Antrag des Landes Baden-Württemberg
Entschließung des Bundesrates - Verbraucherschutz im Onlinehandel stärken - Fake-Shops effektiv bekämpfen

Der Ministerpräsident des Landes Baden-Württemberg Stuttgart, 5. November 2019

An den Präsidenten des Bundesrates
Herrn Ministerpräsidenten
Dr. Dietmar Woidke

Sehr geehrter Herr Präsident,
die Landesregierung von Baden-Württemberg hat beschlossen, dem Bundesrat die als Anlage beigefügte Entschließung des Bundesrates - Verbraucherschutz im Onlinehandel stärken - Fake-Shops effektiv bekämpfen zuzuleiten.

Ich bitte Sie, die Vorlage gemäß § 36 Absatz 2 der Geschäftsordnung des Bundesrates in die Tagesordnung der 982. Sitzung des Bundesrates am 8. November 2019 aufzunehmen und sie anschließend den Ausschüssen zur Beratung zuzuweisen.

Mit freundlichen Grüßen
Winfried Kretschmann

Entschließung des Bundesrates - Verbraucherschutz im Onlinehandel stärken - Fake-Shops effektiv bekämpfen

Der Bundesrat möge folgende Entschließung fassen:

Begründung:

Zum Entschließungsantrag allgemein und zu Ziff. 1:

Fake-Shops im Sinne dieser Entschließung sind betrügerische Onlineshops, die nach vorheriger Zahlung (Vorkasse) durch die Verbraucherin bzw. den Verbraucher die vereinbarte Ware nicht liefern. Die wachsende Anzahl von Fake-Shops und die immer vielfältigere und variantenreichere Ausgestaltung dieser unseriösen Onlineshops geben Anlass zur Sorge. Sie verunsichern nicht nur Verbraucherinnen und Verbraucher, sondern schaden auch seriösen Online-Händlern.

Untersuchungsergebnisse des Marktwächters Digitale Welt von August 2018 bestätigen dies: Danach hat jeder Vierte der befragten Internet-Nutzer in Deutschland mindestens einmal bestellte und bezahlte Ware nicht erhalten. Demnach kann bei schätzungsweise über vier Millionen Betroffenen von einem Betrug durch Fake-Shops ausgegangen werden.

Die 14. Verbraucherschutzministerkonferenz (VSMK) hat sich bereits im Juni 2018 unter TOP 37 mit der "Bekämpfung von Fake-Shops" im Internet beschäftigt und auf ihrer 15. Konferenz im Mai 2019 unter TOP 18 einen weiterführenden Beschluss gefasst. Basis des vorliegenden Entschließungsantrags ist der Bericht der von der VSMK, und auf Fachebene durch die Arbeitsgemeinschaft Wirtschaftlicher Verbraucherschutz (AG WV), eingesetzten Projektgruppe. Darin wurde das Phänomen Fake-Shops unter verschiedenen Blickwinkeln beleuchtet und Maßnahmen vorgeschlagen. Nach dem Tenor des Berichts existiert derzeit kein Patentrezept zur Lösung des Problems, vielmehr erscheint ein Zusammenwirken verschiedener Ansätze sinnvoll.

Zu Ziff. 2:

Laut dem o.g. Projektgruppenbericht existieren zwar bereits mehrere Webseiten auf denen Fake-Shops gelistet werden. Ein hervorstechendes Portal wird von dem öffentlich geförderten österreichischen Projekt www.watchlistinternet.at betrieben. Darauf werden Informationen zum Thema Identifizierung von Fake-Shops bereitgestellt und Online-Shops öffentlich aufgelistet, die nach einem internen Kriterienkatalog zweifelsfrei als Fake-Shops eingestuft werden konnten. Ziel ist es, für die Verbraucherinnen und Verbraucher Gewissheit zu schaffen, wenn sie an der Seriosität eines Onlineshops zweifeln. Taucht der Shop nicht auf der Liste auf, so stellt die Webseite zudem einfache Schritte vor, um eine eigenständige Prüfung vorzunehmen, ob es sich bei dem gesuchten Shop um einen Fake-Shop handelt. Die Webseite dient somit auch der Prävention. Die bisherigen positiven Erfahrungen dieses Projekts könnten Vorbild für ein entsprechendes deutsches Portal sein. Dabei ist aufgrund der "Prangerwirkung" der Liste besondere Sorgfalt auf die Erarbeitung eines öffentlich einsehbaren Kriterienkatalogs zu legen. Es muss zudem sichergestellt werden, dass es sich bei den gelisteten Shops zweifelsfrei um Fake-Shops handelt, da eine unberechtigte Eintragung für seriöse Shops voraussichtlich existenzgefährdend und irreversibel beschädigend wirken könnte. Da der Marktwächter Digitale Welt bereits eine Datenbank mit gesammelten Fake-Shops betreibt, sind hier das Wissen und die Kompetenz vorhanden, um eine solche Liste bzw. Webseite aufzuziehen und zu betreuen.

Zu Ziff. 3:

".de-Domains" genießen bei vielen Verbraucherinnen und Verbrauchern großes Vertrauen. Viele Fake-Shops, die auf deutsche Verbraucherinnen und Verbraucher abzielen, nutzen daher solche Adressen. Bisher ist bei der Registrierung einer ".de-Domain" zwar die Angabe von Daten (u.a. Name und Anschrift) erforderlich. Allerdings werden diese Daten nicht auf ihre Korrektheit überprüft. Dies erleichtert es Kriminellen, Fantasienamen oder auch echte Namen, die im Wege eines Identitätsdiebstahls erlangt wurden, zu nutzen. Daher sollte das genannte Registrierungsverfahren, in dem spätere Domaininhaber ihre Daten angeben müssen, um eine Prüfung dieser Daten und damit ihrer Identität ergänzt werden. Zwar wird eine Identitätsprüfung mehr Aufwand und Zeit auch für private Nutzer bedeuten, die zum Beispiel eine Domain registrieren, um eine private Webseite ohne Shop zu betreiben. Gegebenenfalls könnte hier mit Ausnahmeregelungen gearbeitet werden. Ein wesentlicher Rückgang der Fake-Shops unter der ".de-Domain" wäre jedenfalls für alle seriösen Onlineshops ein Gewinn. Dänemark beispielsweise hat mit der Einführung einer Identitätsprüfung (hier allerdings gekoppelt an die Steuerpersonennummer) positive Erfahrungen gemacht und konnte einen signifikanten Rückgang von Fake-Shops verzeichnen. Da das Problem der Fake-Shops nicht nur deutsche Verbraucherinnen und Verbraucher betrifft und zudem weitere Domains wie ".com-Domains" eine gewisse Seriosität suggerieren, sollte eine Ausdehnung der Identitätsprüfung auf europäischer bzw. internationaler Ebene geprüft werden. Das Vertrauen in die .de-Domains basierte bisher auch auf den Vorteilen, die die Verbraucherinnen und Verbraucher durch die öffentliche Whois-Abfrage hatten. Damit konnten sie Inhaber von Domains einfach und schnell öffentlich ermitteln und die erhaltenen Daten mit denen des Impressums abgleichen. Es sollte daher geprüft werden, ob die identitätsgeprüften Domaininhaber-Angaben in einer DS-GVO konformen Art und Weise wieder veröffentlicht werden könnten.

Zu Ziff. 4:

Derzeit werden an verschiedenen Stellen Informationen zu aktuellen Fake-Shops gesammelt. So betreibt beispielsweise der Marktwächter Digitale Welt des vzbv eine Datenbank, die den lokalen Beratungsstellen der Verbraucherzentralen zur Verfügung steht. Auf Ermittlungs- bzw. Strafverfolgungsseite bestehen unterschiedliche Vorgehensweisen sowie Zuständigkeiten. Zwischen diesen beiden Seiten erscheint eine engere Kooperation sinnvoll und wünschenswert. Daher sollte zunächst dem Marktwächter eine Ansprech- bzw. Kontaktstelle vermittelt werden, an die die gesammelten Informationen übermittelt werden können. Als weitere begleitende Maßnahme sollte geprüft werden, wie die DENIC eG zur Löschung von ".de-Domains" bei Fake-Shops angehalten werden kann. Damit könnten weitere potentielle Opfer vermieden werden, da verhindert wird, dass die Domain von weiteren Verbraucherinnen und Verbraucher gefunden wird.