Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens für das Jahr 2008
(ERP-Wirtschaftsplangesetz 2008)

A. Zielsetzung

B. Lösung

C. Alternativen

D. Kosten der öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens für das Jahr 2008 (ERP-Wirtschaftsplangesetz 2008)

Bundesrepublik Deutschland Berlin, den 10. August 2007
Die Bundeskanzlerin

An den
Präsidenten des Bundesrates
Herrn Ministerpräsidenten
Dr. Harald Ringstorff

Sehr geehrter Herr Präsident,

hiermit übersende ich gemäß Artikel 76 Absatz 2 des Grundgesetzes den von der Bundesregierung beschlossenen


mit Begründung und Vorblatt.
Federführend ist das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie.
Die Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gemäß § 6 Abs. 1 NKRG ist als Anlage beigefügt.


Mit freundlichen Grüßen
Der Stellvertreter der Bundeskanzlerin
Franz Müntefering
Fristablauf: 21.09.07

Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens für das Jahr 2008 (ERP-Wirtschaftsplangesetz 2008)

Vom ...

Der Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen:

§ 1

§ 2

§ 3

§ 4

§ 5

§ 6

§ 7

Begründung

Zu § 1

Die Vorschrift enthält die Zahlen des Gesamtabschlusses.

Als Einnahmen des ERP-Sondervermögens sind veranschlagt worden: 1 000 €
Zinsen, Tilgungen, Rückflüsse 17 600
Erträge und Entnahmen aus Vermögen 345 400
363 000
Als Ausgaben sind veranschlagt worden:
für Investitionen355 000
für Zuweisungen und Zuschüsse6 200
für sächliche Ausgaben1 800
363 000

Zu § 2

Diese Ermächtigung konkretisiert die Regelung des § 7 (Abs. 2) des ERP-Verwaltungsgesetzes und dient der Aufrechterhaltung der ständigen Zahlungsbereitschaft.

Zu § 3

Die vorgeschlagene Regelung ist eine Folge des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 25. Mai 1977. Nach diesem Urteil ist die von der Verwaltung bei über- und außerplanmäßigen Ausgaben vorzunehmende vorherige Abstimmung mit dem Parlament über die Frage, ob ein Nachtragswirtschaftsplan vorgelegt werden muss, bei Kleinbeträgen nicht erforderlich.. Hierfür ist - wie in den Vorjahren - eine Grenze von 5 Millionen Euro festgelegt

Zu § 4

In diesem Titel werden die Haftungszusagen des ERP-Sondervermögens aus Bürgschaften, Garantien und sonstigen Gewährleistungen ausgewiesen, und zwar aus

Zu § 5

Außer den wirtschaftsfördernden Maßnahmen sollen in begrenztem Umfang völkerverbindende, insbesondere transatlantische transatlantische Projekte finanziell unterstützt werden. Dabei handelt es sich um Stipendienprogramme und Maßnahmen im Rahmen des Deutschen Programms für transatlantische Begegnung. Hierfür sind im Wirtschaftsplan Baransätze von insgesamt 6,2 Millionen Euro und Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von insgesamt 5,1 Millionen Euro veranschlagt.

Diese Maßnahmen werden von der Ermächtigung nach § 2 des Gesetzes über die Verwaltung des ERP-Sondervermögens (nur Förderung der deutschen Wirtschaft) nicht gedeckt. Ihre Gewährung erfordert eine Ausnahmeregelung.

Zu § 6

Die Vorschrift regelt die Weitergeltung bis zum Inkrafttreten des nächsten ERP-Wirtschaftsplangesetzes.

Zu § 7 Inkrafttreten.


Anmerkung
Gesetzesfolgenabschätzung
Kosten für die Wirtschaft, Preiswirkungsklausel und Bürokratiekosten

Wirtschaftsunternehmen werden durch den Vollzug der gesetzlichen Maßnahmen nicht belastet. Der Vollzugsaufwand für die Zielgruppe der ERP-Darlehen, insbesondere die mittelständischen Unternehmen, beschränkt sich auf die Antragstellung für die Gewährung von ERP-Darlehen bei den Hausbanken sowie auf die Beteiligung bei den banküblichen Verfahren der Darlehensprüfung.

Die zinsbegünstigten ERP-Darlehen beeinflussen bei den Empfängern die Preisgestaltung tendenziell günstig. Mögliche Veränderungen auf Einzelpreise können nicht quantifiziert werden. Unmittelbare Auswirkungen auf das allgemeine Preisniveau, insbesondere auf das Verbraucherpreisniveau, sind aber nicht zu erwarten.

Mit dem Wirtschaftsplangesetz 2008 ist keine Änderung des Verfahrens bei der Vergabe der zinsgünstigen Darlehen bzw. des Beteiligungskapitals verbunden. Die Informationspflichten für Unternehmen und Verwaltung bleiben damit unberührt.

Wirtschaftsplan nach § 7 des Gesetzes über die Verwaltung des ERP-Sondervermögens vom 29. Juni 2007

Kapitel 1 (Ausgaben): Investitions- und Exportfinanzierung
Kapitel 2 (Ausgaben): Sonstige Ausgaben
Kapitel 3 (Einnahmen): Einnahmen
Anlage 1: Übersicht über die Verpflichtungsermächtigungen
Anlage 2: Nachweisung des ERP-Sondervermögens nach dem Stand vom 31. Dezember 2006
Titel und Funktion Zweckbestimmung Betrag für 2008 1000 €
1 2 3
Ausgaben
892 01-691 Finanzierungshilfen zur Leistungssteigerung mittelständischer privater Unternehmen sowie für Umweltschutz- und Energieeinsparmaßnahmen und Exportfinanzierungen der gewerblichen Wirtschaft.
Die veranschlagten Mittel werden zur Verbilligung von KfW-refinanzierten Darlehen eingesetzt.
Verpflichtungsermächtigung330 000 T€
davon fällig
Jahr 2009 bis zu 45 000 T€
Jahr 2010 bis zu 45 000 T€
Jahr 2011 bis zu 45 000 T€
in künftigen Haushaltsjahren 195 000 T€
Haushaltsvermerk:
Einsparungen dienen der Deckung von Mehrausgaben bei den Titeln 683 01 und Titel 870 01.
Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe von 5 Mio. € der Einsparungen bei Titel 683 01 geleistet werden.
Ausgaben für das ERP-Innovationsprogramm dürfen bis zur Höhe der zweckgebundenen Ist-Einnahmen bei folgendem Titel geleistet werden: 231 01.
30 000
683 01-691 Förderkosten aus Zusagen bis zum 31.12.2007 sowie Kosten der Zwischenfinanzierung aus den vom Bund übernommenen Förderkrediten und sonstigen Verpflichtungen aus der Neuordnung der ERP-Wirtschaftsförderung
Zahlungsverpflichtungen 1 020 000 T€
davon fällig
Jahr 2009 bis zu 240 000 T€
Jahr 2010 bis zu 200 000 T€
Jahr 2011 bis zu 160 000 T€
in künftigen Haushaltsjahren 420 000 T€
Haushaltsvermerk:
Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei Titel 892 01 geleistet werden.
Einsparungen dienen bis zur Höhe von 5 Mio. € der Deckung von Mehrausgaben bei Titel 892 01.
Für den Bundesanteil des ERP-Innovationsprogramms dürfen bis zur Höhe der zweckgebundenen Ist-Einnahmen bei folgendem Titel geleistet werden: 231 01.
280 000
862 02-330 Finanzierungen von Kooperationsprojekten mit europäischen Institutionen zu Bereitstellung von haftendem Eigenkapital von mittelständischen Unternehmen in Deutschland
Verpflichtungsermächtigung 100 000 T€
fällig im Jahr 2009 bis zu 25.000 T€
fällig im Jahr 2010 bis zu 25.000 T€
fällig im Jahr 2011 bis zu 25.000 T€
in künftigen Haushaltsjahren 25 000 T€
35 000
681 02-029Gewährung von Stipendien an Studenten und junge Wissenschaftler sowie langfristige Förderung von Informationsreisen von deutsch/jüdischamerikanischen Jugendlichen und von Multiplikatoren nach Deutschland.
Haushaltsvermerk:
Ausgaben sind mit folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig: 681 03
2 600
681 03-029Förderung von Maßnahmen im Rahmen des Deutschen Programms für transatlantische Begegnung.
Verpflichtungsermächtigung5 100 T€
davon fällig:
Jahr 2009 bis zu1 500 T€
Jahr 20010 bis zu1 300 T€
Jahr 2011 bis zu1 300 T€
Jahr 2012 bis zu1 000 T€
Haushaltsvermerk:
Ausgaben sind mit folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig: 681 02
Gesamtausgaben 351 200
Abschluss
Zuweisungen und Zuschüsse
3 600
Ausgaben für Investitionen345 000
Gesamtausgaben 351 200

Investitionsfinanzierung

Erläuterungen

Zu Tit. 892 01

Die ERP-Finanzierungshilfen sollen der Leistungssteigerung mittelständischer Unternehmen, sowie der Förderung von Umweltschutz- und Energieeinsparmaßnahmen und von Exportfinanzierungen der gewerbliche Wirtschaft dienen. Nach der Neuordnung der ERP-Wirtschaftsförderung verbunden mit der Umstellung des Förderverfahrens bleiben Volumen und Intensität voll erhalten.

Dementsprechend sollen mit den Mitteln folgende Finanzierungszwecke mit einem Volumen von rd. 4 Mrd. € zinsbegünstigt werden:

Wenn es die Nachfrage erfordert, können Verschiebungen zwischen den einzelnen Komplexen vorgenommen werden. Entsprechend der vorstehenden Aufteilung und mit der Zielsetzung, dass dadurch zu einer nachhaltigen Entwicklung im Sinne der Agenda 21 beigetragen werden soll, können Finanzierungshilfen mit Zinsverbilligung für folgende Zwecke gewährt werden:

Zu Tit. 683 01

Im Rahmen der Neuordnung der ERP-Förderung wurde die Förderung im Grundsatz auf eine Zinsverbilligung von der KfW aufgenommener und ausgereichter Kredit umgestellt und ein Teil der bestehenden Kreditforderungen auf den Bund übertragen mit der Maßgabe, dass das ERP-SV anfallende Zwischenfinanzierungskosten trägt. Diese Kosten aus zurückliegenden Förderzusagen und aus sonstigen Verpflichtungen im Zuge der Neuordnung der ERP-Wirtschaftsförderung sind im ERP-Wirtschaftsplan auszuweisen.

Zu Tit. 862 02

Der Ansatz dient der anteiligen Dotierung des ERP/EIF-Dachfonds mit dem Ziel, mittelständischen Unternehmen die Beschaffung von haftendem Kapital zu erleichtern. Das zugesagte Gesamtvolumen (ERP-Teil) beträgt zum 31.12.2006 rd. 145 Mio. €, davon sind ausgezahlt 32,5 Mio. €

Aus dem Ansatz können auch Ausgaben für Mandatar-/Projekt-/Verwaltungskosten u. ä. geleistet werden.

Zu Tit. 681 02

Von dem veranschlagten Baransatz entfallen auf Stipendienprogramme, und zwar

Darüber hinaus können in diesem Zusammenhang auch Ausgaben für die Bereitstellung von Lehr- und Lernmaterial für Universitäten in Mittel-, Ost- und Südosteuropa, den befristeten Aufenthalt deutscher Hochschullehrer an Universitäten dieser Länder sowie Ausgaben für Evaluierung und Stipendiatenauswahl der genannten Stipendienprogramme finanziert werden.

Bis zu 0,520 Mio. € des Baransatzes entfallen auf ein deutsch/jüdischamerikanisches Begegnungsprojekt, mit dem jungen amerikanischen Juden und Multiplikatoren die Möglichkeit gegeben wird, sich an Ort und Stelle selbst ein Bild über die Situation im heutigen Deutschland und über das Verhältnis zu den jüdischen Mitbürgern zu machen. Dieses Projekt ist langfristig angelegt.

Grundsätzlich sollen Reisen in die USA nicht gefördert werden.

Aus dem Ansatz können auch Mandatarkosten/Projektträgerkosten/Verwaltungskosten u. ä. geleistet werden.

Zu Tit. 681 03

Die Mittel dienen der Durchführung des Deutschen Programms für transatlantische Begegnung (Transatlantik-Programm). Im Rahmen dieses Programms werden völkerverbindende, insbesondere transatlantische Projekte im Sinne von George C. Marshall finanziell gefördert. Über die Förderung entscheidet das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) grundsätzlich im Einvernehmen mit dem Interministeriellen Ausschuss (IMA).

Außer dem Baransatz ist bei diesem Titel eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von insgesamt 5,1 Mio. € veranschlagt, fällig in den Jahren 2009 bis 2012, um auch mehrjährige Projekte fördern zu können.

Aus dem Ansatz können auch Mandatarkosten/Projektkosten/Verwaltungskosten u. Ä. geleistet werden.

Titel und Funktion Zweckbestimmung Betrag für 2008 1000 €
1 2 3
Sonstige Ausgaben
531 01-013 Kosten zur Durchführung von Veröffentlichungen und Untersuchungen750
575 01-680 Zinsaufwendungen 1 000
671 01-680 Bearbeitungsgebühren50
595 01-062 Tilgung von Krediten gemäß § 2 ERP-Wirtschaftsplangesetz 2008 -
870 01-680 Inanspruchnahme aus Gewährleistungen 10 000
Haushaltsvermerk:
Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei folgendem Titel geleistet werden: 892 01
Gesamtausgaben 11 800
Abschluss
Sächliche Ausgaben1 800
Zinskosten
Ausgaben für Investitionen10 000
Gesamtausgaben11 800

Sonstige Ausgaben

Erläuterungen

Zu Tit. 531 01

Durch diese Mittel sollen Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit und der Fortentwicklung der ERP-Programme finanziert werden. Hierzu gehört die ERP-Broschüre, in der über Tätigkeit und Programme des ERP-Sondervermögens auch im Internet berichtet wird.

Ferner können aus dem Ansatz Ausgaben geleistet werden, die im Zusammenhang mit dem jährlichen ERP-Wirtschaftsplangesetz entstehen.

Finanziert werden können auch Evaluierungen von ERP-Programmen sowie praxisnahe Untersuchungsformen (z.B. Seminare, Workshops, Tagungen u. Ä.), aus denen Erkenntnisse für die Fortentwicklung der ERP-Programme gewonnen werden können.

Zu Tit. 575 01

Der Betrag ist für die Verzinsung der von der Kreditanstalt für Wiederaufbau gemäß ERP-Wirtschaftsplan 2008 aufgenommenen Mittel vorgesehen.

Zu Tit. 671 01

Veranschlagt sind zu erstattende Bearbeitungsgebühren, die nicht aus der Zinsmarge zu decken sind. Dazu gehören insbesondere die Gebühren für die treuhänderische Verwaltung von ERP-Darlehen und sonstigen Forderungen (z.B. wenn das ERP-Sondervermögen aus Bürgschaften in Anspruch genommen wird und den Förderinstituten die Weiterverfolgung der auf das ERP-Sondervermögen übergegangenen Forderungen übertragen worden ist). Aus dem Ansatz können auch Gerichts-, Prüfungs- und ähnliche Kosten gezahlt werden.

Zu Tit. 595 01

Der Titel ist vorgesehen für die Rückzahlung von Mitteln, die bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau aufgenommen wurden.

Zu Tit. 870 01

Der Betrag ist für Inanspruchnahme aus Gewährleistungen, Bürgschaften, Haftungsfreistellungen und Haftungszusagen vorgesehen. Die Ermächtigung zur Übernahme von Gewährleistungen ergibt sich aus § 4 des jeweiligen ERP-Wirtschaftsplangesetzes.

Die Verpflichtungen aus Gewährleistungen betrugen am 31. Dezember 2006 265 Mio. €.

Kap. 3

Titel und Funktion Zweckbestimmung Betrag für 2008 1000 €
1 2 3
Einnahmen
119 99-680 Vermischte Einnahmen-
141 02-680 Rückflüsse aus der Inanspruchnahme aus Gewährleistungen-
162 01-691 Erträge aus Vermögen310 400
182 01-691Tilgung von Darlehen1 710
129 01-873Einnahmen aus Vermögen35 000
231 01-699 Zinszuschüsse aus dem Bundeshaushalt zur Leistungssteigerung mittelständischer privaten Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft
Haushaltsvermerk:
Ist-Einnahmen sind zweckgebunden. Sie dienen nur zur Leistung der Ausgaben für den Bundesanteil des EPR-Innovationsprogramms bei folgenden Titeln: 892 01 und 683 01
15 890
325 02-928 Einnahmen aus Kreditaufnahmen -
Gesamteinnahmen363 000
Abschluss
Verwaltungseinnahmen
Übrige Einnahmen363 000
Gesamteinnahmen363 000

Zu Tit. 119 99

Der Titel ist für Eingänge aus bereits ausgebuchten Forderungen vorgesehen.

Zu Tit. 162 01

Veranschlagt sind Erträge aus dem ERP-Vermögen:

Zu Tit. 182 01

Veranschlagt sind Tilgungen von ERP-Darlehen:

Landesbank Berlin 1 710 T€

Zu Tit. 129 01

Die Einnahmen dienen der Deckung der Ausgaben bei Kap. 1 Tit. 862 02 (Dotierung des ERP/EIF-Dachfonds).

Zu Tit. 231 01

Der Bundeshaushalt beteiligt sich an den aus dem Titel 862 01 (Finanzierungshilfen zur Leistungssteigerung mittelständischer privater Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft) des ERP-Wirtschaftsplans im Rahmen des Innovationsprogramms gewährten Zinszuschüssen in Höhe von 50 Prozent. Die vom Bundeshaushalt dem ERP-Sondervermögen zu erstattenden Beträge werden bei diesem Titel vereinnahmt.

Zu Tit. 325 02

Nach § 2 ERP-Wirtschaftsplangesetz können Geldmittel durch Kredite beschafft werden.

Abschluss

Kap. Bezeichnung Einnahmen
1 000 €
Ausgaben
1 000 €
davon entfallen auf
sächliche Ausgaben
1 000 €
Zinskosten
1 000 €
Zuweisungen und Zuschüsse
1 000 €
Investitionen
1000 €
1 Investitions- und Exportfinanzierung 345 400 363 000 1 800 - 6 200 355 000
3 Sonstige Ausgaben/Einnahmen 17 600
363 000 363 000 1 800 - 6 200 355 000

Anlage 1
Übersicht über die Verpflichtungsermächtigungen

Kapitel, Titel (Titelgr.) sowie Zweckbestimmung (stichwortartig) Ausgabensoll 2008 a) Bis einschl. 31.12.2006 eingegangene Verpflichtungen fällig ab 2006
b) VE 2007
c) VE 2008
davon fällig
2008 2009 2010 2011 ff
in Mio. €
1 2 3 4 5 6 7
Kap. 1
892 01 Mittelständische Unternehmen,a) 32,2509,3903,7403,61015,510
Umweltschutz und Energieeinsparung,b) 48,0006,5006,5006,30028,700
Exportfinanzierung30c) 330-4545240
683 01Förderkostena) -----
b) -----
280c) 1 020-240200580
682 02 Kooperationsprojektea) -----
b) -----
35c) 100-252550
681 02 Gewährung von Stipendien und Förderung Informationsreisena) 1,5601,560---
b) 2,6001,0401,560--
2,6c) -----
681 03 Förderung von Maßnamen im Rahmen des Deutschen Programms für transatlantische Begegnunga) 2,3001,3001,000--
b) 5,1001,5001,3001,3001,000
3,6c) 5,100-1,5001,3002,300
Summea) 36,11012,2504,7403,61015,510
b) 55,7009,0409,3607,60029,700
c) 1455,100-311,500271,300872,300
1546,910 21,290 325,360 282,510 917,510

Anlage 2
Nachweisung des ERP-Sondervermögens nach dem Stand vom 31. Dezember 2006

1. Zusammenstellung der Vermögenswerte und Verpflichtungen

Aktiva: Stand am 31.12.2006 € Stand am 31.12.2005 €
A Bankguthaben8 436 671 621 9 831 597 884
B. Darlehensforderungen17 156 331 379 16 369 573 378
C. Sonstige Forderungen
1. Zins-und Provisionsforderungen80 227 308 80 029 537
2. Tilgungsforderungen81 422 407 85 892 106
3. KfW-Rücklage aus Mitteln des ERP-SV 757 453 240 702 581 616
D. Beteiligungen
1. Kreditanstalt für Wiederaufbau1 088 053 908 1 088 053 908
2. Gesonderte Kapitalrücklage 712 469 729 667 196 667
28 312 929 592 28 824 925 096
2. Ausfälle im Haushaltsjahr 2006
Darlehen 2 252 223 €
Zinsen - -
Gewährleistungen - -
2 252 223 €
Passiva: Stand am 31.12.2006 € Stand am 31.12.2005 €
A. Verbindlichkeiten 14 357 106 907 15 066 140 412
B. Rückstellungen1 000 000 000 1 010 000 000
- BTU-Programm 175 000 000
- EKH-Programm 120 000 000
- ERP-Rücklage 350 000 000
- ERP-Innovationsprogramm 85 000 000
- ERP-Belastung vorzeitiger Tilgungen 270 000 000
C. Vermögen 12 995 822 685 12 748 784 684
28 312 929 592 28 824 925 096
Verpflichtungen aus Gewährleistungen265 000 000€ 242 000 000€

->

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz:
Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens für das Jahr 2008 (ERP-Wirtschaftsplangesetz 2008)

Der Nationale Normenkontrollrat hat den Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens für das Jahr 2008 auf Bürokratiekosten, die durch Informationspflichten begründet werden, geprüft.

Mit dem Gesetzentwurf werden keine Informationspflichten neu eingeführt, geändert oder aufgehoben.

Der Nationale Normenkontrollrat hat daher im Rahmen seines gesetzlichen Prüfauftrags keine Bedenken gegen das Regelungsvorhaben.

Vorsitzender Berichterstatter
Dr. Ludewig Dr. Schoser
Vorsitzender Berichterstatter