Unterrichtung durch das Bundesministerium der Finanzen
Haushaltsführung 2006 Über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen im ersten und zweiten Vierteljahr des Haushaltsjahres 2006

Der Parlamentarische Staatssekretär Berlin, den 21. August 2006 beim
Bundesminister der Finanzen
Karl Diller MdB

An den
Präsidenten des Bundesrates
Herrn Ministerpräsidenten
Peter Harry Carstensen
Sehr geehrter Herr Präsident,
gemäß § 37 Abs. 4 BHO übersende ich die


im 1. und 2. Vierteljahr des Haushaltsjahres 2006.
Mit freundlichen Grüßen
Karl Diller

Über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen im 1.Vierteljahr des Haushaltsjahres 2006

1. Über- und außerplanmäßige Ausgaben

Einzelplan/ Kapitel/ Titel Einzelplan- / Kapitelbezeichnung / Zweckbestimmung
Begründung der über- und außerplanmäßigen Ausgabe
Ansatz laut Haushaltsplan 2006 T€ bewilligte über-/außer- planmäßige Ausgabe T€
1 2 3 4
08 Bundesministerium der Finanzen
08 04 Bundesfinanzverwaltung
688 03 apl Abführung der Eigenmittel an die EU- 9.39 1
Vorbehaltszahlungen an die EU-Kommission zur Vermeidung eines stetig wachsenden Zinsrisikos für Fälle nicht bereitgestellter Mittel an die KOM aufgrund von Verwaltungsirrtümern. Die außerplanmäßige Ausgabe dient der Erfüllung einer Rechtsverpflichtung. Die Rechtsverpflichtung beruht auf einem Grundsatzurteil des EuGH.
16 Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
16 01 Bundesministerium
712 03Sanierung des "ehemaligen Abgeordnetenhochhauses" in Bonn1.146 10.054
Baukosten im Rahmen der Sanierung und Herrichtung des "ehemaligen Abgeordnetenhochhauses" in Bonn. Die überplanmäßige Ausgabe dient der Erfüllung einer Rechtsverpflichtung. Die Rechtsverpflichtung beruht auf einem mit dem Land Nordrhein-Westfalen, der Stadt Bonn und den Organisationen der UN geschlossenen Abkommen.

2. Über- und außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigungen

Einzelplan/ Kapitel/ Titel Einzelplan- / Kapitelbezeichnung / Zweckbestimmung
Begründung der über- und außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung
Ansatz laut Haushaltsplan 2006 T€ bewilligte über-/außer- planmäßige Ausgabe T€
1 2 3 4
11 Bundesministerium für Arbeit und Soziales
11 01 Bundesministerium
518 01 apl Mieten und Pachten- 240
Von der Verpflichtungsermächtigung werden fällig:
Im Haushaltsjahr 2007 bis zu: 240 T€
Anmietung von Büroräumen in Bonn für das Bundesministerium für Arbeit und Soziales bis zur Fertigstellung des Neubaus.
30 Bundesministerium für Bildung und Forschung
30 05 Lebenswissenschaften, Umweltgerechte nachhaltige Entwicklung Naturwissenschaftliche Grundlagenforschung
685 13 Stilllegung und Rückbau kerntechnischer Versuchs- und Demonstrationsanlagen572.000 562.110
Von der Verpflichtungsermächtigung werden fällig:
Im Haushaltsjahr 2007 bis zu: 0 T€
Im Haushaltsjahr 2008 bis zu: 58.250 T€
Im Haushaltsjahr 2009 bis zu: 62.950 T€
Im Haushaltsjahr 2010 bis zu: 60.700 T€
Im Haushaltsjahr 2011 bis zu: 53.560 T€
Im Haushaltsjahr 2012 bis zu: 44.670 T€
Im Haushaltsjahr 2013 bis zu: 35.770 T€
Im Haushaltsjahr 2014 bis zu: 13.880 T€
Im Haushaltsjahr 2015 bis zu: 11.070 T€

Im Haushaltsjahr 2016 bis 2035 jährlich bis zu: 11.063 T€
Finanzierungszusage des Bundes an die WAKB-GmbH für das WAK-Stilllegungsprojekt bis 2014 sowie der bis 2035 vorgesehenen Konditionierung und Lagerung angefallener radioaktiver Abfälle. Die überplanmäßige Verpflichtungsermächtigung ist mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 30. Januar 2006 dem Deutschen Bundestag und dem Bundesrat mitgeteilt worden.

Über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen im 2. Vierteljahr des Haushaltsjahres 2006

1. Über- und außerplanmäßige Ausgaben

Einzelplan/ Kapitel/ Titel Einzelplan- / Kapitelbezeichnung / Zweckbestimmung
Begründung der über- und außerplanmäßigen Ausgabe
Ansatz laut Haushaltsplan 2006 T€ bewilligte über-/außer- planmäßige Ausgabe T€
1 2 3 4
08 Bundesministerium der Finanzen
0804 Bundesfinanzverwaltung
688 03 aplAbführung der Eigenmittel an die EU- 7
Zahlungen von Eigenmitteln und Verzugszinsen an die EU-Kommission. Die außerplanmäßige Ausgabe dient der Erfüllung einer Rechtsverpflichtung. Die Rechtsverpflichtung beruht auf einem Urteil des EUGH bzw. auf eine vertragliche Verpflichtung.
10 Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
1004 Marktordnung, Maßnahmen der Notfallvorsorge
682 01 aplMaßnahmen zur Stützung des Schweinemarktes- 20.000
Ankauf von Schweinen und Ferkeln in Nordrhein-Westfalen zur Stützung des aufgrund der Schweinepest instabilen - regionalen Schweinemarktes. Die außerplanmäßige Ausgabe ist mit Schreiben des Bundesministerium der Finanzen vom 28. April 2006 dem Deutschen Bundestag und dem Bundesrat mitgeteilt worden.
682 02 aplMaßnahmen zur Stützung des Eier- und Geflügelmarktes- 5.300
Ankauf von Geflügel und Gänsebruteiern zur Stützung des aufgrund der Geflügelpest instabilen Marktes für Eier und Geflügel. Die außerplanmäßige Ausgabe ist mit Schreiben des Bundesministerium der Finanzen vom 31.Mai 2006 dem Deutschen Bundestag und dem Bundesrat mitgeteilt worden.
12 Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
1226 Hochbau- und Förderungsmaßnahmen in Berlin und Bonn
714 01Baumaßnahmen für den Deutschen Bundestag in Bonn0 2.588
Kosten der Fassadenfertigung am Schürmannbau, Bonn. Die überplanmäßige Ausgabe dient der Erfüllung einer Rechtsverpflichtung. Die Rechtsverpflichtung beruht auf Vergleich.

2. Über- und außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigungen

Einzelplan/ Kapitel/ Titel Einzelplan- / Kapitelbezeichnung / Zweckbestimmung
Begründung der über- und außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung
Ansatz laut Haushaltsplan 2006 T€ bewilligte über-/außer- planmäßige Ausgabe T€
1 2 3 4
08 Bundesministerium der Finanzen
0814 Lasten im Zusammenhang mit dem Aufenthalt bzw. Abzug von ausländischen Streitkräften
518 01Mieten und Pachten83.000 8.000
Von der Verpflichtungsermächtigung werden fällig:
Im Haushaltsjahr 2017 bis zu: 800 T€
Im Haushaltsjahr 2018 bis zu: 800 T€
Im Haushaltsjahr 2019 bis zu: 800 T€
Im Haushaltsjahr 2020 bis zu: 800 T€
Im Haushaltsjahr 2021 bis zu: 800 T€
Im Haushaltsjahr 2022 bis zu: 800 T€
Im Haushaltsjahr 2023 bis zu: 800 T€
Im Haushaltsjahr 2024 bis zu: 800 T€
Im Haushaltsjahr 2025 bis zu: 800 T€
Im Haushaltsjahr 2026 bis zu: 800 T€

Erhöhte Kosten für die Übernahme einer zehnjährigen Mietgarantie für ein Wohnbauprojekt der amerikanischen Streitkräfte im Bereich Grafenwöhr.