Antrag des Landes Baden-Württemberg
Vorschlag für eine Richtlinie des Rates über das gemeinsame Finanztransaktionssteuersystem und zur Änderung der Richtlinie 2008/7/EG KOM (2011) 594 endg.

Punkt 41 der 890. Sitzung des Bundesrates am 25. November 2011

Der Bundesrat möge anstelle der Ziffer 5 in Drucksache 588/1/11 wie folgt beschließen:

Der Bundesrat hält es für sinnvoll, einen Anteil der in den Mitgliedstaaten unter Achtung der nationalen Steuersouveränität erhobenen Finanztransaktionssteuer dem EU-Budget als neue Eigenmittelquelle zur Verfügung zu stellen.

Dafür spricht unter anderem die strukturelle Vergleichbarkeit einer europäischen Finanztransaktionssteuer mit den EU-Einnahmen aus Zöllen und Einfuhrabgaben, die unbestritten weiterhin fester Bestandteil der EU-Eigenmittel sein sollen. Wie bei der Erhebung von Zöllen und Einfuhrabgaben die Häfen, so übernehmen beim Wertpapierhandel Börsen eine überregionale Funktion.

Der Wettbewerb zwischen den europäischen Börsen sollte aber nicht durch nationale Interessen an Einnahmen aus der Finanztransaktionssteuer verzerrt werden. Die Zuweisung eines Anteils der Einnahmen als Eigenmittel der EU würde dies verhindern.

Strikte Voraussetzung ist allerdings, dass die bisherigen nationalen Beiträge an den EU-Haushalt entsprechend reduziert werden. Eine Erhöhung der dem EU-Haushalt insgesamt zur Verfügung stehenden Finanzmittel wird abgelehnt. Vor diesem Hintergrund erwartet der Bundesrat von der Kommission zeitnah Vorschläge zur Aufteilung des Steueraufkommens zwischen den unterschiedlichen Ebenen.

Begründung (nur gegenüber dem Plenum):

Angesichts der Herausforderungen der EU und der Mitgliedstaaten ist es erforderlich, die eigene Finanzbasis der EU zu stärken und die Finanzbeiträge der Mitgliedstaaten an die EU zurückzufahren. Eine stärkere Unabhängigkeit von Finanzbeiträgen aus den Haushalten der Mitgliedstaaten würde zudem das Denken in europäischen Dimensionen stärken und größere Transparenz über das EU-Finanzsystem gewährleisten. Da diese Steuermittel die bisherigen Zuweisungen aus den Mitgliedstaaten in der vorgesehenen Höhe ersetzen würden, ergäbe sich daraus zudem eine deutliche Entlastung der Steuerzahler in der EU im Vergleich zur bisherigen Situation.