Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Verbesserung der Rechtsstellung von asylsuchenden und geduldeten Ausländern

Der Deutsche Bundestag hat in seiner 73. Sitzung am 4. Dezember 2014 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Innenausschusses - Drucksache 18/3444 - den von den Fraktionen der CDU/CSU und SPD und den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Rechtsstellung von asylsuchenden und geduldeten Ausländern - Drucksachen 18/3144 und 18/3160 - zusammengeführt und mit beigefügten Maßgaben, im Übrigen unverändert angenommen.

1. In Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe c wird Absatz 1c Nummer 2 und 3 wie folgt gefasst:

2. In Artikel 2 Nummer 5 wird § 59b Absatz 1 Nummer 2 und 3 wie folgt gefasst:

Fristablauf: 26.12.14
Initiativgesetz des Bundestages
Erster Durchgang des Regierungsentwurfs: Drucksache. 506/14 (PDF)