Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Neuregelung des Rechts des Naturschutzes und der Landschaftspflege

Der Deutsche Bundestag hat in seiner 228. Sitzung am 19. Juni 2009 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit - Drucksache 016/13430 - den von der Bundesregierung und den von den Fraktionen der CDU/CSU und SPD eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Rechts des Naturschutzes und der Landschaftspflege - Drucksachen 016/12785, 016/13298 und 16/12274 - mit beigefügten Maßgaben, im Übrigen unverändert angenommen.

1. Artikel 1 wird wie folgt geändert:

2. Artikel 2 wird wie folgt gefasst:

"Artikel 2
Änderung des Gesetzes uber die Umweltverträglichkeitsprüfung

Das Gesetz uber die Umweltverträglichkeitsprüfung in der Fassung der Bekanntmachung vom 25. Juni 2005 (BGBl. I S. 1757, 2797), das zuletzt durch ... (BGBl. I S. ...)1 geändert worden ist, wird wie folgt geändert:


Fristablauf: 10.07.09
Initiativgesetz des Bundestages
Erster Durchgang des Regierungsentwurfs: Drucksache. 278/09 (PDF)