Beschluss des Bundesrates
Entschließung des Bundesrates "Fahrgastrechte stärken - Entschädigungsansprüche der Verbraucherinnen und Verbraucher bei Verspätungen und Ausfällen im Flug- und Bahnverkehr automatisieren"

Der Bundesrat hat in seiner 973. Sitzung am 14. Dezember 2018 die aus der Anlage ersichtliche Entschließung gefasst

Drucksache 571/18(B) HTML PDF

Anlage
Entschließung des Bundesrates "Fahrgastrechte stärken - Entschädigungsansprüche der Verbraucherinnen und Verbraucher bei Verspätungen und Ausfällen im Flug- und Bahnverkehr automatisieren"

Begründung:

Der nach Angaben des Luftfahrt-Bundesamtes sprunghafte Anstieg von Passagierbeschwerden in 2018 zeigt, dass der Flugverkehr alles andere als reibungslos läuft. Demnach hat das Bundesamt von Januar bis Ende September 2018 bei 824 Beschwerden von Passagieren Ermittlungen eingeleitet. Das sind fast 700 Verfahren mehr als im gesamten Vorjahr (155). Die Behörde hat vor allem wegen verspäteter (466 mal) und gestrichener (318 mal) Flüge Ordnungswidrigkeitsverfahren in Gang gesetzt.

Flug- und Zugverspätungen, stundenlange Wartezeiten am Gate und Bahnsteig oder kurzfristig abgesagte Fahr- bzw. Flugverbindungen sind ein Dauer-Ärgernis für Verbraucherinnen und Verbraucher.

Die Rechte der Verbraucherinnen und Verbraucher sind gesetzlich zwar klar geregelt.

Wie und wo der Verbraucher seine Ansprüche auf finanzielle Entschädigung geltend machen kann, ist noch immer zu oft mit einem unangemessenen Verwaltungs- und Rechercheaufwand zu Lasten der Verbraucherinnen und Verbraucher verbunden. Es darf nicht die Regel sein, dass Transportgesellschaften den Ansprüchen ihrer Kundinnen und Kunden zunächst mit einem verwaltungstechnischen Abwehrreflex begegnen.

Viel effektiver und gerechter wäre es, das System umzukehren und ein automatisiertes Entschädigungsverfahren gesetzlich verpflichtend zu machen. Jede Fluggesellschaft kennt die Buchungsdaten ihrer Fluggäste. Jede Bahngesellschaft kennt zumindest bei Online-Buchungen die Buchungsdaten ihrer Kunden.

Es ist deshalb nicht einzusehen, warum Flug oder Zug per App gebucht werden können, die Entschädigung dann aber schriftlich auf komplizierten Formularen beantragt werden muss.

Ziel sollte es daher sein, notfalls durch gesetzliche Maßnahmen ein antragsloses und automatisiertes Entschädigungsverfahren für die Transportunternehmen verpflichtend zu machen. Die Bundesregierung wird daher aufgefordert, entsprechende gesetzliche Regelungen zu prüfen.