Vorlage an den Bundesrat
Personelle Veränderung im Beirat für Ausbildungsförderung beim Bundesministerium für Bildung und Forschung

Bundesministerium für Bildung und Forschung
Berlin, den 19. September 2012

An den Präsidenten des Bundesrates
Herrn Ministerpräsidenten
Horst Seehofer

Sehr geehrter Herr Bundesratspräsident,
nach § 44 des Bundesausbildungsförderungsgesetzes ist beim Bundesministerium für Bildung und Forschung ein Beirat für Ausbildungsförderung errichtet. Folgende Beiratsmitglieder werden nach § 3 Absatz 1 der Beiratsverordnung auf Vorschlag des Bundesrates berufen:

Die Mitglieder werden in der Regel für die Dauer von vier Jahren berufen. Nur die Mitglieder aus dem Kreis der Auszubildenden, die die Gruppe der Schüler vertreten, werden zunächst für die Dauer von zwei Jahren berufen.

Da die Amtsperiode des Beirates für Ausbildungsförderung im Dezember 2012 auslaufen wird, bitte ich Sie, mir die auf Vorschlag des Bundesrates für die neue Amtsperiode zu berufenen Mitglieder des Beirates zu benennen.

Mit freundlichen Grüßen
Prof. Dr. Annette Schavan