Mitteilung des Präsidenten
Benennung von Beauftragten des Bundesrates in Beratungsgremien der Europäischen Union für den Koordinierungsausschuss für die Europäischen Struktur- und Investitionsfonds 2014-2020
(COESIF)

Der vom Bundesrat in seiner 904. Sitzung am 14. Dezember 2012 (vgl. BR-Drucksache 731/12(B) HTML PDF *) benannte Bundesratsbeauftragte für den Koordinierungsausschuss für die Fonds (COCOF); jetzt: Koordinierungsausschuss für die Europäischen Struktur- und Investitionsfonds 2014-2020 (COESIF) (Komitologieausschuss) Nordrhein-Westfalen Ministerium für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk (MR Matthias Fischer) kann seine Funktion in dem o.g. Gremium künftig nicht mehr wahrnehmen.

Der Bundesrat kann gemäß § 6 Absatz 1 EUZBLG i.V.m. Abschnitt I der Bund-Länder-Vereinbarung für dieses Gremium eine Bundesratsbeauftragte oder einen Bundesratsbeauftragten zur ständigen Teilnahme (Liste A) neu benennen.

Das Mandat gilt bis zum Ablauf des Benennungszeitraums des Gremiums (31. Dezember 2015).

* vgl. BR-Drucksache 731/12 (PDF) , Ziffer 34