werden auch im Zuge der Datenerhebungs-Rahmenregelung gesammelt. Wirtschaftsdaten der europäischen Fangflotten sind in einem Jahresflottenbericht26 für die einzelnen Mitgliedstaaten und zunehmend auch für einzelne Meere27 zusammengefasst.

Eine ganze Reihe regionaler Behörden hat sich entschieden, zur Verwaltung und Planung der verschiedenen Aktivitäten Küsteninformationssysteme einzurichten. Eine Interoperabilität zwischen diesen Systemen wird zunehmend über die INSPIRE-Richtlinie und verschiedene Interreg28-Projekte hergestellt.

Tabelle 1

Beitrag von EU-Initiativen zur Meeresdateninfrastruktur, ohne Forschungsprogramme und einzelstaatliche Initiativen oder "Pflichtbeiträge" wie INSPIRE. Erfasst sind nur aus dem EU-Haushalt kofinanzierte "Unterstützungsmaßnahmen".

Parameter Sammlung Zusammenstellung Anwendung
Bathymetrieur-EMODnetWISE-Meer
Geologieur-EMODnet
PhysikGMES (Weltraum)GMES (außer Küstennähe) , urEMODnet29GMES
Fischerei
(einschließlich Fischereiökonomie)
Datenerhebungs
Rahmenregelung
Gemeinsame Forschungsstelle
(und andere Nutzer)
ICES30, STECF31, GFCM32
Chemieur-EMODnetWISE-Meer
Biologieur-EMODnet, GMES 33WISE-Meer
Menschliche
Aktivitäten (andere als
Fischerei)34
ur-EMODnet 37WISE-Meer
KüstendatenEurostat

4.8. Vorschläge zur Optimierung vorhandener Instrumente

Um die Wirkung dieser vorhandenen Instrumente und Maßnahmen zu verstärken, schlägt die Kommission eine Reihe von Verbesserungen vor:

Zur Verbesserung des europäischen Meeresdatensystems werden somit unterschiedliche Wege eingeschlagen. Alle verfolgen vergleichbare, aber nicht unbedingt identische Ziele. Folglich sind weitere Maßnahmen erforderlich, um Synergien zwischen den einzelnen Initiativen zu schaffen.

Die Kommission wird die notwendigen Schritte zur Verknüpfung ergreifen, um eine regelmäßige und nahtlose Bereitstellung von Meeresdaten sicherzustellen und gleichzeitig Doppelarbeit bei der Erhebung dieser Daten zu vermeiden.

Hierzu gehört Folgendes:

5. Auf dem Weg zu einer operativen Meeresdatenarchitektur

Die bisher genannten Instrumente und Maßnahmen haben zweifellos ihren Wert, aber ein integriertes Meereswissen erfordert ein noch gezielteres Vorgehen. Zusammenhängende Datensätze, die über die Grenzen der Mitgliedstaaten hinaus verwendbar sein sollen, brauchen eine entsprechende Architektur. Wie diese letztlich aussehen sollte, wird sich erst anhand der operativen Erfahrungen mit Projekten und Initiativen wie ur-EMODnet und MyOcean feststellen lassen. Einige erforderliche Ecksteine jedoch sollten schon jetzt festgehalten werden:

Für den Aufbau einer solchen Infrastruktur schlägt die Kommission Folgendes vor:

6. Steuerung des Prozesses

Der erweiterte Zugang zu Meeresdaten und Meeresbeobachtung wird von einer Gruppe unabhängiger Experten auf dem Gebiet Sammlung, Zusammenstellung und Anwendung von Meeresdaten begleitet. Die Kommission hat ihre Entscheidungen über Prioritäten und Arbeitsmethoden mit Unterstützung dieser Gruppe getroffen. Die Gruppe wird auch bei der offiziellen Halbzeitbewertung mitwirken, die Anfang 2011 anlaufen soll, und ihren Bericht Anfang 2012 vorlegen. Diese Bewertung wird quantitative Indikatoren einschließen, um ermitteln zu können, in welchem Umfang Wissenschaftler, Behörden und die Wirtschaft die Daten des ur-EMODnet-Prototyps nutzen. Und es wird Bilanz gezogen, inwieweit die Ziele der vorliegenden Mitteilung bereits erreicht wurden.

Die Kommission wird außerdem eine Sachverständigengruppe der Mitgliedstaaten einsetzen, damit eine Abstimmung mit laufenden Arbeiten in den Mitgliedstaaten gewährleistet ist.

7. Zeitplan

Die Vorschläge in dieser Mitteilung beziehen sich auf Maßnahmen, die die Kommission in den Jahren 2011-2013 durchführen wird. Am Ende dieses Zeitraums wird eine weitere Folgenabschätzung vorgenommen, um die nächsten Schritte zu planen. Die Kommission bittet um Stellungnahmen zu diesem Plan.