Beschluss des Bundesrates
Gesetz zur Änderung von Bestimmungen des Rechts des Energieleitungsbaus

Der Bundesrat hat in seiner 940. Sitzung am 18. Dezember 2015 beschlossen, zu dem vom Deutschen Bundestag am 3. Dezember 2015 verabschiedeten Gesetz einen Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 des Grundgesetzes nicht zu stellen.

Der Bundesrat hat ferner folgende E n t s c h l i e ß u n g gefasst:

Der Bundesrat begrüßt den mit dem Gesetz geschaffenen Vorrang der Erdverkabelung bei Gleichstromleitungen als wichtigen Schritt, um eine größere Akzeptanz in der Bevölkerung gegenüber großen Netzausbauvorhaben zu bewirken. Der Bundesrat betont jedoch die Notwendigkeit weiterer Maßnahmen in diesem Bereich und fordert die Bundesregierung auf, die Möglichkeit der Teilerdverkabelung im Drehstromnetz unter der Voraussetzung der Gewährleistung eines sicheren und zuverlässigen Betriebs des Übertragungsnetzes auszudehnen. Die Beschleunigung des Netzausbaus hängt ganz wesentlich davon ab, dass auch die technische Option der Teilerdverkabelung genutzt werden kann, um Trassenkonflikte zu lösen. Die Liste der in der Anlage des Bundesbedarfsplangesetzes als Pilotprojekte gekennzeichneten Vorhaben sollte daher nicht als abschließend angesehen werden. Aus Sicht des Bundesrates sollten weitere Erdkabelprojekte im Bundesbedarfsplangesetz folgen, wobei aus Gründen der Netztechnik und der Akzeptanz auf eine gleichmäßige Verteilung aller Pilotprojekte über das Bundesgebiet zu achten ist.