Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Durchführung gemeinschaftsrechtlicher Vorschriften über das Schulobstprogramm
(Schulobstgesetz - SchulObG)

Der Deutsche Bundestag hat in seiner 227. Sitzung am 18. Juni 2009 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz - Drucksache 016/13419 - den vom Bundesrat eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung gemeinschaftsrechtlicher Vorschriften über das Schulobstprogramm (Schulobstgesetz - SchulObG) - Drucksache 016/13111 - mit folgenden Maßgaben, im Übrigen unverändert angenommen.


Fristablauf: 10.07.09
Erster Durchgang: Drucksache. 382/09 (PDF)