Beschluss des Bundesrates
Zweites Gesetz zur Änderung des Direktzahlungen-Durchführungsgesetzes

Der Bundesrat hat in seiner 983. Sitzung am 29. November 2019 beschlossen, zu dem vom Deutschen Bundestag am 13. November 2019 verabschiedeten Gesetz einen Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 des Grundgesetzes nicht zu stellen.