Vorlage an den Bundesrat
Vereinbarung vom 22. September 2010/17. Februar 2011 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Republik Polen über die Einrichtung eines Gemeinsamen Zentrums der deutschpolnischen Polizei- und Zollzusammenarbeit

Der Chef des Bundeskanzleramtes Berlin, den 15. September 2011

An die Präsidentin des Bundesrates
Frau Ministerpräsidentin
Hannelore Kraft

Sehr geehrte Frau Präsidentin,
hiermit übersende ich den Notenwechsel zur Vereinbarung vom 22. September 2010/17. Februar 2011 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Republik Polen über die Einrichtung eines Gemeinsamen Zentrums der deutschpolnischen Polizei- und Zollzusammenarbeit.

Ich bitte, die Zustimmung des Bundesrates aufgrund des Artikels 59 Absatz 2 Satz 2 in Verbindung mit Artikel 84 Absatz 2 des Grundgesetzes herbeizuführen.

Mit freundlichen Grüßen
Ronald Pofalla

DER Botschafter der Bundesrepublik Deutschland

Ambasador
REPUBLIKI Federalnej Niemiec
Rüdiger Freiherr v. Fritsch
Warschau, den 22.00.2010

Seiner Exzellenz dem Minister für Auswärtige Angelegenheiten der Republik Polen
Herrn Radoslaw Sikorski

Herr Minister,
ich beehre mich, Ihnen im Namen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland auf Grundlage von Artikel 12 Absatz 4 des "Abkommens vom 18.. Februar 2002 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Republik Polen über die Zusammenarbeit der Polizeibehörden und der Grenzschutzbehörden in den Grenzgebieten" (im Folgenden "Vertrag"), in der Absicht, die Zusammenarbeit der zuständigen Polizei-, Grenzschutz- und Zollbehörden bei der Bekämpfung und Verhütung der Kriminalität sowie bei der Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung unter den Bedingungen des gemeinsamen Schengener Raums weiter zu vertiefen, nach Maßgabe des jeweiligen innerstaatlichen Rechts, unter Berücksichtigung insbesondere des "Übereinkommens vom 19. Juni 1990 zur Durchführung des Übereinkommens von Schengen vom 14. Juni 1985 zwischen den Regierungen der Staaten der Benelux-Wirtschaftsunion, der Bundesrepublik Deutschland und der Französischen Republik betreffend den schrittweisen Abbau der Kontrollen an den gemeinsamen Grenzen" sowie des Schengener Besitzstandes, folgende Vereinbarung zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Republik Polen über die Einrichtung eines Gemeinsamen Zentrums der deutschpolnischen Polizei- und Zollzusammenarbeit vorzuschlagen:

Bei Zustimmung zu den Nummern 1 bis 19 beehre ich mich vorzuschlagen, dass die vorliegende Note gemeinsam mit der Antwort Ihrer Exzellenz die Vereinbarung zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Republik Polen über die Einrichtung des Gemeinsamen Zentrums der deutschpolnischen Polizei- und Zollzusammenarbeit darstellt. Diese Vereinbarung bedarf der Annahme nach dem jeweiligen Recht jeder Vertragspartei. Diese Annahme wird durch Notifikation festgestellt.

Als Tag des Inkrafttretens der Vereinbarung wird der Tag des Eingangs der späteren Notifikation angesehen.

Genehmigen Sie, Herr Minister, die Versicherung meiner ausgezeichnetsten Hochachtung.

Herr Radoslaw Sikorski
Minister für Auswärtige Angelegenheiten der Republik Polen in Warschau

Der Botschafter der Bundesrepublik Deutschland in der Republik Polen

Rüdiger Freiherr v. Fritsch

Herr Botschafter,
ich habe die Ehre, den Empfang,der Note Ihrer Exzellenz vom 22. September 2010 mit dem folgenden Wortlaut:

"Herr Minister,
ich beehre mich, Ihnen im Namen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland auf Grundlage vom Artikel 12 Absatz 4 des "Abkommens vorn 18. Februar 2002 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Republik Polen über die Zusammenarbeit der Polizeibehörden und der Grenzschutzbehörden in den Grenzgebieten" (im Folgenden "Vertrag"), in der Absicht, die Zusammenarbeit der zuständigen Polizei-, Grenzschutz- und Zollbehörden bei der Bekämpfung und Verhütung der Kriminalität sowie bei der Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung unter den Bedingungen des gemeinsamen Schengener Raums weiter zu vertiefen, nach Maßgabe des jeweiligen innerstaatlichen Rechts, unter Berücksichtigung insbesondere des " Übereinkommens vom 19. Juni 1990 zur Durchführung des Übereinkommens von Schengen vom 14. Juni 1985 zwischen den Regierungen der Staaten der Benelux-Wirtschaftsunion, der Bundesrepublik Deutschland und der Französischen

Republik betreffend den schrittweisen Abbau der Kontrollen an den gemeinsamen Grenzen" sowie des Schengener Besitzstandes, folgende Vereinbarung zwischen der Regierung der, Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Republik Polen über die Einrichtung eines Gemeinsamen Zentrums der deutschpolnischen Polizei- und Zollzusammenarbeit vorzuschlagen:

Bei Zustimmung zu den Nummern 1 bis 19 beehre ich mich vorzuschlagen, dass die vorliegende Note gemeinsam mit der Antwort Ihrer Exzellenz die Vereinbarung zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Republik Polen über die Einrichtung des Gemeinsamen Zentrums der deutschpolnischen Polizei- und Zollzusammenarbeit darstellt. Diese Vereinbarung bedarf der Annahme nach dem jeweiligen Recht jeder Vertragspartei. Diese Annahme wird durch Notifikation festgestellt.

Als Tag des Inkrafttretens der Vereinbarung wird der Tag des Eingangs der späteren Notifikation angesehen.

Genehmigen Sie, Herr Minister, die Versicherung meiner ausgezeichnetsten Hochachtung."

zu bestätigen. Des Weiteren beehre ich mich mitzuteilen, die Regierung der Republik Polen stimmt dem Vorgenannten zu und nimmt den im Namen der Bundesrepublik Deutschland vorgelegten Vorschlag Ihrer Exzellenz an, dass die oben genannte Note samt der vorliegenden Antwort die Vereinbarung zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Polen über die Einrichtung des Gemeinsamen Zentrums der deutschpolnischen Polizei- und Zollzusammenarbeit darstellt.

Genehmigen Sie, Herr Minister, die Versicherung meiner ausgezeichnetsten Hochachtung."

Warschau, den 17. Februar 2011