Antrag des Freistaats Thüringen
Entschließung des Bundesrates "Klimaschutz im Grundgesetz verankern"

Freistaat Thüringen Erfurt, 13. November 2018
Der Ministerpräsident

An den Präsidenten des Bundesrates
Herrn Ministerpräsidenten
Daniel Günther

Sehr geehrter Herr Präsident,
die Thüringer Landesregierung hat beschlossen, dem Bundesrat den als Anlage beigefügten Antrag für eine Entschließung des Bundesrates "Klimaschutz im Grundgesetz verankern" zuzuleiten.

Ich bitte Sie, die Vorlage gemäß § 36 Absatz 1 der Geschäftsordnung des Bundesrates den zuständigen Ausschüssen zur Beratung zuzuweisen.

Mit freundlichen Grüßen
Bodo Ramelow

Entschließung des Bundesrates "Klimaschutz im Grundgesetz verankern"

Der Bundesrat möge folgende Entschließung fassen:

Begründung:

Bei der Weltklimakonferenz in Paris im Jahr 2015 haben sich die Vertragsstaaten erstmals auf ein Klimaschutzabkommen geeinigt, das alle Länder in die Pflicht nimmt. Mit dem Inkrafttreten und der jeweiligen Ratifizierung des Übereinkommens bekennt sich die Weltgemeinschaft völkerrechtlich verbindlich zu dem Ziel, die Erderwärmung auf unter zwei Grad zu begrenzen.

Die Umsetzung des Abkommens muss nun von den nationalen Regierungen vollzogen werden. Deutschland trägt als viertgrößte Industrienation der Welt eine herausragende Verantwortung für den globalen Klimaschutz. Um die Herausforderungen des Klimawandels erfolgreich bewältigen zu können, ist das Erreichen der internationalen und nationalen Klimaschutzziele unabdingbar.

Die Dürre des Sommers 2018 in vielen Regionen von Deutschland führt beispielhaft vor Augen, welche Folgen der Klimawandel auch in Deutschland haben kann und wie wichtig deshalb eine zielgerechte Klimaschutz-Politik ist.

Angesichts der Bedeutung des Klimaschutzes ist dieser auch verfassungsrechtlich ausdrücklich zu verankern. Dieser Bedeutung Rechnung tragend sollte der Klimaschutz als Staatsziel in Artikel 20a Grundgesetz Erwähnung finden. Hierzu wäre eine ergänzende Konkretisierung des in Artikel 20a Grundgesetz aufgeführten Staatsziels "Bewahrung der natürlichen Lebensgrundlage" denkbar.

Die Verpflichtung zum Klimaschutz sollte nunmehr im Rahmen der laufenden Beratungen zur Änderung des Grundgesetzes (BR-Drs. 165/18 (PDF) ) aufgenommen werden.