Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Empfehlung des Europäischen Parlaments an den Europäischen Rat und den Rat zum "Thema Terroranschläge - Prävention, Vorsorge und Reaktion"

Zugeleitet mit Schreiben des Generalsekretärs des Europäischen Parlaments - 3322 - vom 7. Juli 2005. Das Europäische Parlament hat die Empfehlung in der Sitzung am 7. Juni 2005 angenommen.

Empfehlung des Europäischen Parlaments an den Europäischen Rat und den Rat zum "Thema Terroranschläge - Prävention, Vorsorge und Reaktion" (2005/2043(INI))

Das Europäische Parlament,

A. in der Erwägung, dass die wichtigste Priorität der Europäischen Union bei der Vorsorge und der Reaktion auf Terroranschläge in der Fähigkeit der Gemeinschaftsorgane und der Mitgliedstaaten besteht, Terroranschlägen vorzubeugen,

B. in der Überzeugung, dass eine endlos lange und allgemeine Liste von Vorschlägen für Aktionen nicht ausreicht, um mit dem Terrorismus fertig zu werden,

C. in der Erwägung, dass der Kampf gegen den Terrorismus als Reaktion auf terroristische Anschläge oder in sonstiger Weise immer mit der Verteidigung der Menschenrechte und der Achtung der Grundfreiheiten als wesentliches Element und Kennzeichen unserer Institutionen einhergehen muss, und dass Notstandsgesetzgebungen nicht gegen die Menschenrechte, die Grundfreiheiten und den Datenschutz verstoßen dürfen,

D. in der Erwägung, dass die Bekämpfung des Terrorismus eine spezifische Strategie für jede einzelne der terroristischen Organisationen erfordert, weshalb ihre Strategie berücksichtigt werden muss, wenn neue Instrumente festgelegt werden,

E. in der Erwägung, dass der diffuse und unberechenbare Charakter terroristischer Organisationen stets ein Vorteil für diese Organisationen ist, da man niemals genau weiß, wie groß ihr Aktionsbereich ist und wo ihre gesellschaftliche Unterstützung beginnt oder endet, weshalb man sie und das soziale Umfeld, das sie schützt und unterstützt, kennen muss, um sie wirksam zu bekämpfen,

F. in der Erwägung, dass diese Organisationen, da sie nicht durch Grenzen oder auf bestimmte geografische Gebiete beschränkt sind, oftmals die mangelnde Transparenz in "gescheiterten und scheiternden Staaten" missbrauchen und in der Lage sind, verheerende Folgen in verschiedenen Staaten gleichzeitig zu verursachen,

G. in der Erwägung, dass, wenn man die Bedrohungen der Union bewertet, der Terrorismus in allen seinen Erscheinungsformen ein noch in Entwicklung befindliches Phänomen ist, weshalb man noch wenig über seine operative Struktur, seine Zeitplanung und darüber weiß, wie oft und in welchen Abständen mit Anschlägen zu rechnen ist,

H. in der Erwägung, dass das nachdrückliche Eintreten für den Pluralismus, die Verschiedenartigkeit, die Menschenrechte und den friedlichen Dialog die beste Prävention und das beste Mittel gegen die Radikalisierung und die schädliche gesellschaftliche Polarisierung, die oftmals Teil und Konsequenz des Phänomens Terrorismus sind, darstellt,

I. in der Überzeugung, dass sich die Prävention auf Information, eine ständige öffentliche Debatte über die Bedrohung durch den Terrorismus, eine kollektive Ablehnung des Terrorismus als politische Strategie und eine Analyse der Gründe, die von einigen als Rechtfertigung für die Weigerung, den Terrorismus abzulehnen, vorgeschoben werden, stützen sollte, wobei zu berücksichtigen ist, dass immer versucht werden muss, zu vermeiden, dass grundlos Alarm ausgelöst und die tatsächliche Art der Bedrohung unrichtig dargestellt wird,

J. in der Erwägung, dass es sich als wichtigstes europäisches Forum für den Dialog mit der Gesellschaft und zwischen den verschiedenen Institutionen der Europäischen Union sieht und daher in der Lage ist, Informationen über terroristische Organisationen und deren Vorgehensweise sowie über die Anstrengungen der Europäischen Union bei deren Bekämpfung auszutauschen,

K. in der Überzeugung, dass die Union zur Bekämpfung des Terrorismus ein für die europäischen Bürger leicht erkennbares europäisches politisches Projekt zur Förderung der inneren und äußeren Sicherheit festlegen und umsetzen muss, und eine Liste mit allgemeinen Maßnahmen nicht ausreicht,

L. in der Überzeugung, dass man nur dann von einer politischen Antwort sprechen kann, wenn es Prävention gibt, denn die andere Seite, die Reaktion, wird auf europäischer Ebene immer ungenügend sein und unter mangelnder Abstimmung leiden,

M. in der Erwägung, dass die interne und externe Sicherheitspolitik der Europäischen Union kohärent sein sollte und dass sich dies in der Funktionsweise ihrer Organe widerspiegeln sollte,

1. richtet folgende Empfehlungen an den Europäischen Rat und den Rat:

2. beauftragt seinen Präsidenten,

diese Empfehlung dem Europäischen Rat, dem Rat und, zur Information, der Kommission, den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten, dem Europarat sowie den Vereinten Nationen und ihren Sonderorganisationen zu übermitteln.

1 AB1. L 63 vom 6.3.2002, S. l.
2 AB1. L 190 vom 18.7.2002, S. l.
3 AB1. L 164 vom 22.6.2002, S. 3.
4 AB1. L 162 vom 20.6.2002, S. l.
5 AB1. L 196 vom 2.8.2003, S. 45.
6 AB1. C 53 vom 3.3.2005, S. l.