Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments zur Förderung und zum Schutz der Grundrechte: die Rolle der nationalen und der europäischen Institutionen, einschließlich der Agentur für Grundrechte

Zugeleitet mit Schreiben des Generalsekretärs des Europäischen Parlaments - 309394 - vom 4. Juli 2005.
Das Europäische Parlament hat die Entschließung in der Sitzung am 26. Mai 2005 angenommen.
Entschließung des Europäischen Parlaments zur Förderung und zum Schutz der Grundrechte: die Rolle der nationalen und der europäischen Institutionen, einschließlich der Agentur für Grundrechte (2005/2007(INI))
Das Europäische Parlament,

Der verfassungsrechtliche Rahmen der Europäischen Union als neuer Impuls für die Grundrechte

Hin zu einer Grundrechtspolitik der Europäischen Union

Zusammenarbeit mit nationalen Menschenrechtsinstitutionen und nationalen Parlamenten

Wirkung des Schutzes der Grundrechte außerhalb der Union

Zusammenarbeit mit internationalen Menschenrechtsorganisationen

Die Agentur als operationelles Instrument für die Menschenrechtspolitik der Europäischen Union insgesamt

1 ABl. C 104 E vom 30.4.2004, S. 408.
2 Angenommene Texte, P6_TA(2005)0150.
3 Gözütok und Brügge, verbundene Rechtssachen C-187/01 und C-385/01, Slg. 2003, i-1345.
4 ABl. C 131 E vom 5.6.2003, S. 147.