Antrag der Länder Rheinland-Pfalz, Berlin, Brandenburg, Bremen, Nordrhein-Westfalen
Entwurf eines Gesetzes zur nachhaltigen und sozial ausgewogenen Finanzierung der Gesetzlichen Krankenversicherung
(GKV-Finanzierungsgesetz - GKVFinG)

Punkt 11 der 875. Sitzung des Bundesrates am 15. Oktober 2010

Der Bundesrat möge zu dem Gesetzentwurf gemäß Artikel 76 Absatz 2 des Grundgesetzes wie folgt Stellung nehmen:

I. Der Bundesrat lehnt den vorliegenden Gesetzentwurf aus folgenden Gründen ab:

II. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, unverzüglich einen neuen Gesetzentwurf vorzulegen.

Dabei

Begründung:

Der Gesetzentwurf verfehlt das Ziel einer nachhaltigen und sozial ausgewogenen Finanzierung. Deshalb wird der Gesetzentwurf abgelehnt und die Bundesregierung aufgefordert, einen Gesetzentwurf vorzulegen, der die Gesetzliche Krankenversicherung auf eine solide finanzielle Basis stellt und zugleich eine sozial gerechte Lastenverteilung sicherstellt. Eine Abkehr von der solidarischen Finanzierung der Gesetzlichen Krankenversicherung, die sich über Jahrzehnte bewährt hat und auch im internationalen Umfeld als Vorbild dient, darf es dabei nicht geben.