Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Modernisierung des Vergaberechts
(Vergaberechtsmodernisierungsgesetz - VergRModG)

Der Deutsche Bundestag hat in seiner 146. Sitzung am 17. Dezember 2015 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft und Energie- Drucksache 18/7086 - den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Vergaberechts (Vergaberechtsmodernisierungsgesetz - VergRModG) - Drucksache 18/6281 - mit beigefügten Maßgaben, im Übrigen unverändert angenommen.

Fristablauf: 07.01.16
Erster Durchgang: Drucksache. 367/15 (PDF)

1. Artikel 1 Nummer 2 wird wie folgt geändert:

2. Artikel 3 wird wie folgt gefasst:

"Artikel 3
Inkrafttreten

Die §§ 113 und 114 Absatz 2 Satz 4 treten am Tag nach der Verkündung in Kraft. Im Übrigen tritt dieses Gesetz am 18. April 2016 in Kraft."