Unterrichtung durch die Bundesregierung
Nationales Reformprogramm Deutschland 2008 bis 2010 einschließlich Umsetzungs- und Fortschrittsbericht 2008

Bundesministerium Berlin, den 20. August 2008 für Wirtschaft und Technologie An den Präsidenten des Bundesrates Herrn Ersten Bürgermeister Ole von Beust Sehr geehrter Herr Präsident, als Anlage übersende ich Ihnen das heute von der Bundesregierung beschlossene Nationale Reformprogramm Deutschland 2008 - 2010 (NRP 2008-2010) im Rahmen der EU-Lissabon-Strategie einschließlich des Umsetzungs- und Fortschrittsberichts 2008 mit der Bitte um Kenntnisnahme. Mit freundlichen Grüßen Michael Glos Der Bundesminister für Wirtschaft und Technologie Nationales Reformprogramm Deutschland 2008 - 2010 Auf den Erfolgen aufbauen - die Reformen für mehr Wachstum und Beschäftigung fortsetzen Nationales Reformprogramm Deutschland 2008-2010 Auf den Erfolgen aufbauen - Die Reformen für Wachstum und Beschäftigung fortsetzen Teil 1: Reformpolitik 2008-2010 ...............................................................................................5 I. Einleitung..........................................................................................................................5 A. Fortschritte seit Herbst 2007 ..................................................................................5 B. Reformprioritäten für 2008-2010 ............................................................................6 II. Wissensgesellschaft und Innovation voranbringen ...........................................................7 A. Bildungssysteme stärken - Chancen eröffnen.......................................................7 B. Forschung und Entwicklung stärken ....................................................................10 C. Innovation und Spitzentechnologie voranbringen ................................................11 III. Märkte offen gestalten und Wettbewerb stärken.............................................................13 IV. Rahmenbedingungen für unternehmerische Tätigkeit verbessern..................................16 A. Mehr Freiräume für private Initiative schaffen ......................................................17 B. Finanzmärkte stärken...........................................................................................17 C. Startbedingungen für junge Unternehmen und KMU weiter verbessern..............20 D. Infrastruktur ausbauen .........................................................................................21 V. Öffentliche Finanzen tragfähig gestalten - nachhaltiges Wachstum sichern - soziale Sicherheit wahren............................................................................................................22 A. Staatshaushalt konsolidieren ...............................................................................22 B. Soziale Sicherungssysteme zukunftsfest gestalten .............................................23 C. Föderalismusreform - Bund-Länder-Finanzbeziehungen anpassen ...................25 VI. Ökologische Innovation als Wettbewerbsvorteil nutzen - Energieversorgung sichern - Klimawandel bekämpfen ..............................................................................................26 A. Energieeffizienz als Schlüssel für langfristige Wettbewerbsfähigkeit...................27 B. Energieversorgungssicherheit..............................................................................29 C. Umweltfreundliche Technologien als strategischer Wettbewerbsfaktor ...............29 VII. Arbeitsmarkt auf neue Herausforderungen ausrichten - demografischen Veränderungen begegnen...............................................................................................30 A. Arbeitsvermittlung weiter verbessern ...................................................................33 B. Beschäftigungspotenziale nutzen.........................................................................34 Teil 2: Fortschritte seit September 2007 ................................................................................38 I. Länderspezifische Empfehlungen und Themen, die besondere Aufmerksamkeit genießen sollen ("Points to watch"), aus der Stellungnahme des Rates für Deutschland und ausgewählte Maßnahmen von Bund und Ländern.............................38 II. Tabelle: Maßnahmen und deren Stand der Umsetzung 2007-2008 im Rahmen des Nationalen Reformprogramms ........................................................................................42 Nationales Reformprogramm Deutschland 2008 - 2010 Mit dem Nationalen Reformprogramm (NRP) 2008-2010 informiert die Bundesregierung die Europäische Union, die gesetzgebenden Körperschaften in Deutschland sowie die europäische und deutsche Öffentlichkeit über ihren Beitrag zum zweiten Zyklus der erneuerten Lissabon-Strategie. In Teil 1 des hier vorgelegten NRP legt die Bundesregierung ihre politischen Reformprioritäten für mehr Wachstum und Beschäftigung für den Zeitraum von 2008 bis 2010 dar. Dabei knüpft sie an das Ende 2005 verabschiedete NRP 2005-2008 (BT-Drucksache 16/313) an und berücksichtigt insbesondere die Integrierten Leitlinien für Wachstum und Beschäftigung sowie die Empfehlungen des Rates zu den 2008 aktualisierten Grundzügen der Wirtschaftspolitik und zur Umsetzung der Beschäftigungspolitik in Deutschland (sog. länderspezifische Empfehlungen und Themen, die besondere Aufmerksamkeit genießen sollen). Die Bundesregierung berichtet außerdem in Teil 2 in Form einer Tabelle über Vorhaben, die seit Verabschiedung des Umsetzungs- und Fortschrittsberichts 2007 (BT-Drucksache 016/4560) auf den Weg gebracht und durch den Gesetzgeber umgesetzt wurden bzw. mit deren Umsetzung in Kürze zu rechnen ist. Das vorliegende NRP 2008-2010 einschließlich des darin enthaltenen Umsetzungs- und Fortschrittsberichts 2008 wurde durch die Bundesregierung unter Federführung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie erstellt. Die Länder waren an der Erstellung des NRP beteiligt. Die Wirtschaftsverbände, Gewerkschaften und kommunalen Spitzenverbände wurden angehört. Bundestag und Bundesrat haben das NRP vor Übermittlung an die Europäische Kommission beraten. Das NRP wird veröffentlicht und bietet damit eine Grundlage für eine parlamentarische sowie öffentliche Debatte zur Fortentwicklung des Beitrags der Bundesrepublik Deutschland zur gemeinschaftlichen Lissabon-Strategie. Teil 1: Reformpolitik 2008-2010 I. Einleitung Reformdividende (1) Die strukturellen Reformen der vergangenen Jahre in Deutschland insbesondere am Arbeitsmarkt zahlen sich aus: mit einem gesunden Wachstum, einer Rekord-Beschäftigung und einem ausgeglichenen Staatshaushalt. Die Reformen haben dazu beigetragen, das Wachstumspotenzial zu erhöhen, die Sockelarbeitslosigkeit zu senken und bislang benachteiligte Gruppen zunehmend in das Erwerbsleben zu integrieren. Die Zukunftsperspektiven Deutschlands - die Perspektiven der Menschen, die in Deutschland leben und arbeiten - haben sich deutlich verbessert. Lissabon-Ziel weiter konsequent verfolgen (2) Auf dieser Reformdividende wird Deutschland sich angesichts der großen Herausforderungen - Globalisierung, technologischer Fortschritt, demographischer Wandel und Klimawandel - nicht ausruhen. Im Gegenteil: Die Reformerfolge zeigen deutlich, dass bessere Rahmenbedingungen zu höherem Wachstum, mehr Beschäftigung und größerer Chancengleichheit beitragen. Der Wohlstand der Bürgerinnen und Bürger nimmt zu, die Handlungsspielräume des Staates werden gesichert und erweitert. Diese guten Erfahrungen machen deutlich: Eine dynamische Reformagenda ist der einzig Erfolg versprechende Weg in die Zukunft. Strukturelle Reformen bleiben deshalb eine Daueraufgabe. Damit leistet Deutschland auch künftig einen wesentlichen Beitrag, um die Ziele der Lissabonstrategie im europäischen Rahmen zu erreichen. A. Fortschritte seit Herbst 2007 Erfolge bei Wachstum und Beschäftigung trotz Finanzmarktkrise (3) Die Reformen der vergangenen Jahre haben die Widerstandsfähigkeit der deutschen Wirtschaft gegenüber negativen Einflüssen aus dem internationalen Umfeld gestärkt. Das Wachstum des realen Bruttoinlandsprodukts betrug 2007 2,5 %, dürfte sich aber in diesem Jahr im Gefolge einer weniger dynamischen Weltwirtschaft sowie steigender Energie- und Nahrungsmittelpreise abschwächen. Die Zahl der Erwerbstätigen wird 2008 mit über 40 Millionen im Jahresdurchschnitt einen Rekordstand seit der Wiedervereinigung erreichen. Die Arbeitslosigkeit sank im ersten Halbjahr 2008 saisonbereinigt um über 240.000 auf das niedrigste Niveau seit 1992. Der Anstieg der Verbraucherpreise hat sich kräftig beschleunigt, wird aber im Jahresdurchschnitt voraussichtlich unter dem im Euroraum insgesamt liegen. Deutschland leistet damit einen wesentlichen Beitrag zu Wachstum und Stabilität im Euroraum. Klar ist: Nur in einem stabilitätsorientierten gesamtwirtschaftlichen Rahmen kann es gelingen, Wachstum und Beschäftigung dauerhaft zu sichern und zu steigern. Sanieren, Reformieren, Investieren (4) Entsprechend ihrer Strategie "Sanieren, Reformieren und Investieren" hat die Bundesregierung ihre Reformpolitik für mehr Wachstum und Beschäftigung fortgesetzt. Einen ausführlichen Überblick über die Reformmaßnahmen, die seit September 2007 umgesetzt bzw. beschlossen wurden, gibt die Tabelle in Teil 2. Zentrale Elemente der Reformstrategie waren unter anderem - die Unternehmenssteuerreform, die die steuerliche Belastung von Unternehmen deutlich reduziert hat (vgl. Tabelle lfd. Nr. 38), - die Senkung des Beitrags zur Arbeitslosenversicherung, die Entlastung bei den Lohnzusatzkosten geschaffen hat (vgl. Tabelle lfd. Nr. 56), sowie - die Fortsetzung des Konsolidierungskurses, der 2007 zum ersten Mal seit der Wiedervereinigung wieder zu einem ausgeglichenen Staatshaushalt geführt hat (vgl. Tabelle lfd. Nr. 51). B. Reformprioritäten für 2008-2010 Den Reformkurs fortsetzen (5) Das deutsche NRP 2005-2008 hatte auf der Basis der 2005 vom Europäischen Rat verabschiedeten Integrierten Leitlinien für Wachstum und Beschäftigung sechs Reformprioritäten gesetzt. Der Europäische Rat hat auf dem Frühjahrsgipfel 2008 die Integrierten Leitlinien für den neuen Programmzyklus bestätigt und erklärt, dass nun der Schwerpunkt auf die Umsetzung gelegt werden soll. Vor diesem Hintergrund hält die Bundesregierung inhaltlich im Grundsatz an den bereits 2005 gesetzten sechs Reformprioritäten fest, 1. die Wissensgesellschaft und Innovation voranzubringen, 2. die Märkte offen zu gestalten und den Wettbewerb zu stärken, 3. die Rahmenbedingungen für unternehmerische Tätigkeit zu verbessern, 4. die öffentlichen Finanzen tragfähig zu gestalten, nachhaltiges Wachstum zu sichern und soziale Sicherheit zu wahren, 5. ökologische Innovation als Wettbewerbsvorteil zu nutzen, die Energieversorgung zu sichern und den Klimawandel zu bekämpfen, 6. den Arbeitsmarkt auf neue Herausforderungen auszurichten und demografischen Veränderungen zu begegnen. II. Wissensgesellschaft und Innovation voranbringen Chancen der Wissensgesellschaft nutzen (6) Auf zunehmend wissensbasierten Märkten steigen die Qualifikationsanforderungen kontinuierlich, insbesondere bei der Produktion von hochwertigen und Spitzentechnologiegütern, aber auch im expandierenden Dienstleistungssektor. Gleichzeitig führt der demographische Wandel dazu, dass in Zukunft immer weniger junge Menschen in Deutschland leben und arbeiten werden. Für die kommenden Jahre sehen es die Bundesregierung und die Länder daher als eine ihrer Prioritäten, die Rahmenbedingungen für Bildung, Forschung und Innovation weiter zu verbessern und hier zu investieren. A. Bildungssysteme stärken - Chancen eröffnen Qualifizierungsinitiative (Leitlinien 18, 23, 24) (7) Um allen Menschen Chancen zu eröffnen, ihre Aufstiegsmobilität zu verbessern und die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen in Deutschland zu sichern, muss die gesamte Bildungsbiographie von der Förderung von Kleinkindern bis zur Weiterqualifizierung älterer Erwerbstätiger in den Blick genommen werden. Damit Deutschland auch zukünftig über genügend gut ausgebildete Fachkräfte verfügt und die vorhandenen Potenziale der Menschen nutzt, hat die Bundesregierung im Januar 2008 eine Qualifizierungsinitiative verabschiedet (vgl. Tabelle lfd. Nr. 8). Die Initiative hat das Ziel, die Lebens- und Beschäftigungsperspektive für junge Menschen in Deutschland unabhängig von ihrer Herkunft durch neue Wege der Ausbildung und Qualifizierung in Deutschland zu verbessern. Der Aufstieg durch Bildung soll durch den Abbau von Barrieren an den Schnittstellen des Bildungssystems weiter erleichtert werden. Mit der Initiative sind folgende Ziele verbunden: - mehr Bildungschancen für Kinder unter sechs Jahren; - jeder Bildungsweg führt zu einem Abschluss; - Verbesserung der Übergangsmöglichkeiten in die Hochschule; - mehr Aufmerksamkeit für Technik und Naturwissenschaften; - verbesserte Chancen für Frauen; - Weiterbildung - Lernen im gesamten Lebenslauf. Darüber hinaus erarbeiten Bund und Länder eine gemeinsame Qualifizierungsinitiative, die im Herbst dieses Jahres verabschiedet werden soll. Kinderbetreuung (Leitlinie 23) (8) Mit einem bedarfsgerechten und qualitätsorientierten Ausbau des Betreuungsangebotes, insbesondere für Kinder unter drei Jahren, sollen eine frühe Förderung und Chancengleichheit für alle Kinder von Anfang an, die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie Wahlfreiheit für die Eltern realisiert werden. Bund, Länder und Kommunen haben sich auf das gemeinsame Ziel verständigt, bis 2013 insgesamt bundesweit 750.000 Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren (d. h. für ca. 35 % der unter Dreijährigen) in einer Kindertageseinrichtung oder der Kindertagespflege zu schaffen. An der Finanzierung des Ausbaus beteiligt sich der Bund bis zum Jahr 2013 mit vier Milliarden Euro. Das entspricht einem Drittel der gesamten Ausbaukosten. An dieser Aufgabe der Länder und Kommunen wird sich der Bund ab 2014 dauerhaft mit 770 Mio. Euro jährlich beteiligen. Darüber hinaus wird es ab 2013 einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für Kinder unter drei Jahren geben. Die Bemühungen der Länder, Kommunen und Träger für mehr Qualität sowohl in Tageseinrichtungen als auch in der Kindertagespflege wird der Bund unterstützen (vgl. Tabelle lfd. Nr. 2). Berufsausbildung (Leitlinie 24) (9) In Deutschland ist die stark an der beruflichen Praxis orientierte Berufsausbildung im dualen System die Basis für einen gut ausgebildeten Fachkräftenachwuchs. Fast zwei Drittel der deutschen Schulabgänger beginnen ihre Berufsausbildung im dualen System. Für ein bedarfsgerechteres Angebot an Berufsbildern wird die Bundesregierung die Ausbildungsberufe weiter modernisieren. Sie wird die Transparenz und Vergleichbarkeit der Berufsausbildung im Rahmen des "Kopenhagen-Prozesses" weiter verbessern. (10) Die gemeinsamen Anstrengungen von Bundesregierung und Wirtschaft im Rahmen des bis 2010 verlängerten "Nationalen Pakts für Ausbildung und Fachkräftenachwuchs in Deutschland" eröffnen ausbildungswilligen und ausbildungsfähigen jungen Menschen neue Perspektiven. Die Zahl der neu abgeschlossenen Ausbildungsverträge stieg 2007 auf den zweithöchsten Wert seit der Wiedervereinigung. Dies lag an einem höheren betrieblichen Engagement und daran, dass die Bundesagentur für Arbeit die Anzahl der Plätze für außerbetriebliche Berufsausbildungen erhöht hat. Die Bundesagentur für Arbeit wird ihr Engagement 2008 auf hohem Niveau fortführen. Hochschulstudium (Leitlinie 23) (11) Um die Positionierung der deutschen Hochschulen im internationalen Wettbewerb weiter zu verbessern, werden die Länder den durch die Föderalismusreform eröffneten Handlungsspielraum auch in den kommenden Jahren zur Einführung innovativer Regelungen nutzen. Weiterentwickelt werden soll insbesondere das Hochschulzugangs- und Hochschulzulassungsrecht für in- und ausländische Bewerber. Durch die Anerkennung und Umsetzung des Bachelor- und Master-Modells sowie die Einrichtung internationaler Graduiertenkollegs wird die Mobilität der Studierenden weiter verbessert. (12) Darüber hinaus wird der Hochschulpakt 2020 von Bund und Ländern das Studienangebot weiter verbessern. So sollen zwischen 2007 und 2010 rund 90.000 zusätzliche Studienanfänger an den Hochschulen aufgenommen werden. Das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG), das zentrale Instrument zur Unterstützung der Studierenden, ist internationaler und familienfreundlicher geworden und erhöht worden (vgl. Tabelle lfd. Nr. 6). B. Forschung und Entwicklung stärken F&E-Ausgaben (Leitlinie 7) (13) Deutschland ist auf gutem Weg zu dem Ziel, im Jahr 2010 drei Prozent des Bruttoinlandsprodukts in Forschung und Entwicklung zu investieren. Die Bundesregierung hat bis 2009 zusätzliche Mittel von rund 7 Milliarden Euro für Forschung, Entwicklung und Innovation bereit gestellt. Die deutsche Wirtschaft erbringt zurzeit einen Anteil von zwei Dritteln an den FuE-Ausgaben. Die Bundesregierung wird unter Einhaltung des Ziels der Haushaltskonsolidierung die Ausgaben für Forschung und Entwicklung weiter steigern und ihren Beitrag leisten, damit das 3-Prozent-Ziel erreicht werden kann. Exzellenz, Wettbewerb und Internationalisierung in der Forschung (14) Neben ausreichender finanzieller Ausstattung bedarf es im Bereich wissenschaftlicher Forschung guter institutioneller Rahmenbedingungen, auch um im gestiegenen internationalen Wettbewerb um die besten Köpfe und um große internationale Forschungsprojekte erfolgreich zu sein. Bund und Länder haben durch die mit 1,9 Milliarden Euro geförderte Exzellenzinitiative der deutschen Hochschullandschaft entscheidende Impulse für die Profil- und Strukturbildung gegeben (vgl. Tabelle lfd. Nr. 10). Auch der Pakt für Forschung und Innovation hat einen Strukturwandel in der Wissenschaftslandschaft angestoßen. Die Eckpunkte des Paktes sehen unter anderem vor, nachhaltige Partnerschaften zwischen Wissenschaft und Wirtschaft zu etablieren, Nachwuchswissenschaftler/-innen zu fördern sowie mit flexiblen Rahmenbedingungen die internationale Wettbewerbsfähigkeit zu steigern. Bund und Länder stellen in den Jahren 2006 bis 2010 zusätzliche Mittel in Höhe von rund 2,3 Milliarden Euro für den Pakt zur Verfügung. (15) Darüber hinaus hat die Bundesregierung eine Internationalisierungsstrategie verabschiedet, um die internationalen Aktivitäten der deutschen Wissenschafts-, Forschungs- und Mittlerorganisationen weiterzuentwickeln. Daneben erarbeitet sie derzeit im Rahmen der Initiative "Wissenschaftsfreiheitsgesetz" Eckpunkte zur Schaffung verbesserter Rahmenbedingungen für die deutsche Wissenschaft. Ziel ist die Steigerung der Attraktivität Deutschlands im internationalen Wettbewerb der Wissenschaftssysteme und Innovationsstandorte. Entwicklung der Forschungsinfrastruktur (Leitlinien 7, 9) (16) Um die deutsche Forschungsinfrastruktur zu verbessern, soll eine Roadmap für Forschungsinfrastrukturen entwickelt werden. Die Bundesregierung stellt den Ländern bis 2013 jährlich knapp eine Milliarde Euro für die Weiterentwicklung der Hochschul- Infrastruktur und Forschungsbauten an Hochschulen zur Verfügung. Außerdem werden die Länder in moderne IKT-Ausstattungen der Hochschulen investieren und den Bereich E-Science ausbauen. C. Innovation und Spitzentechnologie voranbringen Schutz geistigen Eigentums verbessern und durchsetzen (Leitlinie 8) (17) Der Schutz geistigen Eigentums ist Voraussetzung dafür, dass sich Investitionen in Innovationen lohnen. Deshalb passt die Bundesregierung die Rahmenbedingungen für den Schutz geistigen Eigentums laufend an neue Anforderungen an. Es ist vorgesehen, die Gerichtsverfahren über den Bestand von Patenten zu verkürzen und die Verwertung von Erfindungen durch Arbeitnehmer innovativer Unternehmen zu erleichtern. Die Bundesregierung ist bereit, im Rahmen einer internationalen Harmonisierung des Patentrechts eine sogenannte Neuheitsschonfrist einzuführen. (18) Die Umsetzung der EU-Enforcementrichtlinie mit dem Gesetz zur Verbesserung der Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums, das am 1. September 2008 in Kraft treten wird, stärkt die Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums und damit den Schutz vor Produkt- und Markenpiraterie. Um Verletzungen des Schutzes geistigen Eigentums auf internationaler Ebene zu begegnen, arbeitet die Bundesregierung in enger Abstimmung mit der Wirtschaft und den Partnerländern in zahlreichen Foren daran, die Durchsetzung geistiger Eigentumsrechte weltweit zu verbessern, etwa im Rahmen des unter deutscher G8-Präsidentschaft 2007 initiierten Heiligendamm-Prozesses. Innovationsnetze und -cluster im Rahmen der Hightech-Strategie (Leitlinie 8) (19) Mit der Hightech-Strategie verfolgt die Bundesregierung ein politikfeldübergreifendes Konzept einer Forschungs- und Innovationspolitik. Ein Element der Hightech-Strategie wird auch in Zukunft die Förderung von leistungsstarken Innovationsclustern sein. Die Initiative "Kompetenznetze Deutschland" vereinigt derzeit über 100 Kompetenznetze aus 9 Innovationsfeldern in 8 Regionen. Über 6.000 KMU kooperieren in diesen Netzen mit Hochschulen, Forschungseinrichtungen und Großunternehmen. In diesem Jahr wird die Förderung der Gewinner des ersten nationalen Spitzencluster-Wettbewerbs beginnen. Der Wettbewerb wählt die leistungsfähigsten Cluster Deutschlands aus, in denen Wissenschaft und Wirtschaft in enger Abstimmung und Zusammenarbeit gemeinsame Strategien zur Stärkung ihrer internationalen Wettbewerbsposition formulieren. Weiterentwicklung der Hightech- Strategie (20) In den nächsten Jahren steht die Weiterentwicklung der Hightech- Strategie im Mittelpunkt der Innovationspolitik. Hierzu hat die deutsche Expertenkommission "Forschung und Innovation" bereits Vorschläge gemacht. Darüber hinaus wird die Bundesregierung im Rahmen der Hightech-Strategie in den nächsten Jahren neue Forschungsprogramme entwickeln, unter anderem im Gesundheitsbereich, im Umwelttechnologiebereich sowie in der Biotechnologie (vgl. Tabelle lfd. Nr. 17). Innovation im Mittelstand (21) Die marktnahen und technologieoffenen Kooperations- und Netzwerkprogramme der Bundesregierung für den Mittelstand werden in einem "Zentralen Innovationsprogramm Mittelstand" (ZIM) zusammengefasst und transparenter gestaltet. Dieses besteht aus den Modulen "Kooperationsförderung" sowie "Netzwerkförderung" (vgl. Tabelle lfd. Nr. 16). 2009 wird auch die einzelbetriebliche Förderung in den neuen Ländern integriert. Mit dem in diesem Jahr erfolgten Start der zentralen Förderberatung "Forschung und Innovation" des Bundes in diesem Jahr wird eine Erstanlaufstelle für Fragen zur Forschungs- und Innovationsförderung eingerichtet, die für mehr Transparenz bei den Förderprogrammen sorgt. Darüber hinaus ermöglicht die Förderinitiative "KMU-innovativ" forschenden KMU Zugang zu Forschungsverbünden in verschiedenen Technologiefeldern (vgl. Tabelle lfd. Nr. 17). III. Märkte offen gestalten und Wettbewerb stärken Wettbewerb intensivieren (Leitlinien 6, 12, 13) (22) Offene Märkte, Wettbewerb und Transparenz sind Grundvoraussetzungen für mehr Wachstum und Beschäftigung und kommen Verbrauchern sowie Unternehmen gleichermaßen zugute. Die Bundesregierung tritt daher gemeinsam mit ihren Partnern in der Europäischen Union für eine Weiterentwicklung des europäischen Binnenmarkts und eine Intensivierung des innereuropäischen Wettbewerbs ein. Wesentliches Ziel der Politik der Bundesregierung ist es, Märkte zu öffnen und offen zu halten sowie die Voraussetzungen für Chancengleichheit im Wettbewerb zu verbessern. Dies gilt insbesondere für die netzgebundenen Sektoren. Dabei soll der Binnenmarkt im Energiebereich gestärkt, der Postmarkt liberalisiert und eine wettbewerbsorientierte Telekommunikationspolitik fortgesetzt werden. Stärkung des Wettbewerbs auf Strom- und Gasmärkten (Point to watch) (23) Die Wettbewerbsfähigkeit Deutschland als Unternehmensstandort hängt von einer sicheren und preisgünstigen Energieversorgung ab. Ein zentrales Anliegen der Bundesregierung ist es, den Wettbewerb auf Strom- und Gasmärkten zu stärken und gleichzeitig die Voraussetzungen zur Sicherung moderner und zuverlässiger Energienetze zu schaffen. Die von der Bundesregierung erlassene Anreizregulierungsverordnung (vgl. Tabelle lfd. Nr. 21) ist Teil eines Maßnahmenpaketes und ein wichtiger Baustein für mehr Wettbewerb in den Strom- und Gasnetzen. Sie ersetzt ab Anfang 2009 die bisherige kostenbasierte Netzentgeltregulierung. Die Anreizregulierung soll im Monopolbereich der Netze vergleichbare Bedingungen wie im echten Wettbewerb herstellen, indem sich die Unternehmen an den effizienten Wettbewerbern messen lassen müssen. Weiterer Gegenstand des Maßnahmenpaketes ist - neben der bereits 2007 in Kraft getretenen Kraftswerks-Netzanschluss-Verordnung - die kurzfristig wirkende Verschärfung der kartellrechtlichen Preismissbrauchsaufsicht über Energieversorgungsunternehmen (vgl. Tabelle lfd. Nr. 19). Die Verschärfung ist 2007 in Kraft getreten und bis Ende 2012 befristet. Grenzüberschreitende Netzinfrastruktur (Leitlinie 16) (24) Ein weiteres wichtiges Element zur Stärkung des Wettbewerbs und der Versorgungssicherheit sind grenzüberschreitende Energielieferungen. Die Bundesregierung strebt eine verbesserte grenzüberschreitende Kooperation aller Beteiligten und einen angemessenen Ausbau von Transitkapazitäten an. Insbesondere im Pentalateralen Energieforum, einer Initiative der Netzbetreiber, Regierungen und Regulierungsbehörden Deutschlands, Frankreichs, Belgiens, der Niederlande und Luxemburgs wird intensiv an der grenzüberschreitenden Stromnetzkoppelung und einem regionalen Netzsicherheitssystem gearbeitet. Liberalisierung des Postsektors (25) Bei der Liberalisierung des Postsektors zählt Deutschland innerhalb der EU zu denjenigen Ländern, die sich als Vorreiter für eine stufenweise Marktöffnung und die Vollendung des Binnenmarktes für den europäischen Postsektor eingesetzt haben. Mit der Dritten Postdiensterichtlinie wird der europäische Postmarkt grundsätzlich von Beginn 2011 an vollständig geöffnet werden; elf Mitgliedstaaten dürfen die Anwendung der Änderungsrichtlinie bis Ende 2012 verschieben. Bereits Ende 2010 werden hierdurch rund 95 % des gesamten Marktvolumens im Binnenmarkt für Briefdienstleistungen wettbewerblich organisiert sein. Deutschland hat die Märkte im Postsektor durch die im Postgesetz vorgegebene Beendigung der Exklusivlizenz der Deutschen Post AG bereits Ende 2007 vollständig geöffnet. Breitbandmarkt (Leitlinie 9, länderspezifische Empfehlung) (26) Im Telekommunikationssektor entwickelt sich der Breitbandmarkt in Deutschland infolge einer Regulierung mit Augenmaß und eines zunehmenden Infrastrukturwettbewerbs äußerst dynamisch (vgl. Tabelle lfd. Nr. 26). 2007 hat die Zahl der Breitbandanschlüsse um 5 Millionen zugenommen. Mittlerweile sind bereits mehr als 50 % Haushalte an das Breitbandnetz angeschlossen. Die Bundesregierung unternimmt gezielte Maßnahmen, um Breitband flächendeckend (> 99 %) verfügbar zu machen. Vor allem informiert und ermutigt sie solche Gemeinden, in denen Breitband derzeit noch nicht verfügbar ist, selbst aktiv zu werden. Stärkung des Wettbewerbs im Schienenverkehr (Länderspezifische Empfehlung) (27) Der Wettbewerb und die Wachstumsperspektiven im Schienenverkehr haben sich durch die fortschreitende Liberalisierung der europäischen Eisenbahnmärkte und durch die Regulierung des Zugangs zu Schienenwegen und Serviceeinrichtungen weiter verbessert. Im deutschen Eisenbahnmarkt bauen die Wettbewerber der Deutschen Bahn AG ihre Marktanteile an den Verkehrsleistungen im Schienengüterverkehr und im Schienenpersonennahverkehr aus und tragen wesentlich zu den Leistungssteigerungen in diesen Bereichen bei. Die Liberalisierung des internationalen Schienenpersonenverkehrs ab 2010 wird zu weiteren Fortschritten bei der Entwicklung von Wettbewerb auf der Schiene beitragen. Im Rahmen der Fortführung der Eisenbahnstrukturreform soll möglichst noch 2008 privates Kapital mit 24,9% an den Bereichen Verkehr und Logistik der Deutschen Bahn AG beteiligt werden. Die Infrastrukturunternehmen verbleiben vollständig bei der Deutschen Bahn AG und damit im Eigentum des Bundes. Ziel ist es, den Schienenverkehr insgesamt zu stärken und gleichzeitig den Bundeshaushalt zu entlasten. Es wird zusätzliches Kapital gewonnen, um das Schienennetz zu verbessern, Kapazitätsengpässe zu beseitigen, die Lärmsanierung zu intensivieren und Bahnhöfe zu sanieren (vgl. Tabelle lfd. Nr. 27). Öffentliches Beschaffungswesen (Länderspezifische Empfehlung) (28) Die Bundesregierung hat mit einem Gesetzentwurf die Grundlage dafür geschaffen, die Modernisierung des Vergaberechts im parlamentarischen Gesetzgebungsverfahren bis 2009 erfolgreich abzuschließen. Zukünftig soll es gerade für kleine und mittlere Unternehmen leichter sein, sich an öffentlichen Aufträgen erfolgreich zu beteiligen. Zugleich werden wichtige EU-Regelungen der Vergaberichtlinien und der Rechtsmittelrichtlinie in das deutsche Recht übernommen (vgl. Tabelle lfd. Nr. 24). Unter anderem stellt der Gesetzentwurf klar, dass für die Ausführung eines konkreten Auftrags insbesondere zusätzliche soziale, umwelt- und innovationsbezogene Anforderungen an Auftragnehmer gestellt werden dürfen. In einem weiteren Schritt werden auf der Ebene der Vergabe- und Vertragsordnungen bzw. Verdingungsordnungen (VOL, VOB, VOF) weitere Vereinfachungen vorgenommen. Kernanliegen ist, die Vergaberegeln auf das notwendige Maß zu beschränken und bürokratische Vorgaben zu reduzieren. Auch im öffentlichen Sektor soll durch die Beschaffung energieeffizienter Produkte und Dienstleistungen ein Beitrag zum Integrierten Energie- und Klimaprogramm geleistet werden. Darüber hinaus wird die Bundesregierung im Rahmen der Hightech- Strategie die öffentliche Beschaffung auf Bundesebene stärker auf innovative Produkte und Dienstleistungen ausrichten. Binnenmarkt für Dienstleistungen (29) Die Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie in Deutschland umfasst eine Vielzahl von Aufgaben auf Ebene des Bundes, der Länder, Kommunen und Kammern. Die Errichtung der Einheitlichen Ansprechpartner wird in Deutschland durch die Länder erfolgen. Bund und Länder haben ein gemeinsames Anforderungsprofil erarbeitet. Um die Arbeitsfähigkeit der Einheitlichen Ansprechpartner bis zum Ende der Umsetzungsfrist sicher zu stellen, sollen in allen Ländern die Verortungsentscheidungen zügig fallen. Im Bereich Normenprüfung haben sich Bund und Länder darauf geeinigt, die Richtlinienanforderungen in einem gemeinsamen Prüfraster zu verdeutlichen. Die Normenprüfung soll bis Ende 2008 abgeschlossen sein, damit eventuell notwendige Rechtsanpassungen bis Ende 2009 erfolgen können. IV. Rahmenbedingungen für unternehmerische Tätigkeit verbessern Rahmenbedingungen weiter verbessern (30) Bereits mit der Unternehmenssteuerreform hat die Bundesregierung die Steuerbelastung inländischer Unternehmen spürbar gesenkt. Die nominale Belastung der Unternehmensgewinne wird insbesondere durch die Verringerung des Körperschaftsteuersatzes auf 15 % und die Senkung der Gewerbesteuermesszahl auf einheitlich 3,5 % auf unter 30 % gesenkt und liegt damit im Mittelfeld der EU. Deutschland wird hierdurch für Investitionen attraktiver. Darüber hinaus wird die Bundesregierung das Erbschaftsteuergesetz reformieren und dabei auch die Unternehmensnachfolge steuerlich erleichtern. Die Bundesregierung hat Ende 2007 einen entsprechenden Gesetzentwurf beschlossen (vgl. Tabelle lfd. Nr. 39). A. Mehr Freiräume für private Initiative schaffen Bürokratieabbau (Leitlinie 14) (31) Um die Rahmenbedingungen für unternehmerische Tätigkeit weiter zu verbessern, wird die Bundesregierung auch in den nächsten Jahren überflüssige Bürokratie abbauen. Die Bundesregierung hat mit dem Standardkosten-Modell erstmals die Bürokratiekosten ermittelt, die der Wirtschaft aus Berichts- und Informationspflichten entstehen. Die Messungen sind weitgehend abgeschlossen. Zahlreiche Vereinfachungsvorschläge mit einem Entlastungspotenzial von rund 4,4 Milliarden Euro pro Jahr wurden bereits auf den Weg gebracht. Weitere Maßnahmen werden folgen, unter anderem ein drittes Mittelstands-Entlastungs-Gesetz (vgl. Tabelle lfd. Nr. 33). Der Nationale Normenkontrollrat prüft jedes neue Gesetzesvorhaben darauf, ob neue unnötige Belastungen geschaffen wird. In einem weiteren Schritt wird die Bundesregierung auch Bürokratiebelastungen aus Informationspflichten der Bürgerinnen und Bürger ermitteln. B. Finanzmärkte stärken Stabilität der Finanzmärkte (32) Für die Bundesregierung ist nicht zuletzt vor dem Hintergrund der weit reichenden Finanzmarktturbulenzen die Stärkung des Finanzplatzes Deutschland und die Verbesserung der Finanzmarktregulierung auf EU-Ebene ein zentrales Anliegen. Die Bundesregierung hat sich auf internationaler Ebene mit großem Erfolg dafür eingesetzt, dass es in Reaktion auf die Krise an den Finanzmärkten zu international abgestimmten Maßnahmen kommt, die zur Beruhigung der Märkte beitragen und langfristig die Stabilität des Finanzsystems fördern. In der zu diesem Ziel eingesetzten Arbeitsgruppe des Forums für Finanzstabilität (FSF) war Deutschland durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) und die Bundesbank vertreten. Wichtige deutsche Anliegen, insbesondere Empfehlungen zur Verbesserung der Eigenkapitalunterlegung, des Liquiditätsmanagements und der Transparenz, finden sich in dem im April 2008 veröffentlichten Abschlussbericht des FSF wieder, der von den G7-Finanzministern gebilligt worden ist und auch von den Regierungschefs auf dem G8-Gipfel Anfang Juli in Japan unterstützt wurde. Das FSF wurde von den G7 beauftragt, den Prozess der Umsetzung weiterhin zu begleiten. Auch die von den EU-Finanzministern im Oktober 2007 vorgestellte Roadmap, die inhaltlich breite Übereinstimmung mit der Arbeit des FSF zur Verbesserung der Finanzstabilität aufweist, wurde von der Bundesregierung unterstützt. Mit der planmäßigen Überarbeitung der grundlegenden Banken- und Kapitaladäquanz-Richtlinien bietet sich bereits 2008 die Gelegenheit, erste Maßnahmen in Reaktion auf die gegenwärtigen Finanzmarktturbulenzen in das europäische Aufsichtsrecht einzuführen. Dazu gehören Maßnahmen zur Verbesserung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit der Aufsichtsbehörden ebenso wie eine Konkretisierung der Vorschriften für Verbriefungen, die Überarbeitung des Großkreditregimes und die Vereinheitlichung der aufsichtsrechtlichen Kapitaldefinitionen für Kreditinstitute. Finanzstandort Deutschland (33) Um den Finanzstandort Deutschland weiter zu stärken, sind bereits mit dem Investmentänderungsgesetz Rahmenbedingungen geschaffen worden, die für eine weitere Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit des Investmentfondsstandortes Deutschlands sorgen (vgl. Tabelle lfd. Nr. 36). Für den Versicherungsbereich sind mit der Novellierung des Versicherungsaufsichtsgesetzes eine Anpassung an internationale Aufsichtsstandards im Bereich des Risikomanagements und ein besserer Verbraucherschutz in der Lebensversicherung erreicht worden. Nach erfolgreichem Abschluss der so genannten Solvency-II-Richtlinie wird im Versicherungssektor zudem ein konsequent risikoorientiertes und modernes System der Versicherungsaufsicht eingeführt werden, bei dem unter anderem die Eigenmittelanforderungen aus allen bestehenden (und nicht mehr nur aus versicherungstechnischen) Risiken abgeleitet werden. Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Umsetzung der Beteiligungsrichtlinie im Frühjahr 2009 soll unter anderem die Zusammenarbeit der Aufsichtsbehörden im Europäischen Wirtschaftsraum verbessert werden. Wagniskapital für junge Technologieunternehmen (Leitlinie 15) (34) Mit dem Gesetz zur Modernisierung der Rahmenbedingungen für Kapitalbeteiligungen (MoRaKG) sind unter anderem steuerlich attraktive Rahmenbedingungen für Wagniskapitalbeteiligungen in jungen, nichtbörsennotierten Unternehmen geschaffen worden (Wagniskapitalbeteiligungsgesetz). Dadurch werden die Finanzierungsbedingungen, insbesondere von forschungsintensiven Unternehmen, verbessert. Darüber hinaus wird auch die Finanzierung des breiten Mittelstandes mit Beteiligungskapital verbessert, indem Regelungen des Unternehmensbeteiligungsgesetzes flexibilisiert und besser an die Bedürfnisse der Praxis angepasst werden (vgl. Tabelle lfd. Nr. 40). Transparenz bei Finanzinvestitionen (35) Ziel des parallel dazu verabschiedeten Gesetzes zur Begrenzung der mit Finanzinvestitionen verbundenen Risiken (Risikobegrenzungsgesetz) ist es, die Transparenz und Rechtssicherheit auf dem Kapitalmarkt zu erhöhen und dafür zu sorgen, dass der Einfluss, den Investoren alleine oder gemeinsam auf Unternehmen ausüben, in Übereinstimmung mit ihrem Stimmrechtsanteil steht. Darüber hinaus bewirken die vorgesehenen Regelungen, dass alle Aktionäre börsennotierter Unternehmen, die Unternehmensleitung und Arbeitnehmer sowie auch Fremdkapitalgeber frühzeitig auf Planungen reagieren können, die sich zulasten eines Unternehmens auswirken können. Zu diesem Zweck sieht das Gesetz u. a. eine Konkretisierung der Informationsrechte von Arbeitnehmervertretungen nichtbörsennotierter Unternehmen im Falle einer Übernahme vor. Zudem kommt es zu einer besseren Identifizierung der Inhaber von Namensaktien durch ein sanktioniertes Auskunftsrecht der Gesellschaft gegenüber dem im Aktienregister Eingetragenen, der Auskunft darüber geben muss, wem die Aktien tatsächlich gehören. Das Gesetz dient ferner der Verbesserung des Schutzes von Darlehensnehmern im Hinblick auf die zunehmende Praxis, Forderungen aus Kreditverträgen zu verkaufen (vgl. Tabelle lfd. Nr. 41). Zahlungsverkehr im Binnenmarkt (36) Mit dem Entwurf eines Zahlungsdiensteumsetzungsgesetzes sollen die aufsichtsrechtlichen Vorschriften der Richtlinie über Zahlungsdienste im Binnenmarkt umgesetzt werden. Die Harmonisierung ist vor dem Hintergrund der Schaffung eines modernen und rechtlich kohärenten Zahlungsverkehrsraums im Binnenmarkt essentiell, weil gleiche Wettbewerbsbedingungen im Binnenmarkt gleiche Marktzugangskriterien und gleiche Anforderungen für die Beaufsichtigung der Zahlungsinstitute voraussetzen. C. Startbedingungen für junge Unternehmen und KMU weiter verbessern Existenzgründungen erleichtern (37) Mit der Reform des GmbH-Gesetzes soll die leichtere und schnellere Gründung von Unternehmen dieser Rechtsform ermöglicht werden. Zugleich wird die Position der GmbH im EU-weiten Wettbewerb der Gesellschaftsformen gestärkt. Mit einem Stammkapital von mindestens einem Euro wird künftig die Gründung einer GmbH in der Variante der haftungsbeschränkten Unternehmergesellschaft möglich sein. Darüber hinaus erfolgt die Eintragung der GmbH in das Handelsregister zukünftig unabhängig vom Vorliegen eventueller verwaltungsrechtlicher Genehmigungserfordernisse (vgl. Tabelle lfd. Nr. 43). Mittelstandsinitiative (Leitlinien 14, 15) (38) Um den Mittelstand zu stärken, baut die Bundesregierung Hemmnisse für unternehmerische Tätigkeit ab. Im Rahmen ihrer Mittelstandsinitiative hat die Bundesregierung bereits 2007 eine Vielzahl von Maßnahmen zugunsten kleiner und mittlerer Unternehmen auf den Weg gebracht, insbesondere in den Bereichen Abschreibungs- und Versteuerungsbedingungen, Bürokratieabbau, Gründungsförderung, Innovationsförderung, Ausbildung, Mittelstandsfinanzierung und Wagniskapital. Die Bundesregierung wird diese Initiative fortsetzen. Mittelstandsfinanzierung weiter verbessern (39) Die Bundesregierung legt besonderes Augenmerk auf die Finanzierungsbedingungen von kleinen und mittleren Unternehmen und auf die Förderung von Gründungsfinanzierungen. Im Rahmen der Initiative "Kleiner Mittelstand" der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) wird seit Anfang 2008 ein neues Kleinkreditprogramm "KfW-Startgeld" für kleinere Gründungsvorhaben angeboten, das Kreditzusagen bis 50.000 Euro ermöglicht. Zum 1. Juli 2008 wurde in den meisten ERP- und KfW-Förderprogrammen eine besondere Zinsvergünstigung für kleine Unternehmen nach EU-Definition eingeführt. Weitere Verbesserungen der Förderprogramme werden vorbereitet (z.B. ERP-Kapital für Gründung). (40) Um negative Auswirkungen der Turbulenzen auf den Verbriefungsmärkten auf das Kreditvergabeverhalten der Banken zu verhindern, muss jetzt das Vertrauen in diesem Marktsegment schnellstmöglich wieder hergestellt werden. Dabei gilt es, international abgestimmt vorzugehen und die Empfehlungen des Forums für Finanzstabilität weiterhin zügig umzusetzen. D. Infrastruktur ausbauen Verkehrsinfrastruktur (Leitlinie 16) (41) Die Attraktivität des Produktions- und Dienstleistungsstandorts Deutschland wird durch die Leistungsfähigkeit der Verkehrsinfrastruktur und des Güterverkehrs- und Logistiksystems maßgeblich mitbestimmt. Die Bundesregierung hat mit dem Masterplan "Güterverkehr und Logistik" ein Handlungskonzept entwickelt, das unter anderem die optimale Nutzung und den gezielten Ausbau der Verkehrswege, die effizientere und umweltfreundlichere Gestaltung des Gesamtverkehrssystems und die Stärkung des Logistikstandortes Deutschland zum Ziel hat (vgl. Tabelle lfd. Nr. 44). Die Bundesregierung hat beschlossen, die Verkehrsinvestitionen gegenüber der alten Finanzplanung um rund 1 Mrd. Euro auf rund 10,2 Mrd. Euro im Jahr 2009 aufzustocken. Die Erhöhung der Verkehrsinvestitionen wird ermöglicht durch zusätzliche Einnahmen aus der Weiterentwicklung der LKW-Maut. Darüber hinaus sollen unter der Voraussetzung der Wirtschaftlichkeit verstärkt Öffentlich- Private Partnerschaften (ÖPP) in die Bereitstellung der Verkehrsinfrastruktur einbezogen werden. Regionalförderung (42) Für die EU-Strukturförderung werden in der aktuellen Förderperiode 2007-2013 in Deutschland rund 26,3 Mrd. Euro zur Verfügung stehen. Diese EU-Mittel werden - auch im Rahmen der überwiegend regional ausgerichteten Operationellen Programme der EU-Strukturförderung - zu einem beträchtlichen Teil für die Reformprioritäten des NRP zur Stärkung von Wachstum und Beschäftigung eingesetzt. Thematische Schwerpunkte der deutschen Programme des Europäischen Regionalfonds (EFRE) sind Innovation und Förderung des Unternehmergeistes, Forschung und Entwicklung sowie die Förderung von KMU sowie der Ausbau überregionaler Verkehrsverbindungen insbesondere in den neuen Bundesländern. Die EU-Strukturpolitik trägt somit durch die Verknüpfung mit der Lissabonstrategie dazu bei, dass auch die strukturschwächeren Regionen mehr Wachstum erzielen können und die bestehenden regionalen Disparitäten verringert werden. V. Öffentliche Finanzen tragfähig gestalten - nachhaltiges Wachstum sichern - soziale Sicherheit wahren Langfristige Tragfähigkeit der Staatsfinanzen sichern (Leitlinien 1, 2, 3, 6; länderspezifische Empfehlung) (43) Die Sicherung langfristig tragfähiger Staatsfinanzen hat weiterhin hohe Priorität. Der zweite Tragfähigkeitsbericht der Bundesregierung dokumentiert, dass die öffentlichen Haushalte auf diesem Weg bereits ein gutes Stück vorangekommen sind. Die Bundesregierung und die Länder werden weiterhin an ihrem Kurs festhalten, den Staatshaushalt zu konsolidieren und Spielräume zu nutzen, um Impulse für Wachstum und Beschäftigung zu geben und damit die Qualität der öffentlichen Finanzen zu erhöhen. Auch die Sozialversicherungssysteme müssen weiter reformiert werden, um Stabilität und Leistungsfähigkeit der Systeme zu erhalten. Dies gilt vor allem vor dem Hintergrund demographisch bedingt sinkender Einnahmen und kurzfristig steigender Ausgaben. Maßstab für die Bundesregierung bleibt dabei, den Menschen Teilhabe- und Entwicklungschancen zu eröffnen und dabei langfristig ein adäquates soziales Sicherungsniveau zu gewährleisten. A. Staatshaushalt konsolidieren Ausgeglichener Bundeshaushalt 2011 (44) Aufgrund langjähriger Ausgabenzurückhaltung und im Gefolge des Aufschwungs seit 2005 ist es Deutschland bereits 2007 - deutlich früher als geplant - gelungen, einen ausgeglichenen Staatshaushalt zu erreichen. Aufgrund der Unternehmenssteuerreform und der Senkung des Beitragssatzes zur Arbeitslosenversicherung steigt das strukturelle Defizit 2008 leicht auf ½ % des Bruttoinlandsprodukts an. Es wird aber in den Folgejahren kontinuierlich zurückgeführt (vgl. Tabelle lfd. Nr. 51). 2010 soll der staatliche Schuldenstand 60 % des BIP wieder unterschreiten. Ab 2011 soll der Bundeshaushalt ohne Nettokreditaufnahme auskommen. Für 2012 sieht der Finanzplan einen nahezu strukturell ausgeglichenen Bundeshaushalt vor. Die geplante Modernisierung des Haushaltswesens und die laufende Evaluierung der größten Steuervergünstigungen tragen zu mehr Effizienz in den staatlichen Einnahmen- und Ausgabensystemen bei. B. Soziale Sicherungssysteme zukunftsfest gestalten Soziale Sicherungssysteme demografiefest machen (Leitlinie 2) (45) Die Bundesregierung verfolgt weiterhin ihren Kurs, die sozialen Sicherungssysteme sowohl auf der Finanzierungs- als auch auf der Leistungsseite auf die Alterung der Bevölkerung einzustellen. Die weiteren Reformen der sozialen Sicherungssysteme sind dabei Teil einer umfassenden Strategie. Zum einen soll langfristig ein adäquates Leistungsniveau sichergestellt werden. Zum anderen hat sich die Bundesregierung zum Ziel gesetzt, die Summe der paritätisch finanzierten Sozialversicherungsbeiträge dauerhaft unter 40 % zu halten. Der Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung wurde bereits zum 1. Januar 2008 auf 3,3 % gesenkt. Die Bundesregierung wird vorhandene und zukünftige Spielräume zur weiteren Senkung des Beitragssatzes ausloten und unter Gewährleistung eines solide und nachhaltig finanzierten Haushalts der Bundesagentur für Arbeit nutzen. Gesundheitsreform umsetzen (Leitlinie 2; länderspezifische Empfehlung) (46) Mit der jüngsten Gesundheitsreform (Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs in der Gesetzlichen Krankenversicherung), deren Umsetzung nahezu abgeschlossen ist, wurden die Weichen dafür gestellt, das Gesundheitswesen stärker wettbewerblich auszugestalten und die Qualität der Versorgung zu verbessern (vgl. Tabelle lfd. Nr. 53). Für mehr Effizienz wird unter anderem die Möglichkeit der Krankenkassen zum Abschluss von Einzelverträgen mit Leistungserbringern und zur Ausschreibung von Arznei- und Hilfsmitteln sorgen. Außerdem werden mit der Einführung des Gesundheitsfonds die Finanzströme der Gesetzlichen Krankenversicherung ab 2009 grundlegend neu geordnet. Zur pauschalen Abgeltung der Aufwendungen der Krankenkassen für versicherungsfremde Leistungen fließt dem Gesundheitsfonds ein Zuschuss aus Bundesmitteln zu, der ab 2009 jährlich um 1,5 Mrd. Euro bis insgesamt 14 Mrd. Euro ansteigt. (47) Ab 2009 werden alle Einwohner, die keine anderweitige Absicherung im Krankheitsfall besitzen, einer Pflicht zur Versicherung gegen das Krankheitsrisiko unterliegen. Sie werden je nach Zugehörigkeit im System der gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung versichert. Der Zugang ist dabei unabhängig vom individuellen Krankheitsrisiko oder der wirtschaftlichen Situation garantiert. (48) Mit der 2008 beschlossenen Reform der Pflegeversicherung wird die finanzielle Tragfähigkeit der Pflege bis mindestens 2015 sichergestellt. Das Leistungsangebot verbessert sich. Dies kommt insbesondere Menschen mit erheblichem Betreuungsbedarf und ihren Angehörigen zugute (vgl. Tabelle lfd. Nr. 54). Die langfristige Tragfähigkeit der Pflegeversicherung bleibt auch künftig eine Herausforderung. Nachhaltige Finanzierung der Rentenversicherung sichern (Leitlinien 2, 18, 22) (49) Mit der stufenweisen Anhebung der Regelaltersgrenze auf 67 Jahre bis 2029 hat die Bundesregierung einen langfristig wirkenden Schritt zur Einhaltung der Niveausicherungsziele und zur Dämpfung des Anstiegs der Beiträge in der gesetzlichen Rentenversicherung getan (vgl. Tabelle lfd. Nr. 57). Darüber hinaus ist seit 2001 die Formel zur Anpassung der Renten in mehreren Stufen modernisiert worden. Die Formel orientiert sich weiterhin an der Entwicklung der Bruttolöhne, berücksichtigt aber auch die mit der Einführung einer kapitalgedeckten Altersvorsorge (Riester- Rente) einhergehenden Vorsorgeaufwendungen der Beschäftigten. Sie trägt auch der Tatsache der demographiebedingten Änderung des Verhältnisses von Rentenempfängern zu Beitragszahlern Rechnung (Nachhaltigkeitsfaktor). Zugleich wurde das Sicherungsniveau in der gesetzlichen Rentenversicherung gesetzlich fixiert. Durch gesetzliche Beitragssatzobergrenzen soll sichergestellt werden, dass die Beitragszahlerinnen und Beitragszahler auch künftig nicht überfordert werden. Diese Modifikationen der Rentenanpassungsformel wurden an die Schutzklausel gekoppelt, so dass Renten nicht aufgrund der Dämpfungsfaktoren sinken können. Nachdem die Schutzklausel bereits bei der Rentenanpassung in den ersten Jahren (2005 und 2006) wirksam wurde, hat sich gezeigt, dass ihre bisherige Ausgestaltung zu einer dauerhaften Zusatzbelastung der Beitragszahler geführt hätte. Aus diesem Grund wurde sie fortentwickelt und angepasst. Ab 2011 werden die seit 2005 unterbliebenen Anpassungsdämpfungen realisiert - dies allerdings nur dann, wenn die Lohnentwicklung eine Rentensteigerung zulässt. Rentensteigerungen werden bis zum Abbau des Ausgleichsbedarfs halbiert (vgl. Tabelle lfd. Nr. 58). Eigenverantwortung in der Altersvorsorge stärken (Leitlinien 2, 18) (50) Die Reformpolitik der Bundesregierung zielt darauf ab, die Eigenverantwortung der Menschen für ihre Altersvorsorge zu stärken. Zwar wird die gesetzliche Rentenversicherung für die Beschäftigten eine wichtige Einnahmequelle im Alter bleiben. Zur Sicherung des Lebensstandards im Alter ist eine Ergänzung durch betriebliche und private Altersvorsorge aber unerlässlich. Mit dem Eigenheimrentengesetz wird künftig die Einbeziehung der selbstgenutzten Wohnimmobilie in die Riester-Förderung verbessert (vgl. Tabelle lfd. Nr. 60). C. Föderalismusreform - Bund-Länder-Finanzbeziehungen anpassen Bundesstaatliche Ordnung modernisieren (Leitlinien 1, 2, 3) (51) Nach der 2006 in Kraft getretenen ersten Stufe der Föderalismusreform sollen nun mit der anstehenden zweiten Stufe die institutionellen Vorraussetzungen für langfristig tragfähige Staatsfinanzen verbessert werden. Wesentliche Elemente des Reformvorhabens sind die verfassungsrechtlichen Regeln zur Eindämmung der Staatsverschuldung und die Entwicklung eines Frühwarnsystems gegen das Entstehen von Haushaltsnotlagen. Die neue Schuldenregel soll eine über den Konjunkturverlauf symmetrische Finanzpolitik und damit den Grundsatz des Haushaltsausgleichs im Konjunkturzyklus sichern. Sie orientiert sich an den Vorgaben des Europäischen Stabilitäts- und Wachstumspaktes. Darüber hinaus wird eine Verbesserung der Zusammenarbeit der verschiedenen Ebenen und Organisationen im föderalen System diskutiert. Geprüft wird auch, in geeigneten Bereichen vermehrt Leistungsvergleiche (Benchmarking) der Verwaltungen von Bund und Ländern durchzuführen. VI. Ökologische Innovation als Wettbewerbsvorteil nutzen - Energieversorgung sichern - Klimawandel bekämpfen Nachhaltige Energieversorgung und ökoeffiziente Technologien (Leitlinie 11) (52) Vor dem Hintergrund einer weltweit wachsenden Nachfrage nach Energie, knapper werdenden fossilen Ressourcen und steigenden Energiepreisen stehen Deutschland und Europa vor der Herausforderung, die Energieversorgung langfristig zu sichern und gleichzeitig den Klimawandel zu bekämpfen. Zur Bekämpfung des Klimawandels hat sich die Europäische Union ehrgeizige Ziele gesetzt: Bis 2020 sollen die Treibhausgas-Emissionen der EU um 30 % gegenüber dem Ausstoß von 1990 vermindert werden, wenn sich andere Industrieländer zu vergleichbaren Emissionsreduzierungen und die wirtschaftlich weiter fortgeschrittenen Entwicklungsländer zu einem ihren Verantwortlichkeiten und jeweiligen Fähigkeiten angemessenen Beitrag verpflichten. Unabhängig von den internationalen Verhandlungen verpflichtet sich die EU jetzt schon, ihre Emissionen um mindestens 20 % bis 2020 zu senken. Den Anteil der erneuerbaren Energien am Gesamtenergieverbrauch will die EU bis 2020 auf 20 % ausbauen und 20 % Energie gegenüber der prognostizierten Entwicklung einsparen. (53) Um für die internationalen Klimaverhandlungen ein Zeichen zu setzen, bietet die Bundesregierung als deutschen Beitrag für ein internationales Klimaschutzabkommen nach 2012 an, die Emissionen bis 2020 im Vergleich zu 1990 um 40 % zu reduzieren. Dieses Angebot steht unter der Voraussetzung, dass die EU im selben Zeitraum ihre Emissionen um 30 % gegenüber 1990 reduziert und andere Staaten vergleichbar ehrgeizige Ziele übernehmen. Deutschland ist auf einem guten Weg und hat von 1990 bis 2007 seine Treibhausgas-Emissionen um 20,4 % gesenkt. Diesen Erfolg gilt es zu halten und bis 2012 auf mindestens 21 % auszubauen. Ein wichtiger Baustein zur Sicherung der Energieversorgung und Bekämpfung des Klimawandels ist der Ausbau der erneuerbaren Energien. Die Bundesregierung hat sich deshalb für diesen Bereich ehrgeizige Ziele gesetzt und das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) neu gefasst. Emissionshandel (54) Um einen effizienten Umgang mit knappen Ressourcen zu erreichen, setzt Deutschland auf die Nutzung marktbasierter Instrumente und darauf, dass die Preise das Ausmaß der Nutzung von Umweltgütern besser widerspiegeln. Durch den Emissionshandel hat der Ausstoß von CO₂ einen Preis bekommen. Dabei können die Unternehmen entscheiden, ob es für sie günstiger ist, Maßnahmen zur Emissionsminderung durchzuführen oder die erforderlichen Emissionszertifikate zu kaufen. (55) Allerdings darf die Einführung solcher marktbasierter Instrumente wie dem Emissionshandel nicht dazu führen, dass die Produktion emissionsintensiver Produkte in Länder ohne vergleichbare Klimaschutzanstrengungen abwandert. Daher achtet die Bundesregierung bei der Ausgestaltung der nationalen und europäischen Regelungen zum Emissionshandel darauf, dass die Wettbewerbsfähigkeit energieintensiver Industrien im europäischen und internationalen Kontext gewahrt bleibt. A. Energieeffizienz als Schlüssel für langfristige Wettbewerbsfähigkeit Integriertes Energie- und Klimaprogramm (56) Um die ehrgeizigen Klimaziele zu erreichen und gleichzeitig die Energieversorgung langfristig zu sichern, ist es vor allem notwendig, die Energieeffizienz zu verbessern. Die Bundesregierung hält deshalb an ihrem Ziel fest, die Energieproduktivität in Deutschland bis 2020 gegenüber 1990 zu verdoppeln. (57) Das Integrierte Energie- und Klimaprogramm (vgl. Tabelle lfd. Nr. 62) enthält unter anderem Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz bzw. Energieeinsparung sowie zur Reduzierung des CO₂-Ausstoßes. Das Instrumentarium reicht von verbesserter Information und Aufklärung, Förderung von Forschung und Entwicklung, finanzielle Anreize zur Steigerung der Energieeffizienz bis hin zum maßvollen Einsatz von Ordnungsrecht. Die dadurch sinkenden Energiekosten helfen insbesondere Verbrauchern und Unternehmen. Energieeinsparung im Gebäudebereich (58) Im Rahmen des Integrierten Energie- und Klimaprogramms wird das seit 2001 erfolgreich laufende CO₂-Gebäudesanierungsprogramm über 2009 hinaus verstetigt. Mit den 2006 und 2007 geförderten umfassenden energetischen Sanierungen von mehr als 425.000 Wohnungen wurden über das Programm rund 1,6 Millionen Tonnen CO₂-Einsparung eingespart, die sich pro Jahr über den Nutzungszeitraum von durchschnittlich 30 Jahren ergeben. 2007 wurden weitere Schwerpunkte in der energetischen Gebäudesanierung auf die kommunalen Infrastruktureinrichtungen gelegt. Die Förderprogramme wurden darüber hinaus 2008 um einen Investitionspakt zwischen Bund, Ländern und Kommunen ergänzt. So wird es finanzschwachen Kommunen ermöglicht, langfristig kostenreduzierende Vorhaben der energetischen Gebäudesanierung insbesondere an Gebäuden der sozialen Infrastruktur durchzuführen. (59) Potenziale zur Energieeinsparung im Gebäudebereich werden auch durch die Novelle der Energieeinsparverordnung und der Heizkostenverordnung sowie die Einführung eines Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzes erschlossen: Die energetischen Anforderungen an Gebäude - bei Neubauten wie auch im Falle von wesentlichen Änderungen im Gebäudebestand - sollen um durchschnittlich 30 % verschärft und der Anteil der erneuerbaren Energien an der Wärmeversorgung bis 2020 auf 14 % erhöht werden. Die im Integrierten Energie- und Klimaprogramm im Gebäudebereich vorgesehenen Maßnahmen haben insgesamt das Potenzial, bis 2020 zusätzliche Heizkosteneinsparungen von bis zu 50 Mrd. Euro zu generieren. Darüber hinaus führt die vorgesehene Verdopplung des Kraft-Wärme-Kopplung-Stromanteils auf 25 % bis 2020 zu einer erheblich effizienteren Erzeugung von Energie. Auch die Länder richten Förderprogramme zur Reduktion der CO₂- Emissionen ein. Die Schwerpunkte liegen im Bereich der energetischen Sanierung von Gebäuden, des Einsatzes erneuerbarer Energien zur Wärmeversorgung und der rationellen Energieumwandlung in Kraft-Wärme-Kopplung. Energieverbrauchskennzeichnung und öffentliche Beschaffung (60) Eine transparent gestaltete Energieverbrauchskennzeichnung von Produkten (z.B. bei Haushaltsgroßgeräten) unterstützt Verbraucher bei Kaufentscheidungen. Die Bundesregierung geht hier mit gutem Beispiel voran und hat eine allgemeine Verwaltungsvorschrift erlassen, die alle Bundesdienststellen anhält, bei Beschaffungsentscheidungen die Lebenszykluskosten von Produkten und Dienstleistungen zu berücksichtigen. Das reduziert den Energieverbrauch des Bundes und entlastet den Bundeshaushalt. B. Energieversorgungssicherheit Netzausbau und Neubau von effizienten Kraftwerken (61) Höhere Energieeffizienz im Verkehr, bei Heizung und Warmwasser sowie in der Stromerzeugung und der verstärkte Einsatz erneuerbarer Energien leisten nicht nur einen Beitrag zur Bekämpfung des Klimawandels, sondern auch zur Versorgungssicherheit. Um Deutschlands Energieversorgung langfristig zu sichern, müssen darüber hinaus Netzbetrieb und Netzausbau effizienter gestaltet und hocheffiziente konventionelle Kraftwerke neu gebaut werden. (62) Der Bedarf an neuen und optimierten Netzen ist hoch. Ursachen dafür sind der zunehmende grenzüberschreitende Stromhandel, die Einspeisung des in den Offshore- und Onshore- Windenergieanlagen erzeugten Stroms und der geplante Anschluss neuer konventioneller Kraftwerke. Im Rahmen des Integrierten Energie- und Klimaprogramms hat die Bundesregierung Maßnahmen auf den Weg gebracht, um den schnelleren Ausbau und die Verbesserung der Stromübertragungsnetze zu ermöglichen. Diese Maßnahmen dienen insbesondere der Beschleunigung der Planungs- und Genehmigungsverfahren. Biokraftstoffe (63) Auch Biokraftstoffe können einen namhaften Beitrag zu einer nachhaltigen Energieversorgung leisten. Im Inland kann aber nicht die notwendige Biomasse dafür zur Verfügung gestellt werden. Importe werden erforderlich bleiben. Der Anteil der Biokraftstoffe ist im Übrigen nicht beliebig ausdehnbar. Darüber hinaus steht die Biokraftstoffproduktion in Nutzungskonkurrenz zur Nahrungsmittelproduktion. Daher ist bei der energetischen Verwendung von Biomasse grundsätzlich sicher zu stellen, dass die Erzeugung umweltverträglich erfolgt, Nutzungskonkurrenzen vermieden werden und die Verwendung ausreichend klima- und energieeffizient ist. C. Umweltfreundliche Technologien als strategischer Wettbewerbsfaktor Marktführerschaft bei Umwelttechnologien (64) Der Schutz der natürlichen Ressourcen und die effiziente und sparsame Verwendung von knappen Rohstoffen sind nicht nur nationale, sondern globale Herausforderungen. Auf dem Weltmarkt besteht eine wachsende Nachfrage nach umweltfreundlichen Technologien und innovativen Lösungen. Rahmenbedingungen auf dem heimischen Markt können Anreize für die Entwicklung ökoeffizienter Technologien setzen. Mit dem Erneuerbare-Energien- Gesetz (EEG) hat Deutschland eine führende Stellung im Bereich der erneuerbaren Energien aufbauen können. Die Novelle des EEG und gezielte Forschungs- und Fördermaßnahmen schaffen die Voraussetzung, dass Deutschland auch künftig zur technologischen Spitze gehören kann, die Wettbewerbsfähigkeit der erneuerbaren Energien gestärkt wird und die Förderungen der einzelnen Technologien an die Marktbedingungen angepasst wird. Durch das Erneuerbare-Energien-Wärme-Gesetz und das aufgestockte Marktanreizprogramm wird Deutschland künftig das Potential des Erneuerbare-Energien-Wärmemarkts noch besser erschließen. (65) Der vorgesehene "Nationale Entwicklungsplan Elektromobilität" mit einer Laufzeit von 10 Jahren wird wie bereits das Nationale Innovationsprogramm Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie nicht nur dazu beitragen, Fortschritte bei der Entwicklung effizienterer Fahrzeuge zu machen und CO₂-Emissionen zu reduzieren. Er reduziert auch die Abhängigkeit vom Erdöl, stärkt Deutschlands Wettbewerbsfähigkeit bei diesen Zukunftstechnologien und beschleunigt deren Marktentwicklung. VII. Arbeitsmarkt auf neue Herausforderungen ausrichten - demografischen Veränderungen begegnen Auf den Erfolgen aufbauen (66) Der Arbeitsmarkt in Deutschland hat sich schneller und deutlicher erholt als in früheren Aufschwungphasen. Dazu haben die Reformen am Arbeitsmarkt (unter anderem Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt, Gesetz zu Reformen am Arbeitsmarkt, SGB-II-Fortentwicklungsgesetz) beigetragen. Anders als in der Vergangenheit kommt die neu gewonnene Flexibilität und Dynamik nun zunehmend auch jenen Gruppen zugute, die mit besonderen Schwierigkeiten am Arbeitsmarkt konfrontiert sind - den Älteren, Langzeitarbeitslosen, Personen mit Migrationshintergrund und Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern mit einfachen Qualifikationen. Die Langzeitarbeitslosenquote (Eurostat) ist in Deutschland von 5,7 % im Jahr 2005 über 5,5 % im Jahr 2006 auf 4,7 % im Jahr 2007 gefallen. Der Rückgang um 0,8 Prozentpunkte zwischen den letzten beiden Jahren ist der stärkste Rückgang im EU15-Vergleich. Strukturelle Arbeitslosigkeit weiter senken (Länderspezifische Empfehlung) - Flexicurity in Deutschland (67) Um die strukturelle Arbeitslosigkeit weiter zu senken, greifen die Reformen am Arbeitsmarkt verschiedene Elemente von Flexicurity auf. Die Maßnahmen dienen der notwendigen Flexibilität am Arbeitsmarkt und einer schnelleren Integration in das Arbeitsleben und fördern gleichzeitig die Beschäftigungssicherheit und die soziale Absicherung. So zielt die deutsche Arbeitsmarktpolitik unter anderem darauf ab, den strukturellen Wandel sozial zu flankieren. Leistungsbezug bzw. die Hilfebedürftigkeit der Erwerbsfähigen sollen möglichst zügig und nachhaltig beseitigt oder zumindest verringert werden. Einerseits können den Arbeitsuchenden individuelle Unterstützungsangebote unterbreitet werden. Andererseits können erwerbsfähige Leistungsbezieher verpflichtet werden, daran aktiv mitzuwirken und alle zumutbaren Anstrengungen zu unternehmen, ihren Lebensunterhalt und den der mit ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen aus eigenen Mitteln zu bestreiten. Die Übergänge zwischen verschiedenen Beschäftigungen werden unterstützt. Offene Stellen sollen schnell und passgenau besetzt werden, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sollen ihre Beschäftigungsfähigkeit erhalten bzw. ausbauen. Die Förderung von Aus- und Weiterbildung leistet dazu einen maßgeblichen Beitrag. 2007 sind rund 340.000 Teilnehmer neu in eine geförderte Weiterbildung eingetreten und damit rund 37 % mehr als 2006 (250.000 Eintritte) und 150 % mehr als noch im Jahr 2005 (132.000 Eintritte). Für 2008 wird eine weitere Steigerung erwartet. Um die Eingliederung von Geringqualifizierten zielgerecht zu unterstützen wird mit dem Sonderprogramm der Bundesagentur für Arbeit für ältere und geringqualifizierte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer (WeGebAU) vor allem das Nachholen eines Berufsabschlusses verstärkt gefördert. Zudem werden durch die Einführung eines besonderen Zuschusses an Arbeitgeber zusätzliche Beschäftigungsmöglichkeiten für langzeitarbeitslose Menschen mit besonderen Vermittlungshemmnissen geschaffen, die auch unter Einsatz aller anderen Eingliederungsinstrumente auf absehbare Zeit nicht in den allgemeinen Arbeitsmarkt integriert werden können. Arbeitsrecht und soziale Sicherung (68) Wesentlicher Bestandteil des deutschen Flexicurity-Modells ist das Arbeitsrecht. Gesetzliche arbeitsrechtliche Regelungen beschränken sich regelmäßig auf die Festlegung von Mindestnormen. Arbeitgeber und Arbeitnehmer sowie Tarifvertragsparteien und Betriebspartner haben im Rahmen der gesetzlichen Regelungen einen erheblichen Spielraum zur Gestaltung solcher Arbeitsbedingungen, die eine flexible Arbeitsorganisation und die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen unter wechselnden Bedingungen sichern und zugleich den sozialen Schutz der Arbeitnehmer gewährleisten. (69) Auch die sozialen Sicherungssysteme haben eine wichtige Rolle bei der Umsetzung von Flexicurity. Das deutsche Sozialrecht bietet nicht nur Einkommenssicherheit auf hohem Niveau, sondern es enthält auch zentrale Elemente zur Sicherstellung von Flexibilität - vor allem in den Bereichen Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie flexible Arbeitsorganisation. Beispiele sind: Mini-Jobs, Gleitzone, Kindererziehungszeiten in der Rentenversicherung, Flexibilisierung der Arbeitszeit durch Wertguthaben. Von Herbst 2006 bis Mitte 2007 hat die Koalitionsarbeitsgruppe Arbeitsmarkt überprüft, wie durch eine Neuordnung des Niedriglohnbereichs eine sowohl arbeitsmarktpolitisch zielführende als auch fiskalisch tragfähige Gesamtlösung gefunden werden kann. Die Bundesregierung hat die bestehenden Instrumente Wohngeld und Kinderzuschlag weiterentwickelt und damit Familien mit niedrigen Erwerbseinkommen noch gezielter unterstützt. Arbeitsbedingungen verbessern (70) Die Bundesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, angemessene Mindestarbeitsbedingungen für deutsche und ausländische Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sicherzustellen. Das Arbeitnehmer- Entsendegesetz (AEntG) und das Mindestarbeitsbedingungengesetz werden deshalb weiterentwickelt, so dass für weitere Branchen Mindestlöhne festgelegt werden können. Auf diese Weise garantiert das AEntG sowohl dauerhaft in Deutschland beschäftigten als auch vorübergehend aus dem Ausland entsandten Arbeitnehmern die in Deutschland zwingend festgelegten Mindestlöhne. A. Arbeitsvermittlung weiter verbessern Arbeitsmarktpolitische Instrumente neu ausrichten (71) Der nachhaltige Abbau der Arbeitslosigkeit bleibt weiterhin eine zentrale Aufgabe der Bundesregierung. Die Bundesregierung beabsichtigt deshalb, noch in diesem Jahr die aktive Arbeitsmarktpolitik neu auszurichten und wird dazu einen Gesetzentwurf vorlegen (vgl. Tabelle lfd. Nr. 67). Das Instrumentarium der Arbeitsmarktpolitik wird unter Nutzung der Ergebnisse der wissenschaftlichen Evaluation weiterentwickelt und gestrafft. Arbeitsuchende Menschen sollen schneller in den Arbeitsmarkt integriert werden. Präventiven Ansatz stärken (Leitlinie 19) (72) Mit der Neuausrichtung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente sollen insbesondere die präventiven Elemente in der Arbeitsförderung gestärkt werden, um für Personen mit Vermittlungshemmnissen das Risiko von Langzeitarbeitslosigkeit zu vermindern. Für eine zielgerichtete und wirksame Vermittlung sollen die Agenturen für Arbeit unverzüglich, nachdem sich ein Erwerbstätiger arbeitsuchend gemeldet hat, den konkreten Handlungsbedarf in einer Eingliederungsvereinbarung festlegen. Bisher war dies erst nach Eintritt der Arbeitslosigkeit der Fall. Arbeitsverwaltung modernisieren und anpassen (Leitlinie 20) (73) Die Arbeitsverwaltung wurde in den letzen Jahren neu organisiert. Im Mittelpunkt steht das Kundenzentrum der Agenturen für Arbeit, in dem wichtige administrative Aufgaben von der Vermittlung in andere Bereiche verlagert wurden. Es soll durch verschiedene Maßnahmen (Terminierung und Auslagerung von Standardaktivitäten an Empfang, Eingangszone, Service Center sowie Nutzung des virtuellen Arbeitsmarktes) sichergestellt werden, dass die Vermittlungsfachkräfte mindestens 60 % ihrer Arbeitszeit für Vermittlungsgespräche nutzen. Ein Termin für eine Erstberatung soll innerhalb von 10 Arbeitstagen angeboten werden. Die Kundenzufriedenheit ist durch die Einführung des neuen Kundenzentrums spürbar gestiegen. (74) Durch die 2005 erfolgte Zusammenführung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe zur "Grundsicherung für Arbeitsuchende" kam es bei der Arbeitsverwaltung und den Kommunen überwiegend zu einer Neuorganisation und Bildung von Arbeitsgemeinschaften. Die gemeinsame Form der Verwaltungsorganisation wurde jedoch vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt und ist nur noch bis Ende 2010 zulässig. Die Bundesregierung erarbeitet derzeit gemeinsam mit den Ländern, den kommunalen Spitzenverbänden und der Bundesagentur für Arbeit eine Neuregelung. Für die Empfänger der Grundsicherung soll es möglichst wenige Änderungen hinsichtlich ihrer Betreuung geben. B. Beschäftigungspotenziale nutzen Integrative Arbeitsmarktpolitik (Leitlinien 18, 19) (75) Auch vor dem Hintergrund des demographischen Wandels ist es zentrales Anliegen der Bundesregierung, das inländischen Beschäftigungspotenzial möglichst umfassend zu nutzen. Dazu gehört es, allen Menschen, die einer Erwerbstätigkeit nachgehen wollen, am Arbeitsmarkt Chancen zu eröffnen, insbesondere auch denjenigen, die Probleme beim (Wieder-)Einstieg in den Arbeitsmarkt haben. Integration von Jugendlichen in den Arbeitsmarkt (76) Die Bundesregierung wird ihr Engagement zur Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit konsequent fortsetzen. Die Dauer der Arbeitslosigkeit bei Jugendlichen soll weiter verkürzt werden. Aufgrund der bisherigen Anstrengungen ging die Jugendarbeitslosigkeit seit ihrem Höchststand im Februar 2005 deutlich zurück und war 2007 auf dem niedrigsten Stand seit der Wiedervereinigung. Die durchschnittliche Dauer lag bei 3,8 Monaten. Eine Vielzahl junger Menschen konnte durch eine berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme oder eine Einstiegsqualifizierung eine Berufsausbildung beginnen. Die Einstiegsqualifizierung hat sich als Sprungbrett in eine betriebliche Berufsausbildung erwiesen. Sie wurde 2007 in das Arbeitsförderungsrecht und in das Recht der Grundsicherung für Arbeitsuchende als Regelleistung übernommen (vgl. Tabelle lfd. Nr. 71). Beschäftigungschancen älterer Menschen verbessern (77) Wichtige Maßnahmen zur Verbesserung der Beschäftigungschancen älterer Menschen wurden im "Gesetz zur Verbesserung der Beschäftigungschancen älterer Menschen" umgesetzt (vgl. Tabelle lfd. Nr. 72). Es trägt beispielsweise dazu bei, die berufliche Weiterbildung Älterer gezielt zu fördern. Damit setzt es ein deutliches Signal in Richtung lebenslanges Lernen. Darüber hinaus wurden der Eingliederungszuschuss für Unternehmen, die Ältere einstellen, weiter entwickelt und ein Kombilohn für ältere Beschäftigte eingeführt. Die Einstellungschancen älterer Arbeitnehmer wurden mit der erleichterten Befristung von Arbeitsverträgen verbessert. (78) Gleichzeitig unterstützen 62 regionale Beschäftigungspakte ältere Langzeitarbeitslose im Rahmen des Bundesprogramms "Perspektive 50plus - Beschäftigungspakte für Ältere in den Regionen" intensiv bei der Wiedereingliederung in den ersten Arbeitsmarkt. In der zweiten Programmphase 2008-2010 sollen bis zu 200.000 ältere Langzeitarbeitslose aktiviert und davon bis zu 50.000 wieder in den ersten Arbeitsmarkt integriert werden. (79) Die eingeleiteten Maßnahmen und die gesamtwirtschaftliche Entwicklung zeigen Wirkung. So lag die Erwerbstätigenquote der über 55-Jährigen in Deutschland im vierten Quartal 2007 bei 52,5 % und im Jahresdurchschnitt 2007 bei 51,5 %. Sie hat damit bereits jetzt die Zielquote von 50 % überschritten. Bis 2010 will Deutschland eine Erwerbsbeteiligung Älterer in der Altersgruppe der 55- bis unter 65-Jährigen von 55 % erreichen. Beschäftigungschancen schwerbehinderter Menschen verbessern (80) Vom Aufschwung am Arbeitsmarkt profitieren zunehmend auch schwerbehinderte Menschen. Ende Juni 2008 waren über 21.000 schwerbehinderte Menschen weniger arbeitslos als noch ein Jahr zuvor. Dies entspricht einem Rückgang von rund 13 %. Die Bundesregierung unterstützt diese Entwicklung, unter anderem durch das Projekt "Job4000", durch das Arbeitgeber, die einen besonders betroffenen schwerbehinderten Menschen einstellen oder einen zusätzlichen Ausbildungsplatz für einen schwerbehinderten Jugendlichen schaffen, finanzielle Unterstützung erhalten. Beschäftigungschancen von Frauen verbessern (81) Die Frauenerwerbstätigenquote in Deutschland ist von 58,7 % (2001) auf 64,0 % (2007) angestiegen (Männer 74,7 %). Damit übertrifft Deutschland die Zielvorgabe der Lissabon-Strategie (mindestens 60 % bis 2010) schon heute und liegt im Vergleich zu anderen Mitgliedstaaten der EU im oberen Mittelfeld. Frauen erreichen heute im Durchschnitt höhere und bessere formale Bildungsabschlüsse als Männer. Die für Frauen gleichwohl noch bestehenden Nachteile im beruflichen Werdegang und die geschlechtsspezifischen Entgeltunterschiede sollen weiter verringert werden. So sollen im Rahmen des von der Bundesregierung angekündigten gleichstellungspolitischen Aktionsprogramms "Perspektive Wiedereinstieg" auf breiter Ebene gezielt Maßnahmen zur Unterstützung für einen erfolgreichen beruflichen Wiedereinstieg von Frauen nach längerer familienbedingter Erwerbsunterbrechung angeboten werden. Vereinbarkeit von Familie und Beruf (82) Eine der wesentlichen Voraussetzungen, das Potenzial an gut ausgebildeten und hoch qualifizierten Frauen gesamtwirtschaftlich und gesellschaftlich noch besser und nachhaltig zu nutzen, sind Rahmenbedingungen, die es Frauen und Männern ermöglichen, Beruf und Familie miteinander zu vereinbaren. Wichtigste Bausteine sind hier der Ausbau der Kindertagesbetreuung (vgl. Tabelle lfd. Nr. 1) und die Schaffung einer familienfreundlichen Arbeitswelt mit flexiblen Arbeitszeiten und -formen. Mit dem Unternehmensprogramm "Erfolgsfaktor Familie" hat die Bundesregierung in enger Kooperation mit den Spitzenverbänden der deutschen Wirtschaft und den Gewerkschaften eine zentrale Plattform zur Förderung einer familienbewussten Personalpolitik in den Unternehmen geschaffen (vgl. Tabelle Nr. 70). Der gesetzlich vorgesehene Anspruch auf Teilzeitbeschäftigung der Eltern bei der Betreuung ihrer Kleinkinder während der Elternzeit sowie danach durch das Teilzeit- und Befristungsgesetz in Unternehmen mit mehr als 15 Beschäftigten tragen ebenfalls zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf bei. Einen wichtigen Beitrag zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf leistet auch das am 1. Juli 2008 in Kraft tretende Pflegezeitgesetz (vgl. Tabelle lfd. Nr. 77). Danach können Beschäftigte zur Pflege von Familienangehörigen eine berufliche Auszeit in Anspruch nehmen. Integration von Personen mit Migrationshintergrund in den Arbeitsmarkt (Leitlinie 20) (83) Die Bundesregierung hat mit ihrem Aktionsprogramm "Beitrag der Arbeitsmigration zur Sicherung der Fachkräftebasis in Deutschland" ein Konzept verabschiedet, das die arbeitsmarktgerechte Zuwanderung von hochqualifizierten Fachkräften beinhaltet. Dieses Konzept trägt den Interessen Deutschlands auch in der nächsten Dekade Rechnung. Darüber hinaus ist mit dem Aktionsprogramm auch der Aufbau eines systematischen Monitoringsystems zur Ermittlung des Fachkräftebedarfs verabredet worden. (84) Im Rahmen des Nationalen Integrationsplans haben Bund, Länder und Kommunen bereits 2007 umfangreiche Maßnahmen zur Förderung der beruflichen Integration initiiert. So können Ausländerinnen und Ausländer mit einer Aufenthaltsperspektive nicht nur an allen allgemeinen arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen, sondern auch an berufsbezogenen Sprachkursen teilnehmen. Die berufsbezogene Sprachförderung nach dem Europäischen Sozialfonds wird in der neuen Förderperiode 2007-2013 verstärkt mit Elementen der beruflichen Qualifizierung verbunden. Schwerpunkt der Integrationsförderung ist zudem die Bekämpfung der Integrationsdefizite innerhalb der zweiten und dritten Generation. Teil 2: Fortschritte seit September 2007 I. Länderspezifische Empfehlungen und Themen, die besondere Aufmerksamkeit genießen sollen ("Points to watch"), aus der Stellungnahme des Rates für Deutschland und ausgewählte Maßnahmen von Bund und Ländern Länderspezifische Empfehlungen Ausgewählte Maßnahmen 1. Verbesserung des Wettbewerbsrahmens bei Dienstleistungen 1.1 durch weitere Lockerung der restriktiven Vorschriften für reglementierte Gewerbe und Berufe - Modernisierung des Rechtsberatungsgesetzes (vgl. Tabelle lfd. Nr. 28) - Gesetz zur Neuregelung des Schornsteinfegerwesens (vgl. Tabelle lfd. Nr. 29) - Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie (vgl. Tabelle lfd. Nr. 30) - Umsetzung der Richtlinie zur Anerkennung von beruflichen Qualifikationen in das Handwerksrecht (vgl. Tabelle lfd. Nr. 31) 1.2 durch Verbesserung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Aufträge - Vereinfachung und Modernisierung des Vergaberechts (vgl. Tabelle lfd. Nr. 24) 1.3 durch wirksame Regulierung des Bitstrom-Zugangs auf der Vorleistungsebene - Festlegung eines Standardangebots und Entscheidung über die betreffenden Entgelte durch die Bundesnetzagentur (vgl. Tabelle lfd. Nr. 26) 2. Vorgehen gegen die strukturelle Arbeitslosigkeit 2.1 durch einen verbesserten Zugang zu Qualifizierungsmaßnahmen - Verstärkte Förderung von beschäftigten Geringqualifizierten und Älteren insbesondere in KMU (vgl. Tabelle lfd. Nr. 73) 2.2 durch weitere Reformen des Steuer- und Sozialleistungssystems - Senkung des Beitragssatzes zur Arbeitslosenversicherung auf 3,3 % (vgl. Tabelle lfd. Nr. 56) 2.3 durch eine effizientere Gestaltung der Arbeitsvermittlungsdienste für langzeitarbeitslose Arbeitslosengeld-II-Empfänger - Neuausrichtung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente (vgl. Tabelle lfd. Nr. 67) Points to watch Ausgewählte Maßnahmen 3. Sicherung der langfristigen Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen durch striktes Festhalten an der bisherigen Konsolidierung, auch im Rahmen der derzeitigen Reformüberlegungen zu den Finanzstrukturen innerhalb des föderalen Systems und durch genaue Beobachtung der Auswirkungen der Gesundheitsreform mit dem Ziel, das Ausgabenwachstum zu drosseln und die Effizienz der Gesundheitsversorgung zu erhöhen - Fortsetzung der Haushaltskonsolidierung (vgl. Tabelle lfd. Nr. 51) - Vorbereitung der Föderalismusreform II mit einer Schuldenbegrenzungsregel (vgl. Tabelle lfd. Nr. 52) - Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung (vgl. Tabelle lfd. Nr. 53); hinsichtlich zahlreicher Maßnahmen wurde die Verpflichtung der Selbstverwaltung zur Evaluation bzw. die Berichterstattung über die Auswirkungen gesetzlich festgehalten 4. Verbesserung des Rahmens für Wettbewerb im Schienenverkehr und weitere Verbesserung des Wettbewerbsrahmens bei den Gas- und Stromnetzen - Fortführung der Eisenbahnstrukturreform durch Beteiligung privaten Kapitals an der Deutschen Bahn AG (vgl. Tabelle lfd. Nr. 27) - Befristete Verschärfung der kartellrechtlichen Missbrauchsaufsicht über marktbeherrschende Strom- und Gasanbieter (vgl. Tabelle lfd. Nr. 19) - Anreizregulierungsverordnung (vgl. Tabelle lfd. Nr. 21) 5. Fortsetzung der Einrichtung zentraler Anlaufstellen für Existenzgründer und Verkürzung der Existenzgründungsverfahren - Reform des GmbH-Gesetzes zur Erleichterung und Beschleunigung bei GmbH-Gründungen (vgl. Tabelle lfd. Nr. 43) - Maßnahmen zur Verfahrensbeschleunigung (Verfahrensmanager, Genehmigung aus einer Hand, One-Stop-Agencies) auf Länderebene (vgl. Tabelle lfd. Nr. 34) 6. Förderung der beruflichen Weiterbildung im Rahmen der geplanten Maßnahmen im Bereich des lebenslangen Lernens - Gesetz zur Verbesserung der Beschäftigungschancen älterer Menschen mit Stärkung der Weiterbildung für ältere Menschen (vgl. Tabelle lfd. Nr. 72) Empfehlungen für die Länder des Euro-Raums Ausgewählte Maßnahmen 1. Fortführung der Haushaltskonsolidierung entsprechend den jeweiligen mittelfristigen Zielen gemäß dem Stabilitäts- und Wachstumspakt, wobei als Eckpunkt eine jährliche strukturelle Anpassung von mindestens 0,5 % des BIP gilt - Fortsetzung der Haushaltskonsolidierung (vgl. Tabelle lfd. Nr. 51) 2. Verbesserung der Qualität der öffentlichen Finanzen durch Überprüfung der öffentlichen Ausgaben und der Steuerpolitik sowie durch Modernisierung der öffentlichen Verwaltung zwecks Steigerung von Produktivität und Innovation - Unternehmenssteuerreform (vgl. Tabelle lfd. Nr. 38) - Vorbereitung der Föderalismusreform II mit einer Schuldenbegrenzungsregel (vgl. Tabelle lfd. Nr. 52) 3. Wirksame Maßnahmen zur Stärkung des Wettbewerbs, insbesondere bei Dienstleistungen, und Intensivierung der Maßnahmen zur Förderung der vollständigen Integration der Finanzmärkte und des Wettbewerbs bei Finanzdienstleistungen für Privatkunden bei gleichzeitiger Stärkung der Stabilitätsregeln und der Konvergenz auf dem Gebiet der Aufsicht - Modernisierung des Rechtsberatungsgesetzes (vgl. Tabelle lfd. Nr. 28) - Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie (vgl. Tabelle lfd. Nr. 30) - Umsetzung der Richtlinie zur Anerkennung von beruflichen Qualifikationen in das Handwerksrecht (vgl. Tabelle lfd. Nr. 31) - Gesetz zur Umsetzung der Beteiligungsrichtlinie (vgl. Tabelle lfd. Nr. 35) - Gesetz zur Änderung des Investmentgesetzes (vgl. Tabelle lfd. Nr. 36) zur Verbesserung der Wettbewerbsbedingungen am deutschen Fondsmarkt - Gesetz zur Modernisierung der Rahmenbedingungen für Kapitalbeteiligungen (vgl. Tabelle lfd. Nr. 40) 4. Steigerung von Flexibilität und Sicherheit auf den Arbeitsmärkten, unter anderem durch die Umsetzung der Flexicurity- Grundsätze, die auf die spezifischen Umstände eines jeden Mitgliedstaats zugeschnitten und uneingeschränkt mit soliden und langfristig tragfähigen öffentlichen Finanzen vereinbar sein müssen, durch eine bessere Abstimmung der Lohn- und der Produktivitätsentwicklung zur Förderung von Wirtschaftswachstum und Beschäftigung sowie durch Maßnahmen zur Förderung der Arbeitskräftemobilität über Länder- und Berufsgrenzen hinweg - Entwurf eines Gesetzes zur Neuausrichtung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente (vgl. Tabelle lfd. Nr. 67) - Leistungen zur Beschäftigungsförderung im Rahmen des SGB II für Langzeitarbeitslose mit Vermittlungshemmnissen (vgl. Tabelle lfd. Nr. 68) II. Tabelle: Maßnahmen und deren Stand der Umsetzung 2007-2008 im Rahmen des Nationalen Reformprogramms Anmerkungen: - Maßnahmen der Länder werden nur exemplarisch und zusammenfassend dargestellt. - Zur Kennzeichnung des Status der jeweiligen Maßnahme werden für den Stand der Entscheidung folgende Kategorien verwendet, die dem europäischen Rahmen folgen: 1 = Maßnahme durch die Bundesregierung angekündigt; 2 = öffentliche Anhörung; 3 = Maßnahme entscheidungsreif, d. h. insbesondere bei Parlamentsvorlagen liegt ein Kabinettsbeschluss vor; 4 = Maßnahme angenommen oder 5 = keine der vorgenannten Kategorien ist anwendbar. - Für den Stand der Umsetzung der Maßnahme werden folgende Kategorien verwendet, die dem europäischen Rahmen folgen: 1 = Umsetzung hat noch nicht begonnen; 2 = Umsetzung hat begonnen; 3 = voll umgesetzt; 4 = Umsetzung abgebrochen oder 5 = keine der vorgenannten Kategorien ist anwendbar. Lfd Nr. Beschreibung Klassifizierung Anmerkungen Status Beschreibung der Maßnahme Grund für die Einführung und erwartete Wirkung Stand der Entscheidung Stand der Umsetzung In Kraft treten Außer Kraft treten Prioritäten NRP 2005 und 2008 Integrierte Leitlinie( n) Empfehlungen / Points- to-Watch Empfehlungen Euro- Raum 1. Wissensgesellschaft und Innovation voranbringen 1. Ausbau eines bedarfsgerechten, qualitätsorientierten Betreuungsangebots für Kinder unter drei Jahren: Von 2008 bis 2013 sollen bundesweit 750.000 Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren (d. h. für ca. 35 % der unter Dreijährigen) in einer Kindertageseinrichtung oder der Kindertagespflege geschaffen werden; ab 2013 wird es einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz geben (Grundlagen: Tagesbetreuungsausbaugesetz sowie Gesetz zur Errichtung eines Sondervermögens "Kinderbetreuungsausbau"). Am 30.04 2008 hat das Bundeskabinett den Entwurf des Kinderförderungsgesetzes (KiföG) beschlossen, das den weiteren Ausbau der Kindertagesbetreuung verbindlich regelt. - Förderung von Chancengleichheit und sozialer Mobilität; - bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf für Frauen und Männer; - Verringerung der geschlechtsspezifischen Entgeltunterschiede; - Anpassung an die Bedingungen des demographischen Wandels 3 2 1, 6 18 2. Stärkung der Qualität in Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege durch: - Forum frühkindliche Bildung; - Aktionsprogramm Kindertagespflege Qualitative Verbesserung der frühkindlichen Förderung 4 2 1, 6 18, 23 Lfd Nr. Beschreibung Klassifizierung Anmerkungen Status Beschreibung der Maßnahme Grund für die Einführung und erwartete Wirkung Stand der Entscheidung Stand der Umsetzung In Kraft treten Außer Kraft treten Prioritäten NRP 2005 und 2008 Integrierte Leitlinie( n) Empfehlungen / Points- to-Watch Empfehlungen Euro- Raum 3. Länder: Schulische Kompetenzen verbessern durch: - Einführung verbindlicher Diagnose- und Vergleichsarbeiten für die Überprüfung der Bildungsstandards; - Qualitätsmanagement; - eigenverantwortliche Schule - Weiterentwicklung der Qualität des Unterrichts auf der Grundlage verbindlicher Standards der obligatorischen und regelmäßigen Weiterbildung der Lehrer sowie einer ergebnisorientierten Evaluation; - Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit 4 2 1 23 4. Bund und Länder haben 2007 mit dem Ausbildungsplatzprogramm Ost 10.000 zusätzliche betriebsnahe Ausbildungsplätze in den neuen Ländern und Berlin gefördert. Die Bundesregierung hat sich verpflichtet, das Programm bis 2010 mit einem Gesamtvolumen von 22.000 zusätzlichen fortzuführen. Weiterer Aufbau und Modernisierung der ostdeutschen Bildungsstrukturen 4 2 2007 2010 1 10, 23, 24 5. Hochschulpakt 2020: Im Rahmen ihrer verfassungsmäßigen Zuständigkeiten verfolgen Bund und Länder mit dem Hochschulpakt 2020 die Ziele, - langfristig ein ausreichendes Angebot an Studienmöglichkeiten sicherzustellen (zunächst bis 2010 sollen mehr als 90.000 zusätzliche Studienanfänger gegenüber dem Jahr 2005 an den Hochschulen aufgenommen werden); - die Leistungsfähigkeit der Hochschulforschung zu stärken; - Partnerschaften von Hochschulen und Unter- - Aufnahme der geburtenstarken und doppelten Abitur-Jahrgänge an den Hochschulen; - Stärkung der Exzellenz in der Hochschulforschung 4 2 2007 2010 1 7, 8, 23 Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern über den Hochschulpakt 2020 vom 05.09.2007 gilt für eine erste Förderphase bis 31.12.2010; Lfd Nr. Beschreibung Klassifizierung Anmerkungen Status Beschreibung der Maßnahme Grund für die Einführung und erwartete Wirkung Stand der Entscheidung Stand der Umsetzung In Kraft treten Außer Kraft treten Prioritäten NRP 2005 und 2008 Integrierte Leitlinie( n) Empfehlungen / Points- to-Watch Empfehlungen Euro- Raum nehmen zu gründen (durch Vielzahl von Plattformen, Netzwerken, Verbundforschungsprojekten und direkten Kooperationen zwischen Hochschulen und Unternehmen, Technologietransfer aus Fachhochschulen in KMU). Fortsetzung vorgesehen 6. BAföG-Novelle: - Bedarfssätze wurden zum 01.08.2008 um 10 %, Einkommensfreibeträge um 8 % angehoben. - Mit Blick auf die besondere finanzielle Belastung von Studierenden mit Kindern erhalten diese seit Anfang 2008 einen Kinderbetreuungszuschlag von 113 Euro für das erste und je 85 Euro für weitere Kinder. - Ausländische Auszubildende und Studierende sind seit Anfang 2008 schon dann nach dem BAföG förderungsberechtigt, wenn sie mit dauerhafter Bleibeperspektive in Deutschland leben. - Steigerung der Gefördertenzahl und der Zahl der Studierenden aus einkommensschwachen Schichten; - bessere Vereinbarkeit von Familie und Wissenschaftskarriere; - besseren Integration von bildungswilligen jungen Menschen mit Migrationshintergrund 4 3 2008 1 23, 24 Lfd Nr. Beschreibung Klassifizierung Anmerkungen Status Beschreibung der Maßnahme Grund für die Einführung und erwartete Wirkung Stand der Entscheidung Stand der Umsetzung In Kraft treten Außer Kraft treten Prioritäten NRP 2005 und 2008 Integrierte Leitlinie( n) Empfehlungen / Points- to-Watch Empfehlungen Euro- Raum 7. Nationaler Pakt für Ausbildung und Fachkräftenachwuchs in Deutschland (2004-2010): Die Wirtschaft hat sich verpflichtet, jährlich 60.000 neue Ausbildungsplätze und 30.000 neue Ausbildungsbetriebe einzuwerben und 40.000 Praktikumsplätze für Einstiegsqualifizierungen bereitzustellen. Der Bund hat sich verpflichtet, die Förderung von jeweils 40.000 Plätze bis zum Jahr 2010 sicherzustellen. Darüber hinaus wird die Bundesregierung den Anteil der Ausbildungsplätze in der Bundesverwaltung auf mindestens 7 % der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten festschreiben. Verbesserung des Ausbildungsplatzangebotes durch Erschließung neuer Potenziale für zusätzliche betriebliche Ausbildungsplätze 4 3 2007 2010 1, 6 23, 24 Der ursprünglich bis 2007 laufende Ausbildungspakt wurde für den Zeitraum bis 2010 verlängert. 8. Qualifizierungsinitiative: u. a. - Ausbildungsbonus; - Aufstiegsstipendien; - Bildungsprämie; - Nationaler Pakt für mehr Frauen in MINT-Berufen; - Programm zur Qualifizierung arbeitsloser Akademikerinnen und Akademiker; - Professorinnenprogramm: Rd. 200 Professuren, die mit Frauen besetzt werden, werden gemeinsam von Bund und Ländern durch eine Anschubfinanzierung gefördert. - Abbau der Zahl der Altbewerber um einen Ausbildungsplatz; - Gewinnung beruflich besonders Begabter für Hochschulstudium; - Finanzierung von individueller beruflicher Weiterbildung; - Gewinnung von Frauen für natur- und ingenieurwissenschaftliche Berufe; - Förderung von Berufsrückkehrerinnen; - Weiterbildung während Elternzeit und Berufspause unterstützen; - Chancengleichheit von Frauen in der Wissenschaft 3 1 2008 1, 6 23, 24 Im Rahmen eines Bildungsgipfels beabsichtigen Bund und Länder im Oktober 2008 eine Verständigung über gemeinsame Maßnahmen. Lfd Nr. Beschreibung Klassifizierung Anmerkungen Status Beschreibung der Maßnahme Grund für die Einführung und erwartete Wirkung Stand der Entscheidung Stand der Umsetzung In Kraft treten Außer Kraft treten Prioritäten NRP 2005 und 2008 Integrierte Leitlinie( n) Empfehlungen / Points- to-Watch Empfehlungen Euro- Raum 9. Länder: Stärkung des Bildungswesens im Hochschulbereich, z. B. durch: - Profilschärfung der Hochschulen u. a. durch leistungsbezogene Mittelverteilung; - Stärkung der Autonomie der Hochschulen; - Sicherung des Bedarfs an Ausbildungskapazitäten der Hochschulen insbesondere in den Natur- und Ingenieurswissenschaften; - Entwicklung neuer postgradualer multimedialer Weiterbildungsstudiengänge; - Einrichtung von Planstellen für von Stiftern finanzierte Professuren, soweit die Hochschulen die Folgefinanzierung zusichern; - Aufbau von lokalen elektronischen Beständen durch Digitalisierung, Bereitstellung von Multimediaprodukten und Verbesserung des Zugangs zu Datenbanken durch Einrichtung regionaler Server sowie Schaffung eines bundesweiten Hochleistungsrechenzentrums zur stärkeren Digitalisierung und Archivierung von Information und Wissen; - Aufbau von Exzellenzzentren an Universitäten und Forschungseinrichtungen Stärkung des Hochschulbildungswesens 5 (laufend) 5 (laufend) Laufende Maßnahme, keine Befristung 1 7, 23 Lfd Nr. Beschreibung Klassifizierung Anmerkungen Status Beschreibung der Maßnahme Grund für die Einführung und erwartete Wirkung Stand der Entscheidung Stand der Umsetzung In Kraft treten Außer Kraft treten Prioritäten NRP 2005 und 2008 Integrierte Leitlinie( n) Empfehlungen / Points- to-Watch Empfehlungen Euro- Raum 10. Exzellenzinitiative: Im Oktober 2006 wurden für die erste Förderrunde 18 Graduiertenschulen, 17 Exzellenzcluster und drei Zukunftskonzepte von insgesamt 22 Hochschulen bewilligt. In der zweiten Förderrunde ab 2007 wurden 21 Graduiertenschulen, 20 Exzellenzcluster und 6 Zukunftskonzepte bewilligt. Ausbau der forschungsstärksten Universitäten in Deutschland zu international herausragenden Spitzenzentren 4 2 2005 2011 1 8, 23, 24 11. Länder: Maßnahmen zur Förderung der Mobilität von Forschern, u. a. - Einrichtung von Anlaufstellen für rückkehrwillige Nachwuchsforscher; - Möglichkeit der Ernennung von Bewerbern aus anderen Staaten zu Landesbeamten Optimierung der Leistungsfähigkeit von Hochschulen und Landesinstituten 5 2 1 7, 23 12. Mit dem Pakt für Forschung und Innovation werden die jährlichen Zuwendungen von Bund und Ländern für die großen Wissenschafts- und Forschungsorganisationen (MPG, DFG, HGF, WGL, FhG) in den Jahren 2006-2010 um mindestens 3% gesteigert. - Wettbewerbsintensivierung durch Konzentration auf Exzellenz;
- Sicherung wissenschaftlicher Exzellenz durch international konkurrenzfähigen wissenschaftlichen Nachwuchs;
- verstärkte Zusammenarbeit mit der Wirtschaft sowie problemorientierter Technologietransfer, vermehrte Nutzung von Forschungs- und Entwicklungsergebnissen 4 2 2006 2010 1 7, 8, 10 13. Spitzencluster-Wettbewerb: Im August 2007 startete der erste nationale Spitzencluster-Wettbewerb. Der Wettbewerb wählt die leistungsfähigsten Cluster Deutschlands aus. Wissenschaft und Wirtschaft formulieren in enger Abstimmung und Zusammenarbeit gemeinsame Strategien, die auf den jeweiligen Stärken der Cluster aufsetzen und sich auf die Ausschöpfung noch ungenutzter Potenziale konzentrieren. Strategische Weiterentwicklung exzellenter Cluster 4 2 08/2007 2016/2017 1 7, 8, 10 14. Die Forschungsprämie für die öffentliche Forschung und die Forschungsprämie für gemeinnützige Forschungseinrichtungen werden für die Durchführung abgeschlossener Forschungsaufträge von kleinen und mittleren Unternehmen gewährt. Verbesserung der Kooperations- und Verwertungsorientierung der Wissenschaft 4 2 02/2007 und 010/2007 2009 1, 3 7, 8, 15 Im Rahmen der Hightech-Strategie der Bundesregierung 15. Forschungsprogramm IKT 2020: Die Forschungsförderung wird auf in Deutschland starke Anwendungsbereiche ausgerichtet, in denen Innovationen in hohem Maße IKT-getrieben sind. Neben der IKT-Wirtschaft selbst sind dies Automobil, Maschinenbau, Medizin, Logistik und Energie. - Wettbewerbsfähigkeit des Produktions- und Arbeitsplatzstandortes Deutschland sowohl branchenbezogen als auch branchenübergreifend sichern und erhöhen;
- Qualität von Wissenschaft, Forschung und technologischer Entwicklung im Bereich IKT stärken 4 2 2007 2011 1, 3 7, 8, 9 Im Rahmen der Hightech-Strategie der Bundesregierung 16. "Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand" mit den Schwerpunkten:
- Zusammenfassung der bisherigen Programme zur Kooperations- und Netzwerkförderung;
- Förderangebot mit abgestimmten einheitlichen Förderkonditionen;
- zentrale ressortübergreifende Förderberatungsstelle für Forschungs- und Innovationsprogramme;
- Ausbau der technologieorientierten Serviceleistungen der technischen Bundesanstalten für den Mittelstand Erhöhung der Transparenz bei der Innovationsförderung für KMU 4 2 07/2008 1, 3 7, 8, 15 17. "KMU-innovativ" soll die Forschungsförderung für KMU in Fachprogrammen attraktiver gestalten. Insbesondere in Technologiefeldern mit hohem Gründungs- und Anwendungspotenzial und in Wirtschaftsbereichen mit einer vorrangig mittelständischen Struktur wird die klassische Verbundförderung wirksam ergänzt. Ein wichtiger Bereich ist die Biotechnologie mit den Schwerpunkten "BioChance" und "BioChancePLUS", die im Rahmen von "KMU-innovativ" fortgeführt werden. Innovationspotential von KMU stärken. 4 2 09/2007 1, 3 7, 8, 15 Im Rahmen der Hightech-Strategie der Bundesregierung 18. Gesetz zur Verbesserung der Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums Das Gesetz setzt die Enforcement-Richtlinie 2004/48/EG in deutsches Recht um und enthält weitere Regelungen zur Stärkung des Schutzes und der Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums. 4 1 09/2008 1, 4 8 2. Märkte offen gestalten und Wettbewerb stärken 19. Befristete Verschärfung der kartellrechtlichen Missbrauchsaufsicht über marktbeherrschende Strom- und Gasanbieter: Erleichterte Feststellung missbräuchlich überhöhter Preise, u. a. auch bei unangemessener Überschreitung der Kosten Noch kein funktionierender Wettbewerb auf Strom- und Gasmärkten. Hohe Konzentration mitursächlich für erhebliche Preisanstiege. Schutz der Energieverbraucher vor Preismissbrauch aufgrund Marktmacht durch flankierende, befristet verschärfte Missbrauchsaufsicht, bis strukturell wirkende Maßnahmen zu mehr Wettbewerb geführt haben. 4 3 22.12.2007 2 13 4 20. Befristete Verschärfung des bestehenden Verbots von Verkäufen unter Einstandspreis im Lebensmittelhandel für marktstarke Unternehmen, Verbot erstreckt sich auch auf gelegentliche Verkäufe Hohe Konzentration im Lebensmittelhandel, teilweise ruinöser Preiswettbewerb. Wirksamerer Schutz kleiner und mittlerer Einzelhändler vor missbräuchlichen Verdrängungspraktiken; Dämpfung der Konzentration. 4 3 22.12.2007 2 13 21. Anreizregulierungsverordnung; Ersetzt die bisherige kostenbasierte Netzentgeltregulierung. Die Anreizregulierungsverordnung soll im Monopolbereich der Netze vergleichbare Bedingungen wie im echten Wettbewerb herstellen, indem sich die Unternehmen an den effizienten Wettbewerbern messen lassen müssen. Erhöhung der Effizienz der Netzbetreiber, Stärkung des Wettbewerbs, Senkung der Netzentgelte 4 1 06.11.2007 2 13 4 22. Gesetz zur Öffnung des Messwesens bei Strom und Gas für Wettbewerb und konkretisierende Rechtsverordnung: Sollen im Energiebereich sowohl den Einbau des Zählers als auch dessen Ablesung vollständig für Wettbewerb öffnen Stärkung des Wettbewerbs im Energiebereich 4 1 2 13 4 23. Einführung der regionalen Stromnetzkoppelung und eines regionalen Netzsicherheitssystems im Rahmen des Pentalateralen Energieforums (D, F, B, NL, LUX); Durchführung durch die Unternehmen - Verbesserte grenzüberschreitende Kooperation;
- angemessener Ausbau von Stromtransitkapazitäten;
- erhöhte Netzsicherheit 5 (Vereinbarung im Memorandum of Understanding vom 06.06.2007) 2 (Umsetzung bis 2009 geplant) 2 16 4 24. Vereinfachung und Modernisierung des Vergaberechts - Klärung aktueller Fragestellungen des Vergaberechts;
- weitere Übernahme von EU-Vorschriften (Vergabe-RL, Rechtsmittel-RL);
- Bürokratieabbau bei den Vergabe-, Vertrags- und Verdingungsordnungen 1 (Gesetzentwurf von 2008) 1 Geplant für 2008/2009 2 11, 12 1.2 25. Öffnung des Postmarkts für Wettbewerb (Markt für Briefdienstleistungen): Beendigung der Exklusivlizenz der Deutschen Post AG zum 31.12.2007 lt. Vorgabe Postgesetz Intensivierung des Wettbewerbs durch Wegfall aller monopolartigen Rechte 4 3 01.01.2008 2 13 26. Regulierung des IP-Bistrom-Zugangs: Auf der Basis der Regulierungsverfügung von 2006 hat die Bundesnetzagentur ein Standardangebot festgelegt. Dieses enthält die konkreten Bedingungen und wechselseitigen Pflichten, zu denen Wettbewerber bei der Deutschen Telekom IP-Bitstrom-Zugang erhalten können. Im Anschluss daran wurden die konkreten Entgelte für das Vorleistungsprodukt IP-Bitstrom-Zugang beschlossen (19,05 € für eine durchschnittliche Bandbreiteninanspruchnahme von 50 kbit/s). Verbesserung der Rahmenbedingungen für DSL-Wettbewerb. 4 (Entscheidungsfindung abgeschlossen) 3 13. 05.2008 30.06.2009 2 9 1.3 27. Fortführung der Eisenbahnstrukturreform durch Beteiligung privaten Kapitals an der Deutschen Bahn AG Verbesserung der Bedingungen für Wachstum des Schienenverkehrs 4 2 Umsetzungsziel November 2008 2, 3 13 4 28. Gesetze zur Neuregelung des Rechtsberatungsrechts (Rechtsdienstleistungsgesetz - RDG) - Vollständige Ablösung des historisch belasteten Rechtsberatungsgesetzes;
- Differenzierung zwischen unentgeltlicher und entgeltlicher Rechtsdienstleistung;
- Modernisierung und Anpassung an europäische und internationale Entwicklung und Deregulierung 4 3 01.07.2008 2, 3 12, 14, 15 1.1 3 29. Gesetz zur Neuregelung des Schornsteinfegerwesens - Stärkung des Wettbewerbs im Schornsteinfegerhandwerk;
- Verbraucher können (nach einer Übergangsfrist) künftig für die meisten Tätigkeiten ihren Schornsteinfeger aussuchen 3 1 Voraussichtlich Oktober 2008 2 13, 14 1.1 30. Vollständige Umsetzung und Durchführung der Dienstleistungsrichtlinie: Schaffung von Arbeitsgruppen auf Bund-Länder-Ebene zur Koordination eines einheitlichen Vorgehens Schaffung eines echten Binnenmarktes im Dienstleistungsbereich 5 2 2, 3 12, 14 1.1 3 31. Umsetzung der RL 2005/36/EG zur Anerkennung von beruflichen Qualifikationen in das Handwerksrecht (EU-EWR-Handwerks-VO) Umsetzung des EU-Rechts, Intensivierung des Wettbewerbs, Vollendung des Binnenmarktes 4 3 21.12.2007 2, 3 12, 14 1.1 3 3. Rahmenbedingungen für unternehmerische Tätigkeit verbessern 32. Zweites Gesetz zum Abbau bürokratischer Hemmnisse insbesondere in der mittelständischen Wirtschaft:
u.a. Entlastungen in den Bereichen Statistik, Buchführung, Sozialversicherungs-, Gewerbe-, Preis- sowie Straßenverkehrsrecht. Das Artikelgesetz soll insbesondere KMU sowie Existenzgründer dauerhaft entlasten und Rahmenbedingungen für Unternehmen und die Wettbewerbsfähigkeit insbesondere von KMU verbessern. Mit dem Gesetz ist eine Bürokratieentlastung der überwiegend mittelständischen Unternehmen und der Verwaltung von voraussichtlich mindestens 100 Mio. € verbunden 4 3 14.09.2007 3 13, 14 33. Drittes Gesetz zum Abbau bürokratischer Hemmnisse insbesondere in der mittelständischen Wirtschaft: u. a. Vereinfachung der Handwerkszählung, Maßnahmen im Gewerberecht Das Artikelgesetz soll insbesondere KMU sowie Existenzgründer dauerhaft entlasten und Rahmenbedingungen für Unternehmen und die Wettbewerbsfähigkeit, insbesondere von KMU, verbessern. Mit dem Gesetz ist eine Bürokratieentlastung der überwiegend mittelständischen Unternehmen und der Verwaltung von voraussichtlich 97 Mio. € verbunden. 3 1 3 14, 15 34. Länder: Bürokratieabbau u. a. durch:
- Messung neu eingeführter Informationspflichten für die Wirtschaft im Landesrecht nach den Grundsätzen des Standardkosten-Modells;
- "TÜV für Verwaltungsvorschriften" (systematische Überprüfung des Bestandes an Verwaltungsvorschriften des Landes in regelmäßigen Zeitabständen);
- Einführung von Schwellenwerten und Maßnahmen zur Verfahrensbeschleunigung (Verfahrensmanager, Genehmigung aus einer Hand, One-Stop-Agencies);
- Schaffung von Gründer-Agenturen (zentrale Anlaufstellen für Gründer zur Verbesserung der Startbedingungen für Unternehmensgründungen, junge Unternehmen sowie von Unternehmensnachfolgen);
- elektronische Abwicklung der Verwaltungsverfahren und Optimierung von Geschäftsprozessen;
- Abbau von Statistik- und Berichtspflichten;
- Deregulierung des Bauordnungsrechts Dauerhafte Entlastung der Unternehmen und der Bürger 5 (laufend) 2 Fortlaufende Maßnahmen 3 10, 14 35. Gesetz zur Umsetzung der Beteiligungsrichtlinie: Regelungen über Anzeigepflichten, Zuverlässigkeit des Erwerbers, vom Erwerber zu übermittelnde Informationen an die Aufsichtsbehörden, Frist zur Beendigung des Überprüfungsprozesses durch die Aufsichtsbehörden, Zusammenarbeit der Aufsichtsbehörden im Europäischen Wirtschaftsraum Umsetzung der Richtlinie 2007/44/EG des EP und des Rats vom 5. September 2007; Vereinheitlichung der Regeln über die Beteiligung an Finanzunternehmen aus den Sektoren Banken, Versicherungen und Wertpapierdienstleistungen 2 1 Spätestens Anfang März 2009 3 12 3 36. Gesetz zur Änderung des Investmentgesetzes und zur Anpassung anderer Vorschriften:
- Abbau überflüssiger Regulierungen für die Fondsbranche und Zurückführung der Regelungsdichte auf europäische Mindestvorgaben;
- Erweiterung der Geschäftsmöglichkeiten für institutionelle Anleger in Spezialfonds;
- Modernisierung der offenen Immobilienfonds;
- Einführung neuer Fondskategorien;
- Verbesserung von Anlegerschutz und Corporate Governance; - Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit des Investmentfondsstandortes Deutschland;
- verbesserte Wettbewerbsbedingungen am deutschen Fondsmarkt;
- Bürokratieabbau;
- Förderung von Produktinnovationen 4 3 28.12.2007 3 10, 12 3 37. 9. Gesetz zur Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes:
- Besserer Verbraucherschutz in der Lebensversicherung;
- Anpassung an internationale Aufsichtsstandards im Bereich des Risikomanagement;
- Flexibilisierung der Vorschriften für Pensionsfonds - Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 26. Juli 2005 (1 BvR 782/94);
- EU-weite Modernisierung der Versicherungsaufsicht (Solvency II) und damit Stärkung des EU/D-Finanzmarktes 4 3 01.01.2008 3 12, 14 38. Unternehmenssteuerreform 2008, insbesondere:
- Absenkung der tariflichen Belastung von Kapitalgesellschaften;
- Entlastung von Personenunternehmen durch Tarifvergünstigung für thesaurierte Gewinne;
- Stärkung der Investitionskraft kleiner und mittelständischer Unternehmen durch Investitionsabzugsbeträge;
- Verbreiterung der Bemessungsgrundlage durch die Zinsschranke;
- Einheitliche Hinzurechnung der Finanzierungsanteile aller Eigenkapitalsurrogate;
- Einführung einer Abgeltungssteuer auf private Kapitalerträge und Veräußerungsgewinne (ab 01.01.2009) - Verbesserung der steuerlichen Standortattraktivität Deutschlands und damit eine Zunahme an Investitionen, Wachstum und Arbeitsplätzen;
- weitgehende Rechtsformneutralität zwischen Personenunternehmen und Kapitalgesellschaften;
- Verstetigung der Finanzierungsbasis der Kommunen;
- Anreize zur Gewinnverlagerung nach Deutschland 4 2 01.01.2008 3 3, 14 2 39. Erleichterungen im Rahmen der Erbschaftsteuerreform bei Unternehmensnachfolge - Erfolgreicher Generationenübergang und Fortbestand der Unternehmen;
- Sicherung der Arbeitsplätze 3 (Gesetzesbeschluss Dezember 2007) 1 3 5, 13, 14 40. Gesetz zur Modernisierung der Rahmenbedingungen für Kapitalbeteiligungen (MoRaKG): umfasst als Mantelgesetz die Schaffung eines neuen Wagniskapitalbeteiligungsgesetzes (WKBG) und die Reform des Gesetzes über Unternehmensbeteiligungsgesellschaften (UBGG) - Förderung der Finanzierung junger und kleiner Unternehmen durch die Schaffung des WKBG;
- Verbesserung der Finanzierung des breiten Mittelstandes mit Beteiligungskapital durch Flexibilisierung der Regelungen des Unternehmensbeteiligungsgesetzes (UBGG) und bessere Anpassung an die Bedürfnisse der Praxis 4 1 Voraussichtlich August 2008; teilweise rückwirkende Anwendung ab 01.01.2008 3 15 3 41. Gesetz zur Begrenzung der mit Finanzinvestitionen verbundenen Risiken (Risikobegrenzungsgesetz) mit u. a. folgenden Maßnahmen:
- Erweiterung und Konkretisierung der Vorschriften im Wertpapierhandelsgesetz und im Wertpapiererwerbs- und übernahmegesetz zum abgestimmten Verhalten von Investoren ("acting in concert");
- bei wertpapierhandelsrechtlichen Meldungen Addition der Stimmrechte aus Aktien und aus vergleichbaren Positionen in anderen Finanzinstrumenten (d.h. Optionen);
- bessere Identifizierung der Inhaber von Namensaktien durch ein sanktioniertes Auskunftsrecht der Gesellschaft gegenüber dem im Aktienregister Eingetragenen darüber, wem die Aktien tatsächlich gehören;
- Inhaber wesentlicher Beteiligungen sollen künftig ab dem Erwerb einer Beteiligung in Höhe von 10 Prozent der Stimmrechte die mit der Beteiligung verfolgten Ziele und die Herkunft der finanziellen Mittel angeben;
- Konkretisierung der Informationsrechte von Arbeitnehmervertretungen nicht börsennotierter Unternehmen im Falle einer Übernahme, indem der Wirtschaftsausschuss bzw. Betriebsrat über das Übernahmeangebot und die Pläne des potentiellen Erwerbers rechtzeitig und umfassend informiert wird;
- Verbesserung des Verbraucher- und Schuldnerschutzes beim Verkauf und der Abtretung von Darlehensforderungen Die im Risikobegrenzungsgesetz vorgesehenen Maßnahmen sollen unerwünschten Entwicklungen in Bereichen, in denen Finanzinvestoren tätig sind, entgegenwirken. Hierzu gehören beispielsweise das "Anschleichen" an Unternehmen durch den Aufbau größerer Beteiligungspositionen, die Beeinflussung von Unternehmen über den Stimmrechtsanteil hinaus oder die Zerschlagung zukunftsfähiger Unternehmen allein aus kurzfristigen Renditeüberlegungen. 4 1 Voraussichtlich August 2008 3 13, 14 42. Gesetz zur Umsetzung der aufsichtsrechtlichen Vorschriften der Zahlungsdiensterichtlinie (Zahlungsdiensteumsetzungsgesetz):
- Schaffung eines modernen und rechtlich kohärenten Zahlungsverkehrsraums im Binnenmarkt;
- Festlegung eines spezifischen Erlaubnisverfahrens und besonderer Regelungen für eine laufende Aufsicht für die neue Institutskategorie der Zahlungsinstitute Umsetzung der aufsichtsrechtlichen Vorschriften der Richtlinie 2007/64/EG des EP und des Rates vom 13. November 2007 über Zahlungsdienste im Binnenmarkt 2 1 Spätestens bis zum 31.Oktober 2009 3 12 3 43. Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG) - Erleichterung und Beschleunigung von Gründungen;
- Vereinfachung der Durchsetzung von Gläubigeransprüchen;
- Deregulierung und Modernisierung des GmbH-Rechts 3 1 4. Quartal 2008 geplant 3 14 44. Masterplan Güterverkehr und Logistik: Handlungskonzept und Gesamtpaket von Maßnahmen zur optimalen Nutzung der Verkehrswege, gezieltem Ausbau, effizienteren und umweltfreundlicheren Gestaltung des Gesamtverkehrssystems, Vermeidung unnötiger Verkehre bei gleichzeitiger Sicherung der Mobilität sowie Stärkung des Logistikstandortes Deutschland und seiner Humanressourcen. Stärkung des Standorts Deutschland als Produktions- und Logistikstandort. 4 2 2008 3 3, 11, 16 45. Nationales Hafenkonzept für die See- und Binnenhäfen - Bewältigung der Verdopplung des Umschlagsaufkommens in den deutschen Seehäfen bis 2025;
- Stärkung des Hafen- und Logistikstandortes Deutschland 1 2 Voraussichtlich Ende 2008 3 3, 16 46. Flughafenkonzept der Bundesregierung 2008 Optimierung des föderalen deutschen Flughafensystems, um insbesondere die gestiegene Verkehrsnachfrage und die Anforderungen aus Klima- und Umweltschutz zu bewältigen 2 2 Voraussichtlich Ende 2008 3 3, 11, 16 47. Bund-Länder-Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" (GRW), Förderzeitraum 2007 - 2013; Novelliertes GRW-Gesetz (seit Sept. 2007 in Kraft) - Stärkung der Investitionstätigkeit der gewerblichen Wirtschaft zur Schaffung und Sicherung von Arbeitsplätzen
- Ausbau der wirtschaftsnahen Infrastruktur
- Initiierung von Kooperationsnetzwerken, Clustermanagement- und Regionalmanagement 4 3 01.01.2007 31.12.2013 3 10 48. Public Corporate Governance Kodex Verbesserung des Standards guter Unternehmensführung bei Unternehmen mit Mehrheitsbeteiligung des Bundes 1 1 2008 3 14 49. Verbesserung und Erweiterung der ERP- und KfW-Förderprogramme, u. a.:
- ERP-Regionalförderprogramm (Erhöhung der Finanzierungsanteile);
- KfW-Unternehmerkredit (Einführung einer 50%-tigen Haftungsfreistellung der Banken);
- neues ERP-Energieeffizienzprogramm "Energie-Effizienzfonds) (Förderung betrieblicher Energieeffizienzmaßnahmen);
- neues Programm KfW-Startgeld für kleine Unternehmen (Optimierung verschiedener Endkreditnehmerbedingungen) Verbesserung der Finanzierungssituation von KMU 4 3 Einzelne Maßnahmen zwischen 001/2007 und 002/2008 3 15 50. Gesetz zur Stärkung der Berufsaufsicht und zur Reform berufsrechtlicher Regelungen in der Wirtschaftsprüferordnung (Berufsaufsichtsreformgesetz - BARefG) Umsetzung der Achten Richtlinie und Stärkung der Berufsaufsicht über Wirtschaftsprüfer zur Stärkung des Anlegervertrauens und Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit des Berufsstandes 4 3 06.09.2007 3 12, 15 1.1 4. Öffentliche Finanzen tragfähig gestalten - nachhaltiges Wachstum sichern - soziale Sicherheit wahren 51. Maßnahmen des Bundes: Rückführung der Nettokreditaufnahme des Bundes von 14,3 Mrd. Euro im Jahr 2007 auf 11,9 Mrd. Euro im Jahr 2008 und 10,5 Mrd. im Jahr 2009. Weitere kontinuierliche Reduktion der Nettokreditaufnahme bis 2011 auf Null. Ziel: 2010 strukturell ausgeglichener Gesamthaushalt, 2012 strukturell nahezu ausgeglichener Bundeshaushalt Beitrag des Bundes zur Konsolidierung des Gesamthaushalts 3 (Bundeshaushaltsgesetz 2009 und Finanzplan 2008-2012) 2 4 2 3 1 52. Föderalismusreform II: Einsetzung einer gemeinsamen Kommission zur Modernisierung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen durch Beschluss von BT und BR am 15.12.2006 mit dem Ziel der Modernisierung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen. - Stärkung der Eigenverantwortung der Gebietskörperschaften und ihrer aufgabenadäquaten Finanzausstattung;
- Verbesserung der institutionellen Voraussetzungen für tragfähige öffentliche Haushalte von Bund und Ländern durch Regelungen zur Eindämmung der Staatsverschuldung und eines Verfahrens zur Vorbeugung von Haushaltskrisen;
- Aufgabenkritik und Standardsetzung, Entbürokratisierung und Effizienzsteigerung 5 (Ziel ist die Umsetzung der Reform bis zum Ablauf der Legislaturperiode im Jahr 2009.) 1 4 1, 2, 3 1 1, 2 53. Teile des Gesetzes zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-WSG):
- Einführung eines Gesundheitsfonds;
- Neues Vergütungssystem in der vertragsärztlichen Versorgung;
- Weiterentwicklung des Organisationsrechtes mit Insolvenzfähigkeit aller Krankenkassen (GKV-OrgWG) - Stärkung der Effizienz der Gesundheitsversorgung durch mehr Wettbewerb und strukturelle Reformen;
- Neuordnung der Finanzströme der GKV durch Einführung des Gesundheitsfonds;
- Qualitätsverbesserung der medizinischen Versorgung 4 2 01.01.2009 4 2, 5,18 3 2 54. Reform der Pflegeversicherung, u. a.:
- Stärkung der ambulanten Versorgung nach persönlichem Bedarf;
- Stufenweise Anhebung und Dynamisierung von Pflegeleistungen;
- Einführung einer unentgeltlichen Freistellung für Arbeitnehmer (Pflegezeit);
- Bessere Ausgestaltung der Prävention und Rehabilitation in der Pflege;
- Ausbau der Qualitätssicherung;
- Förderung der Wirtschaftlichkeit und Entbürokratisierung;
- Anhebung des allgemeinen Beitragssatzes um 0,25 % ab 01.07.2008 - Sicherung der Pflegeversicherung als zentraler Baustein der sozialen Sicherungssysteme;
- auch zukünftig Gewährleistung der solidarischen Absicherung des Risikos der Pflegebedürftigkeit mit dem Leitbild einer menschlichen Pflege;
- Sicherung eines angemessenen Verhältnisses zwischen ambulanter und stationärer Betreuung die verstärkte Ausrichtung der Versorgungsstrukturen an den Bedürfnissen der Pflegebedürftigen und ihrer Angehörigen 4 2 01.07.2008 4 2, 17, 18 55. Stärkung der Gesundheitsförderung und gesundheitlichen Prävention - Senkung der Prävalenz chronischer Erkrankungen;
- Verhinderung von Frühverrentung;
- Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit, Vermeidung von bzw. Reduzierung der Pflegebedürftigkeit 1 2 4 18 56. Senkung des Beitragssatzes zur Arbeitslosenversicherung ab 01.01.2008 von 4,2 % auf 3,3 % Höherer Anreiz für die Schaffung versicherungspflichtiger Arbeitsplätze 4 3 01.01.2008 4 2, 18, 22 2.2 57. Erhöhung des Renteneintrittsalters: Anhebung der Regelaltersgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung für die Jahrgänge 1947 und jünger ab 2012 von 65 auf 67 Jahre
- Langfristige Stabilisierung des Leistungsniveaus und des Beitragssatzes der gesetzlichen Rentenversicherung;
- Beitragssatz-Ziel 2020: nicht über 20 %, 2030: nicht über 22 %;
- Niveau-Sicherungsziel (Niveau vor Steuern) 2020: nicht unter 46 %, 2030: nicht unter 43 % 4 3 01.01.2008 4 2, 18 2.2, 3 2 58. Gesetz zur Rentenanpassung 2008:
- Aussetzung der Berücksichtigung der schrittweisen Erhöhung des Altersvorsorgeanteils bei der Rentenanpassung in den Jahren 2008 und 2009;
- Nachholen der ausgesetzten Stufen für die Erhöhung des Altersvorsorgeanteils in den Jahren 2012 und 2013 Teilhabe der Rentnerinnen und Rentner am Wirtschaftsaufschwung. Durch diese Maßnahmen beträgt die Rentenanpassung zum 01.07.2008 1,1 % (anstelle von 0,46 %). Auch im Jahr 2009 wird die Rentenanpassung höher ausfallen (um 0,63 Prozentpunkte höher). Maßnahme kann ohne Beitragssatzanhebung finanziert werden. 4 3 01.07.2008 4 17 2.2 59. Stärkung der zusätzlichen kapitalgedeckten Altersvorsorge mit dem Gesetz zur Förderung der betrieblichen Altersversorgung und zur Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch:
- Verlängerung der Sozialversicherungsfreiheit für die Entgeltumwandlung im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung über 2008 hinaus;
- Herabsetzung der Unverfallbarkeitsfrist bei der arbeitgeberfinanzierten betrieblichen Altersversorgung von 30 auf 25 Jahre;
- steuerliche Regelungen zur Flankierung der Herabsetzung der arbeitsrechtlichen Unverfallbarkeitsfristen;
- Anhebung der Kinderzulage bei der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge (Riester-Rente) für ab 01.01.2008 geborene Kinder von 185 Euro auf 300 Euro jährlich Zunahme der Verbreitung der privaten geförderten Altersvorsorge und der betrieblichen Altersversorgung 4 2 01.01.2009 bzw. 01.01.2008 4 2, 18 2.2, 3 60. Eigenheimrentengesetz:
- verbesserte Einbeziehung des Wohneigentums in die Riester-Förderung;
- Einbeziehung von Beziehern einer Rente wegen voller Erwerbsminderung / Erwerbsunfähigkeit und einer Versorgung wegen Dienstunfähigkeit in den förderfähigen Personenkreis der Riester-Rente Förderung der staatlich geförderten privaten Altersvorsorge sowie verbesserte Integration des selbstgenutzten Wohneigentums in die staatlich geförderte private Altersvorsorge 4 2 In wesentlichen Teilen zum 01.01.2008 4 2, 18 2.2, 3 61. Modernisierung der gesetzlichen Unfallversicherung:
- Straffung der Organisationsstruktur;
- Neugestaltung des Altlastenausgleichs und des Vermögensrechts der Versicherungsträger;
- Übertragung des Einzugs der Insolvenzgeldumlage von den Berufsgenossenschaften auf die Einzugsstellen Stabilisierung und nachhaltige Sicherung der Unfallversicherung 3 1 Geplant: 01.01.2009 4 2 2.2 5. Ökologische Innovation als Wettbewerbsvorteil nutzen - Energieversorgung sichern - Klimawandel bekämpfen 62. Integriertes Energie- und Klimaprogramm: Gesetzesund Verordnungspaket zur Erreichung der energie- und klimapolitischen Ziele der Bundesregierung nach den Beschlüssen des Europäischen Rates und den Meseberg-Beschlüssen der Bundesregierung; Maßnahmen u. a.
- Neufassung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG): insbesondere Verbesserung der Förderung der Windenergie; gezielter Anreiz für Einsatz von Reststoffen; Verbesserung der Netzintegration von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien;
- Novellierung der Energieeinsparverordnung (EnEV) 2009: Verschärfung der energetischen Anforderungen an Gebäude (bei Neubauten und wesentlichen Änderungen im Gebäudebestand) um durchschnittlich 30 %; in einer zweiten Stufe (angestrebt: 2012) werden im Rahmen des wirtschaftlich Vertretbaren die Effizienzanforderungen nochmals bis zur gleichen Größenordnung angehoben;
- Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz;
- Novellierung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes: Beitrag zur Verdopplung des Anteils der hocheffizienten Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen an der Stromproduktion auf ca. 25%; dazu Förderung bzw. Anregung von Investitionen in die Modernisierung und den Neubau von KWK-Anlagen und von Wärmenetzen mit einem Fördervolumen von insgesamt 750 Mio. Euro jährlich.
- Biogas-Einspeiseverordnung: vorrangige, kostengünstige Einspeisung von Biogas in das Erdgasnetz;
- Änderung der Heizkostenverordnung (Regelung über verbrauchsabhängige Erfassung und Verteilung von Heiz- und Warmwasserkosten);
- Programm zur energetischen Sanierung von Bundesgebäuden
- Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung für Pkw (Eckpunkte);
- Umstellung der Kfz-Steuer für Pkw auf CO₂-Basis (Eckpunkte);
- Novelle der Mauthöheverordnung, u. a. stärkere Mautspreizung unter Berücksichtigung der Partikelminderungsklassen;
- Fortschreibung, d. h. finanzielle Verstetigung über 2009 hinaus bis 2011 und inhaltliche Weiterentwicklung des seit 2001 laufenden CO₂-Gebäudesanierungsprogramms zur Steigerung der Energieeffizienz und Reduzierung des CO₂-Ausstoßes im Wohngebäudebereich;
- Investitionspakt von Bund, Ländern und Kommunen zur Förderung der energetischen Sanierung der sozialen Infrastruktur in finanzschwachen Kommunen;
- Gesetz zur Beschleunigung des Ausbaus der Höchstspannungsnetze, bestehend aus: Energieleitungsausbaugesetz mit Bedarfsplan und möglichen Pilotvorhaben zur Erdverkabelung, Änderungen des Energiewirtschaftsgesetzes, Änderung der Anreizregulierungsverordnung im Hinblick auf Einsatz von Gleichstromübertragungssystemen; Verkürzung des Rechtswegs nach VwGO hinsichtlich der vordringlichen Vorhaben auf eine Instanz
- allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Beschaffung energieeffizienter Produkte und Dienstleistungen;
- Förderprogramm "Sonderfonds Energieeffizienz in KMU";
- Ausweitung der Energieberatung von privaten Haushalten;
- Exportinitiative Energieeffizienz;
- Umsetzung der Ökodesign-Richtlinie inklusive Durchführungsmaßnahmen (IM) zu 19 Produktgruppen;
- Fortschreibung der EnergieverbrauchskennzeichnungsRichtlinie;
- Umsetzung der Richtlinie 2006/32/EG vom 05.04.2006 über Endenergieeffizienz und Energiedienstleistungen;
- Förderprogramm für Mini-KWK-Anlagen;
- Förderprogramm für gewerbliche Kälteanlagen;
- Nationaler Entwicklungsplan "Elektromobilität" - Umsetzung der Beschlüsse des Europäischen Rates vom 09.03.2007 zu Klimaschutz, Energieeffizienz und Ausbau erneuerbarer Energien: Reduktion der EU-Treibhausgas-Emissionen bis 2020 um 30 % gegenüber 1990, Erhöhung des Anteils erneuerbarer Energien am Primärenergieverbrauch bis 2020 auf 20 %, Erhöhung der Energieeffizienz bis 2020 um 20 % gegenüber dem Trend - Kabinettsbericht zur Umsetzung der Meseberg-Eckpunkte vom 05.12.2007: Reduktion deutscher Treibhausgas-Emissionen bis 2020 um 40 % gegenüber 1990, Erhöhung des Anteils erneuerbarer Energien im Strombereich bis 2020 auf mindestens 30 % und danach kontinuierliche weitere Erhöhung; Erhöhung des Anteils erneuerbarer Energien an der Wärmebereitstellung bis 2020 auf 14 % IEKP I: 4 IEKP II: 3 (Kabinettsbeschluss am 18. Juni 2008) Unterschiedlich je nach Einzelmaßnahme Ab 2008 (unterschiedlich je nach Einzelmaßnahme) 5 11 63. Emissionsbezogene Landeentgelte an Flughäfen Zur Verbesserung der Luftqualität an Flughäfen läuft eine dreijährige Testphase auf den Flughäfen München und Frankfurt. Der Flughafen Köln hat dieses Steuerungsinstrument zum 01.04.2008 ebenfalls eingeführt. Bei positivem Auswertungsergebnis wird sich die Bundesregierung für die Einführung an weiteren Flughäfen aussprechen. 4 2 Testphase seit 01.01.2008 5 11, 16 64. Ausbau der Energieforschung Erleichterter Übergang zu einer nachhaltigen Energieversorgung und Beitrag im Kampf gegen den Klimawandel durch Förderung von Forschung, Entwicklung und Demonstration neuer, innovativer Energietechnologien 5 2 1, 5 7, 8, 10 65. Förderung von Investitionen in die Nutzung erneuerbarer Energien im Wärmemarkt (Marktanreizprogramm) Der Ausbau erneuerbarer Energien zur Wärmenutzung ist erklärtes Ziel der Bundesregierung. Mit dem Marktanreizprogramm sollen Anreize für die Nutzung dieser Technologien gesetzt werden. 5 2 01.01.2008 5 11 66. Emissionshandel / Nationaler Allokationsplan 2008-2012, Zuteilungsgesetz: Festlegung der Gesamtzuteilungsmenge und Zuteilungsregeln für die Handelsperiode 2008-2012 und Schaffung einheitlicher Bedingungen für Investitionen Reduzierung von CO₂-Emissionen 4 2 August 2007 5 10, 11 6. Arbeitsmarkt auf neue Herausforderungen ausrichten - demografischen Veränderungen begegnen 67. Entwurf eines Gesetzes zur Neuausrichtung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente:
- Abschaffung unwirksamer oder zu wenig in Anspruch genommener Instrumente;
- höhere Effektivität und Effizienz der öffentlichen Arbeitsvermittlung durch weitere Entbürokratisierung der Leistungen zur Unterstützung der Ausbildungs- und Arbeitsvermittlung (flexible und bedarfsgerechte Unterstützung des Einzelnen im Rahmen eines Vermittlungsbudgets; höhere Flexibilität bei der Einschaltung Dritter);
- Ermöglichen der Erprobung innovativer Ansätze bei der Zentrale der Bundesagentur für Arbeit und in den Agenturen für Arbeit im Bereich der Grundsicherung;
- Erhöhung der Transparenz der Instrumente zur Förderung benachteiligter Jugendlicher;
- Förderung berufsbezogener Kenntnisse in der Sprache des Herkunftslandes für Personen mit Migrationshintergrund im Rahmen von ausbildungsbegleitenden Hilfen;
- Abschluss einer Zielvereinbarung zwischen dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales und der Bundesagentur für Arbeit über die Arbeitsförderung;
- Neuordnung der Regelungen zu den Leistungen zur Eingliederung in Arbeit im SGB II - Schnellere Integration von Arbeitsuchenden in den Arbeitsmarkt;
- transparentere Ausgestaltung der Regelungen der aktiven Arbeitsförderung;
- größere Handlungsspielräume für Vermittler vor Ort;
- Stärkung der präventiven Elemente 1 1 Voraussichtlich ab 01.01.2009 6 19 2.3 4 68. Job-Perspektive: Einführung von Leistungen zur Beschäftigungsförderung im Rahmen des Zweiten Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch - Perspektiven für Langzeitarbeitslose mit besonderen Vermittlungshemmnissen - Beitrag zum Erhalt und Ausbau der Fähigkeiten von langzeitarbeitslosen Personen mit mehreren Vermittlungshemmnissen;
- Verbesserung der Beschäftigungssituation für diesen Personenkreis;
- Erschließung neuer Beschäftigungsfelder 4 3 01.10.2007 6 17, 19 2.1, 2.3 4 69. Entwicklung eines Monitoringsystems zur Ermittlung des Fachkräftebedarfs Beschluss der Kabinettsklausur von Meseberg 24.8.2007: erhöhter Bedarf an höher qualifizierten Fachkräften 3 1 6 17, 20, 21 70. Förderprogramm "Betrieblich unterstützte Kinderbetreuung" Anreize für KMU mit bis zu 1.000 Beschäftigten, neue Betreuungsplätze für die Kinder ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Kindertageseinrichtungen zu schaffen 4 2 25.02.2008 Ende 2011 1, 6 18 71. Einführung eines Lohnkostenzuschusses und eines Qualifizierungszuschusses für benachteiligte junge Menschen, die anhaltend arbeitslos sind Verbesserung der Beschäftigungschancen benachteiligter junger Menschen 4 3 01.10.2007 2011 6 18, 19 2.1 72. Gesetz zur Verbesserung der Beschäftigungschancen älterer Menschen:
- Ausbau der Entgeltsicherung, der Lohnkostenzuschüsse und der Weiterbildung für ältere Menschen;
- Neuregelung befristeter Arbeitsverträge mit älteren Arbeitnehmer/innen ab dem 52. Lebensjahr Weitere Erhöhung der Erwerbstätigenquote älterer Menschen, Verbesserung der Weiterbildungsmöglichkeiten und Beschäftigungschancen für ältere Menschen, Verbesserung der arbeitsrechtlichen Möglichkeiten zur Einstellung älterer Menschen, Schaffung größerer Rechtsund Planungssicherheit 4 3 01.05.2007 teilweise 2011 6 18, 19, 21 2.1 73. Programm zur Unterstützung der Qualifizierungsförderung von gering qualifizierten und älteren Arbeitnehmern insbesondere in KMU (WeGebAU) Weiterbildung gering qualifizierter und älterer Arbeitnehmer zur Steigerung ihrer Beschäftigungschancen 4 3 Befristet bis 31.12.2008 6 18, 19, 23 2.1 74. Ausweitung des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes auf weitere Branchen und Modernisierung des Gesetzes über die Festsetzung von Mindestarbeitsbedingungen; bei einer Tarifbindung von mehr als 50% und auf der Grundlage eines gemeinsamen Antrags von Tarifvertragsparteien können Branchen in den Geltungsbereich des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes aufgenommen werden. Das Mindestarbeitsbedingungengesetz von 1952 soll so angepasst werden, dass für Branchen mit einer Tarifbindung von weniger als 50% Mindestlöhne festgelegt werden können. Branchenbezogene Sicherung von angemessenen Standards für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer 3 1 6 21 75. Ausweitung des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes auf die Branchen Gebäudereinigung und Briefdienstleistungen; Erlass von Mindestlohnverordnungen für beide Branchen auf der Grundlage des erweiterten Arbeitnehmer-Entsendegesetzes Erstreckung von tarifvertraglich festgelegten Arbeitsbedingungen auf alle Beschäftigten des Gebäudereinigerhandwerks; Aufnahme der Briefdienstleistungsbranche in das Arbeitnehmer-Entsendegesetz vor dem Hintergrund des am 01.01.2008 ausgelaufenen Postmonopols 4 3 Gebäudereinigung: 01.07.2007; Briefdienstleistungen: 01.01.2008 6 21 76. Nationaler Integrationsplan mit Zielen, konkrete Maßnahmen und Selbstverpflichtungen aller Beteiligten zu erarbeiten, u. a. um:
- Integrationskurse zu verbessern,
- von Anfang an deutsche Sprache zu fördern,
- Bildung und Ausbildung zu sichern und Arbeitsmarktchancen zu erhöhen Verbesserung der Integration von Migrantinnen und Migranten 5 3 07/2007 1,6 19, 23, 24 77. Pflegezeitgesetz: Beschäftigte können aufgrund des Pflegezeitgesetzes zur Pflege von Familienangehörigen bis zu 6 Monate unbezahlt von der Arbeit freigestellt werden. Bei akut auftretenden Pflegesituationen haben Beschäftigte das Recht auf unbezahlte Freistellung bis zu 10 Arbeitstagen. Verbesserte Vereinbarkeit von Beruf und familiäre Pflege 4 1 01.07.2008 6 21