Beschluss des Bundesrates
Neunzehntes Gesetz zur Änderung des Bundeswahlgesetzes

Der Bundesrat hat in seiner 888. Sitzung am 14. Oktober 2011 beschlossen, zu dem vom Deutschen Bundestag am 29. September 2011 verabschiedeten Gesetz einen Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 des Grundgesetzes nicht zu stellen.