Empfehlungen der Ausschüsse
Viertes Gesetz zur Änderung des Tierschutzgesetzes

973. Sitzung des Bundesrates am 14. Dezember 2018

A

Begründung:

Mit der dritten Änderung des Tierschutzgesetzes im Jahr 2013 wurde das Ausstiegsdatum aus der betäubungslosen Ferkelkastration auf den 31. Dezember 2018 festgelegt.

Die im damaligen Gesetzentwurf ursprünglich von der Bundesregierung vorgesehene Frist 31. Dezember 2016 ist folglich bereits um zwei Jahre verlängert worden.

In der somit von vornherein länger gefassten Übergangszeit von insgesamt fünf Jahren hätten die im Jahr 2016 im Bericht der Bundesregierung aufgeführten, in Praxisreife vorliegenden Alternativen zur betäubungslosen Kastration in den letzten zwei Jahren deutlich effektiver zur flächendeckenden Anwendungsreife gebracht sowie mit einer entsprechenden Öffentlichkeitsarbeit und Verbraucherkommunikation unterstützt werden müssen.

Eine Verlängerung der Ausstiegsfrist um weitere zwei Jahre ist wegen des hiermit verbundenen Verstoßes gegen Artikel 20a des Grundgesetzes verfassungsrechtlich bedenklich. Angesichts vorhandener Alternativen ist die Verlängerung der Frist unverhältnismäßig. Sie ist auch ethisch nicht akzeptabel und ohne eine konkrete Strategie der Bundesregierung faktisch unbegründet.

Stattdessen sollten die bereits jetzt zur Verfügung stehenden tierschutzgerechten Alternativen (Jungebermast, Immunokastration, Kastration unter Narkose - Isofluran ist seit dem 19. November 2018 in Deutschland für die schmerzfreie Ferkelkastration zugelassen -) nun sehr kurzfristig und verbindlich in die praktische Anwendung gebracht werden.

B

Der Ausschuss für Agrarpolitik und Verbraucherschutz empfiehlt dem Bundesrat ferner, folgende Entschließung zu fassen: