Antrag des Landes Nordrhein-Westfalen
Entwurf eines Dreizehnten Gesetzes zur Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes

Punkt 25b) der 973. Sitzung des Bundesrates am 14. Dezember 2018

Der Bundesrat möge beschließen:

Zu Artikel 1 (§ 47 Absatz 4a Satz 1 BImSchG)

Der Bundesrat fordert, im weiteren Gesetzgebungsverfahren zu prüfen, ob die in Artikel 1 § 47 Absatz 4a Satz 1 vorgesehene Beschränkung auf Dieselfahrzeuge entfallen sollte.

Begründung:

Angesichts jüngster Gerichtsentscheidungen in Nordrhein-Westfalen, nach denen in die Fortschreibung von Luftreinhalteplänen nicht nur für bestimmte Dieselfahrzeuge, sondern auch für Benziner schlechterer Schadstoffklassen Fahrverbote aufgenommen werden sollen, sollte die im Gesetzentwurf vorgenommene Einschränkung auf Verbote des Kraftfahrzeugverkehrs für Kraftfahrzeuge mit Selbstzündungsmotor entfallen. Sie ist zur Erreichung des gesetzgeberischen Ziels einer Ermessenslenkung der planaufstellenden Behörde, bei geringfügigen Überschreitungen des Grenzwerts für Stickstoffdioxid unter dem Gesichtspunkt der Verhältnismäßigkeit zunächst andere weniger eingreifende Maßnahmen in den Plan aufzunehmen, auch nicht erforderlich.