Empfehlungen der Ausschüsse
Verordnung zur Änderung autobahnmautrechtlicher Vorschriften und der Fahrzeug-Zulassungsverordnung

850. Sitzung des Bundesrates am 7. November 2008

A.

Der federführende Verkehrsausschuss empfiehlt dem Bundesrat, der Verordnung gemäß Artikel 80 Abs. 2 des Grundgesetzes nach Maßgabe folgender Änderungen zuzustimmen.

1. Zu Artikel 2 (Eingangssatz, § 1 Abs. 1 und 2 MautHV)

Artikel 2 ist wie folgt zu ändern:

Begründung

Zu Buchstabe a:

Es handelt sich um eine redaktionelle Änderung, da die Mauthöheverordnung zuletzt durch die Erste Verordnung zur Änderung der Mauthöheverordnung vom 21. Juli 2008 geändert wurde.

Zu Buchstabe b:

Die Belastung des Güterkraftverkehrsgewerbes ist in der letzten Zeit infolge der geänderten Sozialvorschriften, der steigenden Kraftstoffpreise und der bereits bestehenden Bemautung der Bundesautobahnen stark angewachsen.

Um die vorgesehene Anhebung der Maut mittelstandsverträglicher zu gestalten, soll die Erhöhung der Mautgebühren für Fahrzeuge der Schadstoffklasse S 3, die den größten Anteil an den Fahrleistungen mautpflichtiger Fahrzeuge erbringen, in den ersten zwei Jahren um 2 Cent pro Kilometer geringer ausfallen als dies in dem Entwurf der Bundesregierung vorgesehen ist. Dementsprechend wird für die Kategorie C, der die Schadstoffklasse S 3 zugeordnet ist, die Mauthöhe bis zum 31. Dezember 2010 niedriger festgesetzt.

Im Wege einer teilweisen Kompensation zu Gunsten der für den Erhalt und Ausbau der Verkehrsinfrastruktur benötigten Mittel soll in demselben Zeitraum die Maut in den anderen Schadstoffklassen um 0,1 Cent pro Kilometer erhöht werden.

B.

2. Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit empfiehlt dem Bundesrat, der Verordnung gemäß Artikel 80 Abs. 2 des Grundgesetzes zuzustimmen.

C.

3. Der Wirtschaftsausschuss empfiehlt dem Bundesrat, der Verordnung gemäß Artikel 80 Abs. 2 des Grundgesetzes nicht zuzustimmen.

4. Begründung:

Verkehrspolitik ist immer auch Wirtschaft-, Struktur- und Umweltpolitik. Ein zentrales Ziel der Verkehrspolitik ist daher eine ausreichende und verlässliche Finanzierung der Verkehrswege. Mit der Einführung der Lkw-Maut im Jahre 2005 wurde für schwere Lkw ein Schritt in die Richtung Nutzerfinanzierung vollzogen. Der Umstieg von der Steuer- bzw. Haushaltsfinanzierung zur Nutzerfinanzierung darf jedoch nicht mit einer zusätzlichen und damit wettbewerbsverzerrenden Belastung oder gar Insolvenzgefährdungen für das Straßengüterverkehrsgewerbe verbunden sein. Das Straßengüterverkehrsgewerbe befindet sich derzeit in einer sehr kritischen Lage. Die gestiegenen Energiepreise sowie verschärfte Sozialvorschriften bedeuten eine enorme Belastung für die Transportunternehmen. Eine Mauterhöhung zum gegenwärtigen Zeitpunkt wäre für viele Unternehmen existenzbedrohend.

D.

Der Finanzausschuss hat von einer Empfehlung an das Plenum abgesehen.

E.

Ferner empfehlen der federführende Verkehrsausschuss (Vk) und der Wirtschaftsausschuss (Wi) dem Bundesrat, die nachstehenden Entschließungen zu fassen:

5. Der Bundesrat vertritt im Zusammenhang mit der Änderung der Mauthöheverordnung die Auffassung, dass es die bestehende Unterfinanzierung der Verkehrsinfrastruktur in Deutschland, insbesondere zur Umsetzung des Masterplans Güterverkehr und Logistik, erforderlich macht, die Investitionen des Bundes in die Verkehrsträger Straße, Schiene und Wasserstraße zu erhöhen und zu verstetigen und äußert die Erwartung, dass diesbezüglich mit der Bundesregierung und dem Deutschen Bundestag Einigkeit besteht.

Begründung

Die Entschließung greift die ausweislich der Entwürfe des Haushaltsplans 2009 und des Finanzplans 2010 bis 2012 der Bundesregierung bestehende Tendenz, Mautmehreinnahmen zur Absenkung des steuerfinanzierten Anteils der Investitionen zu verwenden, auf. Der Bundesrat stellt damit klar, dass seine Zustimmung zur Verordnung zur aktuellen Änderung autobahnmautrechtlicher Vorschriften und der Fahrzeug-Zulassungsverordnung ausschließlich von der Erwartung getragen ist, dass zwischen ihm, der Bundesregierung und dem Deutschen Bundestag Übereinstimmung darin besteht, dass angesichts der bestehenden Unterfinanzierung der Verkehrsinfrastruktur in Deutschland eine Änderung der Mauthöhe neben der Umsetzung der Klimaschutzziele nur vermittelbar ist, wenn sie auch der verlässlichen Erhöhung und Verstetigung der Investitionen des Bundes in die Verkehrsträger Straße, Schiene und Wasserstraße dient.