Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Binnenmarktakte II - Gemeinsam für neues Wachstum - COM (2012) 573 final

Der Bundesrat wird über die Vorlage gemäß § 2 EUZBLG auch durch die Bundesregierung unterrichtet.

Hinweis: vgl.
Drucksache. 306/10 (PDF) = AE-Nr. 100375,
Drucksache. 802/10 (PDF) = AE-Nr. 101023,
Drucksache. 232/11 (PDF) = AE-Nr. 110287,
Drucksache. 665/11 (PDF) = AE-Nr. 110860,
Drucksache. 015/12 (PDF) = AE-Nr. 120018,
Drucksache. 016/12 (PDF) = AE-Nr. 120020,
Drucksache. 021/12 (PDF) = AE-Nr. 120026,
Drucksache. 224/12 (PDF) = AE-Nr. 120277,
Drucksache. 345/12 (PDF) = AE-Nr. 120423,
Drucksache. 363/12 (PDF) = AE-Nr. 120450,
Drucksache. 548/12 (PDF) = AE-Nr. 120708 und AE-Nr. . 111071, 111093

Brüssel, den 3.10.2012
COM (2012) 573 final

1. Einleitung

Der Binnenmarkt feiert in diesem Jahr sein zwanzigjähriges Bestehen. Wir haben viel erreicht in diesen zwanzig Jahren: Zwischen 1992 und 2008 hat der Binnenmarkt 2,77 Millionen neue Arbeitsplätze geschaffen und eine zusätzliche Steigerung des BIP um 2,13 % bewirkt.1 Für die europäischen Verbraucherinnen und Verbraucher bedeutet der Binnenmarkt mehr Auswahl bei niedrigeren Preisen. Der Rückgang der Mobilfunkkosten um 70 % ist nur eines von vielen Beispielen. Der Binnenmarkt ermöglicht es Bürgerinnen und Bürgern, ungehindert zu reisen und ihren Wohn- und Arbeitsort frei zu wählen. Jungen Menschen eröffnet er die Chance, im Ausland zu studieren. Von dieser Möglichkeit haben in den letzten 25 Jahren über 2,5 Millionen Studierende Gebrauch gemacht. Den 23 Millionen Unternehmen in der EU hat der Binnenmarkt Zugang zu 500 Millionen Verbraucherinnen und Verbrauchern verschafft. Die Botschaft ist klar und der Beweis ist erbracht: Ein starker, vertiefter und integrierter Binnenmarkt schafft Wachstum und Beschäftigung und bietet den Menschen in Europa Möglichkeiten, die es vor 20 Jahren nicht gab.

Die Entwicklung des Binnenmarkts ist ein kontinuierlicher Prozess. Der Binnenmarkt muss auf eine sich ständig verändernde Welt reagieren, in der die Politik neuen sozialen und demografischen Herausforderungen, neuen Technologien und neuen Erfordernissen sowie der Verknappung der natürlichen Ressourcen und dem Klimawandel Rechnung zu tragen hat.

Die Wirtschafts- und Finanzkrise hat uns vor zusätzliche Herausforderungen gestellt und vor Augen geführt, dass es grundlegender Strukturreformen bedarf. Angesichts der anhaltend hohen Arbeitslosigkeit, insbesondere bei jungen Menschen, und angesichts der Armut, in der Teile der europäischen Bevölkerung leben, haben wir es bei der Wirtschaftskrise auch mit einer sozialen Krise zu tun. Wir müssen mit der gebotenen Dringlichkeit, dem nötigen Ehrgeiz und Entschlossenheit gegen diese Krise angehen. Tun wir dies nicht, erhöht sich das Risiko, dass Europa und seine Mitgliedstaaten sich auf sich selbst zurückziehen. Außerdem könnte das Vertrauen in das europäische Projekt untergraben werden.

Der Binnenmarkt ist ein wesentliches Instrument für die Verwirklichung unserer langfristigen Vision einer in hohem Maße wettbewerbsfähigen Marktwirtschaft. Er stärkt Europas Wettbewerbsfähigkeit auf den globalen Märkten. Kohärenz und Komplementarität zwischen internen und externen Maßnahmen werden Handel und Wachstum fördern.

Mehr als jemals zuvor brauchen wir jetzt einen Binnenmarkt, der Reformen für mehr Wachstum und Beschäftigung untermauert, das Vertrauen von Bürgern und Unternehmen stärkt und ihnen im Alltag konkrete Vorteile bringt. Dies wird unsere ungeminderte Aufmerksamkeit und unser unaufhörliches Engagement erfordern.

In der von der Kommission im April 2011 vorgestellten Binnenmarktakte2 wurden zwölf Bereiche genannt, in denen der Hebel angesetzt werden sollte, um den Binnenmarkt weiter voranzubringen. Mit der Binnenmarktakte wurde das umfassende Konzept umgesetzt, für das seinerzeit sowohl Mario Monti als auch das Europäische Parlament in ihren jeweiligen Berichten zur Zukunft des Binnenmarkts 34 eingetreten waren. Angekündigt wurden zwölf Leitaktionen und 50 ergänzende Maßnahmen zur Stärkung von Wachstum und Vertrauen. Unter Einbindung des Europäischen Parlaments, des Rates der Europäischen Union, des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses, des Ausschusses der Regionen sowie zahlreicher Interessenträger ist es gelungen, eine politische Vision des künftigen Binnenmarkts zu entwickeln, die breite Unterstützung findet, und die politische Aufmerksamkeit zu fokussieren. Es sind jedoch dringend Fortschritte erforderlich, damit - wie vom Europäischen Rat gefordert5 - rasch über die zwölf vorrangigen Vorschläge der ersten Binnenmarktakte Einigung erzielt werden kann, und zwar möglichst noch vor Ende des Jahres. Elf der zwölf Vorschläge für Leitaktionen wurden noch nicht vom Europäischen Parlament und vom Rat verabschiedet.

Angesichts der Krise und der gebotenen Dringlichkeit müssen wir nun die nächsten Schritte planen. Daher wird in der vorliegenden Mitteilung eine "Binnenmarktakte II" angekündigt, die ein zweites Paket vorrangiger Maßnahmen umfasst. Diese Maßnahmen sollen spürbare Auswirkungen in der Praxis haben und Bürger und Unternehmen darin bestärken, den Binnenmarkt zu ihrem Vorteil zu nutzen.

Da sich im Zuge der Krise neue Herausforderungen stellen, ist davon auszugehen, dass künftig weitere Maßnahmen erforderlich sein werden, um den Binnenmarkt als Motor für Wachstum und Wohlstand zu nutzen.

Der Erfolg unserer Bemühungen wird davon abhängen, ob die Binnenmarktvorschriften in der Praxis auf effiziente, vorhersagbare und zuverlässige Weise angewandt werden. Daher sind die Umsetzung der Binnenmarktvorschriften und ihre Anwendung in der täglichen Praxis durch die Behörden der Mitgliedstaaten von fundamentaler Bedeutung. Der Bewältigung dieser Herausforderung wird die Kommission all ihre Aufmerksamkeit widmen, wie sie dies in ihrer einschlägigen Mitteilung vom Juni 20126 angekündigt hat. So fordert sie insbesondere zusätzliche Anstrengungen in denjenigen Wirtschaftsbereichen, die das größte Wachstumspotenzial bergen, also im Dienstleistungssektor und in den Netzindustrien. Außerdem wird sie dafür sorgen, dass das Funktionieren des Binnenmarkts besser überwacht wird, indem das Verfahren des Europäischen Semesters genutzt wird. Ziel ist es, den Gruppendruck ("Peer Pressure") zu erhöhen und Maßnahmen zur Beseitigung der noch bestehenden Hindernisse sowohl auf europäischer als auch auf nationaler Ebene auszuarbeiten.

Soll die Vision des Binnenmarkts für Bürger und Unternehmen zu einer greifbaren Realität werden, bedarf es vor allem einer kontinuierlichen politischen Unterstützung durch sämtliche Akteure. Die erste Binnenmarktakte wird bereits vom Geist der Partnerschaft zwischen Kommission, Europäischem Parlament und Rat getragen. Denselben Geist der Partnerschaft brauchen wir nun für die Umsetzung der Binnenmarktakte II.

2. GEMEINSAM für Neues Wachstum

Seit Annahme der ersten Binnenmarktakte im April 2011 hat die Kommission Vorschläge für die darin festgelegten zwölf Leitaktionen sowie für 36 der 50 ergänzenden Maßnahmen vorgelegt (siehe Anhang II). Aufbauend auf der ersten Binnenmarktakte werden in der vorliegenden Mitteilung vier Bereiche festgelegt, in denen Leitaktionen durchgeführt werden sollen.

Dabei handelt es sich um folgende vier Motoren für neues Wachstum:

Netze sind das Rückgrat der Wirtschaft. Ziel muss es sein, einen Binnenmarkt zu schaffen, in dem Bürger und Unternehmen die Vorteile eines einheitlichen Verkehrs- und Energiemarkts nutzen können. Die grenzüberschreitende Mobilität von Bürgern und Unternehmen ist Kernstück des Binnenmarkts; wir müssen alles daransetzen, Mobilität weiter zu fördern. Der digitale Sektor ist einer der Hauptmotoren für Produktivität und Kreativität. Wir sollten einen digitalen Binnenmarkt anstreben, in dem Bürger und Unternehmen ungehindert grenzüberschreitende Online-Geschäfte abschließen können. Soziales Unternehmertum, sozialer Zusammenhalt und Verbrauchervertrauen gewährleisten ein integratives Wachstum, das Bürgern und Unternehmen Chancen auf der Grundlage fairer, solider und gerechter Vorschriften eröffnet.

Die zur Mobilisierung der genannten vier Kräfte anzusetzenden zwölf Hebel und die jeweiligen Leitaktionen wurden unter Berücksichtigung der Standpunkte des Europäischen Parlaments7, der Mitgliedstaaten, des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses8 und der Interessenträger festgelegt. Dabei wurde den Grundsätzen einer besseren Rechtsetzung, den Arbeiten im Rahmen der derzeit im Auftrag der Kommission erstellten "Cost-of-Non-Europe"-Studie sowie den von Bürgern und Unternehmen geltend gemachten 20 wichtigsten Kritikpunkten9 Rechnung getragen. Darüber hinaus sind sie im Kontext der laufenden Überprüfung von Leitinitiativen der Strategie "Europa 2020" zu sehen, namentlich der industriepolitischen Strategie10, der Digitalen Agenda11 und der Initiative "Innovationsunion"12. Alle zwölf Leitaktionen werden einen Beitrag zu Wachstum, Beschäftigung und Vertrauensbildung im Binnenmarkt leisten. Sie können allesamt innerhalb der Amtszeit dieser Kommission umgesetzt werden. Nicht alle Aktionen sind legislativer Natur, doch wird davon ausgegangen, dass alle konkrete Auswirkungen in der Praxis haben werden.13

2.1. Aufbau vollständig integrierter Netze im Binnenmarkt

Netzindustrien erbringen Dienste, die die meisten Bürger und Unternehmen tagtäglich in Anspruch nehmen, nicht zuletzt in den Bereichen Verkehr und Energie. Aber gerade in diesen beiden Bereichen ist der Binnenmarkt trotz aller Fortschritte immer noch unvollständig. Die Vision der Kommission ist die eines Binnenmarkts für Verkehr und Energie, in dem die Verbraucher - ob Bürger oder Unternehmen - eine echte Wahl haben und die Betreiber ihre Dienste an jedem beliebigen Ort, zu jedem beliebigen Zeitpunkt und jedem beliebigen Verbraucher unter gleichen Bedingungen anbieten können.

Effiziente, integrierte und nachhaltige Verkehrs- und Energieinfrastrukturnetze sind eine Vorbedingung, wenn diese Vision Realität werden soll. Die EU wird nicht nur die effiziente Nutzung bestehender Netze fördern, sondern auch künftig deren weiteren Ausbau im Rahmen ihrer Struktur- und Kohäsionsfonds und ihrer transeuropäischen Netze finanzieren. Die Vorschläge für den EU-Haushalt nach 2013, insbesondere die Fazilität "Connecting Europe", sehen wichtige Finanzierungsquellen für Investitionen in Verkehrs-, Energie- und digitale Netze vor, die es zu mobilisieren gilt, damit alle Mitgliedstaaten in vollem Umfang am Binnenmarkt teilhaben können.

Auf dem Weg zur Verwirklichung dieser Vision wurden bei vielen Verkehrsträgern und mit der Umsetzung des dritten Energiepakets bereits beträchtliche Fortschritte gemacht, die für eine größere Auswahl im Dienstleistungssektor und zu einem größeren Nutzen für die Verbraucher geführt haben. Im Bemühen, die Integration des europäischen Binnenmarkts für Verkehr und Energie zu fördern, wird die Kommission weiter auf eine konsequente Durchsetzung der Wettbewerbsregeln und insbesondere des Kartellrechts hinarbeiten.

Es muss jedoch noch mehr getan werden, vor allem im Eisenbahnverkehr, im Luftverkehr, im Seeverkehr sowie im Strom- und im Gassektor, denn die europäischen Unternehmen und Verbraucher müssen nach wie vor unnötig hohe Preise zahlen, die ihren Grund in ineffizienten, fragmentierten Verkehrs- und Energiemärkten haben. Die Kommission hat vier Leitaktionen festgelegt, die die nächsten Schritte auf dem Weg zur Verwirklichung unserer gemeinsamen Vision sein sollen. Sie wird auch weitere Überlegungen dazu anstellen, in welchen Bereichen zusätzliche wirtschaftliche wie auch ökologische und soziale Vorteile genutzt werden könnten, beispielsweise im Straßengüterverkehr. Die bestehenden Kabotagebeschränkungen haben zahlreiche LKW-Leerfahrten zur Folge, wirken sich negativ auf Wettbewerbsfähigkeit und Handel aus und erschweren eine Kontrolle der Einhaltung grundlegender sozialer Standards.

Eisenbahnverkehr Leitaktion 1:

Öffnung des inländischen Schienenpersonenverkehrs für Betreiber aus anderen Mitgliedstaaten zur Verbesserung der Qualität und der Kosteneffizienz von Schienenpersonenverkehrsdiensten

Im Bereich des Eisenbahnverkehrs ist es Betreibern in einem Mitgliedstaat nach wie vor nicht gestattet, Passagiere auf Inlandsstrecken innerhalb eines anderen Mitgliedstaats zu befördern. Zudem können öffentliche Dienstleistungsaufträge direkt ohne offenes Verfahren vergeben werden. Die Erfahrung in Mitgliedstaaten, die den Markt für inländische Personenbeförderungsdienste geöffnet haben, zeigt, dass der Wettbewerb im Eisenbahnverkehr zu erheblichen Effizienzgewinnen, vor allem bei etablierten Eisenbahnunternehmen, geführt hat. Dadurch konnten beträchtliche Einsparungen - möglicherweise in einer Größenordnung von 20 bis 30 % - bei den im Rahmen öffentlicher Dienstleistungsaufträge für Eisenbahndienstleistungen eingesetzten öffentlichen Mitteln erzielt werden.

Aufbauend auf diesen positiven Erfahrungen wird die Kommission ein viertes Eisenbahnpaket vorlegen. Indem allen in der EU zugelassenen Eisenbahnunternehmen das Recht zuerkannt wird, innerhalb der EU inländische Personenverkehrsdienste bei freiem Netzzugang zu betreiben, sowie das Recht, sich um öffentliche Dienstleistungsaufträge zu bewerben, wird das Paket für stärker wettbewerbsbestimmte und effizientere inländische Schienenverkehrsdienste in besserer Qualität und zu geringeren Kosten für die europäischen Bürger sorgen. Damit würden mehr Passagiere anderer Verkehrsträger angezogen, was sich wiederum positiv auf die Umwelt auswirken würde.

Ferner wird das Paket eine Stärkung der Governance des Infrastrukturmanagements bewirken. Ziel ist es, die Nutzung bestehender Infrastrukturen durch Verbesserungen bei der Allokation von Kapazitäten und bei der Planung von Instandhaltungs- und Entwicklungsarbeiten zu optimieren. Dies wird - in Kombination mit einem neuen gemeinsamen Ansatz im Bereich der Sicherheits- und Interoperabilitätsvorschriften - dazu beitragen, einen diskriminierungsfreien Zugang und damit wirklich gleiche Wettbewerbsbedingungen zu gewährleisten.

Seeverkehr Leitaktion 2:

Schaffung eines echten Binnenmarkts für den Seeverkehr, indem aus der EU stammende und zwischen EU-Seehäfen beförderte Waren nicht mehr denselben Verwaltungs- und Zollformalitäten unterworfen werden, wie sie für aus Überseehäfen eintreffende Waren gelten

Etwa 40 % der Güter im Binnenmarkt werden im Kurzstreckenseeverkehr zwischen EU-Häfen befördert.14 Gegenwärtig wird bei zwischen EU-Häfen verkehrenden Schiffen davon ausgegangen, dass sie das Zollgebiet der EU zwischendurch verlassen. Das bedeutet, dass bei Schiffen, die Fracht von einem Mitgliedstaat zum anderen befördern, im Rahmen der üblichen Verfahren nach wie vor dieselben komplexen Verwaltungsformalitäten zu erfüllen sind wie bei aus Überseehäfen kommenden Schiffen.

Daher sind zwischen EU-Häfen verkehrende Schiffe, wenngleich durch die EU-Rechtsvorschriften bereits vereinfachte Verfahren für den Seeverkehr eingeführt wurden, immer noch mit einer Vielzahl komplizierter Verfahren konfrontiert, die auf eine Benachteiligung des Schiffsverkehrs in der EU gegenüber anderen Verkehrsträgern hinauslaufen.

Mit Blick auf die Schaffung eines echten Binnenmarkts für den Seegüterverkehr wird die Kommission - im Rahmen ihrer umfassenderen Bemühungen um eine Förderung des marinen und maritimen Wachstums15 - ein "Blauer-Gürtel"-Paket vorlegen, das legislative wie auch nicht legislative Initiativen vorsieht, mit denen eine Reduzierung des Verwaltungsaufwands im Intra-EU-Seeverkehr auf ein mit dem Aufwand bei anderen Verkehrsträgern (Luft, Schiene, Straße) vergleichbares Maß angestrebt wird. Unterstützend sollen moderne IKT-Technologien zum Einsatz kommen, die eine zuverlässige Verfolgung von Schiffen und Frachtgut bei einem ausreichenden Grad an Sicherheit ermöglichen, sofern die Beförderung der Güter innerhalb des Binnenmarkts stattfindet.

Die Attraktivität des Seeverkehrs hängt darüber hinaus von der Verfügbarkeit, Effizienz und Verlässlichkeit von Hafendiensten ab. In einer globalisierten Welt ist eine integrierte Sicht der Wertschöpfungskette erforderlich. Somit gilt es, in Bezug auf den Zugang zu Häfen einen integrierten Ansatz zu verfolgen. Den Hafenbehörden fällt hier eine zentrale Rolle zu. Verfügbarkeit, Effizienz und Verlässlichkeit von Hafendiensten werden dazu beitragen, den Seeverkehr attraktiver zu machen. Daher hat es sich die Kommission ferner zur Aufgabe gemacht, Effizienz und allgemeine Qualität der Hafendienste zu verbessern, Fragen anzugehen, die die Verpflichtungen der Mitgliedstaaten in Bezug auf die solide Planung von Häfen und Hinterlandanbindungen, die Transparenz beim Einsatz öffentlicher Mittel wie auch bei den Hafengebühren sowie Maßnahmen zur Verwaltungsvereinfachung in den Häfen betreffen, sowie die für die Erbringung von Dienstleistungen in Häfen geltenden Beschränkungen zu überprüfen.

Luftverkehr Leitaktion 3:

Beschleunigte Realisierung des einheitlichen europäischen Luftraums zur Verbesserung der Sicherheit, der Kapazitäten, der Effizienz und der Umweltverträglichkeit des Luftverkehrs

Das Fehlen eines einheitlichen, integrierten europäischen Luftraummanagements hat erhebliche negative Auswirkungen für die Luftraumnutzer. Die Folge ist, dass Flugzeuge unnötige Umwege machen müssen, anstatt die direkte Strecke zu fliegen, und dass es zu beträchtlichen Verspätungen im Flugverkehr kommt. Dies wiederum verursacht erhebliche wirtschaftliche und ökologische Schäden. Die Zersplitterung des europäischen Luftraums beschert den Fluggesellschaften hohe zusätzliche Kosten, die auf etwa 5 Mrd. EUR pro Jahr beziffert werden 16. Letztlich werden diese Kosten von den Passagieren und der europäischen Wirtschaft getragen. Angesichts der fortgesetzten Zunahme des Luftverkehrs ist das bestehende Flugverkehrsmanagementsystem aus Gründen der Sicherheit, der Kapazitäten und der Kosten nicht länger tragfähig.

Bei beschleunigter Realisierung des einheitlichen europäischen Luftraums im Wege eines neuen Maßnahmenpakets, das auch Legislativmaßnahmen umfasst (etwa zur Festlegung des institutionellen Aufbaus, zur besseren Durchsetzung der Marktprinzipien in Bezug auf die Erbringung von Flugsicherungsdiensten, zur beschleunigten Einführung von SESAR, zur Neufestlegung des Leistungssystems, zur Ausstattung der Kommission mit klar definierten Durchsetzungsinstrumenten, insbesondere mit Blick auf funktionale Luftraumblöcke), werden die noch bestehenden Hindernisse abgebaut und beträchtliche Leistungs- und Effizienzzuwächse erzielt. Die Flugsicherheit in Europa wird weiter verbessert, die Beförderungskosten für Bürger und Unternehmen werden verringert und die durch einzelne Flüge verursachten Treibhausgasemissionen werden dank direkterer Streckenführung gemindert.

Energie Leitaktion 4:

Verbesserung der Umsetzung und Durchsetzung des dritten Energiepakets und Schaffung echter grenzüberschreitender Märkte zum Nutzen der Verbraucher

Ein integrierter Energiemarkt trägt zu niedrigeren Energiepreisen bei und fördert Investitionen. Schätzungen zufolge könnten die Verbraucher EU-weit bis zu 13 Mrd. EUR jährlich sparen, wenn sie alle zum günstigsten Stromtarif wechseln würden.17 Auch gewährleistet ein integrierter Energiemarkt eine höhere Versorgungssicherheit für die EU als es 27 kleinere Energiemärkte könnten. Zudem erleichtert er den Übergang zu Energiesystemen mit geringen CO₂-Emissionen, und dies zu geringstmöglichen Kosten.

Energie muss dahin fließen können, wo sie benötigt wird, ohne durch physische Barrieren an den nationalen Grenzen behindert zu werden. Trotz Verabschiedung des dritten Energiepakets ist der europäische Energiebinnenmarkt noch immer nicht vollständig integriert - zum Nachteil aller Energienutzer, einschließlich der Privathaushalte. Wenn wir das vereinbarte Ziel der Schaffung eines vollständigen Energiebinnenmarkts bis 2014 erreichen wollen, sollten die bestehenden Vorschriften in den Mitgliedstaaten konsequent umgesetzt und von handlungsfähigen, unabhängigen nationalen und EU-Behörden durchgesetzt werden. Darüber hinaus sind in diesem Jahrzehnt größere Investitionen in unsere Energiesysteme erforderlich, um die Netze in der EU zu modernisieren, die CO₂-Emissionen der Systeme zu reduzieren und deren Energieeffizienz zu erhöhen.18

Die Kommission wird in Kürze eine Mitteilung vorlegen, in der sie eine Bilanz der bisherigen Fortschritte auf dem Weg zur Verwirklichung des Energiebinnenmarktes ziehen und Maßnahmen vorschlagen wird, die gewährleisten sollen, dass der EU-Energiemarkt sein Potenzial ausschöpft und den Bedürfnissen und Erwartungen von Bürgern und Unternehmen in der EU gerecht wird.

2.2. Förderung der grenzüberschreitenden Mobilität von Bürgern und Unternehmen

Die Mobilität von Bürgern und Unternehmen ist Kernstück der europäischen Integration und des Binnenmarkts. Die Kommission wird weiterhin auf die Verwirklichung ihrer Vision eines Binnenmarkts hinarbeiten, in dem Bürger, Arbeitskräfte und Unternehmen sich wann immer und wo immer sie wollen frei über Grenzen hinweg bewegen können - ohne ungerechtfertigte Beschränkungen aufgrund unterschiedlicher nationaler Regeln und Vorschriften. Mobilität ist eine Grundvoraussetzung, wenn der Binnenmarkt sein Potenzial - sei es sozialer, kultureller, politischer oder wirtschaftlicher Natur - voll entfalten soll.

Der für geringe Mobilität zu zahlende Preis ist hoch. Trotz des Umstands, dass seit Mitte 2009 die Zahl unbesetzter Stellen zunimmt, hat die Arbeitslosigkeit in vielen Mitgliedstaaten ein Rekordniveau erreicht. Gleichzeitig wird die grenzüberschreitende Mobilität der Unternehmen durch Schwierigkeiten bei der Finanzierung neuer Geschäftsprojekte und durch den bürokratischen Aufwand erschwert. Zwar hat die EU-Agenda für eine bessere Rechtsetzung bereits zu einer Verbesserung des Unternehmensumfelds geführt, doch muss der Abbau des durch Rechts- und Verwaltungsvorschriften bedingten unnötigen Aufwands auch weiterhin ein Schwerpunkt bleiben. Wichtige nächste Schritte auf dem Weg zur Verwirklichung unserer gemeinsamen Vision müssen somit darin bestehen, Arbeitskräftenachfrage und Arbeitskräfteangebot grenzübergreifend zusammenzuführen und den Zugang zu Finanzmitteln wie auch das Unternehmensumfeld in Europa zu verbessern.

Mobilität der Bürger Leitaktion 5:

Weiterentwicklung des EURES-Portals zu einem echten europäischen Arbeitsvermittlungsinstrument

Die EU hat einiges unternommen, um die Mobilität der Bürgerinnen und Bürger zu fördern. Die EU-Rechtsvorschriften ermöglichen ihnen den Export von gesetzlichen Sozialversicherungsansprüchen in einen anderen Mitgliedstaat, in dem sie Arbeit suchen. Darüber hinaus sieht das EU-Recht die Anerkennung ihrer in einem anderen Mitgliedstaat erworbenen Berufsqualifikationen vor. Das EURES-Netz und das EURES-Portal verbinden die nationalen Arbeitsverwaltungen und bieten Information und Beratung zu freien Stellen und Beschäftigungsbedingungen in anderen Mitgliedstaaten.

Die Instrumente und Maßnahmen zur grenzübergreifenden Zusammenführung von Stellenangeboten und Arbeitsuchenden in allen Mitgliedstaaten können jedoch noch weiter verbessert werden, damit sie zur Schaffung eines echten europäischen Arbeitsmarkts beitragen. Daher will die Kommission EURES zu einem effektiveren Instrument für die Arbeitsvermittlung in der EU machen. Zusammen mit Online-Instrumenten, die für mehr Transparenz und eine bessere Interoperabilität bei Qualifikationen und Kompetenzen sorgen, wie dem Europass und dem Europäischen Qualifikationsrahmen, wird der Ausbau des Dienstleistungsangebots von EURES grenzüberschreitende Arbeitskräftemobilität weiter fördern. Dies wird zum Abbau von Ungleichgewichten beim Arbeitsangebot beitragen und sich positiv auf Beschäftigungsniveau und Wirtschaftsleistung auswirken. Die Kommission wird prüfen, inwieweit EURES auch die Bereiche Lehrlingsausbildung und Praktika abdecken könnte.

Darüber hinaus sollte mehr zur Förderung der Mobilität von in der EU arbeitenden Drittstaatsangehörigen unternommen werden. Insbesondere sollten Rat und Parlament rasch die Vorschläge zur konzerninternen Entsendung und zu Saisonarbeitnehmern verabschieden.

Die Übertragbarkeit von Zusatzansprüchen im Bereich der sozialen Sicherheit, einschließlich Rentenansprüchen, ist ein weiterer wichtiger Faktor, der sich auf die Arbeitnehmermobilität zwischen Mitgliedstaaten auswirkt. Wie bereits in der Binnenmarktakte vom April 2011 dargelegt, ist es mit Blick auf die Förderung der Mobilität unabdingbar, dass Bürgerinnen und Bürger Betriebsrentenansprüche aufbauen können und dass ihre Ansprüche bei Umzug in einen anderen Mitgliedstaat erhalten bleiben. Die Kommission begrüßt, dass der Rat einer Wiederaufnahme der Verhandlungen über den geänderten einschlägigen Legislativvorschlag der Kommission aus dem Jahr 2007 zugestimmt hat.

Zugang zu Finanzmitteln Leitaktion 6:

Förderung langfristiger Investitionen in die Realwirtschaft durch Erleichterung des Zugangs zu langfristigen Investitionsfonds

Für viele Unternehmen in der EU ist der Zugang zu Kapital im Zuge der Finanzkrise deutlich schwieriger geworden, obgleich eine Kreditklemme abgewendet werden konnte, was unter anderem auch der außerordentlichen Bereitstellung zusätzlicher Liquidität durch das Eurosystem Ende 2011 zu verdanken war. Die Finanzierungsbedingungen sind insbesondere für Start-up-Unternehmen und KMU sowie in denjenigen Ländern, deren Volkswirtschaften am stärksten von der Krise betroffen sind, nach wie vor schwierig. Der nach der Krise zu verzeichnende Rückgang bei der Risikokapitalbeschaffung um 45 % bedeutet eine erhebliche Beschränkung der für innovative Unternehmen verfügbaren Finanzmittel.19

Eine entscheidende Voraussetzung für intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum ist die Verfügbarkeit von Finanzierungen über einen längeren Zeithorizont. Auf EU-Ebene wurden bereits Maßnahmen getroffen, um langfristige Investitionen in die Realwirtschaft zu fördern, insbesondere mit der Bereitstellung von Finanzmitteln durch Finanzierungsinstrumente der EU20 und die Europäische Investitionsbank21, mit der Projektanleiheninitiative22 im Rahmen von "Europa 2020" und mit dem Aktionsplan der Kommission zur Verbesserung des Finanzierungszugangs für KMU, der finanzielle Maßnahmen und Regulierungsmaßnahmen miteinander kombiniert. Als Beitrag zu den Gesprächen beim Europäischen Rat zu Wachstum und Beschäftigung hat die Kommission zusammen mit den Mitgliedstaaten eine zielgerichtete Umprogrammierung vorgenommen, damit im nächsten Finanzierungszeitraum die Strukturfonds zur Verbesserung des Finanzierungszugangs für KMU eingesetzt werden können. Außerdem hat die Kommission angekündigt, dass sie überprüfen wird, wie sich die im Zuge der Umsetzung der neuen Basel-III-Standards eingeführten neuen Eigenkapitalanforderungen für Banken in bestimmten wichtigen Bereichen wie etwa der Finanzierung von KMU auswirken.

Diese Art "langfristiger Investitionen" in die Realwirtschaft hat jedoch ihre Grenzen. Konkrete Politikoptionen zur Lösung des Problems werden im Kontext des demnächst veröffentlichten Grünbuchs zur Finanzierung langfristiger Investitionen in die EU-Wirtschaft bewertet. Darüber hinaus wird die Kommission Vorschläge zu möglichen Formen von Fonds für langfristige Investitionen unterbreiten. Im Rahmen von Investitionsfonds können neue Finanzierungsquellen für langfristige Projekte und privatwirtschaftliche Unternehmen erschlossen werden. Dies kann - solange der erforderliche Anlegerschutz gewährleistet ist - eine attraktive Möglichkeit für Kleinanleger sein, die langfristig und bei Diversifizierung des Risikos investieren wollen und eine stabile, regelmäßige Rendite bei geringerer Volatilität anstreben.

Risikokapital ist eine unverzichtbare Ergänzung einer Finanzierung durch Banken, wenn es um die Bereitstellung von Kapital für kleine Unternehmen mit Wachstumspotenzial geht. In der Binnenmarktakte I hat die Kommission den Erlass einer Rechtsvorschrift vorgeschlagen, die die grenzüberschreitende Aufnahme und Investition von Kapital durch Risikokapitalfonds ermöglicht. Entsprechend wird die Kommission im Jahr 2012 ihre Überprüfung etwaiger steuerlicher Hindernisse für grenzüberschreitende Risikokapitalinvestitionen abschließen und darauf aufbauend Überlegungen zu den nächsten Schritten anstellen, um im Jahr 2013 Lösungsansätze präsentieren zu können und gleichzeitig Steuervermeidung und Steuerhinterziehung zu verhindern. 23

Unternehmensumfeld Leitaktion 7:

Modernisierung des EU-Insolvenzrechts, um das Überleben von Unternehmen zu erleichtern und Unternehmern eine zweite Chance zu bieten

In Europa tätige Unternehmen profitieren von einem insgesamt günstigen Unternehmensumfeld, das die EU durch ihre Agenda für eine bessere Rechtsetzung weiter verbessert. Allerdings kann noch mehr getan werden. Europa braucht ein modernes Insolvenzrecht, das im Grunde soliden Unternehmen das Überleben ermöglicht, Unternehmer ermutigt, akzeptable Risiken einzugehen und es Gläubigern gestattet, Kredite zu günstigeren Bedingungen zu vergeben. Ein modernes Insolvenzrecht ermöglicht Unternehmern eine zweite Chance und gewährleistet zügige Verfahren hoher Qualität im Interesse sowohl der Schuldner als auch der Gläubiger. Wir müssen daher Bedingungen für die EU-weite Anerkennung nationaler Insolvenz- und Schuldentilgungssysteme schaffen, die es finanziell in Bedrängnis geratenen Unternehmen erlauben, wieder wettbewerbsfähige Wirtschaftsteilnehmer zu werden. Wir müssen einfache und effiziente Insolvenzverfahren für Fälle gewährleisten, in denen Vermögenswerte oder Schulden in mehreren Mitgliedstaaten bestehen. Ferner sind Vorschriften zur Insolvenz von Unternehmensgruppen erforderlich, die deren Überlebenschancen maximieren. Mit diesem Ziel wird die Kommission einen Legislativvorschlag zur Überarbeitung der Europäischen Insolvenzverordnung unterbreiten.

Wir müssen jedoch noch weiter gehen. Derzeit besteht in vielen Mitgliedstaaten wenig Toleranz gegenüber denen, die scheitern, und die geltenden Bestimmungen ermöglichen es ehrlichen Innovatoren nicht, "schnell und kostengünstig zu scheitern" ("fail quickly and cheaply"). Wir müssen einen Weg für Maßnahmen und Anreize bahnen, damit die Mitgliedstaaten die Insolvenz von dem ihr anhaftenden Makel des Scheiterns befreien und übermäßig lange Schuldentilgungszeiträume verkürzen. Außerdem müssen wir darüber nachdenken, wie die Effizienz des nationalen Insolvenzrechts weiter gesteigert werden kann, um einheitliche Wettbewerbsbedingungen für Unternehmen, Unternehmer und Privatpersonen im Binnenmarkt zu schaffen.

Zu diesem Zweck wird die Kommission zusammen mit der überarbeiteten Europäischen Insolvenzverordnung eine Mitteilung vorlegen.

Zusätzliche Maßnahmen für eine weitere Verbesserung des Unternehmensumfelds sind erforderlich. Unterschiedliche nationale Besteuerungssysteme bringen für in der EU grenzüberschreitend tätige Unternehmen einen erheblichen Verwaltungsaufwand mit sich. Die Tatsache, dass in jedem Mitgliedstaat unterschiedliche Mehrwertsteuerbestimmungen und -verfahren gelten, führt zu besonderen Problemen24, nicht zuletzt für KMU, die in anderen Mitgliedstaaten tätig sein wollen. Die Kommission hat daher angekündigt, sie werde die Einführung von Standard-MwSt.

Das Wirtschaftswachstum wird zunehmend durch Investitionen in immaterielle Vermögenswerte wie Forschung und Entwicklung, Patente und Fachkenntnisse getragen. Dies erfordert eine Verbesserung des Unternehmensumfeldes um sicherzustellen, dass es Kreativität und Innovation wirksam fördert und schützt. Nach der im Juni beim Europäischen Rat erzielten Einigung wäre die Einführung von Rechtsvorschriften zum einheitlichen Patentschutz in der EU mit einer einziger Fachgerichtsbarkeit, eine Leitaktion im Rahmen der Binnenmarktakte vom April 2011, ein grundlegender Schritt in diese Richtung. Dies dürfte die erste Eintragung eines europäischen Patents mit einheitlicher Wirkung bis zum Frühjahr 2014 ermöglichen, wodurch die Patentierungskosten in der Europäischen Union und die mit der Beilegung von Patentstreitigkeiten verbundenen Kosten gesenkt würden. Um einerseits Investitionen in immaterielle Vermögenswerte anzuregen und andererseits innovative Unternehmen zu unterstützen, damit sie ihre Forschungs- und Entwicklungsleistungen in Wettbewerbsvorteile ummünzen können, werden die Kommissionsdienststellen die Frage der Verfahren zur Bewertung geistigen Eigentums prüfen und Überlegungen dazu anstellen, wie der stark fragmentierte Rechtsrahmen zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen verbessert werden kann, damit Unternehmen und Forschungseinrichtungen wichtige Erkenntnisse und Informationen im gesamten Binnenmarkt sicherer und kostengünstiger lizenzieren, übertragen und austauschen können.

2.3. Unterstützung der digitalen Wirtschaft in ganz Europa

Die digitale Wirtschaft bewirkt einen tiefgreifenden Wandel des Binnenmarkts. Durch ihre Innovation, Geschwindigkeit und grenzübergreifende Tätigkeit hat sie das Potenzial, der Integration des Binnenmarkts eine neue Qualität zu verleihen. Die Kommission hat die Vision einer digitalen Wirtschaft, die basierend auf modernen Online-Diensten und schnellen Internetverbindungen nachhaltige ökonomische und soziale Vorteile bietet. Alle Bürger und Unternehmen müssen die Chance haben, Teil dieser digitalen Wirtschaft zu sein und gleichzeitig vor illegalem Handel geschützt zu werden. In einigen Schlüsselbereichen lag der Anteil der Internet-Wirtschaft am BIP-Wachstum im Zeitraum 2006-2011 bereits bei 21 %26. Die digitale Wirtschaft hat starke zusätzliche Spillover-Effekte mit Blick auf die Steigerung der Produktivität und neuartige Lösungen für die Bewältigung gesellschaftlicher Herausforderungen, wie sie der demografische Wandel, Inklusion und Bildung sind.

Weitere Anstrengungen sind erforderlich, um die in der Digitalen Agenda für Europa27 und der Mitteilung zum elektronischen Handel und zu Online-Diensten28 gesteckten Ziele rasch zu erreichen. Weitere wichtige Aufgaben bestehen darin, die Fragmentierung der Online-Dienste entlang der nationalen Grenzen zu überwinden, die Herausforderungen im Zusammenhang mit Investitionen in ein Hochgeschwindigkeitsnetz zu bewältigen und die Vorteile einer papierlosen öffentlichen Verwaltung zu nutzen.

Dienstleistungen Leitaktion 8:

Unterstützung von Online -Diensten durch Förderung der Effizienz elektronischer Zahlungsdienste in der EU

Im Dienstleistungssektor bieten die Online-Dienste besondere Möglichkeiten. Um diese Vorteile voll ausschöpfen zu können, sind die richtigen Rahmenbedingungen, vor allem grenzübergreifend, erforderlich. Bereits in der Binnenmarktakte vom April 2011 wurde darauf hingewiesen, dass Zahlungs- und Lieferdienste für online bestellte Waren besonderer Aufmerksamkeit bedürfen. Angesichts der Tatsache, dass 35 % der Internetnutzer nichts online kaufen, weil sie Zweifel hinsichtlich der Zahlungsverfahren hegen, und angesichts der immer noch bestehenden Hindernisse für den Marktzugang29 hat die Verbesserung des Zahlungsmarktes absoluten Vorrang. Eine Reihe von Themen müssen behandelt werden, beispielsweise die unzureichende Harmonisierung, ineffizienter Wettbewerb in einigen Bereichen der Karten- und Internetzahlung sowie mangelnde Anreize für die technische Normung, etwa auf dem Gebiet der mobilen Zahlungen. Die Kommission wird daher eine Überarbeitung der Richtlinie über Zahlungsdienste vorschlagen. Sie wird ferner einen Legislativvorschlag zu multilateralen Interbankenentgelten für Kartenzahlungen unterbreiten.

Effiziente, zuverlässige und erschwingliche Paketlieferdienste für online bestellte Waren sind eine weitere Priorität und die Kommission wird im Anschluss an eine öffentliche Konsultation 2013 weitere Schritte beschließen.

Wie in der Binnenmarktakte vom April 2011 angekündigt, legte die Kommission im Juni dieses Jahres einen Aktionsplan vor30, mit dem das Wachstumspotenzial der Dienstleistungsrichtlinie bis 2015 in vollem Umfang ausgeschöpft werden soll. Der Europäische Rat hat die Mitgliedstaaten und die Kommission aufgefordert, diesen Aktionsplan unverzüglich gemeinsam umzusetzen. Besondere Aufmerksamkeit sollten sie der vollständigen Einhaltung der Dienstleistungsrichtlinie und der Maximierung ihrer wirtschaftlichen Auswirkungen, der geplanten Charta für vollelektronische einheitliche Ansprechpartner und der gegenseitigen Bewertung der Vorschriften für reglementierte Berufe widmen. Sie sollten ferner die vollumfängliche Anwendung der in der Dienstleistungsrichtlinie enthaltenen "Nichtdiskriminierungsklausel" gewährleisten, gemäß der Dienstleistungserbringer ihre Kunden nur dann aufgrund ihrer Staatsangehörigkeit oder ihres Wohnsitzes unterschiedlich behandeln dürfen, wenn dies objektiv gerechtfertigt ist.

Im Rahmen ihres anstehenden Europäischen Aktionsplans für den Einzelhandel wird die Kommission sich in Einklang mit ihrer in der Binnenmarktakte vom April 2011 eingegangenen Verpflichtung verstärkt mit der Ermittlung und Bekämpfung unlauterer Handelspraktiken befassen. Solche Praktiken wirken sich besonders für KMU nachteilig aus. Mangels zufriedenstellender Fortschritte bei der Beseitigung unlauterer Handelspraktiken, auch im Rahmen des Hochrangigen Forums zur Verbesserung der Funktionsweise der Lebensmittelversorgungskette, wird die Kommission 2013 geeignete weitere Schritte in Betracht ziehen.

Digitaler Binnenmarkt Leitaktion 9:

Verringerung der Kosten und Erhöhung der Effizienz bei der Einführung von Hochgeschwindigkeits -Kommunikationsinfrastrukturen

Der Zugang zu Hochgeschwindigkeits-Breitbanddiensten ist ein entscheidender Faktor für Innovation, Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung. Ein Anstieg der Breitbandversorgung um 10 % kann zu einem jährlichen BIP-Wachstum von 1-1,5 %31 und zu Produktivitätssteigerungen von 1,5 % führen 32. Durch Breitbandverbindungen bewirkte Innovationen in Unternehmen fördern die Beschäftigung und haben das Potenzial, bis 2020 zwei Millionen zusätzliche Arbeitsplätze zu schaffen33.

Trotz der erzielten Fortschritte leidet die EU jedoch weiterhin unter mangelnden Investitionen in den Aufbau von Hochgeschwindigkeits-Breitbandnetzen im gesamten Binnenmarkt und ist noch weit davon entfernt, die Ziele der Digitalen Agenda34 in Bezug auf das Hochgeschwindigkeits-Internet zu erreichen. Der Binnenmarkt kann dazu beitragen, diese Fortschritte wesentlich zu beschleunigen, indem gegen eine der wichtigsten Ursachen der "Investitionszurückhaltung" vorgegangen wird, nämlich die unnötig hohen Baukosten, die in diesem Bereich bis zu 80 % der Gesamtkosten ausmachen können und einfach durch die Weiterverwendung bestehender Infrastrukturen durch unterschiedliche Versorgungsbereiche um bis zu ein Viertel gesenkt werden könnten 35. Die Kommission wird gemeinsame Regelungen vorschlagen, die es den Betreibern ermöglichen würden, das Kostensenkungspotenzial beim Breitbandeinsatz in vollem Umfang auszuschöpfen.

Die rasche Verabschiedung des Kommissionsvorschlags für die Fazilität "Connecting Europe" durch das Europäische Parlament und den Rat würde zum effizienten Aufbau von Infrastrukturen für Hochgeschwindigkeits-Breitband- und digitale Dienste beitragen, da die EU-Mittel wirkungsvoll dafür eingesetzt werden könnten, private Investitionen in einen Schlüsselsektor der Wirtschaft zu stimulieren.

Damit wir unsere Vision eines digitalen Binnenmarktes verwirklichen können, muss die EU sich dringend mit einer Reihe weiterer Fragen befassen, wie etwa der bestmöglichen Nutzung der Frequenzen im Binnenmarkt und der Notwendigkeit einer weiteren Anpassung der EU-Rechtsvorschriften zur Telekommunikation und zum Urheberrecht. Die Kommission beabsichtigt, dieses Thema weiterzuverfolgen, beginnend mit dem Follow-up des Grünbuchs zum Online-Vertrieb audiovisueller Werke und dem raschen Abschluss der Überarbeitung der Urheberrechts-Richtlinie von 2001.

Elektronische Rechnungsstellung bei öffentlichen Aufträgen Leitaktion 10:

Elektronische Rechnungsstellung zur Standardfakturierungsmethode bei öffentlichen Aufträgen machen

Der Übergang zur papierlosen öffentlichen Verwaltung - vor allem grenzübergreifend - sollte ein mittelfristiges Ziel der Europäischen Union und der Mitgliedstaaten sein. In der Digitalen Agenda für Europa 36 wird gefordert, die Nutzung der elektronischen Behördendienste durch die Bürger um 50 % und durch Unternehmen um 80 % zu steigern. Ein besonders viel versprechender Bereich ist die elektronische Rechnungsstellung, die nach dem Willen der Kommission bis 2020 die vorherrschende Fakturierungsmethode in der EU werden soll37.

Durch Legislativmaßnahmen zur Einführung der elektronischen Rechnungsstellung als Standardfakturierungsmethode bei öffentlichen Aufträgen wird der staatliche Sektor zum "Pilotmarkt" für elektronische Rechnungsstellung und zum Vorkämpfer ihrer weiteren Verbreitung in der Wirtschaft. Durch einschlägige Maßnahmen werden die Verfahren im Anschluss an die Auftragsvergabe effizienter und kostengünstiger für die Beteiligten und auch für den Steuerzahler. Sie werden außerdem dazu beitragen, Zahlungsverzögerungen durch die Behörden zu verringern. Für den öffentlichen Sektor wird nach einer vorläufigen Schätzung in den kommenden Jahren mit Einsparungen in Höhe von rund 1 Mrd. EUR pro Jahr gerechnet, die realisiert werden könnten, wenn alle Rechnungen in elektronischem Format erstellt würden38.

Außerdem müssen Maßnahmen getroffen werden, um die weitere Fragmentierung des Binnenmarkts zu verhindern, die auf die derzeitige Einführung nationaler elektronischer Rechnungsstellungssysteme zurückzuführen ist, die auf unterschiedlichen, oftmals innerstaatlichen Normen basieren. Dadurch nehmen Komplexität und Kosten für Unternehmen zu, die grenzüberschreitend öffentliche Aufträge in der EU übernehmen. Die Kommission wird daher konkrete Maßnahmen zur Erreichung dieser Ziele im Jahr 2013 vorschlagen.

Der Übergang zur elektronischen Rechnungsstellung bei öffentlichen Aufträgen wird die laufende Modernisierung der EU-Bestimmungen für die öffentliche Auftragsvergabe 39 ergänzen, eine Leitaktion im Rahmen der Binnenmarktakte vom April 2011. Behörden, die bei der Beschaffung von Waren, Dienstleistungen und Bauarbeiten bereits die elektronische Rechnungsstellung nutzen, berichten von Einsparungen zwischen 5 % und 20 %. Durch die EU-weite Einführung elektronischer Beschaffungsverfahren könnten die öffentlichen Haushalte in der EU jährlich mindestens 100 Mrd. EUR einsparen40. Vor diesem Hintergrund hat die Kommission die vollständige Umstellung auf elektronische Verfahren in der Vorvergabephase bis Mitte 2016 vorgeschlagen 41. Rat und Parlament sollten den Vorschlag unverzüglich annehmen.

2.4. Stärkung des sozialen Unternehmertums, des Zusammenhalts und des Verbrauchervertrauens

Da die Wirtschaftskrise die schutzbedürftigsten Teile unserer Gesellschaften und die am stärksten benachteiligten Gebiete am härtesten trifft, verfolgt die Kommission die Vision einer Binnenmarktpolitik, die integratives Wachstum ohne Diskriminierung schafft, wirtschaftliche und soziale Teilhabe ermöglicht und den territorialen Zusammenhalt stärkt. Angesichts einer durchschnittlichen Arbeitslosenquote in der EU von 10,4 %42 (Juli 2012) und rund 81 Mio. europäischer Bürger, die von Armut bedroht sind43, besteht dringender Handlungsbedarf. Die Binnenmarktpolitik muss das Problem der Ausgrenzung in unserer Gesellschaft an der Wurzel packen.

Sozialwirtschaft und Sozialunternehmen sind wichtige Akteure im Hinblick auf soziale Innovation, Integration und Vertrauen. Der Aufbau von Vertrauen in den Binnenmarkt und die Stärkung der sozialen Marktwirtschaft setzen äußerst verantwortungsbewusste und innovative Unternehmen voraus, die auf Gesellschaft und Umwelt eine positive Wirkung haben. Vertrauen ist auch wichtig, damit die Verbraucher den Binnenmarkt in vollem Umfang nutzen und mit einem Gefühl der Sicherheit Waren und Dienstleistungen aus ihrem eigenen Land oder einem anderen Mitgliedstaat erwerben.

Verbraucher Leitaktion 11:

Erhöhung der Sicherheit der in der EU vertriebenen Produkte durch höhere Kohärenz und bessere Durchsetzung der Vorschriften zur Produktsicherheit und Marktüberwachung

Die EU verfügt über ein schnelles, effizientes und zuverlässiges Netz zur Gewährleistung der Einhaltung von Sicherheitsvorschriften. Kohärenz und Durchsetzung der bestehenden Mechanismen sind jedoch noch verbesserungsfähig. In einem Binnenmarkt, in dem Produkte in 27 nationalen Hoheitsgebieten vertrieben werden, muss die Marktüberwachung in starkem Maße koordiniert werden, um ein rasches Eingreifen innerhalb eines weiträumigen Gebiets zu erlauben. Die Marktüberwachung sollte es ermöglichen, zum einen unsichere und auf andere Weise schädliche Produkte zu erkennen und vom Markt fernzuhalten bzw. zu nehmen und zum anderen unehrliche und kriminelle Betreiber zu bestrafen. Sie sollte außerdem eine deutlich abschreckende Wirkung haben.

Die Kommission wird ein Paket legislativer und nicht legislativer Maßnahmen vorschlagen, die einen homogeneren Binnenmarkt für sichere, den Vorschriften entsprechende Produkte sowie mehr Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz für die Verbraucher gewährleisten werden. Dadurch werden zudem die Kosten gesenkt, die Unternehmen durch die Einhaltung der Vorschriften entstehen, und der unlautere Wettbewerb durch betrügerische Wirtschaftsteilnehmer ausgemerzt, vor allem durch eine bessere Koordinierung von Produktsicherheitskontrollen an den Außengrenzen der EU.

Außerdem fordern die Verbraucher mehr Informationen über die von ihnen gekauften Waren. Transparenz und Vergleichbarkeit der Informationen bilden die Grundlage für wohlüberlegte Verbraucherentscheidungen Wie in der Binnenmarktakte vom April 2011 angekündigt, wird die Kommission eine Methodik vorschlagen, nach der die Umweltauswirkungen (einschließlich Treibhausgasemissionen) von Produkten berechnet und die Ergebnisse den Verbrauchern präsentiert werden könnten.

Sozialer Zusammenhalt und soziales Unternehmertum Leitaktion 12:

Gewährleistung des Zugangs aller EU-Bürgerinnen und -Bürger zu einem Basiskonto, Sicherstellung der Transparenz und Vergleichbarkeit von Bankgebühren und Erleichterung des Wechsels zu einer anderen Bank

Der Zugang zu grundlegenden Zahlungskonten und anderen Bankdienstleistungen ist mittlerweile unverzichtbar für die Teilnahme am wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Leben. Dennoch gibt es nach wie vor Diskriminierungen aufgrund des Wohnsitzes, der Staatsangehörigkeit oder der Einkommensverhältnisse. Dank einer Reihe damit verbundener Dienstleistungen spielt ein Bankkonto eine wichtige Rolle bei der Eingliederung von Bürgern in die soziale und wirtschaftliche Gemeinschaft im weiteren Sinne. Deshalb müssen Bürger, die Schwierigkeiten bei der Eröffnung eines Bankkontos haben, unterstützt werden, um den sozialen und territorialen Zusammenhalt zu stärken und Mobilität zu erleichtern. Zudem erschweren nachweislich anhaltende Probleme in Bezug auf die Klarheit der Angaben zu Bankgebühren den EU-Bürgern eine wohlüberlegte Entscheidung. Aufgrund dessen nehmen die Verbraucher häufig von einem Kontowechsel Abstand, da die Angebote schwer vergleichbar sind. Die Kommission wird einschlägige Legislativvorschläge unterbreiten.

In ihrer Initiative für soziales Unternehmertum vom Oktober 1144 hat die Kommission einen Aktionsplan dargelegt, durch den die Rolle der Sozialunternehmen im Binnenmarkt, wie in der Binnenmarktakte vom April 2011 angekündigt, gestärkt werden soll. Der Aktionsplan wird derzeit in enger Zusammenarbeit mit der Sachverständigengruppe zum sozialen Unternehmertum und relevanten Interessengruppen umgesetzt. Anfang 2014 wird die Kommission eine Bestandsaufnahme der erzielten Fortschritte vornehmen und erörtern, was zur Förderung des sozialen Unternehmertums noch getan werden muss. Am 1. Oktober 2012 hat die Kommission erstmals den Diogo-Vasconcelos-Preis für soziale Innovation ausgeschrieben.

Das derzeit dringlichste Problem auf dem Gebiet des sozialen Unternehmertums ist die Entwicklung von Instrumenten, durch die das Vertrauen in und die Sichtbarkeit von Sozialunternehmen gesteigert werden können. Neue Instrumente müssen vereinbart werden, um Verbrauchern, Bankern, Investoren und Behörden zu verdeutlichen, welche Renditen Sozialunternehmen erzielen können. Die Kommission wird eine Methodik entwickeln, mit der der sozioökonomische Nutzen von Sozialunternehmen gemessen werden kann. Die Einführung einer strengen und systematischen - jedoch nicht mit unnötigem bürokratischem Aufwand verbundenen - Messung der von Sozialunternehmen auf die Gemeinschaft ausgehenden Wirkung ist unbedingt erforderlich, um deutlich zu machen, dass das in Sozialunternehmen investierte Geld höhere Einsparungen und Einnahmen bewirkt (z.B. Steuern und geschaffene Arbeitsplätze). Methodiken zur Messung der sozialen Auswirkungen werden unter anderem benötigt zur Umsetzung des Vorschlags für einen Fonds für soziales Unternehmertum oder die Förderung durch das Finanzinstrument für soziales Unternehmertum im Rahmen des Programms für sozialen Wandel und soziale Innovation, das derzeit vom Europäischen Parlament und vom Rat erörtert wird.

Da eine proaktive Beteiligung der Arbeitnehmer an ihren Unternehmen sich stark auf ihre gesellschaftliche Verantwortlichkeit und Produktivität auswirkt, wird die Kommission ihre Aufmerksamkeit außerdem auf die Themen Kooperativen und Kapitalbeteiligung von Arbeitnehmern richten.

Schließlich bleibt anzumerken, dass Behinderungen, auch wenn sie altersbedingt sind, kein Grund sein sollten, Einzelpersonen und Gruppen von den Vorteilen des Binnenmarkts auszuschließen. Die Kommission bereitet derzeit eine Initiative für den verbesserten Zugang von Menschen mit Behinderungen zu Waren und Dienstleistungen im Binnenmarkt vor.

3. Schlussfolgerung

In der Binnenmarktakte II werden zwölf unmittelbare Prioritäten genannt, auf die die Kommission zur Förderung von Wachstum, Beschäftigung und Vertrauen in den Binnenmarkt den Schwerpunkt legen wird. Sie stellen die nächsten Schritte in Richtung unserer Vision einer in hohem Maße wettbewerbsfähigen sozialen Marktwirtschaft dar. Wir - vor allem die europäischen Organe und die Mitgliedstaaten - müssen gemeinsam handeln, um sie so rasch wie möglich in die Praxis umzusetzen. Die Kommission verpflichtet sich, alle wichtigen Legislativvorschläge bis Frühjahr 2013 und alle wichtigen nicht legislativen Maßnahmen bis spätestens Ende 2013 zu unterbreiten. Sie fordert das Europäische Parlament und den Rat auf, alle wichtigen Legislativmaßnahmen zügig zu behandeln und sie als Priorität bis Frühjahr 2014 zu verabschieden.

Bei rascher Umsetzung wird die Binnenmarktakte II in Verbindung mit den Maßnahmen der Binnenmarktakte I neue Wege für Wachstum, Beschäftigung und sozialen Zusammenhalt für 500 Millionen Menschen in Europa eröffnen. Sie wird verdeutlichen, dass Europa entschlossen ist, im Rahmen einer gemeinsamen Agenda neues Wachstum zu fördern und so die Krise zu überwinden. Jetzt müssen wir gemeinsam rasch handeln und dabei Ehrgeiz an den Tag legen. Wir haben keine Zeit zu verlieren.

Anhang I
Liste der Leitaktionen im Rahmen der Binnenmarktakte II

HebelLeitaktionVorschlag der Kommission
Aufbau vollständig integrierter Netze im Binnenmarkt
1EisenbahnverkehrAnnahme eines vierten Eisenbahnpakets zur Verbesserung der Qualität und der Kosteneffizienz von SchienenpersonenverkehrsdienstenVorlage eines Legislativvorschlags im 4. Quartal 2012
2SeeverkehrAnnahme des "Blauer-Gürtel"-Pakets zur Schaffung eines echten Binnenmarkts für den SeeverkehrVorlage eines Pakets legislativer und nicht legislativer Maßnahmen im 2. Quartal 2013
3LuftverkehrBeschleunigte Realisierung des einheitlichen europäischen Luftraums durch ein neues MaßnahmenpaketVorlage eines Aktionsplans einschließlich Legislativmaßnahmen im 2. Quartal 2013
4EnergieDurchführung eines Aktionsplans zur verbesserten Umsetzung und Durchsetzung des dritten EnergiepaketsVorlage eines Aktionsplans im 4. Quartal 2012
Förderung der grenzüberschreitenden Mobilität von Bürgern und Unternehmen
5Mobilität der BürgerWeiterentwicklung des EURES-Portals zu einem echten europäischen ArbeitsvermittlungsinstrumentLegislativbeschluss der Kommission im 4. Quartal 2012
6Zugang zu FinanzmittelnFörderung langfristiger Investitionen in die Realwirtschaft durch Erleichterung des Zugangs zu langfristigen InvestitionsfondsVorlage eines Legislativvorschlags im 2. Quartal 2013
7UnternehmensumfeldModernisierung des EU-Insolvenzrechts, um das Überleben von Unternehmen zu erleichtern und Unternehmern eine zweite Chance zu bietenVorlage eines Legislativvorschlags und einer Mitteilung im 4. Quartal 2012
Unterstützung der digitalen Wirtschaft in ganz Europa
8DienstleistungenÜberarbeitung der Richtlinie über Zahlungsdienste und Vorlage einesVorlage eines Legislativvorschlags
Vorschlags für multilaterale Interbankenentgelte zur Förderung der Effizienz der elektronischen Zahlungsdienste in der EUim 2. Quartal 2013
9Digitaler BinnenmarktAnnahme gemeinsamer Vorschriften zur Verringerung der Kosten und Erhöhung der Effizienz bei der Einführung von Hochgeschwindigkeits-BreitbanddienstenVorlage eines Legislativvorschlags im 1. Quartal 2013
10Elektronische Rechnungsstellung bei öffentlichen AufträgenAnnahme von Rechtsvorschriften, durch die die elektronische Rechnungsstellung zum Standardfakturierungsverfahren bei öffentlichen Aufträgen gemacht wirdVorlage eines Legislativvorschlags im 2. Quartal 2013
Stärkung des sozialen Unternehmertums, des Zusammenhalts und des Verbrauchervertrauens
11VerbraucherErhöhung der Sicherheit der in der EU vertriebenen Produkte durch eine Änderung der Richtlinie über die allgemeine Produktsicherheit, eine neue einzige Verordnung zur Marktüberwachung und einen flankierenden AktionsplanVorlage eines Pakets legislativer und nicht legislativer Maßnahmen im 4. Quartal 2012
12Sozialer Zusammenhalt und soziales UnternehmertumAnnahme einer Legislativinitiative zur Gewährleistung des Zugangs aller EU-Bürgerinnen und -Bürger zu einem Basiskonto, Sicherstellung der Transparenz und Vergleichbarkeit von Bankgebühren und Erleichterung des Wechsels zu einer anderen BankVorlage eines Legislativvorschlags im 4. Quartal 2012

Anhang II
Binnenmarktakte I: Stand der Massnahmen

HebelMaßnahmeLeistung ODER Ergebnis/Status
Finanzierungs möglichkeiten für KMULeitaktion Einführung von Rechtsvorschriften zu RisikokapitalfondsVorlage eines Legislativvorschlags durch die Europäische Kommission am 7. Dezember 2011.
Annahme eines Aktionsplans zu Finanzierungsmöglichkeiten für KMUAnnahme des Aktionsplans durch die Europäische Kommission am 7. Dezember 2011.
Überarbeitung der TransparenzrichtlinieVorlage eines Legislativvorschlags durch die Europäische Kommission am 25. Oktober 2011.
Überarbeitung der Durchführungsverordnung zur ProspektrichtlinieVorlage eines Legislativvorschlags durch die Europäische Kommission am 30. März 2012.
Überarbeitung der MarktmissbrauchsrichtlinieVorlage eines Legislativvorschlags durch die Europäische Kommission am 20. Oktober 2011.
Überarbeitung der MiFIDVorlage eines Legislativvorschlags durch die Europäische Kommission am 20. Oktober 2011.
Mobilität der BürgerLeitaktion Überarbeitung des Systems zur Anerkennung von BerufsqualifikationenVorlage eines Legislativvorschlags durch die Europäische Kommission am 19. Dezember 2011.
Veröffentlichung des Weißbuchs zu Pensionen und RentenVeröffentlichung des Weißbuchs durch die Europäische Kommission am 16. Februar 2012.
Annahme von Rechtsvorschriften zu ergänzenden Rentenansprüchen (Portabilität)Vorlage eines Legislativvorschlags durch die Europäische Kommission am 9. Oktober 2007.
Überarbeitung der Richtlinie über Einrichtungen der betrieblichen AltersversorgungAusarbeitung eines Legislativvorschlags durch die Europäische Kommission.
Einführung eines Europäischen QualifikationspassesAusarbeitung des Europäischen Qualifikationspasses durch die Europäische Kommission.
Annahme einer Verordnung des Rates über außerschulische AusbildungsmaßnahmenVorlage eines Vorschlags für eine Empfehlung des Rates durch die Europäische Kommission am 5. September 2012.
Rechte des geistigen EigentumsLeitaktion Annahme von Rechtsvorschriften zur Einführung eines einheitlichen PatentschutzesVorlage von Legislativvorschlägen durch die Europäische Kommission am 13. April 2011.
Prüfung der Entwicklung eines Instruments für die Verwertung von Rechten des geistigen EigentumsPrüfung von Optionen für die Entwicklung eines solchen Instruments durch die Europäische Kommission.
Annahme von Rechtsvorschriften für die kollektive RechtewahrnehmungVorlage eines Legislativvorschlags durch die Europäische Kommission am 11. Juli 2012.
Annahme von Rechtsvorschriften zu verwaisten WerkenVorlage eines Legislativvorschlags durch die Europäische Kommission am 24. Mai 2011.
Stärkung der Rolle der Europäischen Beobachtungsstelle für Marken- und ProduktpiraterieAnnahme einer Verordnung durch das Europäische Parlament und den Rat am 19. April 2012, im Anschluss an die Vorlage eines Legislativvorschlags durch die Kommission am 24. Mai 2011.
Wirksamere Bekämpfung von Marken- und ProduktpiraterieDurchführung von Konsultationen zu den nächsten Schritten durch die Europäische Kommission.
Vorlage eines Legislativvorschlags zur Änderung der bestehenden ZollverordnungVorlage eines Legislativvorschlags durch die Europäische Kommission am 24. Mai 2011.
Modernisierung des Markensystems in EuropaAusarbeitung eines Legislativvorschlags durch die Europäische Kommission.
VerbraucherLeitaktion Annahme von Rechtsvorschriften zur alternativen Streitbeilegung/Online-StreitbeilegungVorlage eines Legislativvorschlags durch die Europäische Kommission am 29. November 2011.
Fortsetzung der Arbeiten zur Formulierung eines europäischen SammelklagenkonzeptsPrüfung der Optionen durch die Europäische Kommission.
Überarbeitung der Richtlinie über die allgemeine ProduktsicherheitAusarbeitung eines Legislativvorschlags durch die Europäische Kommission.
Ausarbeitung eines Aktionsplans zur MarktüberwachungAusarbeitung eines Aktionsplans durch die Europäische Kommission.
Vorschlag für eine Initiative zum ökologischen Fußabdruck von ProduktenAusarbeitung einer Initiative durch die Europäische Kommission.
Veröffentlichung einer Mitteilung zu PassagierrechtenAnnahme einer Mitteilung durch die Europäische Kommission am 19. Dezember 2011.
Überarbeitung der PauschalreisenrichtlinieAusarbeitung eines Legislativvorschlags durch die Europäische Kommission.
Gewährleistung der Transparenz der BankgebührenAusarbeitung eines Legislativvorschlags durch die Europäische Kommission.
Vorlage von Rechtsvorschriften zum Schutz von Kreditnehmern am HypothekenkreditmarktVorlage eines Legislativvorschlags durch die Europäische Kommission am 31. März 2011.
DienstleistungenLeitaktion Überarbeitung der Rechtsvorschriften für das europäische NormungssystemVorlage eines Legislativvorschlags durch die Europäische Kommission am 1. Juni 2011.
Gewährleistung der Umsetzung der DienstleistungsrichtlinieAnnahme einer Mitteilung durch die Europäische Kommission am 8. Juni 2012.
Durchführung von "Leistungstests" betreffend die gemeinsame Anwendung der EU- Rechtsvorschriften vor Ort durch die Mitgliedstaaten in Schlüsselsektoren (Baugewerbe, Fremdenverkehr, Dienstleistungen für Unternehmen)Annahme einer Mitteilung durch die Europäische Kommission am 8. Juni 2012.
Start einer Initiative zur Bekämpfung unlauterer HandelspraktikenAusarbeitung einer Mitteilung durch die Europäische Kommission.
Einsetzung einer Hochrangigen Gruppe zu Dienstleistungen für UnternehmenVorbereitungsarbeiten zur Einsetzung einer Hochrangigen Gruppe durch die Kommission.
NetzeLeitaktion Annahme von Rechtsvorschriften zu den Energie- und Verkehrsinfrastrukturen mit dem Ziel, strategische Projekte zu entwickelnVorlage von Legislativvorschlägen durch die Europäische Kommission am 19. Oktober 2011.
Annahme eines Beschlusses zur Festlegung eines Programms für die strategische Planung und Harmonisierung der FrequenznutzungAnnahme eines Beschlusses durch das Europäische Parlament und den Rat am 15. Februar 2012, im Anschluss an die Vorlage eines Legislativvorschlags durch die Kommission am 20. September 2010.
Digitaler BinnenmarktLeitaktion Annahme von Rechtsvorschriften zur elektronischen Signatur, Identifizierung und AuthentifizierungVorlage eines Legislativvorschlags durch die Europäische Kommission am 4. Juni 2012.
Vorlage von Vorschlägen zu RoamingtarifenAnnahme einer Verordnung durch das Europäische Parlament und den Rat am 30. Mai 2012, im Anschluss an die Vorlage eines Legislativvorschlags durch die Kommission am 6. Juli 2011.
Vorlage eines Aktionsplans zum Ausbau des elektronischen HandelsAnnahme des Aktionsplans durch die Europäische Kommission am Januar 2012.
Vorlage von Leitlinien für die Mitgliedstaaten zur Feststellung ungerechtfertigter Diskriminierungen von Kunden aufgrund der Staatsangehörigkeit/des WohnsitzlandesVorlage eines Arbeitsdokuments der Kommissionsdienststellen als Teil des Dienstleistungspakets am 8. Juni 2012.
Überarbeitung der Richtlinie über die Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen SektorsVorlage eines Legislativvorschlags durch die Europäische Kommission am Dezember 2011.
Soziales UnternehmertumLeitaktion Annahme von Rechtsvorschriften zur Förderung von SolidarinvestmentfondsVorlage eines Legislativvorschlags durch die Europäische Kommission am Dezember 2011.
Einführung von Rechtsvorschriften zur Schaffung des Statuts der europäischen StiftungVorlage eines Legislativvorschlags durch die Europäische Kommission am Februar 2012.
Start einer Initiative für soziales UnternehmertumStart der Initiative durch die Europäische Kommission am 25. Oktober 2011.
Annahme einer Mitteilung über die soziale Verantwortung der UnternehmenAnnahme der Mitteilung durch die Europäische Kommission am 25. Oktober 2011.
Legislativvorschlag zur Offenlegung nichtfinanzieller Informationen durch UnternehmenAusarbeitung eines Legislativvorschlags durch die Europäische Kommission.
SteuernLeitaktion Überarbeitung der EnergiebesteuerungsrichtlinieVorlage eines Legislativvorschlags durch die Europäische Kommission am April 2011.
Einführung der GKKBVorlage eines Legislativvorschlags durch die Europäische Kommission am 16. März 2011.
Festlegung der Bestandteile der MwSt.-StrategieAnnahme einer Mitteilung durch die Europäische Kommission am 6. Dezember 2011.
Probleme der Bürger bei grenzübergreifender Besteuerung lösenAnnahme einer Mitteilung zur Doppelbesteuerung am 11. November 2011 und einer Mitteilung und einer Empfehlung zur Erbschaftssteuer am 15. Dezember 2011 durch die Europäische Kommission.
Sozialer ZusammenhaltLeitaktion Einführung von Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Entsenderichtlinie und zur Klarstellung der Wahrnehmung der Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit im Verhältnis zu den sozialen RechtenDie Europäische Kommission unterbreitete am 21. März 2012 Legislativvorschläge, zog jedoch den Vorschlag zur Klarstellung der Wahrnehmung der Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit im Verhältnis zu den sozialen Rechten zurück.
Vorlage einer Mitteilung zu DAWIAnnahme der Mitteilung durch die Europäische Kommission am 20. Dezember 2011.
Überarbeitung des Altmark- PaketsAnnahme eines Legislativbeschlusses durch die Europäische Kommission am 20. Dezember 2011.
Vorlage einer Initiative zum Zugang zu einem Bankkonto mit grundlegenden Zahlungsfunktionen (Basiskonto)Annahme einer Empfehlung durch die Europäische Kommission am 18. Juli 2011.
Unternehmens umfeldLeitaktion Annahme von Rechtsvorschriften zur Vereinfachung der RechnungslegungsrichtlinienVorlage eines Legislativvorschlags durch die Europäische Kommission am 25. Oktober 2011.
Annahme einer Richtlinie zur Vereinfachung der Rechnungslegungsanforderungen insbesondere für KleinstbetriebeAnnahme einer Richtlinie durch das Europäische Parlament und den Rat am März 2012, im Anschluss an die Vorlage eines Legislativvorschlags durch die Kommission am 26. Februar 2009.
Annahme eines Statuts der Europäischen PrivatgesellschaftVorlage eines Legislativvorschlags durch die Europäische Kommission am 25. Juni 2008.
Einführung eines fakultativen europäischen Instruments für das europäische VertragsrechtVorlage eines Legislativvorschlags durch die Europäische Kommission am 11. Oktober 2011.
Annahme einer Verordnung zur Vereinfachung des grenzüberschreitenden ForderungseinzugsVorlage eines Legislativvorschlags durch die Europäische Kommission am 20. Juli 2011.
Öffentliches AuftragswesenLeitaktion Überarbeitung der Richtlinien über öffentliche AufträgeVorlage eines Legislativvorschlags durch die Europäische Kommission am 20. Dezember 2011.
Einführung (Änderung) einer Richtlinie über die KonzessionsvergabeVorlage eines Legislativvorschlags durch die Europäische Kommission am Oktober 2011.
Einführung von Rechtsvorschriften über die Auftragsvergabe in Zusammenhang mit DrittländernVorlage eines Legislativvorschlags durch die Europäische Kommission am März 2012.