Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: "Jugend in Bewegung" - Eine Initiative zur Freisetzung des Potenzials junger Menschen, um in der Europäischen Union intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum zu erzielen KOM (2010) 477 endg.

Der Bundesrat wird über die Vorlage gemäß § 2 EUZBLG auch durch die Bundesregierung unterrichtet.

Europäische Kommission
Brüssel, den 15.9.2010
KOM (2010) 477 endgültig

{ SEK(2010) 1047}

1. Einleitung

In der Strategie "Europa 2020" sind ehrgeizige Ziele im Hinblick auf intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum dargelegt. Jungen Menschen kommt eine Schlüsselrolle bei der Erreichung dieser Ziele zu. Eine hochwertige allgemeine und berufliche Bildung, die erfolgreiche Eingliederung junger Menschen in den Arbeitsmarkt und die Verbesserung ihrer Mobilität sind die Grundvoraussetzung dafür, dass das Potenzial aller jungen Menschen freigesetzt werden kann und sich die Ziele der Strategie "Europa 2020" erreichen lassen.

Die Zukunft des Wohlstands in Europa liegt auf den Schultern der jungen Menschen. Ihre Zahl beläuft sich in der EU auf beinahe 100 Mio., das ist ein Fünftel der Gesamtbevölkerung.1 Obwohl das moderne Europa jungen Menschen nie dagewesene Möglichkeiten bietet, stoßen diese in den Systemen der allgemeinen und beruflichen Bildung und beim Fußfassen auf dem Arbeitsmarkt auf Schwierigkeiten, die durch die Wirtschaftskrise noch verstärkt werden. Mit beinahe 21 %2 hat die Jugendarbeitslosigkeit eine inakzeptable Quote erreicht. Um bei den 20-64-Jährigen die angestrebte Beschäftigungsquote von 75 % erreichen zu können, muss der Eintritt in das Erwerbsleben für junge Menschen grundlegend verbessert werden.

Bis zum Jahr 2020 dürften 35 % aller Arbeitsplätze eine hohe Qualifikation gepaart mit Anpassungs- und Innovationsfähigkeit erfordern; heute liegt der Anteil dieser Arbeitsplätze bei 29 %. Die Zahl der Arbeitsplätze für Hochqualifizierte3 steigt damit um 15 Millionen. Für immer mehr Arbeitsplätze werden digitale Kompetenzen (eskills) benötigt; in der EU wird die Wirtschaft jedoch durch einen Mangel an hoch qualifizierten Fachkräften im IKT-Bereich ausgebremst.4 Weniger als ein Drittel der Menschen in der EU (31,1 %5) hat einen Hochschulabschluss (USA: über 40 %, Japan: über 50 %). Der Anteil der Forscher an der Erwerbsbevölkerung ist in der EU geringer als in den konkurrierenden Wirtschaftsräumen.6 In der Strategie "Europa 2020" ist als Kernziel festgelegt, den Anteil der 30-34-Jährigen mit Hochschulabschluss oder vergleichbarem Abschluss in der EU bis zum Jahr 2020 auf mindestens 40 % anzuheben.

Zu viele junge Menschen brechen die Schule ab, wodurch sich die Wahrscheinlichkeit erhöht, dass sie arbeitslos werden bzw. in die Inaktivität abgleiten und in Armut leben, und hohe soziale und volkswirtschaftliche Kosten entstehen. Derzeit haben 14,4 % der 18-24-Jährigen in der EU die Sekundarstufe II nicht abgeschlossen und nehmen nicht an weiteren Maßnahmen der allgemeinen oder beruflichen Bildung teil.7 Die EU hat sich zum Ziel gesetzt, die Schulabbrecherquote auf 10 % zu senken. Auch bei der Lese- und Schreibfähigkeit hat Europa Verbesserungsbedarf - 24,1 % der 15-Jährigen verfügen nur über unzureichende Lesefähigkeiten, und dieser Anteil hat in den letzten Jahren zugenommen.8 Für viele Mitgliedstaaten ist die Umsetzung nationaler Strategien für lebenslanges Lernen nach wie vor eine Herausforderung; hierzu gehört auch die Schaffung flexiblerer Lernwege, die den Wechsel zwischen verschiedenen Bildungsebenen ermöglichen und Lernende anlocken, die nicht den klassischen Zielgruppen angehören.

1.1. Schwerpunkt der Initiative

"Jugend in Bewegung" ist die Leitinitiative, mit der die EU den Herausforderungen begegnen will, denen sich junge Menschen gegenübersehen, und mit der sie diese dabei unterstützen will, sich erfolgreich in der wissensbasierten Wirtschaft zu behaupten. Es handelt sich dabei um einen Rahmenplan, um neue vorrangige Maßnahmen anzukündigen, bestehende Maßnahmen zu intensivieren und zu gewährleisten, dass weitere Maßnahmen unter Einhaltung des Subsidiaritätsprinzips auf EU- und einzelstaatlicher Ebene umgesetzt werden. Auch die Kandidatenländer dürften über die entsprechenden Mechanismen von der Initiative profitieren. Mit diesem Plan wird die im Rahmen der einschlägigen EU-Programme für Bildung, Jugend und Mobilität zu Lernzwecken bzw. aus den Strukturfonds bereitgestellte Finanzhilfe nutzbar gemacht. Alle laufenden Programme werden einer Überprüfung unterzogen, und auf dieser Grundlage wird ein stärker integriertes Konzept ausgearbeitet, um die Initiative "Jugend in Bewegung" im Rahmen des nächsten mehrjährigen Finanzrahmens zu stützen. Bei der Umsetzung von "Jugend in Bewegung" sollen die Synergien mit der Leitinitiative "Agenda für neue Kompetenzen und neue Beschäftigungsmöglichkeiten" ausgeschöpft werden, die in der Strategie "Europa 2020" angekündigt wurde.

Die Initiative "Jugend in Bewegung" umfasst vier Handlungsschwerpunkte:

2. Ausarbeitung moderner Systeme für die Allgemeine und berufliche Bildung, die Schlüsselkompetenzen vermitteln und Exzellenz Hervorbringen

Es muss gezielter, nachhaltig und in höherem Maße in die allgemeine und berufliche Bildung investiert werden, damit sich die Qualität der Bildung, des lebenslangen Lernens und des Erwerbs von Kompetenzen verbessert. Die Kommission regt die Mitgliedstaaten dazu an, ihre Investitionen zu konsolidieren und gegebenenfalls auszuweiten und gleichzeitig mit Nachdruck dafür zu sorgen, dass die öffentlichen Mittel so effizient wie möglich eingesetzt werden. Angesichts des Drucks auf die öffentlichen Haushalte ist es ferner wichtig, bei den Finanzierungsquellen zu diversifizieren.

Um die Schulabbrecherquote gemäß der Strategie "Europa 2020" auf 10 % senken zu können, muss frühzeitig mit Maßnahmen gegengesteuert werden, die auf Prävention sowie auf diejenigen Schüler abzielen, die als gefährdet gelten. Die Kommission wird einen Vorschlag für eine Empfehlung des Rates zur Unterstützung der Maßnahmen der Mitgliedstaaten zur Senkung der Schulabbrecherquote unterbreiten. Darüber hinaus wird sie eine hochrangige Expertengruppe einsetzen, die Empfehlungen aussprechen soll, wie sich die Lese- und Schreibfähigkeit verbessern lässt, und eine Mitteilung im Hinblick auf die Verbesserung der frühkindlichen Erziehung und Betreuung vorlegen.

Junge Menschen müssen aus einer immer größer werdenden Fülle von Bildungsangeboten auswählen. Sie müssen befähigt werden, sich bewusst zu entscheiden. Als Grundlage für die Gestaltung ihres beruflichen Werdegangs benötigen sie Informationen über die unterschiedlichen Bildungs- und Berufsbildungswege, die auch ein klares Bild von den Beschäftigungsmöglichkeiten vermitteln müssen. Qualitativ hochwertige Berufsorientierungs- und Berufsberatungsdienste müssen weiter ausgebaut werden, wobei die Einrichtungen des Arbeitsmarktes in hohem Maße einbezogen und unterstützend Maßnahmen eingeleitet werden müssen, um das Image derjenigen Bereiche und Berufe zu verbessern, die Beschäftigungspotenzial aufweisen.

Erstklassiges Lernen und Lehren sollte auf allen Ebenen des Bildungssystems gefördert werden. Schlüsselkompetenzen für die wissensbasierte Wirtschaft und Gesellschaft, darunter Lernkompetenz, fremdsprachliche Kompetenz, unternehmerische Kompetenz und die Fähigkeit, die Möglichkeiten der IKT, des E-Learning sowie rechnerischer Fähigkeiten 10 voll auszuschöpfen, kommt ein immer höherer Stellenwert zu11. Die Kommission wird 2011 eine Mitteilung zu den Kompetenzen für lebenslanges Lernen vorlegen; diese wird Vorschläge für die Entwicklung einer gemeinsamen Sprache umfassen, die eine Brücke zwischen dem Bildungswesen und der Arbeitswelt schlagen soll.12

Die Nachfrage nach Qualifikationen nimmt zu; dies gilt auch für Tätigkeiten, die nur geringe Anforderungen voraussetzen. Vorausschätzungen zufolge werden im Jahr 2020 rund 50 % aller Arbeitsplätze weiterhin mittlere Qualifikationen erfordern, die in der berufliche Aus- und Weiterbildung erworben werden. In ihrer 2010 veröffentlichten Mitteilung zur europäischen Zusammenarbeit in der beruflichen Aus- und Weiterbildung13 hat die Kommission betont, dass dieser Bereich dringend zu modernisieren ist. Hierzu sind vorrangig bessere Verbindungen zwischen der beruflichen Aus- und Weiterbildung und der Hochschulbildung bzw. eine höhere Durchlässigkeit zu gewährleisten, u.a. im Wege der Ausarbeitung nationaler Qualifikationsrahmen, und enge Partnerschaften mit der Wirtschaft aufrechtzuerhalten.

Das frühzeitige Sammeln von Erfahrungen am Arbeitsplatz ist eine wichtige Voraussetzung dafür, dass junge Menschen die Qualifikationen und Kompetenzen erwerben, die sie im Berufsleben benötigen. 14 Das Lernen am Arbeitsplatz in Form einer betrieblichen Ausbildung ist ein äußerst wirksames Mittel, um junge Menschen allmählich in den Arbeitsmarkt einzugliedern. Der Einsatz betrieblicher Ausbildungsmaßnahmen und deren Qualität ist in den einzelnen Mitgliedstaaten höchst unterschiedlich ausgeprägt. Einige Mitgliedstaaten haben vor Kurzem mit der Einrichtung solcher Ausbildungsprogramme begonnen. Damit solche Programme Erfolg haben können und den Anforderungen des Arbeitsmarktes gerecht werden, sind bei ihrer Planung, Ausarbeitung, Durchführung und Finanzierung die Sozialpartner einzubeziehen. Die Maßnahmen in diesem Bereich sollten weiter vorangetrieben werden, um die Qualifikationsgrundlage im Rahmen der beruflichen Ausbildungswege zu erweitern, so dass bis Ende 2012 mindestens 5 Mio. junge Menschen in Europa die Möglichkeit haben sollten, eine betriebliche Ausbildung zu absolvieren (derzeit wird ihre Zahl auf 4,2 Mio. geschätzt15).

In den letzten Jahren ist es für junge Menschen immer wichtiger geworden, erste Arbeitserfahrung in Form von Praktika zu sammeln, die es ihnen ermöglichen, sich den Anforderungen des Arbeitsmarktes anzupassen. Infolge der begrenzten Stellenangebote für junge Menschen haben einige Mitgliedstaaten auch Programme für den Erwerb berufspraktischer Erfahrungen aufgelegt. Diese Programme sollten allgemein zugänglich und von erstklassiger Qualität sein, klare Lernziele verfolgen und kein Ersatz für eine reguläre Anstellung oder das Ableisten der Probezeit sein.

Dass Absolventen der unterschiedlichsten Bildungs- und Ausbildungsgänge ohne Arbeitsplatz dastehen, gibt zunehmend Anlass zu Besorgnis. Die europäischen Systeme haben zu langsam auf die Anforderungen der wissensbasierten Wirtschaft reagiert, Lehrpläne und Programme wurden nicht an die sich ändernden Bedürfnisse des Arbeitsmarktes angepasst. Gemäß dem Ersuchen des Rates vom Mai 2009 legt die Kommission 2010 einen Vorschlag für eine EU-Benchmark für die Beschäftigungsfähigkeit vor.

Im Rahmen von "Jugend in Bewegung" sollten ferner die beruflichen Chancen verbessert sowie den sozialen Aufstieg fördernde Lernmöglichkeiten für benachteiligte junge Menschen und/oder von sozialer Ausgrenzung bedrohte junge Menschen geschaffen werden. Zugunsten dieser jungen Menschen sollte insbesondere das Angebot an nichtformalen und informellen Lernmöglichkeiten ausgebaut und die Anerkennung und Validierung solcher Lernerfahrungen im Rahmen nationaler Qualifikationsrahmen verbindlicher geregelt werden.

Dies kann dazu beitragen, dass diese jungen Menschen Gelegenheiten zum Weiterlernen nutzen. Die Kommission wird einen Vorschlag für eine Empfehlung des Rates vorlegen, die eine leichtere Validierung dieser Art des Lernens ermöglichen soll.16

Vorrangige neue Maßnahmen:

3. Steigerung der Attraktivität der Hochschulbildung im Hinblick auf die wissensbasierte Wirtschaft

Die Hochschulbildung ist in der wissensbasierten Wirtschaft eine der Haupttriebfedern für die Wettbewerbsfähigkeit; damit ist eine erstklassige tertiäre Bildung Grundvoraussetzung für die Erreichung der sozioökonomischen Ziele. Da immer mehr Arbeitsplätze hohe Qualifikationen voraussetzen, müssen mehr junge Menschen ein Hochschulstudium aufnehmen und abschließen, damit die EU gemäß der Strategie "Europa 2020" den Anteil der jungen Menschen mit Hochschulabschluss oder gleichwertigem Abschluss auf 40 % anheben kann. Darüber hinaus sollten mehr junge Menschen für die Forschung begeistert werden und dort eine Beschäftigung finden; hierzu müssen ihnen attraktive Beschäftigungsbedingungen geboten werden. Die genannten Ziele lassen sich nur mithilfe eines mehrdimensionalen Konzepts erreichen, das auf eine Modernisierung der Hochschulbildung abzielt, Qualität und Exzellenz hervorbringt, Transparenz gewährleistet und Partnerschaften in einer globalisierten Welt fördert.

Einige der europäischen Universitäten gehören zu den besten der Welt, können aber ihr volles Potenzial nicht entfalten. Die Investitionen in die Hochschulbildung waren über lange Zeit unzureichend; gleichzeitig nahm die Zahl der Studierenden in hohem Maße zu. Die Kommission betont jedoch erneut, dass selbst wissensintensive Volkswirtschaften mit modernem, gut funktionierendem Hochschulsystem eine Gesamtinvestition von mindestens 2 % des BIP (private und öffentliche Mittel) erfordern. 17 Hochschulen sollten die Möglichkeit haben, ihre Einnahmequellen breiter zu streuen und mehr Verantwortung für ihre langfristige finanzielle Tragfähigkeit zu übernehmen. Die Mitgliedstaaten müssen ihre Anstrengungen zur Modernisierung der Hochschulbildung18 im Bereich der Lehrpläne, der Leitungsstruktur und der Finanzierung intensivieren, indem sie die im Rahmen des Bologna-Prozesses vereinbarten Prioritäten umsetzen, eine neue Agenda für die Zusammenarbeit und die Reform auf EU-Ebene unterstützen und sich auf die in der Strategie "Europa 2020" benannten neuen Herausforderungen konzentrieren.

Die Attraktivität des Hochschulwesens steht und fällt mit der Aufrechterhaltung eines erstklassigen Niveaus. Die Qualitätssicherung in der Hochschulbildung muss auf europäischer Ebene verstärkt werden, indem die Zusammenarbeit der beteiligten Akteure und Einrichtungen gefördert wird. Gemäß einer Empfehlung des Europäischen Parlaments und des Rates 19 wird die Kommission die Fortschritte in diesem Bereich überwachen und entsprechende Prioritäten in Form eines Berichts festlegen, den sie 2012 zur Genehmigung vorlegen wird.

Das Transparentmachen der Leistung von Hochschuleinrichtungen kann in einer stärker global ausgerichteten und mobileren Welt sowohl den Wettbewerb steigern als auch die Zusammenarbeit fördern und weitere Verbesserungen und Modernisierungsbestrebungen auf den Weg bringen. Die bestehenden internationale Rankings geben jedoch möglicherweise nur ein unvollständiges Bild von der Leistung der Hochschulen ab, weil sie die Forschung überbewerten, andere wichtige Faktoren, die den Erfolg einer Hochschule ausmachen, dagegen ausklammern, wie Qualität der Lehre, Innovationskraft, regionales Engagement und Internationalisierung. Die Kommission wird 2011 die Ergebnisse einer Machbarkeitsstudie im Hinblick auf die Ausarbeitung eines alternativen mehrdimensionalen globalen Hochschulrankings vorlegen, das der großen Vielfalt der Hochschuleinrichtungen Rechnung tragen soll.

Die Innovationsfähigkeit Europas erfordert Wissenspartnerschaften und eine engere Vernetzung von Bildung, Forschung und Innovation ("Wissensdreieck"). Hierzu müssen u.a. die Tätigkeit des Europäischen Innovations- und Technologieinstituts (EIT) und die MarieCurie-Maßnahmen in vollem Maße genutzt und beide Erfahrungen entsprechend ausgewertet werden. Die Kommission wird in diesem Zusammenhang die Maßnahmen im Rahmen der europäischen Plattform "EU-Forum für den Dialog zwischen Hochschule und Wirtschaft" intensivieren und ausweiten, wodurch die Beschäftigungsfähigkeit der Studierenden verbessert und der Beitrag der Bildung im Wissensdreieck ausgebaut werden soll.

Die Hochschulbildung unterliegt einer zunehmenden Internationalisierung. Um die besten Studierenden, Lehrkräfte und Forscher anlocken, Partnerschaften und wissenschaftliche Kooperationen mit Hochschulen in anderen Ländern der Welt in die Wege leiten und sie intensivieren zu können, bedarf es einer größeren Mobilität und Transparenz sowie einer stärkeren Öffnung gegenüber der Welt. Ein besonderer Schwerpunkt hierbei muss auf dem Ausbau der internationalen Zusammenarbeit, der Programme und des politischen Dialogs im Bereich der Hochschulbildung liegen. Für 2011 ist die Veröffentlichung einer Mitteilung über die wichtigsten Anforderungen und Maßnahmen im Bereich der Hochschulbildung in Europa im Hinblick auf die Zielsetzung für 2020 geplant, die eine EU-Strategie für die Internationalisierung20 umfassen wird.

Vorrangige neue Maßnahmen:

4. Förderung einer umfassenden Ausweitung des Transnationalen Lernens sowie der Beschäftigungsmobilität Junger Menschen

Die Mobilität der Bevölkerung insgesamt ist in der EU nicht besonders stark ausgeprägt. Besonders interessant ist ein Studium oder eine Beschäftigung im Ausland jedoch für junge Menschen. Die Mehrzahl der "mobilen" EU-Bürger ist im Alterssegment zwischen 25 und 34 Jahren angesiedelt. Menschen dieser Altersgruppe verfügen in der Regel über bessere Fremdsprachenkenntnisse und sind familiär weniger gebunden. Die höhere Mobilität ist auch darauf zurückzuführen, dass sich die Landesgrenzen immer leichter überschreiten lassen und sich die Bildungssysteme zunehmend einander annähern. Diese Entwicklung sollte dadurch gefördert werden, dass jungen Menschen mehr Möglichkeiten zur Erweiterung ihrer Kompetenzen bzw. Beschäftigungsmöglichkeiten geboten werden.

4.1. Förderung der Mobilität zu Lernzwecken

Die Mobilität zu Lernzwecken ist ein wichtiges Instrument, mit dem junge Menschen ihre künftige Beschäftigungsfähigkeit erhöhen und neue berufliche Fähigkeiten erwerben sowie gleichzeitig ihre Entwicklung zu aktiven Bürgern voranbringen können. Sie hilft ihnen dabei, sich neues Wissen zu erschließen sowie ihre Sprachkenntnisse und ihre interkulturelle Kompetenz zu erweitern. Diejenigen, die als junge Lernende mobil sind, sind zumeist auch später im Arbeitsleben mobil. Arbeitgeber erkennen den Wert dieser Erfahrung an und schätzen sie. Die Mobilität zu Lernzwecken hat auch wesentlich zur Öffnung der Systeme und Einrichtungen der allgemeinen und beruflichen Bildung beigetragen: Sie sind europäischer und internationaler sowie leichter zugänglich und effizienter geworden. 21 Die EU kann eine lange Erfolgsgeschichte bei der Unterstützung der Mobilität zu Lernzwecken mittels verschiedener Programme und Initiativen vorweisen, von denen "Erasmus" das bekannteste ist.22 Auch neue Maßnahmen, z.B. die Einrichtung des Europäischen Freiwilligenkorps für humanitäre Hilfe, wie es im Vertrag von Lissabon vorgesehen ist, könnten diesen Prozess weiter vorantreiben. Einige Mitgliedstaaten nehmen für Maßnahmen im Bereich des transnationalen Lernens und der beruflichen Mobilität auch den Strukturfonds in Anspruch, insbesondere den Europäischen Sozialfonds. Die Mobilität und der Austausch von Hochschulmitarbeitern und Studierenden zwischen europäischen und außereuropäischen Hochschulen werden im Rahmen der Programme "Erasmus Mundus" und "Tempus" gefördert.

Die Kommission hat sich zum Ziel gesetzt, die Möglichkeiten im Rahmen der Mobilität zu Lernzwecken bis zum Jahr 2020 allen jungen Menschen in Europa zugänglich zu machen; hierzu will sie Ressourcen mobilisieren und die Hemmnisse beseitigen, die eine Lernerfahrung in einem anderen Mitgliedstaat erschweren. 23

Mit dem Grünbuch zur Mobilität zu Lernzwecken (Juli 2009)24 wurde eine öffentliche Anhörung zu der Frage angestoßen, wie Mobilitätshemmnisse am besten beseitigt und weitere Möglichkeiten für Lernerfahrungen im Ausland geschaffen werden können. Mehr als 3000 Antworten sind u.a. von staatlichen Stellen auf nationaler und regionaler Ebene sowie anderen Stakeholdern eingegangen25. In ihnen kommt der allgegenwärtige Wunsch zum Ausdruck, die Mobilität zu Lernzwecken nicht nur in allen Bereichen des Bildungssystems (Hochschulbildung, Schulbildung, berufliche Aus- und Weiterbildung), sondern auch im Bereich des nichtformalen und informellen Lernens wie z.B. der Freiwilligentätigkeit auszubauen. Gleichzeitig bestätigen die Antworten, dass der Mobilität immer noch zahlreiche Hemmnisse entgegenstehen. Zusätzlich zu der vorliegenden Mitteilung schlägt die Kommission daher eine Empfehlung des Rates zur Mobilität zu Lernzwecken als Grundlage für eine neue zwischen den Mitgliedstaaten abgestimmte Aktion vor, mit der die Mobilitätshemmnisse endlich beseitigt werden sollen. Die Umsetzung der Aktion wird mit einem "Mobilitätsanzeiger" überwacht, der einen Vergleich der Fortschritte der Mitgliedstaaten bei der Beseitigung dieser Hemmnisse erlauben wird.

Um die Rechte von Studierenden bei Auslandsaufenthalten transparenter zu machen, veröffentlicht die Kommission zusätzlich zu der vorliegenden Mitteilung einen Leitfaden zur einschlägigen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs, der u.a. folgende Themen abdeckt: Zugang zu Bildungseinrichtungen, Anerkennung von Abschlüssen und Übertragbarkeit von Stipendien. Damit soll den öffentlichen Stellen, Akteuren und Studierenden das Verstehen der ständigen Rechtsprechung und ihrer Auswirkungen erleichtert werden.

Im Rahmen des Bologna-Prozesses haben die für Hochschulbildung zuständigen Minister aus 46 Ländern 2009 festgelegt, dass 2020 mindestens 20 % der Absolventen im Europäischen Hochschulraum im Ausland studiert oder einen Teil der Ausbildung im Ausland absolviert haben sollten .26 Auf Ersuchen des Rates im Mai 2009 hin wird die Kommission 2010 EU-weite Benchmarks für die Lernmobilität vorschlagen, die insbesondere auf Lernende in der Hochschulbildung und in der beruflichen Aus- und Weiterbildung ausgerichtet sein werden.

Um mobilen Lernenden größtmögliche Unterstützung bieten zu können, sollten europäische Instrumente und Hilfsmittel zur Förderung der Mobilität, wie das Europäische System zur Anrechnung und Akkumulierung von Studienleistungen (ECTS), der Europäische Qualifikationsrahmen für lebenslanges Lernen (EQR) und der Europass, in vollem Maße eingesetzt werden. 27 Ergänzend zur räumlichen Mobilität sollten durch den Einsatz von IKT auch virtuelle Mobilität und E-Learning gefördert werden. Die Kommission wird Elemente des bestehenden Europasses zu einem Europäischen Qualifikationspass weiterentwickeln, um einen transparenteren Umgang mit und eine bessere Übertragung von Qualifikationen zu ermöglichen, die durch formales und nichtformales Lernen in der Europäischen Union erworben wurden. Sie wird in diesem Zusammenhang und im Einklang mit der EU-Strategie für digitale Kompetenzen Instrumente erstellen, mit denen sich die Kompetenzen professioneller IKT-Anwender und -Nutzer ermitteln und anerkennen lassen; hierunter fällt auch der europäische Rahmen für IKT-Professionalität.28 Die Kommission strebt weiterhin die Einführung eines speziellen Jugendausweises im Rahmen von "Jugend in Bewegung" an, der eine schnellere Integration mobiler Lernender im Ausland gewährleisten und andere Vorteile nach dem Vorbild einzelstaatlicher Jugend- und Studierendenausweise bieten soll.

Die Mobilität von Studierenden, Forschern, Jugendlichen und Freiwilligen wird im Rahmen mehrerer Programme mit EU-Mitteln gefördert; mit 380 000 Personen pro Jahr ist die Zahl der Nutznießer aber eher gering. Die Kommission wird den Nutzen dieser Programme steigern und ihre Funktionsweise verbessern sowie ein stärker integriertes Konzept zur Förderung der Initiative "Jugend in Bewegung" im Rahmen des nächsten Finanzrahmens lancieren.

Vorrangige neue Maßnahmen:

4.2. Förderung der Beschäftigungsmobilität

Wie zuletzt aus dem Monti-Bericht29 hervorging, sind in der EU selbst in Zeiten des Wirtschaftsabschwungs noch Stellen zu besetzen. Dies ist teilweise darauf zurückzuführen, dass die Arbeitskräfte innerhalb der Union nicht mobil genug sind. Die Mehrheit der europäischen Bürgerinnen und Bürger (60 %) vertritt jedoch die Auffassung, dass Mobilität innerhalb der EU vorteilhaft für die europäische Integration sei, 50 % meinen, sie komme dem Arbeitsmarkt zugute, und 47 % glauben, dass sie der Wirtschaft förderlich sei.30

Eine Beschäftigung im Ausland aufzunehmen, ist besonders für junge Menschen attraktiv. De facto wird der freie Personenverkehr jedoch immer noch durch viele Faktoren behindert: diese Hemmnisse müssen beseitigt werden, um es jungen Arbeitnehmern zu erleichtern, innerhalb der Europäischen Union den Wohnort zu wechseln und in einem anderen Land zu arbeiten sowie neue Qualifikationen und Kompetenzen zu erwerben. Junge Menschen sind häufig bereit, im Ausland zu arbeiten, nutzen aber Arbeitsplatzchancen in anderen Mitgliedstaaten nicht, weil sie nichts darüber wissen und weil sie die Umzugskosten scheuen. Beratung und finanzielle Unterstützung zur Deckung der Kosten, die jungen Bewerbern beim Umzug in ein anderes Land entstehen, sowie eines Teils der Kosten im Zusammenhang mit ihrer Integration, die üblicherweise vom Arbeitgeber getragen werden, könnten dazu beitragen, Arbeitskräfteangebot und -nachfrage besser auszutarieren und jungen Arbeitnehmern den Erwerb wertvoller Erfahrungen und Qualifikationen zu ermöglichen.

Oft finden Berufseinsteiger und Betriebe nicht leicht zueinander, und die öffentlichen Arbeitsverwaltungen bieten nicht immer Leistungen an, die auf die Bedürfnisse junger Menschen zugeschnitten sind, und sorgen nicht in ausreichendem Maße dafür, dass Unternehmen junge Menschen aus ganz Europa anwerben. Das EURES-Netz und die hierüber abrufbaren Stellenangebote werden von den öffentlichen Arbeitsverwaltungen nicht in vollem Maße genutzt, obwohl 12 % der europäischen Bürgerinnen und Bürger von seiner Existenz wissen und 2 % bereits hiervon Gebrauch gemacht haben. 31

Da Europa ein Arbeitskräftemangel droht, ist es angesichts des globalen Wettbewerbs um Talente darauf angewiesen, so viele hochqualifizierte Arbeitnehmer wie möglich in Europa zu halten und mit Blick auf den prognostizierten Anstieg der Nachfrage nach Arbeitskräften die richtigen Kompetenzen zu gewinnen. Insbesondere müssen wir uns darum bemühen, weitere hochqualifizierte Arbeitnehmer aus dem Ausland anzuwerben. Neben der klassischen Beschäftigungspolitik geben eine Vielzahl von Faktoren den Ausschlag darüber, wie ein Beschäftigungsstandort im Vergleich dasteht. Da in bestimmten Berufen zu viele Europäer abwandern und zu wenige Arbeitskräfte aus Drittstaaten zuwandern, sollte hier mit Politikmaßnahmen gegengesteuert werden. Hierbei geht es u.a. darum, die Bürger für ihre Rechte beim Wechsel des Wohnorts innerhalb der EU zu sensibilisieren, insbesondere im Bereich der Koordinierung der sozialen Sicherheit und der Freizügigkeit der Arbeitnehmer, die Verfahren zur Koordinierung der sozialen Sicherheit zu vereinfachen und an neue Mobilitätsschemata anzupassen, die Hemmnisse für die Freizügigkeit der Arbeitnehmer zu beseitigen (z.B. im Hinblick auf die Öffnung des öffentlichen Dienstes), junge Menschen besser darüber zu informieren, welche Berufe nachgefragt werden, Berufe, in denen hochqualifizierte Kräfte abwandern (z.B. im Bereich der Wissenschaft und der Medizin), attraktiver zu gestalten und im Rahmen der Initiative "Neue Kompetenzen für neue Beschäftigungen" diejenigen Beschäftigungszweige zu ermitteln, in denen junge hochqualifizierte Kräfte aus der EU und anderen Ländern angeworben werden sollten, damit die Nachfrage gedeckt werden kann.

Vorrangige neue Maßnahmen:

5. Ein Rahmen für die Jugendbeschäftigung

In allen Mitgliedstaaten laufen beschäftigungspolitische Maßnahmen für junge Menschen, und viele Länder haben ihre Maßnahmen in der Krise noch verstärkt, oft in enger Zusammenarbeit mit den Sozialpartnern; dennoch besteht nach wie vor großer Handlungsbedarf.32,33 Bei einer angespannten Haushaltslage müssen Maßnahmen zur Bekämpfung der hohen Jugendarbeitslosigkeit und zur Anhebung der Beschäftigungsquote junger Menschen innerhalb kurzer Zeit greifen und längerfristig eine nachhaltige Wirkung erzielen, damit dem demografischen Wandel begegnet werden kann. Dabei müssen die Maßnahmen alle Stufen abdecken und einbeziehen, die junge Menschen beim Übergang von der Ausbildung in die Erwerbstätigkeit durchlaufen, und eine Absicherung für diejenigen vorsehen, die Gefahr laufen, ihre Ausbildung abzubrechen bzw. aus dem Erwerbsleben auszuscheiden. Die geltenden EU-Rechtsvorschriften zum Jugendarbeitsschutz müssen in vollem Umfang und auf adäquate Weise umgesetzt werden. 34

Es ist erwiesen, dass eine konstruktive Politikkoordinierung auf europäischer Ebene unter Berücksichtigung der gemeinsamen Flexicurity-Grundsätze die Situation junger Menschen maßgeblich verbessern kann. Gemeinsam mit den Stakeholdern, wie öffentlichen Arbeitsverwaltungen, Sozialpartnern und Nichtregierungsorganisationen, müssen auf EU- wie auch auf einzelstaatlicher Ebene entsprechende Anstrengungen unternommen werden. Diese sollten sich auf die nachfolgend genannten prioritären Maßnahmen stützen, mit denen die Jugendarbeitslosigkeit abgebaut und die Beschäftigungschancen junger Menschen verbessert werden sollen. Die prioritären Maßnahmen sollten als Beitrag zur Erreichung der mit der Strategie "Europa 2020" angestrebten Beschäftigungsquote von 75 % verstanden werden.

Der Mangel an adäquaten Beschäftigungschancen für junge Menschen stellt in der gesamten Weltwirtschaft eine Herausforderung dar. Die Anhebung der Jugendbeschäftigung in unseren Partnerländern, insbesondere in den EU-Nachbarstaaten, wird sich nicht nur dort positiv auswirken, sondern auch in der EU. Die Jugendbeschäftigung ist infolge der Krise und der Erholung noch weiter in den Vordergrund der globalen politischen Diskussion gerückt; dies zeugt von einer Konvergenz der politischen Prioritäten und regt den Austausch auf politischer Ebene an. Dargelegt wurde dies im Globalen Beschäftigungspakt der Internationalen Arbeitsorganisation ("ILO Global Jobs Pact"), in den Empfehlungen der Arbeits- und Beschäftigungsminister der G20, der globalen Ausbildungsstrategie der G20 sowie im Rahmen des Jugendforums der OECD.

5.1. Unterstützung auf dem Weg zur ersten Arbeitsstelle und beim Start in den Beruf

Nach dem Sekundarschulabschluss sollten junge Menschen entweder eine Stelle finden oder ihre Ausbildung fortsetzen - anderenfalls muss ihnen angemessene Unterstützung im Wege aktiver Arbeitsmarktmaßnahmen oder sozialpolitischer Maßnahmen zuteil werden, auch wenn sie keinen Anspruch auf Unterstützung haben. Besonders wichtig ist dies in Mitgliedstaaten mit einem geringen Stellenangebot, damit junge Menschen nicht bereits in diesem frühen Stadium auf der Strecke bleiben. Es muss gewährleistet werden, dass die Maßnahmen für junge Menschen weiter reichen und früher greifen, selbst dann, wenn diese nicht als arbeitsuchend gemeldet sind. Die Maßnahmen für junge Menschen, die einen Migrationshintergrund haben oder einer bestimmten ethnischen Gruppe angehören und für die der Start ins Berufsleben oft besonders schwierig ist, müssen möglicherweise besonders auf deren spezifische Bedürfnisse zugeschnitten werden, um die Fortschritte bei diesem rapide wachsenden Segment der jungen Bevölkerung vorantreiben zu können.

Auch die Absolventen berufsbezogener Bildungsgänge und von Hochschulen müssen unterstützt werden, damit sie schnellstmöglich zu ihrer ersten Vollzeitstelle kommen. Die Einrichtungen des Arbeitsmarktes, insbesondere die öffentlichen Arbeitsverwaltungen, verfügen über das notwendige Knowhow, um junge Menschen über Anstellungschancen zu informieren und ihnen bei der Stellensuche behilflich zu sein - sie müssen dabei jedoch den spezifischen Bedürfnissen junger Menschen Rechnung tragen, insbesondere, indem sie Partnerschaften mit Einrichtungen der allgemeinen und beruflichen Bildung, Sozial- und Berufsberatungsstellen, Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden eingehen, wobei letztere auch im Rahmen der Politik der sozialen Verantwortung der Unternehmen unterstützend tätig werden können.

Haben Arbeitgeber die Wahl zwischen einer erfahrenen Arbeitskraft und einem Berufsanfänger, so entscheiden sie sich oft für den Arbeitnehmer mit Berufserfahrung. Über Lohnvereinbarungen und Lohnnebenkosten können Anreize für die Einstellung von Berufseinsteigern geschaffen werden; sie sollten aber nicht zu prekären Beschäftigungsverhältnissen führen. Kollektivverhandlungen können ebenfalls auf die Vereinbarung gestaffelter Einstiegsgehälter hinwirken. Zusätzlich zu solchen Maßnahmen sollten sekundäre Leistungen vorgesehen und junge Menschen im Wege von Weiterbildungsmaßnahmen dabei unterstützt werden, auf dem Arbeitsmarkt zu bleiben.

Junge Arbeitnehmer werden oft mit Zeitvertrag eingestellt; die Firmen haben so die Möglichkeit, ihre Qualifikation und Produktivität zu testen, bevor sie ihnen ein unbefristetes Beschäftigungsverhältnis anbieten. Allzu häufig werden Zeitverträge jedoch allein als günstige Alternative zu einer Festanstellung gesehen, insbesondere in Ländern, in denen die Kündigungsbedingungen in beiden Fällen weit auseinanderklaffen (z.B. in Bezug auf Abfindungszahlung, Kündigungsfrist und Rechtsmittel); die Folge daraus ist eine Segmentierung des Arbeitsmarktes, d.h. viele junge Arbeitnehmer hangeln sich von einem befristeten Arbeitsverhältnis zum nächsten und erleben dazwischen Phasen der Arbeitslosigkeit, haben damit nur wenig Chancen, in ein beständiges, unbefristetes Arbeitsverhältnis übernommen zu werden, und haben Lücken bei der Einzahlung ihrer Rentenbeiträge. Besonders stark von dieser Segmentierung betroffen sind junge Frauen. Die

Zahl solcher aufeinanderfolgender Arbeitsverhältnisse sollte begrenzt werden, da sich eine solche Reihung negativ auf Wachstum, Produktivität und Wettbewerbsfähigkeit auswirkt: 35 Sie belastet langfristig die Humankapitalakkumulation und die Erwerbsfähigkeit, da junge Arbeitnehmer mit Zeitverträgen in der Regel weniger verdienen und weniger Weiterbildungsmöglichkeiten haben. Abhilfe geschaffen werden könnte hier u.a. durch die Einführung steuerlicher Vorteile für Unternehmen, die unbefristete Arbeitsverhältnisse anbieten, oder für den Fall der Umwandlung einer befristeten in eine unbefristete Anstellung. Zur weiteren Untersuchung dieses speziellen Zusammenhangs legt die Kommission 2010 eine umfassende Analyse der die Arbeitsmarktverhältnisse junger Menschen beeinflussenden Faktoren vor, die auch die Gefahr der Arbeitsmarktsegmentierung im Hinblick auf junge Menschen einschließen wird.

5.2. Unterstützung besonders gefährdeter junger Menschen

Die Indikatoren zur Bestimmung der Leistung des Jugendarbeitsmarktes erfassen nicht in vollem Maße, dass erstaunliche 15 % der 20-24-Jährigen (die sogenannten "NEET"-Gruppe unter den jungen Menschen: "not in employment, education or training") weder im Erwerbsleben stehen noch eine Ausbildung absolvieren und Gefahr laufen, auf Dauer vom Arbeitsmarkt ausgeschlossen und zum Leistungsempfänger zu werden. Um hier Abhilfe schaffen zu können, sind zuallererst adäquate Möglichkeiten zu schaffen, wie diese jungen Menschen wieder in das allgemeine und berufliche Bildungswesen integriert bzw. an den Arbeitsmarkt herangeführt werden können. In Bezug auf junge Menschen mit Behinderungen oder Gesundheitsproblemen sollte alles daran gesetzt werden, dass so viele wie möglich von ihnen am Erwerbsleben teilnehmen, um die Gefahr eines künftigen Abgleitens in Inaktivität und soziale Ausgrenzung einzudämmen. Den öffentlichen Arbeitsverwaltungen kommt bei der Förderung und Koordinierung der einschlägigen Maßnahmen eine tragende Rolle zu. Eine Möglichkeit sind Partnerschaften und Vereinbarungen mit den Arbeitgebern, denen im Hinblick auf die Einstellung besonders gefährdeter junger Menschen besondere Unterstützung gewährt wird.

5.3. Adäquate soziale Absicherung junger Menschen

Eine aktive Eingliederung junger Menschen, insbesondere aus besonders gefährdeten Gruppen, erfordert Maßnahmen, die eine angemessene Einkommensunterstützung, integrative Arbeitsmärkte und den Zugang zu hochwertigen Dienstleistungen miteinander kombinieren.36 Viele junge Arbeitslose - besonders diejenigen, die nie erwerbstätig waren - haben keinen Anspruch auf Arbeitslosenunterstützung oder eine sonstige Einkommensunterstützung. Als Abhilfemaßnahme sollte gegebenenfalls der Zugang zu Sozialleistungen gewährleistet und - soweit erforderlich - ausgebaut werden, um Einkommenssicherheit zu gewährleisten, und gleichzeitig sollte mit tatsächlichen, wirksamen Aktivierungsmaßnahmen und Auflagen sichergestellt werden, dass den jungen Menschen nur dann Leistungen gewährt werden, wenn sie sich aktiv um eine Stelle bemühen bzw. weiter an Aus- oder Weiterbildungsmaßnahmen teilnehmen. Dies ist besonders wichtig, damit keine "Leistungsfallen" entstehen. Bei der Modernisierung der Systeme der sozialen Sicherheit sollte der prekären Situation junger Menschen entgegengewirkt werden.

Immer mehr junge Menschen erhalten (dauerhaft) Leistungen wegen Erwerbsunfähigkeit. Zwar können einige von ihnen möglicherweise selbst an einem an ihre Bedürfnisse angepassten Arbeitsplatz keine volle Erwerbstätigkeit ausüben, andere könnten jedoch mithilfe optimal zugeschnittener Aktivierungsmaßnahmen wieder in den Arbeitsmarkt eingegliedert werden.

5.4. Förderung von Jungunternehmern und selbständiger Tätigkeit

Der Maßstab wird sicherlich nicht sein, dass ein Arbeitnehmer sein ganzes Erwerbsleben über bei ein und demselben Arbeitgeber beschäftigt ist: Die Mehrzahl der Arbeitnehmer wird mehrmals das Unternehmen wechseln, und die meisten Arbeitsplätze werden - wie bereits jetzt - in KMU und Kleinstunternehmen angesiedelt sein. Darüber hinaus ist die Selbständigkeit eine wichtige Triebfeder für die Entwicklung von Unternehmergeist und kann damit erheblich zur Schaffung von Arbeitsplätzen beitragen, insbesondere im Dienstleistungsbereich.

Die Selbständigkeit ist für junge Menschen eine wertvolle Gelegenheit, ihre Fähigkeiten einzusetzen und ihr Erwerbsleben selbst zu gestalten. Diese Option ist auch ernsthaft zu prüfen, wenn es darum geht, junge Menschen bei der Wahl ihres beruflichen Werdegangs zu unterstützen. Das Interesse junger Menschen an der Gründung ihres eigenen Unternehmens und ihr entsprechendes Potenzial sollten in hohem Maße durch die Vermittlung von Unternehmergeist in der allgemeinen und beruflichen Bildung gefördert werden, und zwar mit Unterstützung des öffentlichen und des privaten Sektors.

Zu diesem Zweck müssen junge Menschen mehr Möglichkeiten für unternehmerische Erfahrungen, Unterstützung und Anleitung bei der Geschäftsplanung, Zugang zu Startkapital und anfängliche Betreuung erhalten. Auch hier spielen die öffentlichen Arbeitsverwaltungen eine wichtige Rolle, indem sie junge Arbeitssuchende über unternehmerische Möglichkeiten und Wege in die Selbständigkeit informieren und entsprechend beraten.

Vorrangige neue Maßnahmen: Die Kommission wird

In vielen Mitgliedstaaten erhalten junge Kleinstunternehmer, die eine Finanzierung im Rahmen der Mikrofinanzierungsfazilität beantragen, auch Anleitung und Betreuung mit Unterstützung des Europäischen Sozialfonds (ESF).

Im Rahmen der Strategie "Europa 2020" und der Europäischen Beschäftigungsstrategie sollten die Mitgliedstaaten schwerpunktmäßig Folgendes veranlassen:

6. Volle Ausschöpfung des Potenzials der EU-Finanzierungsprogramme

Die Zielsetzungen der Initiative "Jugend in Bewegung" werden bereits im Rahmen mehrerer Programme unterstützt. Im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung sind dies das Programm für lebenslanges Lernen (einschließlich "Erasmus", "Leonardo da Vinci", "Comenius" und "Grundtvig"), die Programme "Jugend in Aktion", "Erasmus Mundus" und "Tempus" sowie die Marie-Curie-Maßnahmen, die sich alle an bestimmte Zielgruppen richten. Die Zielsetzungen dieser Programme sollten aufgewertet, gestrafft und besser ausgeschöpft werden, um die Zielsetzungen von "Jugend in Bewegung" zu fördern.

Lehrkräfte, Ausbilder, Forscher und in der Jugendarbeit bzw. Jugendorganisationen Tätige können auf verschiedenen Ebenen als Multiplikatoren für die Mobilität wirken: indem sie junge Menschen dazu bewegen, an einer Mobilitätsmaßnahme teilzunehmen, die Teilnehmer vorbereiten oder als Ansprechpartner für die aufnehmende Einrichtung, Organisation oder Firma fungieren. Die Kommission wird der Förderung der Mobilität von Multiplikatoren (wie Lehrkräften und Ausbildern) in der nächsten Generation der Mobilitätsprogramme einen höheren Stellenwert einräumen, damit diese Werbung für Mobilität machen können.

Die Kommission wird prüfen, inwieweit es möglich ist, die Förderung der Mobilität junger Unternehmer zu verstärken, insbesondere dadurch, dass sie die Mobilität im Rahmen von Erasmus-Praktikumsaufenthalten erhöht, die Vermittlung unternehmerischer Kompetenzen auf allen Ebenen der allgemeinen und beruflichen Bildung und im EIT fördert, die Rolle der Wirtschaft im Rahmen der Marie-Curie-Maßnahmen ausweitet und die Initiative "Erasmus für Jungunternehmer" unterstützt.

Mit diesen Programmen allein kann jedoch nicht allen Zwecken Genüge getan werden. Es ist daher notwendig, Finanzmittel aus vielen Quellen zusammenzuführen und die öffentlichen Stellen, die Gesellschaft, die Wirtschaft und andere Akteure stärker für die Ziele von "Jugend in Bewegung" einzuspannen, damit die erforderliche kritische Masse erreicht wird.

Der Europäische Sozialfonds (ESF) stellt weitreichende Finanzhilfen für junge Menschen bereit. Er ist das Hauptfinanzierungsinstrument, mit dem die EU die Jugendbeschäftigung, den Unternehmergeist und die Mobilität junger Arbeitnehmer zu Lernzwecken fördert, dem Schulabbruch entgegenwirkt und das Qualifikationsniveau anhebt. Ein Drittel der 10 Mio. Begünstigten, die jedes Jahr ESF-Mittel erhalten, sind junge Menschen; rund 60 % der gesamten Mittelausstattung des ESF für den Zeitraum 2007-2013 in Höhe von 75 Mrd. EUR zuzüglich des Kofinanzierungsbeitrags der Mitgliedstaaten kommen jungen Menschen zugute. Mit Finanzhilfen in Höhe von 20,7 Mrd. EUR leistet der ESF auch einen wesentlichen Beitrag zur Reform der Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung in den Mitgliedstaaten sowie zur Förderung des lebenslangen Lernens.

Da sich die Situation junger Menschen seit der Einrichtung des Fonds stark verschlechtert hat, muss sein Potenzial jedoch besser ausgeschöpft werden. Die Kommission wird zu diesem Zweck eine Bestandsaufnahme der laufenden ESF-Maßnahmen vornehmen und anschließend gemeinsam mit den Mitgliedstaaten die wichtigsten Ziele und Politikmaßnahmen ermitteln, die vorrangig mit ESF-Mitteln zu unterstützen sind. Hierzu bedient sie sich der Berichterstattung über den ESF und der multilateralen Überwachung im Rahmen der Strategie "Europa 2020". Auch muss eine stärkere Sensibilisierung stattfinden, damit junge Menschen die Möglichkeiten des ESF optimal nutzen können.

Zusammen mit den Mitgliedstaaten und den Regionen wird die Kommission prüfen, wie die Jugendbeschäftigung, das Bildungsangebot und die Hochschulinfrastruktur auch besser aus den anderen Strukturfonds und dem Kohäsionsfonds, insbesondere dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, gefördert werden können. Darüber hinaus werden das Programm "PROGRESS" und die neue europäische Mikrofinanzierungsfazilität stärker genutzt; auch sollte verstärkt auf nationale und regionale Finanzmittel gesetzt werden.

Zudem untersucht die Kommission, ob gemeinsam mit der Europäischen Investitionsbank auf EU-Ebene eine Studiendarlehensfazilität eingeführt werden könnte, die die Instrumente der Mitgliedstaaten ergänzen soll. Studiendarlehen könnten leichter verfügbar gemacht werden und die grenzüberschreitende Mobilität im Bildungsbereich verbessern; hierunter fällt auch die Möglichkeit, im Ausland ein komplettes Studienprogramm zu absolvieren. Hierbei sollte Komplementarität mit den bestehenden EU-Programmen für die allgemeine und berufliche Bildung gewährleistet werden. Eine entsprechende Studie hierzu läuft; mit den Ergebnissen wird 2011 gerechnet.

Die Kommission hat in ihrer Mitteilung "Eine Digitale Agenda für Europa"38, die vor Kurzem angenommen wurde, angekündigt, dass sie Vorschläge für Maßnahmen zugunsten eines "leichten und schnellen" Zugangs zu EU-Forschungsmitteln im IKT-Bereich machen wird, um diese für KMU und Nachwuchsforscher attraktiver zu machen.

Die laufenden Programme im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung werden einer koordinierten Überprüfung unterzogen; angestrebt wird die Ausarbeitung eines integrierten Konzepts für den Finanzrahmen für die Zeit nach 2013, mit dem die Strategie "Jugend in Bewegung" untermauert werden soll. Ziel ist es, ein größeres Lern- und Mobilitätsangebot für alle jungen Menschen in Europa sowie die Modernisierung der Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung und den Ausbau des Jugendbereichs zu fördern, insbesondere durch länderübergreifende und internationale Kooperationsprojekte und entsprechende Netze. Dies umfasst die Einrichtung von Bildungspartnerschaften, Maßnahmen zum Aufbau von Kapazitäten, einen internationalen politischen Dialog und das Bewerben von Europa als attraktivem Studien- und Forschungsstandort.

Im September 2010 wird die Kommission eine öffentliche Anhörung einleiten, damit alle interessierten Parteien Gelegenheit haben, sich zu den künftigen Bildungs- und Lernprogrammen zu äußern. 2011 wird sie entsprechende Vorschläge präsentieren.

Im nächsten Programmplanungszeitraum sollte die Unterstützung aus dem ESF noch stärker mit den politischen Prioritäten der integrierten Leitlinien sowie den Beschäftigungs- und Bildungszielen für die EU und die Mitgliedstaaten im Rahmen der Strategie "Europa 2020" verknüpft werden.

Vorrangige neue Maßnahmen:

7. überwachung und Berichterstattung

Die Folgemaßnahmen zur Initiative "Jugend in Bewegung" im Rahmen des Followups zur Strategie "Europa 2020", zu den bestehenden Regelungen für den strategischen Rahmen für die europäische Zusammenarbeit auf dem Gebiet der allgemeinen und beruflichen Bildung, der Europäischen Beschäftigungsstrategie und der EU-Strategie für die Jugend 39 sollten die Kommission und die Mitgliedstaaten gemeinsam gewährleisten. Die neuen integrierten Leitlinien, insbesondere für den Bereich Beschäftigung, geben den Rahmen für die koordinierten Politikmaßnahmen vor, von denen die meisten in die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten fallen. Die Kommission wird die Mitgliedstaaten bei der Planung und Umsetzung der Maßnahmen finanziell und im Wege der offenen Koordinierungsmethode unterstützen, insbesondere durch Förderung des wechselseitigen Lernens und von Peer-Reviews unter Einbeziehung der nationalen Regierungen, regionaler und lokaler Entscheidungsträger, sonstiger Stakeholder und von Fachleuten aus der Praxis sowie durch regelmäßige Überwachung der ESF-Programme und diesbezügliche Zusammenarbeit.

Im Hinblick auf das Jahr 2020 werden die in dieser Mitteilung angekündigten Maßnahmen im Laufe der Zeit überprüft und aktualisiert.

8. Informationskampagne

Die Kommission wird 2010 eine Informationskampagne zur Förderung der Initiative "Jugend in Bewegung" im kommenden Jahrzehnt starten. Im Rahmen dieser Kampagne wird 2011 eine spezielle Sensibilisierungs- und Mobilisierungsmaßnahme für die Jugendbeschäftigung durchgeführt, die sich an junge Bürgerinnen und Bürger sowie die Akteure des Arbeitsmarktes in den Mitgliedstaaten richtet und darauf abzielt, die Anstrengungen auf nationaler und EU-Ebene darauf auszurichten, die Entwicklung in der Jugendbeschäftigung umzukehren und junge Menschen dazu zu bringen, Chancen zu ergreifen. Die Kampagne wird nationale und regionale Behörden, die Wirtschaft, insbesondere KMU, und andere wichtige Stakeholder einbeziehen.

9. Fazit

Bei der in die Strategie "Europa 2020" eingebetteten Leitinitiative "Jugend in Bewegung" stehen junge Menschen ganz oben auf der Agenda der EU, die auf die Schaffung einer Wirtschaft abzielt, die sich auf Wissen, Forschung und Innovation, ein hohes Bildungs- und Qualifikationsniveau, das den Anforderungen des Arbeitsmarktes genügt, Anpassungsfähigkeit und Kreativität, integrative Arbeitsmärkte und eine aktive Teilhabe an der Gesellschaft stützt. All diese Elemente tragen entscheidend dazu bei, den Wohlstand in Europa für die Zukunft zu sichern. Sowohl auf Seiten der Mitgliedstaaten und gegebenenfalls der Kandidatenländer (nationale und regionale Ebene) als auch auf Seiten der EU müssen dringend Maßnahmen ergriffen werden, um die in dieser Mitteilung dargelegten Herausforderungen aufzugreifen, mit denen junge Menschen konfrontiert sind, und um sicherzustellen, dass die Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung sowie die Strukturen des Arbeitsmarktes für eine Konjunkturerholung und die weitere Entwicklung gerüstet sind. Da die Herausforderungen für die EU von globaler Tragweite sind, sollten der Dialog, der Austausch und die Zusammenarbeit mit den externen Partnern der EU gefördert werden. Die Initiative setzt auf die Mithilfe anderer europäischer Organe und Einrichtungen sowie auf die aktive Beteiligung aller Stakeholder, damit sie erfolgreich umgesetzt werden kann.