Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2012/17/EU in Bezug auf die Verknüpfung von Zentral-, Handels- und Gesellschaftsregistern in der Europäischen Union

Der Deutsche Bundestag hat in seiner 73. Sitzung am 4. Dezember 2014 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz - Drucksache 18/3438 - den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie 2012/17/EU in Bezug auf die Verknüpfung von Zentral-, Handels- und Gesellschaftsregistern in der Europäischen Union - Drucksache 18/2137 - mit beigefügter Maßgabe, im Übrigen unverändert angenommen.

Fristablauf: 26.12.14
Erster Durchgang: Drucksache. 227/14 (PDF)

Artikel 2 wird wie folgt gefasst:

"Artikel 2
Änderung der Handelsregisterverordnung

Die Handelsregisterverordnung vom 12. August 1937 (RMBl. S. 515), die zuletzt durch ... geändert worden ist, wird wie folgt geändert: