Unterrichtung durch das Bundesministerium der Finanzen
Haushaltsführung 2014: Über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen im dritten Vierteljahr des Haushaltsjahres 2014; Vierteljährliche Mitteilung gemäß § 37 Absatz 4 BHO i.V.m. § 4 Absatz 2 HG

Bundesministerium der Finanzen
Berlin, 24. November 2014
Parlamentarischer Staatssekretär

An den Präsidenten des Bundesrates
Herrn Ministerpräsidenten
Volker Bouffier

Sehr geehrter Herr Präsident,
gemäß § 37 Absatz 4 Bundeshaushaltsordnung in Verbindung mit § 4 Absatz 2 Haushaltsgesetz 2014 übersende ich die Zusammenstellung der über- und außerplanmäßigen (üpl./apl.) Ausgaben sowie Verpflichtungsermächtigungen im dritten Vierteljahr des Haushaltsjahres 2014.

Auf Bitte der Vorsitzenden des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages erhält diese eine Kopie des gleich lautenden Schreibens zur Unterrichtung des Präsidenten des Deutschen Bundestages.

Mit freundlichen Grüßen
Steffen Kampeter

Über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen im dritten Vierteljahr des Haushaltsjahres 2014

1. Über- und außerplanmäßige Ausgaben

Einzel- plan/ Kapitel/ TitelEinzelplan- / Kapitelbezeichnung / Zweckbestimmung
Begründung der über- und außerplanmäßigen Ausgabe
Ansatz laut Haushalts- plan 2014 T€bewilligte über-/außer- planmäßige Ausgabe
T€
1234
04Bundeskanzlerin und Bundeskanzleramt
0405Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien
685 92Kosten der Neuordnung im Rundfunkbereich5.70039
Erstattung der Versorgungsleistungen und Beihilfen für ehemalige Mitarbeiter des DLF und RIAS an Deutschlandradio. Die überplanmäßige Ausgabe dient der Erfüllung einer Rechtsverpflichtung. Die Rechtsverpflichtung beruht auf der mit dem
Deutschlandradio auf der Grundlage des Rundfunküberleitungsvertrages
geschlossenen Verwaltungsvereinbarung.
06Bundesministerium des Innern
0603Integration und Migration, Minderheiten und Vertriebene
685 19Zuschuss für Programme zur Förderung der freiwilligen Ausreise2.1401.867
Finanzierung der freiwilligen Rückkehrprogramme "Reintegration and Emigration Programme for Asylum-Seekers in Germany (REAG)" und "Government Assisted Repatriation Programme (GARP)".
15Bundesministerium für Gesundheit
1502Allgemeine Bewilligungen
687 86Beiträge an internationale Organisationen.........
26 .924
300
Auswirkungen der Wechselkursentwicklung auf die Höhe der Beitragszahlung. Die überplanmäßige Ausgabe dient der Erfüllung einer Rechtsverpflichtung. Die Rechtsverpflichtung beruht auf internationalen Vereinbarungen.
16Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit
1605Reaktorsicherheit und Strahlenschutz
681 01Erfüllung von Ausgleichsansprüchen nach § 38 Abs. 2 Atomgesetz infolge des
Reaktorunfalls von Tschernobyl
330300
Höhere Entschädigungsleistungen auf Grund gegenüber der Veranschlagung höherer Antragszahlen. Die überplanmäßige Ausgabe dient der Erfüllung einer Rechtsverpflichtung. Die Rechtsverpflichtung beruht auf § 38 Absatz 2 Atomgesetz.

2. Über- und außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigungen (VE)

Einzel- plan/ Kapitel/ Titel/ VEEinzelplan- / Kapitelbezeichnung / Zweckbestimmung
Begründung der über- und außerplanmäßigen VE
Ansatz VE laut
Haushalts-
plan 2014
T€
bewilligte
über-/außer
planmäßige
VE
T€
1234
06Bundesministerium des Innern
0625Bundespolizei
671 01 aplErstattungen an Dritte für die Durchführung der Fluggast- und
Reisegepäckkontrolle
379.000
Von der Verpflichtungsermächtigung werden fällig:
Im Haushaltsjahr 2015 bis zu: 52.000 T€
Im Haushaltsjahr 2016 bis zu: 56.000 T€
Im Haushaltsjahr 2017 bis zu: 60.000 T€
Im Haushaltsjahr 2018 bis zu: 65.000 T€
Im Haushaltsjahr 2019 bis zu: 70.000 T€
Im Haushaltsjahr 2020 bis zu: 76.000 T€
Abschluss von turnusgemäß neu ausgeschriebenen Verträgen mit privaten
Sicherheitsdienstleistern für die gesetzlich vorgeschriebene Kontrolle von
Passagieren und Gepäck auf den Flughäfen Köln/Bonn und Düsseldorf ab 1. Januar 2015. Die außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigung ist mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 18. September 2014 dem Deutschen Bundestag und dem Bundesrat mitgeteilt worden.
19Bundesverfassungsgericht
1912Bundesverfassungsgericht
712 01 aplBaumaßnahmen von mehr als 2 000 000 € im Einzelfall4.200
Von der Verpflichtungsermächtigung werden fällig:
Im Haushaltsjahr 2015 bis zu: 4.200 T€
Außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigung zur Fortführung der Grundsanierung des Bundesverfassungsgerichts. Die außerplanmäßige Verpflichtung wird zur weiteren Auftragserteilung benötigt.