Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments zu der Empfehlung der Kommission zu den Grundzügen der Wirtschaftspolitik der Mitgliedstaaten und der Gemeinschaft im Rahmen der integrierten Leitlinien für Wachstum und Beschäftigung (2005-2008)

Zugeleitet mit Schreiben des Generalsekretärs des Europäischen Parlaments - 309394 - vom 4. Juli 2005.
Das Europäische Parlament hat die Entschließung in der Sitzung am 26. Mai 2005 angenommen.
Stellungnahme des Bundesrates: Drucksache 287/05(B) HTML PDF
Entschließung des Europäischen Parlaments zu der Empfehlung der Kommission zu den Grundzügen der Wirtschaftspolitik der Mitgliedstaaten und der Gemeinschaft im Rahmen der integrierten Leitlinien für Wachstum und Beschäftigung (2005-2008) (KOM (2005) 0141 - 2005/2017(INI))
Das Europäische Parlament,

A. in der Erwägung, dass das Wachstum der Eurozone und der Europäischen Union der 25 Mitgliedstaaten sein potentielles Niveau auf Dauer nicht erreicht und weiterhin zu schwach bleibt, insbesondere in den vier wichtigsten Volkswirtschaften der Eurozone; in der Erwägung, dass das Konsumverhalten der Haushalte weiterhin gedämpft ist und dass die Wirtschaftsaussichten für 2005 und 2006 nicht zufriedenstellend sind, was dazu beiträgt, dass die Arbeitslosenrate weiterhin hoch ist und nur langsam abnehmen wird; unter Hinweis darauf, dass die Neigung zu Investitionen trotz der niedrigsten Zinssätze seit dem Zweiten Weltkrieg weiterhin schwach ausgeprägt ist;

B. in der Erwägung, dass die Strukturreformen auf den Produkt-, Energie- und Arbeitsmärkten und bei den Besteuerungssystemen sowie im Zusammenhang mit der Vollendung des Binnenmarktes nicht in sämtlichen Mitgliedstaaten mit der erforderlichen Sorgfalt umgesetzt worden sind und dass die Reformen auf Gemeinschaftsebene nur langsam voranschreiten,

C. in der Erwägung, dass der Stabilitäts- und Wachstumspakts zur Aufrechterhaltung einer niedrigen Inflationsrate und eines historischen Tiefs bei den Zinsen beigetragen hat,

D. in der Erwägung, dass der weltweite Wettbewerb ständig zunimmt; in der Erwägung, dass die Union nicht mit den Wachstumsraten in vielen anderen Teilen der Welt Schritt halten kann und ihre Marktanteile auf Drittmärkten gefährdet sind; in der Erwägung, dass das Wirtschaftswachstum in der Union im Durchschnitt hinter dem Wirtschaftswachstum in den Vereinigten Staaten sowie in einigen wichtigen Volkswirtschaften Asiens zurückbleibt,

E. in der Erwägung, dass die Strategie von Lissabon eine Mobilisierung aller bestehenden Instrumente erforderlich macht, insbesondere der Grundzüge der Wirtschaftspolitik, des Siebten Rahmenprogramms der Union für die Forschung (2007-2013) und des Rahmenprogramms für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation (2007-2013) sowie eine Neuausrichtung der Ausgaben auf die Haushaltsposten, die das Wachstum und die Beschäftigung fördern, im Rahmen der Finanziellen Vorausschau 2007-2013,

F. in der Erwägung, dass sich der Prozess von Lissabon in die Strategie der Union für eine nachhaltige Entwicklung einfügt und dass die Umweltdimension integraler Bestandteil der europäischen Strategie zur Wiederbelebung der Beschäftigung sein muss,

G. in der Erwägung, dass die Union zu einer Einheit mit 455 Millionen Frauen und Männern in 25 Ländern geworden ist, die sich durch eine beträchtliche Heterogenität auszeichnen; unter Hinweis darauf, dass das wirtschaftliche und soziale Gefälle zwischen den Mitgliedstaaten und häufig innerhalb der Mitgliedstaaten beträchtlich ist; in der Erwägung, dass das Wachstum in einer Reihe von Mitgliedstaaten beträchtlich höher ist als in anderen; in der Erwägung, dass man mit zu allgemein gehaltenen Grundzügen Gefahr läuft, die Vielfalt der Probleme unberücksichtigt zu lassen,

H. in der Erwägung, dass das Wirtschaftswachstum kein Ziel an sich ist, sondern Bestandteil eines integrierten Ansatzes ist, der auf das Wohlergehen und die Lebensqualität der Bürgerinnen und Bürger abzielt; in der Erwägung, dass sich das Streben nach nachhaltigem Wachstum auf eine Sozial-, Beschäftigungs-, Umwelt- und Haushaltspolitik stützen muss, die ihrer Verantwortung gegenüber künftigen Generationen gerecht wird und die verschiedenen Voraussetzungen der Mitgliedstaaten achtet,

I. in der Erwägung, dass die Arbeitslosigkeit die größte soziale Ungerechtigkeit darstellt; in der Erwägung, dass die Stärkung des sozialen Zusammenhalts die Aufrechterhaltung eines hohen Niveaus des sozialen Schutzes und eines hohen Niveaus der Beschäftigung gemäß den vertraglich Zielsetzungen des Vertrages voraussetzt; in der Erwägung, dass Wachstum nur durch größere Wettbewerbsfähigkeit und mehr Investitionen erreicht werden kann,

J. in der Erwägung, dass die Arbeitslosigkeit die größte soziale Ungerechtigkeit darstellt; in der Erwägung, dass der soziale Zusammenhalt nur durch Wachstum in sämtlichen Teilen der Union gestärkt werden kann, so dass ein hohes Niveau des sozialen Schutzes und eine hohe Beschäftigungsquote gemäß den vertraglich festgelegten Zielvorgaben gefordert werden,

K. in der Erwägung, dass Wachstum nur durch höhere Wettbewerbsfähigkeit und mehr Investitionen erreicht werden kann; in der Erwägung, dass die Union im Bereich der Forschung und der Entwicklung sowie bei Innovationen und Investitionen in die Gründung neuer Unternehmen; gegenüber ihren wichtigsten Konkurrenten unter einem beträchtlichen Rückstand leidet.

Empfehlung der Kommission2 Änderungsvorschläge des Parlaments
Änderungsvorschlag 1
Abschnitt A Kapitel A.1 Absatz 4
Leitlinie. Wirtschaftliche Stabilitätsichern - Die Mitgliedstaaten sollten im gesamten Konjunkturzyklus ihre haushaltspolitischen Ziele weiterverfolgen. Solange der Haushalt noch nicht konsolidiert ist, sollten sie im Einklang mit dem Stabilitäts- und Wachstumspakt alle erforderlichen Korrekturmaßnahmen treffen. Dabei sollten sie eine prozyklische Fiskalpolitik vermeiden. Mitgliedstaaten Leitlinie. Um wirtschaftliche Stabilität zu gewährleisten und den aus der Vielfalt des kulturellen Erbes und dem geistigen Kapital herrührenden Wettbewerbsvorteil in innovationsgestütztes Produktivitätswachstum umwandelt,sollten die Mitgliedstaaten im gesamten Konjunkturzyklus ihre haushaltspolitischen Ziele weiter verfolgen. Solange der Haushalt noch nicht konsolidiert ist, sollten
mit nicht nachhaltigen Leistungsbilanzdefiziten sollten diese Situation korrigieren durch Strukturreformen zur Steigerung der externen Wettbewerbsfähigkeit und durch fiskalpolitische Maßnahmen (Integrierte Leitlinie 1). sie im Einklang mit dem Stabilitäts- und Wachstumspakt alle erforderlichen Korrekturmaßnahmen treffen. Dabeisollten sie eine prozyklische Fiskalpolitik vermeiden. Mitgliedstaaten mit nicht nachhaltigen Leistungsbilanzdefiziten sollten diese Situation korrigieren durch Strukturreformen zur Steigerung der externen Wettbewerbsfähigkeit und durch fiskalpolitische Maßnahmen, insbesondere durch die Nutzung der Früchte des Wachstums; außerdem sollten die Mitgliedstaaten ihre öffentlichen Ausgaben auf Haushaltsposten konzentrieren, die die Zielvorgaben der Lissabon-Strategie unterstützen, insbesondere auf Investitionen zugunsten des Humankapitals, des Erwerbs von Wissen, der Innovation und der Infrastrukturen im Dienste der wirtschaftlichen Entwicklung (Integrierte Leitlinie 1).
Änderungsvorschlag 2
Abschnitt A Kapitel A.1 Absatz 7
Leitlinie. Wirtschaftliche Nachhaltigkeit gewährleisten - Angesichts der prognostizierten Kosten der Bevölkerungsalterung sollten die Mitgliedstaaten durch ein ausreichendes Tempo des Schuldenabbaus die öffentlichen Finanzen stärken, die Renten- und Gesundheitssysteme so reformieren,dass sie finanziell tragfähig sind - unter Wahrung der sozialen Angemessenheit und der Zugänglichkeit -, und die Beschäftigungsquoten und das Arbeitskräfteangebot erhöhen (Integrierte Leitlinie 2). Siehe auch integrierte Leitlinie17 "Einen lebenszyklusorientierten Ansatz in der Beschäftigungspolitik fördern". Leitlinie. Wirtschaftliche Nachhaltigkeit als Grundlage für eine Steigerung der Beschäftigung gewährleisten - Angesichts der prognostizierten Kosten der Bevölkerungsalterung und unter Berücksichtigung des Konjunkturzyklus sollten die Mitgliedstaaten durch ein ausreichendes Tempo des Schuldenabbaus die öffentlichen Finanzen stärken, die Steuersysteme reformieren, unter anderem durch Verringerung der Belastung von Niedriglohnempfängern, die Renten- und Gesundheitssysteme so stärken, so dass sie finanziell tragfähig sind - unter Wahrung der sozialen Akzeptanz und der Zugänglichkeit -,den Bürgerinnen und Bürgern mehr Verantwortung für die Rentensysteme übertragen und die Beschäftigungsquoten- und ein qualitativ hochwertiges Arbeitskräfteangebot erhöhen (Integrierte Leitlinie 2). Siehe auch integrierte Leitlinie17 "Einen lebenszyklusorientierten Ansatz in der Beschäftigungspolitik fördern".
Änderungsvorschlag 3
Abschnitt A Kapitel A.1 Absatz 9
Leitlinie. Eine effiziente Ressourcenallokation fördern - Unbeschadet der Leitlinien zur wirtschaftlichen Stabilität und Tragfähigkeit sollten die Mitgliedstaaten die öffentlichen Ausgaben zugunsten wachstumsfördernder Bereiche umschichten, durch eine Anpassung der Steuerstrukturen das Wachstumspotenzial stärken, und durch geeignete Mechanismen gewährleisten, dass die öffentlichen Ausgaben mit den politischen Zielvorgaben in Einklang stehen - und die Reformpakete in sich kohärent sind(Integrierte Leitlinie 3). Leitlinie. Eine effiziente Ressourcenallokation fördern - Unbeschadet der Leitlinien zur wirtschaftlichen Stabilität und Tragfähigkeit sollten die Mitgliedstaaten die öffentlichen Ausgaben zugunsten wachstumsfördernder und arbeitsplatzschaffender Bereiche umschichten, durch eine Anpassung der Steuerstrukturen das Wachstumspotenzial stärken und die privaten Investitionen stimulieren, insbesondere durch Schaffung eines steuerlichen Rahmens, der für die KMU günstig ist und Anreize für die Schafung von Arbeitsplätzen bietet; die Mitgliedstaaten sollten bei der Bekämpfung von Steuerhinterziehung zusammenarbeiten und außerdem durch geeignete Mechanismen gewährleisten, dass die öffentlichen Ausgaben mit den politischen Zielvorgaben in Einklang stehen - und die Reformpakete in sich kohärent sind(Integrierte Leitlinie 3).
Änderungsvorschlag 4
Abschnitt A Kapitel A.1 Absatz 11
Leitlinie. Eine größere Kohärenz zwischen makroökonomischer Politik und Strukturpolitik herstellen - Die Mitgliedstaaten sollten durch geeignete Reformen die makroökonomischen Rahmenbedingungen untermauern. Hierbei gilt es, die Flexibilität, die Mobilität und die Anpassungsfähigkeit zu steigern, um wirkungsvoller reagieren zu können auf Globalisierung, technologischen Fortschritt und Konjunkturschwankungen (Integrierte Leitlinie 4). Siehe auch integrierte Leitlinie20 "Flexibilität und Beschäftigungssicherheit in ein ausgewogenes Verhältnis bringen und die Segmentierung der Arbeitsmärkte verringern". Leitlinie. Eine größere Kohärenz zwischen makroökonomischer Politik und Strukturpolitik herstellen - Die Mitgliedstaaten sollten durch geeignete Reformen die makroökonomischen Rahmenbedingungen stärken, indem sie an strikten fiskalischen Verfahren festhalten, Anreize für Investitionen und Unternehmen schaffen und das Vertrauen der Verbraucher fördern. Hierbei gilt es, die Mobilität, die Kreativität und die Anpassungsfähigkeit an die Herausforderungen der Globalisierung, den technologischen Fortschritt und die Konjunkturschwankungen weiter zu steigern; besondere Aufmerksamkeit muss der Flexibilität und Sicherheit des Arbeitsmarktes gewidmet werden.(Integrierte Leitlinie 4). Siehe auch integrierte Leitlinie 20 "Flexibilität und Beschäftigungssicherheit in ein ausgewogenes Verhältnis bringen und die
    Segmentierung der Arbeitsmärkte verringern".
Änderungsvorschlag 5
Abschnitt A Kapitel A.1 Absatz 14
Leitlinie. Sicherstellen, dass die Lohnentwicklung zur makroökonomischen Stabilität und zum Wachstum beiträgt -Um dies zu bewirken, sollten die Mitgliedstaaten in Verbindung mit der Verbesserung der Anpassungsfähigkeit anstreben, dass nominale Lohnerhöhungen und Arbeitskosten mit der Preisstabilität und der mittelfristigen Produktivitätsentwicklung in Einklang stehen unter Berücksichtigung der Unterschiede bei den Qualifikationsniveaus und den lokalen Arbeitsmarktbedingungen(Integrierte Leitlinie 5). Siehe auch integrierte Leitlinie 21 "Die Entwicklung der Lohnkosten und der sonstigen Arbeitskostenbeschäftigungsfreundlich gestalten". Leitlinie. Sicherstellen, dass die Lohnentwicklung zur makroökonomischen Stabilität, zum Wachstum und zur Beschäftigung beiträgt - Um dies zu bewirken, sollten die Mitgliedstaaten und die Sozialpartner in Verbindung mit der Verbesserung der Anpassungsfähigkeit anstreben, dass nominale Lohnerhöhungen- und Arbeitskosten mit der mittelfristigen Produktivitätsentwicklung in Einklang stehen unter Berücksichtigung der Unterschiede bei den Qualifikationsniveaus und den lokalen Arbeitsmarktbedingungen. Die Vollendung des Binnenmarktes, Arbeitsmarktreformen und eine Stärkung der Verantwortung der Sozialpartner für eine niedrige Arbeitslosigkeit durch dezentrale Lohnverhandlungen sind entscheidend für die Steigerung der Löhne und die Verringerung von Unterschieden bei den Einkommen, während gleichzeitig ein Einklang mit der Entwicklung der Produktivität und der Wettbewerbsfähigkeit gewährleistet wird. (Integrierte Leitlinie 5).Siehe auch integrierte Leitlinie 21 "Die Entwicklung der Lohnkosten und der sonstigen Arbeitskosten beschäftigungsfreundlich gestalten".
Änderungsvorschlag 6
Abschnitt A Kapitel A.2 Absatz 6
Leitlinie. Dynamik und Funktionieren der WWU verbessern - Die Mitgliedstaaten des Eurogebiets müssen besonders auf Fiskaldisziplin achten. Staaten, die ihr mittelfristiges haushaltspolitisches Ziel noch nicht erreicht haben, sollten sich als Benchmark vorgeben, ihr konjunkturbereinigtes Haushaltsdefizit -ohne Einmalposten und andere vorübergehende Maßnahmen - jährlich um 0,5% des BIP abzusenken, und bei günstiger Wirtschaftslage eine entschlossenere Leitlinie. Dynamik und Funktionieren der WWU verbessern - Die Mitgliedstaaten des Eurogebiets müssen besonders auf Fiskaldisziplin achten, um eine bessere Koordinierung ihrer Wirtschafts- und Haushaltspolitik sicherzustellen, wobei ein erster Schritt in eine Harmonisierung ihrer Zeitpläne für die Aufstellung des Haushalts bestehen muss. Mitgliedstaaten, die ihr mittelfristiges haushaltspolitisches Ziel noch nicht erreicht haben, sollten sich als Benchmark vorgeben, ihr
Konsolidierung vornehmen; sie sollten Strukturreformen weiter vorantreiben, die der Wettbewerbsfähigkeit des Eurogebietszuträglich sind, und die Fähigkeit der Anpassung bei asymmetrischen Schocks verbessern; und sie sollten sicherstellen,dass der Einfluss des Eurogebiets im Weltwirtschaftssystem seinem wirtschaftlichen Gewicht entspricht (Integrierte Leitlinie 6). konjunkturbereinigtes Haushaltsdefizit -ohne Einmalposten und andere vorübergehende Maßnahmen - jährlich um0,5% des BIP abzusenken, und bei günstiger Wirtschaftslage eine entschlossenere Konsolidierung vornehmen, wobei zu bedenken ist, dass in der Zukunft bei der Festlegung des Anpassungspfades hin zum mittelfristigen Ziel Strukturreformen berücksichtigt und vorübergehende Abweichungen von dieser Zielvorgabe für Länder zugestanden werden, die sie bereits erreicht haben; sie sollten Strukturreformen weiter vorantreiben, die der Wettbewerbsfähigkeit des Eurogebiets zuträglich sind, indem sie in die Innovation,die Industriepolitik sowie die Bildung und die Berufsausbildung investieren, und die Fähigkeit der Anpassung bei asymmetrischen Schocks verbessern. Die Mitgliedstaaten sollten die Reform des Stabilitäts- und Wachstumspakts abschließen und über seine strikte Anwendung wachen mit dem Ziel, das Vertrauen wieder herzustellen. Außerdem sollten die Mitgliedstaaten die externe Vertretung des Euro-Gebiets entsprechend den auf der Tagung des Europäischen Rates in Wien vom 11. und 12. Dezember 1998 eingegangenen Verpflichtungen sicherstellen, damit die wachsende Rolle des Euro im Weltwirtschaftssystem seinem wirtschaftlichen Gewicht entspricht. In den neuen Mitgliedstaaten müssen die nominale Konvergenz und die reale Konvergenz miteinander einhergehen(Integrierte Leitlinie 6).
Änderungsvorschlag 7
Abschnitt B Kapitel B.1 Absatz 4
Leitlinie. Den Binnenmarkt, einschließlich der Dienstleistungen, erweitern und vertiefen - Die Mitgliedstaaten sollten die Umsetzung von Binnenmarktrichtlinien beschleunigen, das Binnenmarktrecht konsequenter und besser durchsetzen, die Finanzmarktintegration stärker vorantreiben, steuerliche Hindernisse für grenzüberschreitende Tätigkeiten beseitigen Leitlinie. Den Binnenmarkt, einschließlich der Dienstleistungen, erweitern und vertiefen - Die Mitgliedstaaten sollten die Umsetzung von Binnenmarktrichtlinien beschleunigen, das Binnenmarktrecht konsequenter und besser durchsetzen, die Finanzmarktintegration stärker vorantreiben, bürokratische und steuerliche Hindernisse für grenzüberschreitende Tätigkeiten
und die Regelungen für die öffentliche Auftragsvergabe effizienter anwenden(Integrierte Leitlinie 7). beseitigen, indem die Verhandlungen über die Harmonisierung der Steuergrundlage fortgesetzt werden, und die Regelungen für die öffentliche Auftragsvergabe effizienter anwenden (Integrierte Leitlinie 7).
Änderungsvorschlag 8
Abschnitt B Kapitel B.1 Absatz 9
Leitlinie. Die Märkte offen und wettbewerbsorientiert gestalten - Vorrangig sollten die Mitgliedstaaten folgende Maßnahmen treffen: dem Wettbewerb in Schlüsselsektoren entgegenstehende regulatorische und sonstige Hindernisse beseitigen; die Wettbewerbspolitik konsequenter durchsetzen; Märkte durch Wettbewerbs- und Regulierungsbehörden selektiv überwachen, um Hindernisse für den Wettbewerb und den Marktzugang auszumachen und zu beseitigen; wettbewerbsverzerrend wirkende staatliche Beihilfen abbauen; verbleibende Beihilfen auf horizontale Ziele umschichten, wie etwa Forschung und Innovation und Optimierung des Humankapitals. Außerdem sollten die Mitgliedstaaten die bereits vereinbarten Maßnahmen zur Öffnung der Netzindustrien für den Wettbewerb in vollem Umfang um setzen, um einen wirksamen Wettbewerb auf europaweit integrierten Märkten zu gewährleisten bei gleichzeitiger Garantie der Bereitstellung qualitativ hochwertiger Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse für alle Bürger(Integrierte Leitlinie 8). Leitlinie. Die Märkte offen und wettbewerbsorientiert gestalten - Vorrangig sollten die Mitgliedstaaten folgende Maßnahmen treffen: dem Wettbewerb in Schlüsselsektoren entgegenstehende regulatorische und sonstige Hindernisse beseitigen; die Wettbewerbspolitik konsequenter durchsetzen; Märkte durch Wettbewerbs- und Regulierungsbehörden selektiv überwachen, um Hindernisse für den Wettbewerb und den Marktzugang, die den Interessen der Verbraucher entgegenstehen, auszumachen und zu beseitigen; im Binnenmarkt wettbewerbsverzerrend wirkende staatliche Beihilfen abschaffen; verbleibende Beihilfen auf horizontale Ziele umschichten, wie etwa Forschung und Innovation und Optimierung des Humankapitals. Außerdem sollten die Mitgliedstaaten die bereits vereinbarten Maßnahmen zur Öffnung der Netzindustrien für den Wettbewerb in vollem Umfang umsetzen, um einen wirksamen Wettbewerb auf europaweit integrierten Märkten zu gewährleisten bei gleichzeitiger Garantie der Bereitstellung qualitativ hochwertiger Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse für alle Bürgerinnen und Bürger (Integrierte Leitlinie 8).
Änderungsvorschlag 9
Abschnitt B Kapitel B.1 Unterabsatz 14
Leitlinie. Das Unternehmensumfeld attraktiver machen - Die Mitgliedstaaten sollten die Regulierungsqualität durch systematische und rückhaltlose Bewertung der wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Auswirkungen verbessern und dabei die anfallenden Verwaltungskosten Leitlinie. Das Unternehmensumfeld attraktiver machen und private Initiativen fördern - Die Mitgliedstaaten sollten die Regulierungsqualität durch systematische und rückhaltlose Bewertung der wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Auswirkungen verbessern und dabei die
einbeziehen. Darüber hinaus sollten die Mitgliedstaaten Kosten und Nutzen ihrer Regulierungsinitiativen einer Konsultation auf breiter Basis unterziehen, insbesondere wenn Konflikte zwischen unterschiedlichen politischen Zielen entstehen können(Integrierte Leitlinie 9). anfallenden Verwaltungskosten einbeziehen.Darüber hinaus sollten die Mitgliedstaaten Kosten und Nutzen ihrer Regulierungs- und Gesetzgebungsinitiativen im Hinblick auf Wachstum und Beschäftigung einer Konsultation auf breiter Basis unterziehen,insbesondere wenn Konflikte zwischen unterschiedlichen politischen Zielen entstehen können (Integrierte Leitlinie 9).
Änderungsvorschlag 10
Abschnitt A Kapitel B.1 Absatz 16
Leitlinie. Die unternehmerische Kultur fördern und das Wirtschaftsumfeld KMU-freundlicher gestalten - Um die Gründung und das Wachstum neuer Unternehmen zu fördern, sollten die Mitgliedstaaten den Zugang zu Finanzmitteln verbessern, die Steuersysteme anpassen, das Innovationspotenzial der KMU stärken und in Einklang mit der KMU-Charta Informations- und Unterstützungsdienstleistungen zur Förderung von Unternehmensneugründungen- und -erweiterungen anbieten. Darüber hinaus sollten die Mitgliedstaaten die Aus- und Weiterbildung in unternehmerischer Kompetenz effizienter gestalten(Querverweis auf die einschlägige beschäftigungspolitische Leitlinie). Sie sollten ferner die Eigentumsübertragung erleichtern, das Konkursrecht überarbeiten - und die Rettungs- und Umstrukturierungsverfahren verbessern(Integrierte Leitlinie 10). Leitlinie. Die unternehmerische Kultur fördern und das Wirtschaftsumfeld KMU-freundlicher gestalten - Um die Gründung und das Wachstum neuer Unternehmen zu fördern, sollten die Mitgliedstaaten den Zugang zu Finanzmitteln, insbesondere zu den Risikokapitalfonds und zu Mikrokrediten, verbessern und die Steuersysteme, die Investitionen fördern, reformieren und anpassen, angefangen mit der Harmonisierung der Steuergrundlage, das Innovationspotenzial der KMU stärken - und in Einklang mit der KMU-Charta Informations- und Unterstützungsdienstleistungen zur Förderung von Unternehmensneugründungen und -erweiterungen anbieten. Darüber hinaus sollten die Mitgliedstaaten die Aus- und Weiterbildung in unternehmerischer Kompetenz effizienter gestalten(Querverweis auf die einschlägige beschäftigungspolitische Leitlinie); sie sollten zum Eingehen von Risiken ermutigen und Maßnahmen ergreifen, um gegen die Stigmatisierung der jungen Unternehmer vorzugehen, die keinen uneingeschränkten Erfolg gehabt haben, und ihren Neuanfang erleichtern. Sie sollten ferner die Eigentumsübertragung erleichtern, das Konkursrecht überarbeiten - und die Rettungs- und Umstrukturierungsverfahren - bei gleichzeitiger Verbesserung der Regeln über die Unternehmensführung und die Verantwortung der Manager - verbessern(Integrierte Leitlinie 10).
Änderungsvorschlag 11
Abschnitt B Kapitel B.2 Absatz 4
Leitlinie. Mehr und effizienter in FuE investieren - Die Mitgliedstaaten sollten den Maßnahmenmix zur Förderung der privaten FuE-Investitionen optimieren: die Rahmenbedingungen verbessern und sicherstellen, dass die Unternehmen in einem ausreichend wettbewerbsorientierten Umfeld agieren; die staatlichen FuE-Investitionen anheben und effizienter gestalten; Exzellenzzentren ausbauen; die Unterstützungsmechanismen, zum Beispiel die fiskalischen Maßnahmen, gezielter einsetzen zur Förderung der privaten FuE ; ein ausreichendes Angebot qualifizierter Forscher dadurch sicherstellen, dass man mehr Studenten für wissenschaftliche, technische und ingenieurtechnische Studien gewinnt und die Berufsaussichten sowie die transnationale und intersektorale Mobilität der Forscher fördert (Integrierte Leitlinie12). Siehe auch integrierte Leitlinie 22 "Die Investitionen in Humankapital steigern und optimieren". Leitlinie. Mehr und effizienter in FuE investieren - Die Mitgliedstaaten sollten den Maßnahmenmix zur Förderung der privaten FuE-Investitionen optimieren: die Rahmenbedingungen verbessern und sicherstellen, dass die Unternehmen in einem ausreichend wettbewerbsorientierten Umfeld agieren; die staatlichen FuE-Investitionen anheben und effizienter gestalten; öffentlichprivate Partnerschaften entwickeln; Exzellenzzentren ausbauen; die Unterstützungsmechanismen, zum Beispiel die fiskalischen Maßnahmen, gezielter einsetzen zur Förderung der privaten FuE; ein ausreichendes Angebot qualifizierter Forscher dadurch sicherstellen, dass man mehr Studenten für wissenschaftliche, technische und ingenieurtechnische Studien gewinnt und die Berufsaussichten sowie die transnationale und intersektorale Mobilität der Forscher fördert, insbesondere für die europäischen Forscher, die Europa verlassen haben; die Verknüpfung zwischen Wissenschaft, Forschung und Innovation verstärken; öffentliche Mittel zur Stärkung von Exzellenzzentren sicherstellen; den Wettbewerb und den Wetteifer im Bereich der Forschung verstärken. Die Mitgliedstaaten sollten mehr Anstrengungen unternehmen, um die Zukunftswissenschaften wie die Informationsgesellschaft, präventive Maßnahmen im Bereich der Gesundheit und die Biotechnologie zu fördern, indem sie insbesondere eine objektivere Information über die Vorteile und die Risiken in Verbindung mit den strittigsten Forschungsthemen wie GVO und embryonale Stammzellen fördern.(Integrierte Leitlinie 12). Siehe auch integrierte Leitlinie 22 "Die Investitionen in Humankapital steigern und optimieren".
Änderungsvorschlag 12
Abschnitt B Kapitel B.2 Absatz 7
Leitlinie. Innovation und IKT-Integration Leitlinie.Innovation und IKT-Integration
fördern - Schwerpunkte für die Mitgliedstaaten sollten sein, die Innovationsunterstützung, insbesondere für den Technologietransfer, zu verbessern, Innovationspole und -netze zu schaffen, die Universitäten und Unternehmen zusammen zu bringen, den Wissenstransfer durch ausländische Direktinvestitionen zu fördern, den Zugang zu Finanzmitteln zu erleichtern, die geistigen Eigentumsrechte eindeutig zu definieren und einen erschwinglichen Schutz dieser Rechte zu ermöglichen. Darüber hinaus sollten sie die IKT-Integration und damit in Zusammenhang stehende Änderungen der Arbeitsorganisation in der Wirtschaft erleichtern (Integrierte Leitlinie 13). fördern - Schwerpunkte für die Mitgliedstaaten sollten sein, die Innovationsunterstützung, insbesondere für den Technologietransfer, zu verbessern, Innovationspole und -netze zu schaffen, die Universitäten und Unternehmen durch Erleichterung der Schafung von Inkubatoren zusammenzubringen, den Wissenstransfer durch ausländische Direktinvestitionen zu fördern, den Zugang zu Finanzmitteln zu erleichtern, die geistigen Eigentumsrechte eindeutig zu definieren und einen erschwinglichen Schutz dieser Rechte zu ermöglichen. Darüber hinaus sollten sie die IKT-Integration und damit in Zusammenhang stehende Änderungen der Arbeitsorganisation in der Wirtschaft erleichtern (Integrierte Leitlinie 13).
Änderungsvorschlag 13
Abschnitt B Kapitel B.2 Unterabsatz 9
Leitlinie. Eine nachhaltige Ressourcennutzung fördern und die Synergien zwischen Umweltschutz und Wachstum stärken - Die Mitgliedstaaten sollten der Internalisierung externer Umweltkosten sowie der Steigerung der Energieeffizienz und der Entwicklung und Nutzung umweltfreundlicher Technologien Vorrang einräumen. Die Umsetzung dieser Prioritäten sollte in Einklang stehen mit den auf EU-Ebene eingegangenen Verpflichtungen und sich auf die im Aktionsplan "Umwelttechnologien" (ETAP)vorgeschlagenen Maßnahmen und Mechanismen stützen. Als politische Instrumente in diesem Kontext einsetzen sollte man unter anderem marktbasierte Instrumente, Risikofonds, FuE-Fördermittel, die Ökologisierung des öffentlichen Beschaffungswesens und die Beseitigung umweltschädlich wirkender Beihilfen(Integrierte Leitlinie 14). Leitlinie. Eine nachhaltige Ressourcennutzung fördern und die Synergien zwischen Umweltschutz und Wachstum stärken - Die Mitgliedstaaten sollten der Internalisierung externer Umweltkosten insbesondere in den Bereichen Energie, Verkehr und Landwirtschaft sowie der Steigerung der Energieeffizienz und der Entwicklung und Nutzung umweltfreundlicher Technologien Vorrang einräumen. Die Mitgliedstaaten sollten außerdem proaktive umweltpolitische Maßnahmen einsetzen,um Wachstum und Beschäftigung durch Entwicklung von Ökotechnologie und Ökoinnovation zu fördern, insbesondere mit Hilfe von Investitionen, die zur Verwirklichung der Zielvorgaben des Kyoto-Protokolls erforderlich sind,einschließlich der efizienten Nutzung traditioneller Energieformen, insbesondere derjenigen, die kein Risiko für die Zielvorgaben des Kyoto-Protokolls darstellen. Die Umsetzung dieser Prioritäten sollte in Einklang stehen mit den auf EU-Ebene eingegangenen Verpflichtungen und sich auf die im Aktionsplan
"Umwelttechnologien" (ETAP)vorgeschlagenen Maßnahmen und Mechanismen stützen. Als politische Instrumente in diesem Kontext einsetzen sollte man unter anderem marktbasierte Instrumente, Risikofonds, FuE-Fördermittel, die Ökologisierung des öffentlichen Beschaffungswesens und die Beseitigung umweltschädlich wirkender Beihilfen(Integrierte Leitlinie 14).
Änderungsvorschlag 14
Abschnitt B Kapitel B.2 Unterabsatz 11
Leitlinie. Zur Schaffung einer soliden industriellen Basis in Europa beitragen - Die Mitgliedstaaten sollten sich auf die Entwicklung neuer Technologien und neuer Märkte konzentrieren. Dies setzt insbesondere voraus, dass man gemeinsame europäische Technologieinitiativen entwickelt und umsetzt und öffentlichprivate Partnerschaften eingeht, beides mit dem Ziel, echtes Marktversagen zu korrigieren und regionale und lokale Cluster zu schaffen und auszubauen (Integrierte Leitlinie 15). Leitlinie. Zur Schaffung einer soliden industriellen Basis in Europa beitragen - Die Mitgliedstaaten sollten sich auf die Entwicklung neuer Technologien und neuer Märkte - auch außerhalb Europas -konzentrieren, damit die Globalisierung nicht länger eine Gefahr darstellt, sondern eine neue Chance für die größte Exporteinheit in der Welt. Sie müssten eine Kommunikationsstrategie ausarbeiten, die darauf abzielt, dem Gefühl der Unsicherheit bei den Bürgerinnen und Bürgern angesichts der Globalisierung, der Öffnung der Märkte und des Wettbewerbs entgegenzuwirken. Dies setzt insbesondere voraus, dass man gemeinsame europäische Technologieinitiativen entwickelt und umsetzt und öffentlichprivate Partnerschaften eingeht, beides mit dem Ziel, echtes Marktversagen zu korrigieren - und regionale und lokale Cluster zu schaffen - und auszubauen (Integrierte Leitlinie 15).

1 Angenommene Texte, P6_TA(2005)0034.
2 ABl. C vom , S. .