Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zu dem Abkommen vom 28. März 2014 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Volksrepublik China zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen

Der Deutsche Bundestag hat in seiner 136. Sitzung am 12. November 2015 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Finanzausschusses - Drucksache 18/6666 - den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 28. März 2014 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Volksrepublik China zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen - Drucksache 18/6449 - unverändert angenommen.
Fristablauf: 18.12.15
Erster Durchgang: Drucksache. 396/15 (PDF)