Antrag des Landes Nordrhein-Westfalen
Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung des Ausbaus der Höchstspannungsnetze

Punkt 46 der 847. Sitzung des Bundesrates am 19. September 2008

Der Bundesrat möge beschließen:

Der Bundesrat betont das dringende energiepolitische Erfordernis, die Zulassungsverfahren für Höchstspannungsleitungen zu beschleunigen, einerseits um den Strom aus Offshore-Anlagen aufnehmen zu können, andererseits um grenzüberschreitende Stromtransporte zu erleichtern. Über die klimaschutz- und wettbewerbspolitische Notwendigkeit der Beschleunigungsregelungen besteht, wie die Ausschussberatungen gezeigt haben, unter den Ländern breiter Konsens.

Gleichwohl hält der Gesetzentwurf der Bundesregierung aus Akzeptanzgründen es für angezeigt, auch Erdverkabelungen von Höchstspannungsleitungen im Wege des energierechtlichen Planfeststellungsverfahrens zu erleichtern.

Der Bundesrat weist darauf hin, dass die Einspeisungsvergütungen für Offshore-Windkraftanlagen mit dem neuen Erneuerbare-Energien-Gesetz nochmals angehoben worden sind und dass die Kosten des Anschlusses dieser Anlagen an das Übertragungsnetz bundesweit auf alle Stromabnehmer umgelegt werden. Vor diesem Hintergrund hält der Bundesrat es für erforderlich, die Kosten der Einbindung der Offshore-Windkraftanlagen in das binnenländische Übertragungsnetz auf das notwendige Maß zu begrenzen. Eine Verkabelung kann daher nur in Betracht kommen, wenn dies im Einzelfall aus sicherheitlichen oder umweltbezogenen Gründen notwendig ist. Angesichts der erheblichen Mehrkosten einer Verkabelung hält der Bundesrat es jedoch derzeit für nicht vertretbar, darüber hinaus Erdverkabelungen von Höchstspannungsleitungen in siedlungsnahen Bereichen ohne weitere Prüfung der Erforderlichkeit als Regelfall zu erproben und die Kosten auf alle Stromverbraucher umzulegen. Die Fortentwicklung des Energieversorgungssystems im Dienste des Klimaschutzes wird ohnehin mit Belastungen für alle Energieverbraucher verbunden sein;

Akzeptanz hierfür lässt sich nur durch Transparenz schaffen, dass die Belastungen notwendig sind und auf das erforderliche Maß begrenzt werden.

Der Bundesrat hält es vor diesem Hintergrund für verfehlt, Akzeptanz allein durch mehr oder weniger weitreichende Verkabelungsmöglichkeiten schaffen zu wollen.

Ob die weitere Entwicklung der Netztechnik zu technischen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen führt, die eine Neubewertung der Erdverkabelung erfordern, kann derzeit nicht mit der für gesetzgeberische Entscheidungen erforderlichen Verlässlichkeit beurteilt werden.

Der Bundesrat bittet deshalb die Bundesregierung, die Frage der Erdverkabelung unter Berücksichtigung der technischen Entwicklung mittelfristig umfassend zu bewerten um sichere Entscheidungsgrundlagen für den Gesetzgeber zu schaffen, ob die Genehmigungsverfahren für Höchstspannungsleitungen die Erdverkabelung als eine gleichwertige Alternative vorsehen sollen.