Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates über einen gemeinsamen Rahmen für die Bereitstellung besserer Dienste für Kompetenzen und Qualifikationen (Europass) und zur Aufhebung der Entscheidung Nr. 2241/2004/EG COM (2016) 625 final

Der Bundesrat wird über die Vorlage gemäß § 2 EUZBLG auch durch die Bundesregierung unterrichtet. Der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss und der Ausschuss der Regionen werden an den Beratungen beteiligt.

Hinweis: vgl.
Drucksache 025/04 (PDF) = AE-Nr. 040105,
Drucksache 014/14 (PDF) = AE-Nr. 140030,
Drucksache 315/16 (PDF) = AE-Nr. 160513,
Drucksache 316/16 (PDF) = AE-Nr. 160514

Europäische Kommission

Brüssel, den 4.10.2016 COM (2016) 625 final 2016/0304 (COD)

Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates über einen gemeinsamen Rahmen für die Bereitstellung besserer Dienste für Kompetenzen und Qualifikationen (Europass) und zur Aufhebung der Entscheidung Nr. 2241/2004/EG (Text von Bedeutung für den EWR)

{SWD(2016) 320 final}

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

- Gründe und Ziele des Vorschlags

Egal ob bei der Suche nach Arbeit, nach einem Studienfach oder -ort oder nach einer Mobilitätsoption: Die Menschen brauchen Informationen und Instrumente, mit denen sie ihre Kompetenzen und Fähigkeiten beurteilen und darstellen können, was sie wissen und was sie können. Analog benötigen Arbeitgeber effizientere und effektivere Mittel, um geeignete Fachkräfte zu finden und einzustellen. Damit der Bedarf der Menschen und Unternehmen in Bezug auf Kompetenzen und Qualifikationen branchen-, regionen- und länderübergreifend wirksam gedeckt werden kann, muss dieser Bedarf präzise ermittelt, mitgeteilt und verstanden werden.

Von der EU angebotene Instrumente und Dienste können den Informationsaustausch erleichtern und zu einem besseren Verständnis von Kompetenzen und Qualifikationen beitragen, auch derjenigen, die für Mobilität und Beschäftigungsfähigkeit erforderlich sind. Die EU hat sich bemüht, eine Reihe solcher Instrumente und Dienste zur Verfügung zu stellen und zu fördern, um die Mobilität zu erleichtern und um Kompetenzen und Qualifikationen transparenter zu machen. Aus mehreren Gründen konnten diese Instrumente und Dienste ihr volles Potenzial bisher jedoch nicht entfalten. Sie wurden zum großen Teil getrennt voneinander und nur mit einem Minimum an Integration und Zusammenarbeit entwickelt. Dies hatte Auswirkungen auf Reichweite, Potenzial und Wahrnehmung des Mehrwerts eines jeden Instruments. Trotz einiger Erfolge wie des Europass-Lebenslaufs hat sich gezeigt, dass die potenziellen Nutzer die angebotenen Dienste nicht gut kennen und die Hindernisse für die umfassende Nutzung von im Ausland erworbenen Qualifikationen und Kompetenzen fortbestehen, was sich auch auf die Mobilität und die Integration der europäischen Arbeitsmärkte auswirkt. Außerdem haben sich die EU-Instrumente und -Dienste nicht immer mit den sich wandelnden Lern-, Arbeits- oder Kommunikationsgewohnheiten der Menschen weiterentwickelt, so dass sie den aktuellen oder künftigen Bedürfnissen oder den Zukunftstechnologien nicht entsprechen. Digitalisierung und verstärkte Online-Präsenz sind heute Mindestanforderungen an Instrumente zur Beschreibung und Darstellung von Kompetenzen und Qualifikationen. Dies gilt umso mehr für die Zukunft.

Dieser Vorschlag dient der Modernisierung der EU-Instrumente und -Dienste, damit diese die veränderten Bedürfnisse aller potenziellen Nutzer auf dem Arbeitsmarkt und in der allgemeinen und beruflichen Bildung widerspiegeln, stets dem technischen Fortschritt, neuen Formen des Informationsaustauschs und der kollaborativen Wirtschaft angepasst werden und in der Lage sind, die Menschen lebenslang bei Übergängen zwischen Lern- und Arbeitsphasen zu unterstützen.

Der neue Europass-Rahmen folgt einem zweigliedrigen Ansatz:

Erstens wird der neue Europass-Rahmen eine europaweite Plattform bieten, über die alle Bürgerinnen und Bürger mittels eines intuitiven, nahtlosen Online-Angebots Zugang zu verschiedenen Diensten wie dem Anlegen eines E-Portfolios oder der Selbstbewertung von Kompetenzen erhalten. Diese Dienste werden ergänzt durch eine breite Palette von (z.B. durch Webcrawling gesammelten) Informationen aus den Mitgliedstaaten über Lernangebote, Qualifikationen, Anerkennungsverfahren, Daten über den Arbeitsmarkt sowie Erkenntnisse über Kompetenzen (z.B. Tendenzen bei bestimmten Berufen). Diese vielfältigen Informationen werden den Menschen helfen, informierte Berufs-, Mobilitäts- und Lernentscheidungen zu treffen, und könnten unter anderem dazu beitragen, Missverhältnisse zwischen Kompetenzangebot und -nachfrage zu reduzieren, indem die Betroffenen auf aussichtsreichere Lern- und Berufswege hingewiesen werden. Analog können Arbeitgeber, Anbieter allgemeiner und beruflicher Bildung, Berufsberater, Arbeitsvermittlungen und politische Entscheidungsträger die verfügbaren Informationen nutzen, z.B. können bessere Erkenntnisse darüber, wo welche Kompetenzen benötigt werden, mehr Ausbildungsangebote in Bereichen mit Kompetenzbedarf stimulieren. Ein besonderes Augenmerk wird auf den besonderen Bedürfnissen Drittstaatsangehöriger liegen. Offene Standards für Qualifikationen, Stellenangebote und Lebensläufe werden auch professionellen Akteuren zur Verfügung stehen, die diese Informationen auf elektronischem Weg publizieren möchten. Dadurch wird der Europass-Rahmen zur Interoperabilität elektronischer Instrumente zur Darstellung und zum Austausch von Informationen über Kompetenzen und Qualifikationen beitragen. Eine solche integrierte europäische Plattform schafft für die Mitgliedstaaten einen wichtigen Mehrwert, wenn es um die Unterstützung des Einzelnen geht, da sie sich die entsprechenden IT-Entwicklungen auf nationaler Ebene sparen.

Dieser Vorschlag bedeutet daher eine Weiterentwicklung des Europasses von einem Angebot von Dokumenten hin zu einer Dienstleistungsplattform; er erweitert das Aktivitätsspektrum und gewährleistet, dass die Nutzerbedürfnisse Ausgangspunkt für die Dienste des Rahmens bilden. Der neue Europass-Rahmen wird Informationen bündeln, die derzeit mithilfe verschiedener Instrumente bereitgestellt werden: des Portals "Learning Opportunities and Qualifications in Europe" (das Informationen über Lernmöglichkeiten und Qualifikationen bietet), des EU-Kompetenzpanoramas (das Informationen über Kompetenzen u.a. auf nationaler und europäischer Ebene, aber auch für bestimmte Berufe und Wirtschaftszweige umfasst) sowie des ESCO-Portals (europäische Klassifikation der Fähigkeiten, Kompetenzen, Qualifikationen und Berufe, die eine gemeinsame Terminologie für die Beschreibung einzelner Fähigkeiten und zugehöriger Begriffe für Beschäftigungs- und Bildungszwecke bietet). Bisher unterstützt das Europäische Zentrum für die Förderung der Berufsbildung (Cedefop), eine Agentur der Europäischen Union, die Entwicklung und Umsetzung dieser Instrumente. Zweitens wird der neue Europass-Rahmen lokale Dienste umfassen, die gewährleisten sollen, dass die Angebote möglichst breite Zielgruppen erreichen, auch diejenigen, die möglicherweise Schwierigkeiten beim Zugang zu digitalen Diensten und bei ihrer Nutzung haben.

Die derzeit existierenden EU-Instrumente und -Dienste für die Beschreibung von Kompetenzen und Qualifikationen werden durch nationale Zentren oder Kontaktstellen gefördert und unterstützt (nationale Europass-Zentralstellen, nationale EQRKoordinierungsstellen, Euroguidance-Zentren), die Finanzmittel aus dem Erasmus+ Programm der EU erhalten. Sie alle werden getrennt voneinander verwaltet und unterliegen eigenen Berichterstattungsverfahren. Jedes Zentrum verfügt über einen eigenen Kommunikationsplan und einen eigenen Markenauftritt (Branding). Zwar ist in einigen Mitgliedstaaten für die notwendige Koordinierung gesorgt - in anderen dagegen ist dies nicht der Fall. Aus diesem Grund kann oft auf nationaler Ebene nicht der Eindruck eines einheitlichen Dienstes für die Darstellung von Kompetenzen und Qualifikationen entstehen, und es gibt kaum Anreize für die Zentren, strategisch zusammenzuarbeiten und systematisch zu kommunizieren, um kohärentere Dienste anzubieten. Die Zentren erreichen ihr Zielpublikum nicht in vollem Umfang, sodass auch die EU-Instrumente und -Dienste nicht alle potenziellen Nutzer erreichen können.

Dieser Vorschlag soll den Mitgliedstaaten mehr Möglichkeiten einer strategischen Koordinierung der Dienste auf nationaler Ebene bieten. Durch die Verbesserung der Koordinierung und des Informationsaustauschs werden die Dienste den Bedürfnissen der Nutzer systematischer entsprechen, egal ob es sich dabei um Intermediäre wie Berufsberater oder die Betroffenen selbst handelt, die die persönlichen Informations- und Beratungsdienste für Lern- und Karrieremöglichkeiten direkt in Anspruch nehmen können, indem sie gegebenenfalls an andere Dienste weitergeleitet werden. Diejenigen, die keinen Zugang zu digitalen und Online-Tools haben oder sie nicht zu nutzen wissen, sollen Hilfe erhalten.

- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich

Bei dem vorliegenden Vorschlag handelt es sich um die erste Überarbeitung der Europass-Entscheidung. Zwölf Jahre nach ihrem Erlass muss diese Entscheidung nun an den technischen Fortschritt und die veränderten Gegebenheiten auf dem Arbeitsmarkt, in den Systemen der allgemeinen und beruflichen Bildung und der Gesellschaft insgesamt angepasst werden. Dieser Vorschlag dient der Aktualisierung und der Verbesserung des Europass-Rahmens, damit dieser dem heute herrschenden Bedarf an umfassenderen, aktuellen, nutzerfreundlichen und interoperablen Informationen besser gerecht wird und auch die Berücksichtigung künftiger Entwicklungen und Erfordernisse ermöglicht. Er soll die Bedürfnisse von Lernenden, Arbeitsuchenden, Bildungsanbietern, Arbeitsvermittlern und Arbeitgebern berücksichtigen.

Der vorliegende Vorschlag steht in Zusammenhang mit der ersten der zehn Prioritäten der Europäischen Kommission:

"Neue Impulse für Arbeitsplätze, Wachstum und Investitionen"1.

Auch im Jahreswachstumsbericht 20162 werden Investitionen in das Humankapital als Faktor für die wirtschaftliche Erholung genannt. Der Vorschlag baut auf früheren Initiativen der Kommission für neue Kompetenzen für neue Arbeitsplätze auf, z.B.:

Der vorliegende Beschluss ist eine der Initiativen der neuen europäischen Agenda für Kompetenzen6 und ergänzt die anderen in diesem Rahmen vorgeschlagenen Maßnahmen. Er steht im Einklang mit der Empfehlung des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. April 2008 zur Einrichtung des Europäischen Qualifikationsrahmens für lebenslanges Lernen (EQR)7. Mit dieser Empfehlung wurde ein gemeinsamer europäischer Referenzrahmen für acht allgemeine Lernniveaus eingerichtet, der als "Übersetzungsraster" zwischen den nationalen Qualifikationssystemen dienen soll. Diese Niveaus sollen die Transparenz und die Vergleichbarkeit von Qualifikationen fördern. Der Europass-Rahmen soll auch Informationen zum EQR umfassen, mit dem Ziel, dass jeder seine Qualifikationen unter Verwendung der EQR-Niveaus angeben kann.

Der Beschlussvorschlag steht ferner im Einklang mit der Empfehlung zur Einführung einer Kompetenzgarantie8, einer weiteren Maßnahme im Rahmen der neuen europäischen Kompetenzagenda. Die Kompetenzgarantie soll Geringqualifizierten den Zugang zu flexiblen Weiterbildungspfaden öffnen, damit sie ein Mindestmaß an Lese-, Schreib- und Rechenfähigkeiten sowie an digitalen Kompetenzen erlangen und kontinuierlich in ihrem eigenen Tempo weiterlernen können, bis zu einem höheren Sekundarschulabschluss, der ihnen den Erwerb einer breiteren Palette an Fähigkeiten ermöglicht. Die Selbstbewertungsinstrumente des Europass-Rahmens werden der Zielgruppe der Kompetenzgarantie zugutekommen.

Die Dienste des Europass-Rahmens sollen Nutzern helfen, Kompetenzen und Qualifikationen darzustellen, die sie auf unterschiedlichen Wegen, auch außerhalb der formalen allgemeinen und beruflichen Bildung erworben haben, z.B. durch Jugend- oder Freiwilligenarbeit, Lernen am Arbeitsplatz oder Praktika. Daher entspricht dieser Vorschlag auch der Empfehlung des Rates vom 20. Dezember 2012 zur Validierung nichtformalen und informellen Lernens9, mit der die Mitgliedstaaten aufgefordert werden, Regelungen für die Validierung des nichtformalen und informellen Lernens einzuführen.

Nutzer verwenden den Europass-Rahmen oft, um bei der Arbeitssuche Angaben über ihre Kompetenzen und Qualifikationen zu machen. Das EURES-Netz, das mit der Verordnung (EU) Nr. 2016/589 des Europäischen Parlaments und des Rates10 eingerichtet wurde, ist ein Netz von Arbeitsvermittlungen und ein Mechanismus für den automatischen Abgleich von Arbeitsuchenden und Stellenangeboten über die gemeinsame IT-Plattform von EURES. Durch Synergien und die Zusammenarbeit zwischen dem Europass und EURES soll die Wirkung beider Dienste verstärkt werden. Der Vorschlag steht im Einklang mit der EURES-Verordnung, insbesondere im Hinblick auf die Nutzung der europäischen Klassifikation der Fähigkeiten, Kompetenzen, Qualifikationen und Berufe (ESCO).

Der Vorschlag konvergiert mit anderen aktuellen beschäftigungspolitischen Strategien und Initiativen wie den Empfehlungen des Rates zur Jugendgarantie11 oder zur Langzeitarbeitslosigkeit12.

- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen

Dienste zur Beschreibung und Darstellung von Kompetenzen und Qualifikationen sollen die Beschäftigungsfähigkeit und die berufs-, branchen-, regionen- und grenzübergreifende Mobilität fördern, indem sie die Transparenz und die Vergleichbarkeit der Kompetenzen und Qualifikationen der Menschen und das Wissen darüber verbessern. Sie können Menschen dienen, die die EU verlassen (u.a. um anschließend in einem Drittland Kompetenzen und Qualifikationen zu erwerben), oder Drittstaatsangehörigen, die in der EU ankommen oder sich bereits dort aufhalten. Im aktuellen Kontext zunehmender Migrationsströme in die EU und aus der EU heraus steht der Europass-Rahmen auch im Einklang mit den EU-Initiativen zur Migrationsagenda und dem EU-Aktionsplan für die Integration von Drittstaatsangehörigen13. Internetgestützte Informationen in mehreren Sprachen und Unterstützung auf nationaler Ebene können zur Integration von Drittstaatsangehörigen beitragen.

Mit dem Angebot nutzerfreundlicherer Instrumente und der Förderung von mehr Synergien und Zusammenarbeit bei lokalen Diensten für die Beschreibung und Darstellung von Kompetenzen und Qualifikationen, die den Menschen zugutekommen, zielt dieser Beschluss darauf ab, breitere Nutzergruppen zu erreichen, d.h. auch Geringqualifizierte, Arbeitslose und Migranten, und dadurch zu deren Inklusion beizutragen.

Das Internet und digitale Technologien verändern die Welt. Indem der Europass-Rahmen den Zugang zu Diensten verbessert, steht er außerdem im Einklang mit der Strategie für einen digitalen Binnenmarkt14 in der Union, deren Ziel ein besserer Online-Zugang für Verbraucher und Unternehmen zu Waren und Dienstleistungen in ganz Europa ist.

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit

- Rechtsgrundlage

Rechtsgrundlage des Vorschlags sind Artikel 165 und Artikel 166 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union.

Die Dokumentation und der Austausch von Informationen über Kompetenzen und Qualifikationen sollen helfen, Lern- und Ausbildungsmöglichkeiten zu ergreifen, Berufsentscheidungen zu treffen oder einen Arbeitsplatz zu finden, und die Mobilität fördern.

Gemäß Artikel 165 trägt die Union zur Entwicklung einer qualitativ hoch stehenden Bildung dadurch bei, dass sie die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten fördert und die Tätigkeit der Mitgliedstaaten erforderlichenfalls unterstützt und ergänzt. Die Tätigkeit der Union zielt unter anderem darauf ab, den Informations- und Erfahrungsaustausch über gemeinsame Probleme im Rahmen der Bildungssysteme der Mitgliedstaaten zu fördern.

Gemäß Artikel 166 setzt die Union eine Politik der beruflichen Bildung um, die die Maßnahmen der Mitgliedstaaten unterstützt und ergänzt. Die Tätigkeit der Union hat unter anderem zum Ziel, die berufliche Erstausbildung und Weiterbildung zur Erleichterung der beruflichen Eingliederung und Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt zu verbessern und den Informations- und Erfahrungsaustausch über gemeinsame Probleme im Rahmen der Berufsbildungssysteme der Mitgliedstaaten auszubauen.

Da die allgemeine und die berufliche Bildung in die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten fallen, schließen die genannten Artikel eine Harmonisierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten somit aus.

Gemäß den beiden Artikeln fördern die Union und die Mitgliedstaaten die Zusammenarbeit mit dritten Ländern und den für die Bildung (Artikel 165 Absatz 3) bzw. für die berufliche Bildung (Artikel 166 Absatz 3) zuständigen internationalen Organisationen.

- Subsidiarität

Der Vorschlag steht im Einklang mit dem Grundsatz der Subsidiarität, da er das Handeln der Mitgliedstaaten unterstützt und ergänzt.

Würde lediglich auf nationaler Ebene gehandelt, bliebe die Reichweite der Instrumente und Dienstleistungen zur Beschreibung und Darstellung von Kompetenzen und Qualifikationen beschränkt, und die potenziellen Synergien mit anderen Diensten - sowohl auf EU- als auch auf nationaler Ebene - würden nicht umfassend genutzt. Ein Tätigwerden auf EU-Ebene bietet die notwendige Plattform zur Herstellung von Kohärenz und eines besseren Verständnisses der unterschiedlichen Systeme und Qualifikationen auf Seiten der verschiedenen Länder und Akteure. Das Ergebnis werden bessere Wahlmöglichkeiten, ein leichterer Zugang zu besseren Informationen und neue Möglichkeiten sein, wodurch sich eine effizientere Ressourcennutzung auf EU-Ebene ergibt.

Was die von den nationalen Zentren angebotenen lokalen Dienste angeht, so stehen die Bestimmungen des Beschlusses zur Vereinfachung und zur Verstärkung der Zusammenarbeit im Einklang mit dem Subsidiaritätsprinzip. Bei der vorgeschlagenen Benennung eines Hauptansprechpartners und eines Hauptempfängers von EU-Mitteln in jedem Mitgliedstaat, der die Koordinierung aller Fragen im Zusammenhang mit Kompetenzen und Qualifikationen übernimmt, wird die Erfahrung der Mitgliedstaaten genutzt, es werden ihnen (und anderen teilnehmenden Ländern) jedoch keine Durchführungs- und Koordinierungsverfahren vorgeschrieben.

- Verhältnismäßigkeit

Die vorgeschlagenen Maßnahmen zur Überarbeitung der Europass-Entscheidung bewirken keine Ausweitung der EU-Maßnahmen über das erforderliche Maß hinaus. Sie stehen in einem angemessenen Verhältnis zu den angestrebten Zielen.

Die vorgeschlagenen Maßnahmen betreffen die hier beschriebenen Instrumente und stehen daher in einem angemessenen Verhältnis zu den Zielen.

Die Überarbeitung der Europass-Entscheidung orientiert sich grundsätzlich an der Notwendigkeit, die Entscheidung und den damit geschaffenen Rahmen an die sich ändernden Bedürfnisse anzupassen und ausreichend flexibel zu gestalten, um auch künftigen Entwicklungen der Technologie, der allgemeinen und beruflichen Bildung, der Gesellschaft und des Arbeitsmarktes gerecht zu werden und um weitere Überarbeitungen in nächster Zukunft zu vermeiden. Angestrebt wird insbesondere die Anpassung der Entscheidung an die sich ändernden Gewohnheiten auf dem Arbeitsmarkt, z.B. die Tatsache, dass die Veröffentlichung von Stellenangeboten, Bewerbungen und Kompetenzbewertungen sowie die Arbeitsvermittlung zunehmend online erfolgen. Wenn es um die Bereitstellung nützlicher Instrumente und Dienste geht, sind außerdem die Einbindung einer großen Bandbreite von Anbietern allgemeiner und beruflicher Bildung sowie die Nutzung digitaler Technologien zu berücksichtigen.

- Wahl des Instruments

Das Instrument der Wahl ist ein Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates, mit dem die Entscheidung Nr. 2241/2004/EG des Europäischen Parlaments und des Rates aufgehoben wird.

3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung

- Expost-Bewertung/Eignungsprüfungen bestehender Rechtsvorschriften

In der Bewertung wird jedoch auch empfohlen, den Europass mit Blick auf eine gezieltere, zeitgemäßere Nutzung zu vereinfachen. Die Synergien zwischen dem Europass und anderen EU-Initiativen sollten verstärkt werden, insbesondere bei den Orientierungs- und Informationsdiensten. Die Informationsdienste und interaktiven Instrumente für die Beschreibung von Kompetenzen und Qualifikationen sollten gestrafft werden (genau wie die verschiedenen europäischen Netzwerke der nationalen Unterstützungsdienste). Einschlägige Daten anderer EU-Instrumente sollten leicht zu integrieren sein. Die Interoperabilität der Europass- und anderer EU-Instrumente (z.B. für die Arbeitsvermittlung) sollte verbessert werden.

Die Bewertung ergab außerdem, dass die Europass-Dokumente nicht die Angabe verschiedener Arten von Lernerfahrungen und Kompetenzen ermöglichen, z.B. wenn sie in einem nichtformalen oder informellen Rahmen erworben wurden. Auch die Möglichkeit der Zusammenführung des Diplomzusatzes (der Informationen über Art, Niveau, Inhalt und Status einer Hochschulqualifikation enthält) und der Zeugniserläuterung (ähnliches Dokument für die berufliche Bildung) in ein gemeinsames Dokument sollte geprüft werden.

Der vorliegende Beschlussvorschlag soll alle diese Punkte berücksichtigen.

- Konsultation der Interessenträger

Im Jahr 2014 wurde im Zuge der Vorarbeiten zu einer Initiative mit dem damaligen Titel "Europäischer Raum der Kompetenzen und Qualifikationen" eine öffentliche Konsultation15 durchgeführt. Dabei ging es um die Wirksamkeit der existierenden Instrumente und Dienste. 2014 wurde außerdem ein Eurobarometer-Spezial16 zu dieser Initiative veröffentlicht, dessen Gegenstand ebenfalls die öffentliche Wahrnehmung der Wirksamkeit der Instrumente und Dienste war.

Die öffentliche Konsultation ergab erhebliches Verbesserungspotenzial beim aktuellen Angebot von Online-Instrumenten für die Beschreibung von Kompetenzen und Qualifikationen. Auch die Zusammenführung von Europass-Dokumenten fand breite Unterstützung. Die Ergebnisse zeigten ein potenzielles Interesse an der Einrichtung einer zentralen Anlaufstelle ("onestop shop") mit einem integrierten Angebot, das die gesamte Palette der einschlägigen europäischen Dienste in den Bereichen Lernmöglichkeiten, Orientierung und Transparenz von Qualifikationen umfasst. Außerdem wurde festgestellt, dass die existierenden Transparenzinstrumente nicht uneingeschränkt für die Anerkennung der Ergebnisse digitalen Lernens geeignet sind.

Die Sozialpartner waren sich einig über die Herausforderungen, die sich aus der derzeitigen Fragmentierung der Dienste für die Beschreibung von Kompetenzen und Qualifikationen ergeben, und begrüßten den Gedanken größerer Synergien und einer stärkeren Integration sowohl der Online-Instrumente als auch der nationalen Stellen. Auch eine engere Verknüpfung mit nationalen Agenturen und Beobachtungsstellen für Kompetenzen in Regie des Staates und der Sozialpartner selbst wurde angemahnt. Der Europass-Rahmen wird generell als Instrument geschätzt, das unmittelbar vom Nutzer verwendet werden kann; vor allem der Europass-Lebenslauf ist ein bekanntes und viel genutztes einheitliches Format, das Transparenz und Verständlichkeit erhöhen kann. Der Diplomzusatz, der von der Europäischen Kommission, dem Europarat und der UNESCO entwickelt wurde, wird in den 48 Ländern des Bologna-Prozesses intensiv genutzt. Im Zuge dieses Prozesses wird der Diplomzusatz derzeit überarbeitet, damit er die jüngsten Entwicklungen im Hochschulbereich widerspiegelt und Studierenden und Arbeitgebern nützt. Auch die Zeugniserläuterung muss verbessert werden. Wenn einige Elemente der beiden Zusätze kohärent behandelt würden, könnte dies ihre Sichtbarkeit und Nutzung verbessern.

Die Befragung der Europass-Zentralstellen, der nationalen EQR-Koordinierungsstellen und des Euroguidance-Netzes ergab hauptsächlich, dass das Thema Orientierung stärker in den Vordergrund gestellt werden sollte; dafür reichten internetgestützte Instrumente und Dienste nicht aus - es bedürfe vielmehr der Präsenz und des persönlichen Austauschs mit den Menschen. Die Zentren forderten außerdem vereinfachte Verwaltungsverfahren und eine längerfristige, über den derzeitigen Einjahreszeitraum hinausgehende Planung. Dies entspräche dem Vorschlag der Kommission zur Vereinfachung des Betriebs und der Finanzierung dieser Netze. Einige Zentren hoben insbesondere hervor, dass die Benennung nationaler Kompetenz-Koordinierungsstellen nicht die Übernahme der Aktivitäten oder die Fusion der existierenden Europass-Zentralstellen, der nationalen EQR-Koordinierungsstellen und der Euroguidance-Zentren zur Folge haben dürfte, und erinnerten daran, dass die Organisation der Dienste auf nationaler Ebene dem Subsidiaritätsprinzip folge. Einige Mitgliedstaaten würden lieber den Status quo mit drei weitgehend getrennten Netzwerken beibehalten, für die unterschiedliche Verwaltungsstellen zuständig sind. Die Kommission erläuterte, dass es Ziel ihres Vorschlags sei, die Verwaltungs- und Koordinierungsverfahren zwischen der nationalen und der EU-Ebene zu vereinfachen und es dadurch für die Mitgliedstaaten einfacher zu machen, den Menschen einheitliche Dienste zu bieten. In jedem Mitgliedstaat werde ein Hauptempfänger von EU-Mitteln und Hauptansprechpartner der Kommission bezüglich der Aktivitäten benannt, die derzeit von den nationalen EQRKoordinierungsstellen, den nationalen Europass-Zentralstellen und den Euroguidance-Zentren ausgeführt werden. In mehreren Ländern18 wird dies bereits so gehandhabt. Der Vorschlag soll mehr Möglichkeiten für eine strategischere Nutzung der Finanzmittel durch die nationalen Stellen über einen längeren Finanzierungszeitraum hinweg schaffen, überlässt jedoch den Mitgliedstaaten die Entscheidung über die Umsetzung und Koordinierung auf nationaler Ebene.

- Einholung und Nutzung von Expertenwissen

- Folgenabschätzung

Es wurde keine Folgenabschätzung durchgeführt. Bei der Ausarbeitung dieses Vorschlags wurden vier Optionen berücksichtigt, die auf bestehenden EU-Instrumenten und -Diensten zur Beschreibung und Darstellung von Kompetenzen und Qualifikationen fußen und die deren Anpassung und Vereinfachung sowie einer besseren Koordinierung und stärkerer Synergien dienen sollen. Die Optionen ziehen keine wesentlichen operativen Auswirkungen für die Mitgliedstaaten und andere Interessenträger nach sich. Die im Folgenden beschriebenen Optionen schließen einander nicht aus und können daher jeweils einzeln oder in Kombination miteinander betrachtet werden.

Option 1 - Verbesserung der Dokumente und der Online-Präsenz

Diese Option umfasst die Verbesserung und Vereinfachung der bestehenden Dokumente zur Darstellung von Kompetenzen und Qualifikationen sowie die Verbesserung der Qualität ihrer Online-Präsenz. Die Instrumente zur Darstellung von Kompetenzen und Qualifikationen würden nach wie vor unabhängig voneinander existieren, ohne Synergien mit anderen Instrumenten und Diensten in diesem Bereich.

Option 2 - Bessere Integration der Dienste

Bei dieser Option würden die einschlägigen EU-Instrumente und -Dienste zur Beschreibung und Darstellung von Kompetenzen und Qualifikationen (Europass, EU-Kompetenzpanorama, Portal "Learning Opportunities and Qualifications in Europe") gestrafft, um einen besser integrierten

Dienst zu erhalten, der den Bedürfnissen der Nutzer in puncto Beschreibung und Darstellung von Kompetenzen und Qualifikationen umfassend und klar Rechnung trägt. Die Dokumente zur Darstellung von Kompetenzen und Qualifikationen würden wie bei Option 1 verbessert und vereinfacht werden; zusätzlich dazu würden die Informationen des EU-Kompetenzpanoramas und des Portals "Learning Opportunities and Qualifications in Europe" in den Europass integriert werden. Durch die Integration mehrerer Instrumente und Dienste würden die Informationen, die dem Nutzer zur Verfügung gestellt werden, vereinfacht. ESCO würde als gemeinsame terminologische Grundlage für die Beschreibung von Fähigkeiten, Kompetenzen, Qualifikationen und Berufen dienen. Dadurch würden der Zugang zu Informationen und deren Verständlichkeit für die Nutzer verbessert. Die Integration von Instrumenten und Diensten innerhalb des Europass-Rahmens würde deren Bekanntmachung erleichtern, das Bewusstsein dafür schärfen und ihre Nutzung verstärken.

Option 3 - Bessere Koordinierung der Unterstützungsnetzwerke

Diese Option würde die Einrichtung einer nationalen Stelle zur Koordinierung der Aktivitäten umfassen, die derzeit im Rahmen der nationalen Europass-Zentralstellen, der EQRKoordinierungsstellen und der Euroguidance-Zentren ausgeführt werden. In jedem Mitgliedstaat würde ein Hauptempfänger von EU-Mitteln und Hauptansprechpartner der Kommission bezüglich der derzeit von den nationalen Zentren ausgeführten Aktivitäten benannt; die Modalitäten für die Durchführung und Koordinierung auf nationaler Ebene würden davon unberührt bleiben. Die Koordinierungsstelle in jedem Land würde den Betrieb der nationalen Zentren kohärenter und einfacher machen und könnte eine engere Zusammenarbeit zwischen den Diensten bewirken, im Interesse einer größeren Transparenz und eines besseren Verständnisses der Kompetenzen und Qualifikationen, wodurch lebenslanges Lernen und lebenslange Orientierung auf nationaler Ebene gefördert werden. In der Koordinierungsstelle würden zudem andere verbundene Dienste, z.B. zur Erfassung von Erkenntnissen über Kompetenzen, zentral zusammenlaufen.

Option 4 - Bessere Interoperabilität der Instrumente

Bei dieser Option würde der Europass die Darstellung und die Integration relevanter Daten aus anderen EU-Instrumenten als Linked Open Data oder gemäß offenen Formaten oder Standards unterstützen, um für eine bessere Interoperabilität zwischen verschiedenen Instrumenten, Diensten und Datenquellen - auch von Dritten (z.B. Arbeitsmarktakteuren) - zu sorgen. ESCO würde als gemeinsame terminologische Grundlage zur Unterstützung dieser Arbeit dienen. Diese Option würde den Beteiligten eine bessere Nutzung der Daten zu unterschiedlichen Zwecken wie beispielsweise der Arbeitsvermittlung ermöglichen und die Europass-Instrumente und -Dienste an die digitalen Entwicklungen anpassen.

Das folgende Schaubild zeigt eine mögliche Konfiguration für die Integration von Diensten und Verknüpfungen und für Synergien mit anderen Instrumenten:

Die Pfeile zeigen Synergien oder Verknüpfungen, die zum integrierten

Dienst hergestellt werden sollen. In weiß: bereits vorhandene Portale; in blau: neue Funktionen des Instruments. ESCO würde als gemeinsame terminologische Grundlage dienen.

- Effizienz der Rechtsetzung und Vereinfachung Entfällt. Es besteht kein Bezug zum REFIT-Programm.

Obwohl der Vorschlag hauptsächlich auf die Modernisierung und Verbesserung des Europass-Rahmens abzielt, werden die so entstehenden Synergien letztendlich eine Vereinfachung des Spektrums an EU-Instrumenten und -Dienstleistungen bewirken, die über die Jahre hinweg durch Adhoc-Maßnahmen entwickelt wurden und nicht immer auf einer Rechtsgrundlage basieren. Eine solche Vereinfachung dürfte Effizienzsteigerungen und eine größere Nutzerfreundlichkeit mit sich bringen.

Der Vorschlag ist "internetfähig" und umfasst Lösungen sowohl für das digitale als für das physische Umfeld.

- Grundrechte

In der Europäischen Union wird das Recht auf den Schutz personenbezogener Daten in Artikel 8 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union ausdrücklich anerkannt. Bedingen die in diesem Beschluss vorgesehenen Maßnahmen die Verarbeitung personenbezogener Daten, so erfolgt dies im Einklang mit den Rechtsvorschriften der EU über den Schutz personenbezogener Daten, insbesondere gemäß der Richtlinie 95/46/EG zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien

Datenverkehr19 und der einschlägigen nationalen Umsetzungsmaßnahmen sowie gemäß der Verordnung (EG) Nr. 45/2001 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Organe und Einrichtungen der Gemeinschaft und zum freien Datenverkehr20.

Die Richtlinie 95/46/EG wird durch die Verordnung (EU) Nr. 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr21 ersetzt, die ab dem 25. Mai 2018 gilt.

4. Auswirkungen auf den Haushalt

Die meisten der in diesem Beschlussvorschlag beschriebenen Instrumente existieren bereits und werden aus dem EU-Haushalt finanziert. Im Rahmen dieser Initiative entstehen hauptsächlich Kosten durch IT-Entwicklungen sowie durch Hosting und Wartung internetgestützter Dienste auf EU-Ebene.

Die hier vorgeschlagene Entwicklung eines umfassenderen Online-Dienstes wird von der Union finanziert. Es werden in gewissem Umfang Anfangsinvestitionen für neue IT-Entwicklungen der geplanten europaweiten internetgestützten Plattform benötigt, unerwartete Kosten dürften jedoch auf EU-Ebene nicht entstehen. Das benötigte Investitionsvolumen wird letztlich von den technischen Entscheidungen abhängen. Im Arbeitsprogramm 2016 des Programms Erasmus+ sind Investitionen von rund 2 500 000 EUR in die Entwicklung von Webdiensten zur Beschreibung von Kompetenzen und Qualifikationen vorgesehen. Diese Entwicklungsarbeiten haben keine finanziellen Auswirkungen für die Mitgliedstaaten oder die teilnehmenden Länder. Sie werden gebeten, weitere Informationen beizutragen; diese Aktivität wird unverändert aus dem Unionshaushalt gefördert.

Jegliche Anfangsinvestition wird ausgeglichen durch Einsparungen, die dank der Synergien zwischen den existierenden Instrumenten und der langfristig daraus resultierenden Effizienz realisiert werden. Durch die Integration der Dienste in den neuen Europass-Rahmen würden mehrere Plattformen überflüssig. So dürften hauptsächlich durch die Integration des Hosting, der Wartung und des Support der verschiedenen IT-Instrumente sowie der Kommunikationsaktivitäten erhebliche Einsparungen von schätzungsweise 450 000 EUR jährlich erzielt werden.

Die Aktivitäten der nationalen EQR-Koordinierungsstellen, der nationalen Europass-Zentralstellen und der nationalen Euroguidance-Zentren werden von der Kommission aus dem Erasmus+-Programm kofinanziert. Mittelfristig ist keine Änderung der in Erasmus+ für den Betrieb der nationalen Koordinierungsstellen eingeplanten Mittel vorgesehen. Im Jahr 2016 erhielten die Zentren insgesamt 7 300 000 EUR aus dem Unionshaushalt. Die derzeit für die verschiedenen nationalen Zentren eingesetzten Mittelzuweisungen würden in einem Gesamtbetrag für jedes Land zusammengefasst, der einem einzigen Empfänger in jedem Mitgliedstaat für mehrere Jahre zugewiesen würde. Dies würde die Verwaltungsverfahren in Bezug auf die Berichterstattung vereinfachen, und durch die mehrjährige Finanzierung würde - im Vergleich zur derzeitigen jährlichen Planung - eine strategischere Planung und Ressourcennutzung möglich. Die Mitgliedstaaten könnten beispielsweise Einsparungen erzielen, indem sie die für die Berichterstattung und Finanzierung von zwei oder drei Zentren anfallenden Verwaltungskosten reduzieren. Im Vergleich zur aktuellen Situation sind mit der Einrichtung der nationalen Koordinierungsstellen keine Auswirkungen auf den Haushalt verbunden.

5. Weitere Angaben

- Durchführungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten

Eine Bewertung ist alle fünf Jahre vorgesehen. Die Kommission wird mit den Mitgliedstaaten zusammenarbeiten und gegebenenfalls über relevante Fortschritte bei der Durchführung berichten.

- Erläuternde Dokumente (bei Richtlinien)

Entfällt.

- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags

In den Erwägungsgründen werden der bestehende Europass-Rahmen sowie die Verknüpfung und die Komplementarität mit anderen Instrumenten und Diensten zur Darstellung von Kompetenzen und Qualifikationen beschrieben, insbesondere in Bezug auf Informationen über Lernmöglichkeiten und Qualifikationen sowie Erkenntnisse und Informationen über Kompetenzen.

Trotz einiger beachtlicher Erfolge gibt es nach wie vor Herausforderungen hinsichtlich der Instrumente und Dienste für die Darstellung von Kompetenzen und Qualifikationen. Diese stehen vor allem im Zusammenhang mit den Entwicklungen der letzten Jahre, insbesondere im Hinblick auf den Arbeitsmarkt und neue Bildungsformen und -umgebungen. Diese Änderungen machen neue Formate zur Darstellung von Kompetenzen, Qualifikationen und Erfahrungen sowie neue Wege der Kommunikation und des Informationsaustauschs erforderlich.

Die Informationstechnologien haben die Funktionsweise des Arbeitsmarktes verändert, aber der Europass-Rahmen und andere EU-Instrumente haben mit diesen Veränderungen nicht zwangsläufig Schritt gehalten. Erstens sind sie nicht immer geeignet, um neuen Trends wie der Nutzung von sozialen Medien, mobilen Geräten, Big-Data-Analysen und Webcrawling Rechnung zu tragen. Der derzeitige Europass-Rahmen, der mit der Entscheidung Nr. 2241/2004/EG eingerichtet wurde, verfügt nicht über eine ausreichende Reichweite und Flexibilität, da er lediglich Dokumente und Vorlagen umfasst, die nicht länger mit den aktuellen Trends oder der Entwicklung von Online-Diensten und -Instrumenten kompatibel sind. Trotz einiger Entwicklungen behindert dieser grundsätzliche Innovationsmangel die Verwendung der Instrumente und macht sie weniger attraktiv.

Zweitens sind die EU-Instrumente nicht ausreichend miteinander verlinkt, um einen Abgleich von Daten, die Wiederverwendung oder Integration von Daten aus verschiedenen Quellen oder die Interoperabilität mit Arbeitsmarktinstrumenten zu ermöglichen. Die Vielfalt an Instrumenten zur Dokumentation von Kompetenzen und die Vielfalt an Systemen, Formaten und Sprachen, in denen Stellenangebote veröffentlicht werden, behindern beispielsweise für Arbeitsuchende den automatischen Abgleich zwischen offenen Stellenangeboten und den Lebensläufen potenzieller Bewerber.

Aus diesem Grund bedarf es eines neuen Rahmens, der reaktivere Instrumente sowie bildungs- und beschäftigungsrelevante Informationen, einschließlich Erkenntnissen über Kompetenzen, umfasst und der bessere Synergien mit anderen einschlägigen Diensten wie EURES gewährleistet, so dass sich beide Dienste gegenseitig verstärken.

Dieser Beschlussvorschlag betrifft ferner den Betrieb der nationalen Unterstützungsdienste für die Europass-Instrumente und -Dienste sowie den EQR und Euroguidance.

In Artikel 1 wird der Umfang des neuen Europass-Rahmens definiert: Angeboten werden ein Dienst zur Dokumentation von Kompetenzen und Qualifikationen, Möglichkeiten der (Selbst-)Bewertung von Kompetenzen, einschlägige Informationen und Unterstützung bei der Entwicklung offener Standards mit Blick auf einen einfacheren Informationsaustausch zwischen verschiedenen Instrumenten und Systemen.

Artikel 2 enthält die Definition der in diesem Beschluss verwendeten Begriffe.

Die verbesserten Dienste des neuen Europass-Rahmens sind in Artikel 3 genauer beschrieben.

Derzeit liegt der Schwerpunkt des Europass-Rahmens auf der Dokumentation von Kompetenzen - dazu bietet er eine Reihe fester Vorlagen wie den weit verbreiteten Europass-Lebenslauf, der online oder offline ausgefüllt und gedruckt werden kann. Der Europass-Lebenslauf soll ein zentrales Element dieses Rahmens bleiben; er würde sich jedoch von einem herkömmlichen Dokument, das auf einer festen Vorlage beruht, hin zu einem flexibleren Instrument entwickeln. Das Lebenslauf-Instrument würde die Darstellung unterschiedlicher persönlicher Angaben und Informationen über Kompetenzen und Qualifikationen ermöglichen, die je nach Bedarf in einer Vielzahl von Feldern und Formaten anzuordnen und zu kombinieren sind. Auf diese Weise wird sich der Lebenslauf leichter an die je nach beruflicher und persönlicher Situation unterschiedlichen Bedürfnisse der Lernenden und Arbeitsuchenden anpassen lassen. Der Lebenslauf würde einige bewährte Eigenschaften behalten, so dass er leicht zu bearbeiten und auszudrucken ist; die Nutzer sollen jedoch auch ihre Kompetenzen und Qualifikationen in weniger traditionellen, auch visuellen Formaten darstellen können. Außerdem sollen sie die Vorteile der sozialen Medien, mobiler Anwendungen und Instrumente für den Jobabgleich besser nutzen können. Das Gleiche gilt für alle anderen Europass-Dokumente, damit gewährleistet ist, dass sie relevant und anpassungsfähig sind, dass relevante Daten darin integriert werden können, und dass die Nutzer über Instrumente verfügen, die ihren unterschiedlichen Bedürfnissen in Gegenwart und Zukunft gerecht werden.

Der Europass-Rahmen wird Nutzern außerdem die Möglichkeit geben, ihre Fähigkeiten wie digitale Kompetenzen mithilfe von Instrumenten, die auf EU-Ebene bereitgestellt werden, selbst zu bewerten und Daten anderer EU-Selbstbewertungsinstrumente wie des Jugendpasses zu übernehmen. Dank dieser Instrumente werden die Nutzer und diejenigen, die versuchen, die Kompetenzen anderer zu bewerten und zu verstehen, einfacher zu einem gemeinsamen Verständnis der Begriffe und Ergebnisse gelangen. Im derzeit geltenden Rahmen gibt es solche Instrumente nicht, mit Ausnahme des Referenzrahmens für die Bewertung von Sprachkenntnissen, der mit den Europass-Dokumenten verbunden ist.

Zusätzlich zu den Instrumenten zur Dokumentation und (Selbst-)Bewertung werden in dem vorgeschlagenen Rahmen außerdem einschlägige Informationen über Qualifikationen, Lernmöglichkeiten, Einrichtungen für die berufliche Orientierung, Verfahren zur Anerkennung von Qualifikationen sowie Erkenntnisse über Kompetenzen bereitgestellt. Diese Informationen, die dem Nutzer auf dem Lernweg und bei der Berufswahl helfen sollen, werden einfach und nahtlos abrufbar sein. Der derzeitige Rahmen bietet diese Art von Informationen nicht. Durch die Zusammenführung solcher Daten an einem zentralen Ort und die Verwendung einer gemeinsamen Terminologie (in mehreren Sprachen) findet der Nutzer leichter, was er sucht.

Der überarbeitete Europass-Rahmen bietet die Möglichkeit, offene Standards zu entwickeln und zu nutzen, die einen leichteren Austausch elektronischer Daten über Kompetenzen und Qualifikationen ermöglichen.

Der Beschluss bietet einen allgemeinen Rahmen, gibt jedoch keine festen Formate oder Vorlagen zur Darstellung von Kompetenzen vor, wie es derzeit der Fall ist. Dadurch ist die notwendige Flexibilität der Dienste gewährleistet, die sich so an die künftige Entwicklung des Bedarfs und der Technik anpassen lassen.

In Artikel 4 werden die wichtigsten Grundsätze definiert, auf denen der neue Rahmen beruht. Vor allem die Transparenz der in unterschiedlichen Umgebungen (formal, nichtformal, informell) erworbenen Lernergebnisse und Kompetenzen wird gewährleistet. Der überarbeitete Europass-Rahmen trägt auch den Qualifikationsniveaus gemäß dem Europäischen Qualifikationsrahmen Rechnung, so dass die Informationen über Qualifikationen aus verschiedenen (EU- und Nicht-EU-)Staaten transparenter und vergleichbarer werden.

Die Verwendung offener Standards ermöglicht die Interoperabilität der Dienste. Alle Entwicklungen im Zusammenhang mit diesem Beschluss berühren keinerlei Entscheidungen, die im Zusammenhang mit der Umsetzung der EURES-Verordnung getroffen werden, und gewährleisten Komplementarität mit künftigen technischen Entwicklungen.

Um den europäischen Mehrwert und die Reichweite der Instrumente und Dienste zu maximieren, wird der Europass in allen EU-Amtssprachen angeboten. Im Rechtstext wird ausdrücklich auf die Nutzung und Bedeutung moderner Technologien und die Notwendigkeit verwiesen, die Anpassungsfähigkeit an die sich ändernden Bedürfnisse der Nutzer zu gewährleisten.

Artikel 5 dient der Einführung der Europass-Qualifikationserläuterung(en). Diese Bestimmung regelt, wie zugelassene Stellen mittels standardisierter Dokumente Informationen über Qualifikationen bereitstellen, die eine Person erworben hat. Die Qualifikationserläuterung(en) umfassen den Diplomzusatz und die Zeugniserläuterung, die in der Entscheidung Nr. 2241/2004/EG vorgesehen sind. In diesem Zusammenhang wird die Notwendigkeit einer Zusammenarbeit zwischen der Kommission, dem Europarat und der UNESCO betont, die Miteigentümer des Diplomzusatzes sind .

Artikel 6 legt die europäische Klassifikation der Fähigkeiten, Kompetenzen, Qualifikationen und Berufe (ESCO) als gemeinsame Bezugsterminologie fest, die den Austausch von Informationen und Dokumenten über Berufe, Kompetenzen und Qualifikationen sowie die Suche oder den Vergleich elektronischer Dokumente unterstützen soll. Die Verwendung einer gemeinsamen Terminologie wird Suchvorgänge erleichtern und eine effizientere Nutzung moderner Technologien wie beispielsweise des Webcrawling ermöglichen. Dies gilt insbesondere für die Stellensuche, den Jobabgleich, die Suche nach Lern- und Ausbildungsmöglichkeiten sowie die berufliche Orientierung. Diese Funktionen sollen die Europass-Dienste unmittelbar unterstützen. Das Konzept einer europäischen Klassifikation für Berufe und Fähigkeiten ist bereits in der EURES-Verordnung zu finden. Dieser Beschluss bietet die Gelegenheit, ESCO offiziell einzurichten, zumal die EURES-Verordnung nur zwei der drei ESCO-Grundpfeiler - i) Berufe und ii) Wissen, Fähigkeiten und Kompetenzen - berücksichtigt, während der dritte Pfeiler - iii) Qualifikationen - ausgelassen wird. Da ESCO von EURES bereits de facto als gemeinsame Klassifikation genutzt wird, würde die formelle Einbettung in den Europass-Kontext dazu beitragen, dass auch den Qualifikationen Rechnung getragen wird. Da der Europass-Beschluss auf den Artikeln 165 und 166 AEUV über die allgemeine und die berufliche Bildung beruht und der Rahmen eindeutig Bildungszwecken dient, ist dieser Beschluss optimal für die Einführung von ESCO geeignet.

Artikel 7 betrifft die Durchführung und das Monitoring des Beschlusses. Die Kommission wird vor allem die Wirksamkeit der Instrumente sowie die Kohärenz der von den nationalen Koordinierungsstellen bereitgestellten Informationen beobachten.

In Artikel 8 werden die Hauptaufgaben der Mitgliedstaaten beschrieben, vor allem was die Benennung und die Verwaltung der nationalen Kompetenz-Koordinierungsstellen angeht, die verantwortlich sind für die Koordinierung der Aktivitäten zur Durchführung des Europass-Beschlusses und ähnlicher Aufgaben im Zusammenhang mit EQR, Validierung, Erkenntnissen über Kompetenzen und Orientierung. Das Mandat und die Aufgaben der nationalen Kompetenz-Koordinierungsstellen werden beschrieben. Außerdem wird die Bereitstellung relevanter, auf nationaler Ebene verfügbarer Daten und Erkenntnisse zur Einspeisung in die Europass-Instrumente und zu deren Aktualisierung geregelt. Die Koordinierungsstellen werden Hauptempfänger der EU-Mittel und wichtigster Ansprechpartner der EU sein; die interne Durchführung und Organisationen bleiben den Mitgliedstaaten und den anderen teilnehmenden Ländern überlassen.

Gemäß Artikel 9 sind alle in dem Beschluss vorgesehen Maßnahmen im Einklang mit den EU-Rechtsvorschriften über den Schutz personenbezogener Daten durchzuführen. Dies umfasst die EU-Datenschutzvorschriften, die für die Mitgliedstaaten gelten (also die nationalen Durchführungsmaßnahmen) ebenso wie die für die EU-Organe geltenden Vorschriften, da die Kommission an der Verarbeitung personenbezogener Daten beteiligt ist. Da über den Europass personenbezogene Daten bereitgestellt, verarbeitet und möglicherweise ausgetauscht werden, müssen die Nutzer insbesondere auf diese Vorgänge hingewiesen werden und die Möglichkeit erhalten, dem zuzustimmen bzw. die Löschung ihrer personenbezogenen Daten zu beantragen.

Artikel 10 regelt Details der Bewertung.

In Artikel 11 werden die Staaten aufgeführt, die sich am Rahmen beteiligen können. Gegenüber der derzeit geltenden Entscheidung gibt es keine Änderung, da keine Notwendigkeit besteht, die Teilnahme zu beschränken oder auszuweiten. Die im Europass-Rahmen angebotenen Informationen über Kompetenzen und Qualifikationen werden jedoch einen größeren Kreis von Ländern und Bildungssystemen erfassen, um auch den Anforderungen von Personen gerecht zu werden, die in die EU einwandern oder sie verlassen.

Artikel 12 enthält Finanzbestimmungen.

Durch Artikel 13 wird die Entscheidung Nr. 2241/2004/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Dezember 2004 über ein einheitliches gemeinschaftliches Rahmenkonzept zur Förderung der Transparenz bei Qualifikationen und Kompetenzen (Europass) aufgehoben.

Aufgrund des geänderten Inhalts und der geänderten Zweckbestimmung des neuen Vorschlags, muss diese Entscheidung aufgehoben und durch den neuen Wortlaut ersetzt werden.

Artikel 14 legt den Termin für das Inkrafttreten des Beschlusses fest. 2016/0304 (COD) Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates über einen gemeinsamen Rahmen für die Bereitstellung besserer Dienste für Kompetenzen und Qualifikationen (Europass) und zur Aufhebung der Entscheidung Nr. 2241/2004/EG (Text von Bedeutung für den EWR)

Das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union - gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf die Artikel 165 und 166, auf Vorschlag der Europäischen Kommission, nach Zuleitung des Entwurfs des Gesetzgebungsakts an die nationalen Parlamente, nach Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses22, nach Stellungnahme des Ausschusses der Regionen23, gemäß dem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren, in Erwägung nachstehender Gründe:

Haben folgenden Beschluss Erlassen:

Artikel 1
Gegenstand und Geltungsbereich

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Für die Zwecke dieses Beschlusses gelten folgende Begriffsbestimmungen:

Artikel 3
Instrumente und Informationen

Artikel 4
Wichtigste Grundsätze und Hauptmerkmale

Artikel 5
Europass-Qualifikationserläuterung(en)

Artikel 6
Europäische Klassifikation der Fähigkeiten, Kompetenzen, Qualifikationen und Berufe (ESCO)

Artikel 7
Durchführung und Monitoring

Artikel 8
Rolle der Mitgliedstaaten

Artikel 9
Datenverarbeitung und Datenschutz

Die in diesem Beschluss beschriebenen Maßnahmen werden im Einklang mit den EU-Rechtsvorschriften über den Schutz personenbezogener Daten durchgeführt, insbesondere der Richtlinie 95/46/EG und der Verordnung (EG) Nr. 045/0133.

Artikel 10
Evaluierung

Artikel 11
Teilnehmende Länder

Kandidatenländern für den Beitritt zur Europäischen Union gemäß den entsprechenden europäischen Abkommen offen.

Artikel 12
Finanzbestimmungen

Die Durchführung dieses Beschlusses wird durch Unionsprogramme finanziert. Die jährlichen Mittel werden von Europäischem Parlament und Rat in den Grenzen des mehrjährigen Finanzrahmens bewilligt.

Artikel 13
Aufhebung

Die Entscheidung Nr. 2241/2004/EG wird aufgehoben.

Artikel 14
Inkrafttreten

Dieser Beschluss tritt am zwanzigsten Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Geschehen zu Brüssel am

Im Namen des Europäischen Parlaments Im Namen des Rates

Der Präsident Der Präsident