Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat und das Europäische Parlament

Gemeinsame Maßnahme für Wachstum und Beschäftigung: Das Lissabon-Programm der Gemeinschaft

KOM (2005) 330 endg.; Ratsdok. 11618/05

Übermittelt vom Bundesministerium der Finanzen am 4. August 2005 gemäß § 2 des Gesetzes über die Zusammenarbeit von Bund und Ländern in Angelegenheiten der Europäischen Union (BGBl. I 1993 S. 313 ff.).

Die Vorlage ist von der Kommission der Europäischen Gemeinschaften am 25. Juli 2005 dem Generalsekretär/Hohen Vertreter des Rates der Europäischen Union übermittelt worden.

Hinweis: vgl. Drucksache 917/04 (PDF) = AE-Nr. 043278 und Drucksache 588/05 (PDF) = AE-Nr. 051961

Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament

Gemeinsame Maßnahmen für Wachstum und Beschäftigung:
Das Lissabon-Programm der Gemeinschaft

1. eine Botschaft der Zuversicht und Entschlossenheit

Die zentrale Botschaft der Lissabonner Partnerschaft für Wachstum und Beschäftigung ist durch und durch zuversichtlich und entschlossen: Die Herausforderungen, mit denen Gesellschaft, Wirtschaft und Umwelt Europas sich heute konfrontiert sehen, können gemeistert werden. Wenn sie richtig angegangen werden, eröffnen sich für Europa auch neue Möglichkeiten für Wachstum und Arbeit.

Heute steht Europa auf seinem Weg zur Bewältigung der internen und externen Herausforderungen an einem Scheideweg. Einerseits muss Europa sich dem Problem einer alternden Bevölkerung stellen, das langfristig zu einer starken Schrumpfung der Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter bei gleichzeitigem Anstieg des Anteils der Rentner führen wird. Wenn der Rückgang der Zahl der Arbeitskräfte nicht durch eine erhöhte Arbeitsproduktivität ausgeglichen wird, wird sich das Wachstumspotenzial bis 2040 dramatisch auf etwa 1 %, also die Hälfte des derzeitigen Niveaus, verringern. Ein derartiger Verlust an Wirtschaftskraft in Verbindung mit einem Anstieg der Ausgaben für die Alterssicherung würde eine erhebliche Belastung für das europäische Sozialmodell bedeuten. Andererseits ist die EU-Wirtschaft durch die immer rascher voranschreitende Globalisierung einem zunehmenden Wettbewerbsdruck von außen ausgesetzt. Die Bandbreite der Wirtschaftszweige, die sich dem externen Wettbewerb stellen müssen, ist größer geworden und schließt heute die Produktion sowohl von High-Tech-Gütern als auch von arbeitsintensiven Waren und Dienstleistungen ein. Bei den FuE-Investitionen in der EU ist nahezu eine Stagnation eingetreten. Wenn sich der derzeitige Trend fortsetzt, werden die Investitionen in FuE im Jahr 2010 bei 2,2 % des BIP liegen, also deutlich unter dem vereinbarten Ziel von 3 %. Vor diesem Hintergrund müssen wichtige Entscheidungen gefällt werden, die für die wirtschaftliche und soziale Zukunft Europas ausschlaggebend sein werden.

Am 2. Februar 2005 hat die Kommission einen Neubeginn für die Strategie von Lissabon vorgeschlagen. Die Anstrengungen der Europäischen Union sollen dabei auf zwei zentrale Aufgaben konzentriert werden: verstärktes, dauerhaftes Wachstum und Schaffung von mehr und besseren Arbeitsplätzen1. Die Organe der Europäischen Union haben seither damit begonnen, die neuen Impulse in konkrete Maßnahmen umzusetzen. Der Europäische Rat vom März hat, ebenso wie das Europäische Parlament und die europäischen Sozialpartner, dem Kommissionsvorschlag, die Strategie von Lissabon neu zu starten und gezielter auszurichten, seine volle Unterstützung erklärt.

Ziel der Lissabonner Partnerschaft für Wachstum und Beschäftigung ist es, unsere Wirtschaft zu modernisieren, um angesichts zunehmend globaler Märkte, des technologischen Wandels, der Umweltbelastungen und der Alterung der Bevölkerung den Erhalt unseres einzigartigen

Sozialmodells zu sichern. Diese Strategie ist auch im weiteren Kontext der nachhaltigen Entwicklung zu sehen, die erfordert, dass die Bedürfnisse der heutigen Generation erfüllt werden, ohne die Möglichkeiten künftiger Generationen, ihre eigenen Bedürfnisse zu befriedigen, zu gefährden.

Die Ressourcen, um unseren hohen Lebensstandards zu wahren, sind vorhanden, wir müssen jedoch etwas tun, um sie freizusetzen. Europa wird mehr in seine Jugend, in Bildung, Forschung und Innovation investieren müssen, damit wir unserer Gesellschaft das Handwerkszeug und die richtige Einstellung vermitteln können, um Wohlstand und Sicherheit für jeden Bürger zu schaffen. Wir werden weiter Märkte öffnen, Bürokratie abbauen und in moderne Infrastrukturen investieren, damit unsere Unternehmen wachsen, Innovationen tätigen und neue Arbeitsplätze schaffen können. Und wir werden die notwendigen Schritte unternehmen, um qualifizierte Arbeitskräfte mit Unternehmergeist heranzubilden, damit alle Europäer die Vorzüge einer Gesellschaft mit einem hohen Beschäftigungs- und Sozialschutzniveau und einer gesunden Umwelt genießen können. Alle diese Maßnahmen werden vor dem Hintergrund einer soliden makroökonomischen Politik getroffen werden.

Das Ziel selbst ist überzeugend, die Schritte auf dem Weg dorthin müssen jedoch erklärt werden. Unsere Gesellschaft steht heute vor Herausforderungen, die bei einigen Bürgern ein Gefühl der Unsicherheit und des Pessimismus hervorrufen. Der soziale und wirtschaftliche Fortschritt führt oftmals zu weit reichenden Veränderungen im Leben der Einzelnen, die nicht nur Vorteile, sondern auch Risiken mit sich bringen. Wir müssen die Bürger mit ihren legitimen Sorgen ernst nehmen und die Vorteile unserer neuen Strategie für den Alltag der Bürger verständlich vermitteln.

Die Beschleunigung des Wachstums und die Schaffung von Arbeitsplätzen sind die Schlüssel für die Freisetzung der Ressourcen, die wir benötigen, um unsere wirtschaftlichen und sozialen Ziele verwirklichen zu können, und sind eine wichtige Voraussetzung für das Erreichen unserer umweltpolitischen Ziele. Die öffentliche Debatte hat unlängst gezeigt, welch enorme Bedeutung unsere Bürger diesen Zielen beimessen. Der Neubeginn dieses ehrgeizigen Vorhabens zielt darauf ab, beides, Wachstum und Arbeitsplätze, zu sichern. Viele Maßnahmen werden erst im Laufe der Zeit zu sichtbaren Ergebnissen führen. Bei anderen wird sich der Erfolg früher einstellen. In allen Fällen müssen sie mit einem akuten Sinn für Dringlichkeit und mit kollektivem Verantwortungsbewusstsein angegangen werden. Es gilt jetzt keine Zeit mehr zu verlieren.

2. EIN Auftrag zum Handeln

Ein wichtiges Element des Neubeginnes von Lissabon ist die Überarbeitung der Governance-Struktur: Die jeweiligen Zuständigkeiten auf nationaler und gemeinschaftlicher Ebene sind deutlicher abgegrenzt worden, um Aufgaben und Kompetenzen besser in Einklang zu bringen. Die Kommission muss die Anstrengungen der Mitgliedstaaten ergänzen. Dementsprechend wurden die Maßnahmen auf der Ebene der Gemeinschaft und der Mitgliedstaaten in zwei einander ergänzende, jedoch getrennte Agenden aufgeteilt.

Der Erfolg der Lissabonner Partnerschaft für Wachstum und Beschäftigung hängt zwar in erster Linie von den Mitgliedstaaten und ihrer Entschlossenheit zur Durchführung der notwendigen Strukturreformen ab, die gemeinschaftliche Dimension bringt jedoch einen wesentlichen Mehrwert in die Strategie ein. So können maximale Synergien und eine größtmögliche Effizienz nur erreicht werden, wenn die nationalen Reformmaßnahmen durch Maßnahmen auf gemeinschaftlicher Ebene ergänzt werden. Die im Lissabon-Programm der

Gemeinschaft vorgestellten politischen Maßnahmen enthalten alle einen eindeutigen Mehrwert als Folge von auf Entscheidungen oder Koordinierung auf Gemeinschaftsebene. Besonders deutlich wird dieser Mehrwert bei den Gemeinschaftspolitiken in den Bereichen Binnenmarkt, Verbesserung der Infrastruktur und Schaffung besserer Rahmenbedingungen für Unternehmen. Einen wesentlich höheren Stellenwert müssen auch Maßnahmen zur Förderung von Wissen, Bildung und Qualifikationen erhalten, damit die Wettbewerbsfähigkeit der EU und das nachhaltige Wachstum gestärkt werden, während gleichzeitig der soziale und territoriale Zusammenhalt gesichert wird.

Der Europäische Rat vom Juni hat die Integrierten Leitlinien für Wachstum und Beschäftigung gebilligt, die eine Grundlage für die nationalen Programme der Mitgliedstaaten für Wachstum und Beschäftigung bilden. Der Europäische Rat hat außerdem die Kommission aufgefordert, als Gegenstück zu den nationalen Programmen ein "Lissabon-Programm der Gemeinschaft" zu unterbreiten, das alle auf Gemeinschaftsebene zu treffenden Maßnahmen abdeckt. Dieses Programm wird ebenso strukturiert sein wie die Integrierten Leitlinien für Wachstum und Beschäftigung. Die in dem Programm vorgeschlagenen Maßnahmen lassen sich drei großen Bereichen zuordnen:

Die Fortschritte sowohl auf nationaler als auch auf gemeinschaftlicher Ebene werden in einem einzigen jährlichen Fortschrittsbericht der EU bewertet werden. Was die Gemeinschaftsebene anbelangt, so wird der Bericht auf der laufenden Überwachung der in diesem gemeinschaftlichen Lissabon-Programm aufgeführten Maßnahmen aufbauen. In dem jährlichen Fortschrittsbericht der EU wird außerdem die Umsetzung der nationalen Programme der Mitgliedstaaten beurteilt werden. Auf der Grundlage dieser jährlichen Bewertung wird die Kommission, falls erforderlich, weitere auf gemeinschaftlicher Ebene erforderliche Maßnahmen festlegen und das Lissabon-Programm der Gemeinschaft entsprechend überarbeiten.

Obgleich keine Einigung über die Finanzielle Vorausschau für die Jahre 2007-2013 erzielt werden konnte, geht die Kommission davon aus, dass in naher Zukunft eine Einigung gefunden wird, und drängt die Mitgliedstaaten, eine angemessene Finanzierung von Maßnahmen zugunsten von Wettbewerbsfähigkeit für Wachstum und Beschäftigung zu beschliessen.

3. das Lissabon-Programm der Gemeinschaft - eine Agenda für Wachstum und Beschäftigung

Die Gestaltung und Durchführung makroökonomischer, mikroökonomischer und beschäftigungspolitischer Maßnahmen ist in erster Linie Sache der Mitgliedstaaten und wird in diesem Herbst Gegenstand nationaler Reformprogramme sein. Die Integrierten Leitlinien für Wachstum und Beschäftigung liefern Orientierung für diese Maßnahmen.

Durch die Vollendung des Binnenmarktes und die Durchführung gemeinsamer Politiken und Tätigkeiten, mit denen die nationalen Politiken unterstützt und ergänzt werden, leistet die

Gemeinschaft einen Beitrag zur gesamtwirtschaftlichen und beschäftigungspolitischen Agenda. Sie wird sich insbesondere auf eine Reihe von Schlüsselmaßnahmen mit hohem Mehrwert konzentrieren:

Die vollständige Liste der Maßnahmen des Lissabon-Programms der Gemeinschaft, die im Bereich der Regulierung, bei den Finanzinstrumenten und bei den Vorschlägen für Politikentwicklung vorgesehen sind, ist als Anhang beigefügt2. Anstrengungen zur Steigerung des Wachstumspotenzials der EU müssen vor einem soliden makroökonomischen Hintergrund unternommen werden. Die kürzlich vereinbarte Verbesserung bei der Durchführung des Stabilitäts- und Wachstumspakts wird dazu beitragen, dass in der EU eine bessere gesamtwirtschaftliche Stabilität erreicht wird, was eine wesentliche Voraussetzung für ein nachhaltiges Wirtschaftswachstum und die Entstehung von Arbeitsplätzen darstellt.

Nach dem Vorschlag der Kommission sollen die von den Strukturfonds und vom Kohäsionsfonds unterstützten Programme auf Investitionen in Wissen, Innovations- und Forschungskapazitäten sowie eine bessere allgemeine und berufliche Bildung abzielen, um so den Arbeitnehmern die Qualifikationen zu vermitteln, die es ihnen ermöglichen, den Wandel zu meistern und neue Tätigkeiten aufzunehmen. Sie werden dazu beitragen, die Attraktivität der Mitgliedstaaten, Regionen und Städte durch Förderung der wirtschaftlichen Infrastruktur zu erhöhen. Umfangreiche Infrastrukturinvestitionen in den Bereichen Verkehr, Umwelt und Energie müssen in Regionen mit Entwicklungsrückstand getätigt werden, insbesondere in den neuen Mitgliedstaaten, um Impulse für Wachstum und die langfristige Konvergenz mit dem Rest der Union zu geben. Indem sie für eine bessere Verkehrsanbindung sorgen, sind leistungsfähige Infrastrukturnetze eine der Voraussetzungen für Unternehmenswachstum und Arbeitsplatzschaffung in diesen Gebieten.

Der neue Fonds für die ländliche Entwicklung wird insbesondere auf die Schaffung von Wachstum und Arbeitsplätzen in ländlichen Gebieten sowie auf den Schutz und die Verbesserung der natürlichen Ressourcen ausgerichtet sein. Die Mittel werden schwerpunktmäßig für zukunftsorientierte Investitionen in Menschen, Innovation, Knowhow und Kapital in den Sektoren Land- und Forstwirtschaft sowie für die Einführung von IKT in ländlichen Gebieten und die Schaffung von mehr und besseren Arbeitsplätzen, vor allem für Frauen und junge Menschen, durch Diversifizierung der ländlichen Wirtschaft bestimmt sein.

Die Kommission hat soeben Strategische Leitlinien der Gemeinschaft für 2007-20133 vorgeschlagen, mit denen die nächste Generation der Programme im Bereich Kohäsionspolitik und ländliche Entwicklung gezielter auf Wachstum und Arbeitsplätze ausgerichtet wird. In den Leitlinien werden die Kohäsionspolitik und die Politik zur Entwicklung des ländlichen Raums eng auf die Lissabon-Agenda abgestimmt. Sie bilden einen Rahmen, der sicherstellt, dass den Prioritäten der EU - Anziehungskraft Europas für Investoren und Arbeitskräfte, Wissen und Innovation sowie mehr und bessere Arbeitplätze für alle - in den operationellen Programmen auf nationaler und regionaler Ebene Rechnung getragen wird.

Der horizontale Beitrag der Europäischen Investitionsbank (EIB) und des Europäischen Investitionsfonds (EIF) zur Finanzierung - insbesondere durch die EIB-Initiative "Innovation 2010" - ist hier hervorzuheben.

3.1. Wissen und Innovation - Motoren des nachhaltigen Wachstums

Wissen ist ein entscheidender Faktor, der es Europa ermöglicht, seinen internationalen Wettbewerbsvorteil zu erhalten. Den besten Beitrag zur Verbesserung des Forschungspotenzials Europas kann die EU leisten, indem sie die Ressourcen bündelt und wettbewerbsorientierte Rahmenbedingungen für die Forschung auf der Grundlage hervorragender Leistungen schafft. Es muss mehr und effizienter in Wissen und Innovation investiert werden, damit wir das EU-Gesamtziel von Forschungsinvestitionen in Höhe von 3 % des BIP erreichen und die Kapazitäten und Instrumente entwickeln können, durch die Europa wettbewerbsfähiger wird, Arbeitsplätze geschaffen werden und ein nachhaltiges Wachstum gesichert wird. Anreize für mehr und bessere Investitionen zu geben, ist zwar in erster Linie Sache der Mitgliedstaaten, die Gemeinschaft wird die Anstrengungen der Länder jedoch aus dem Gemeinschaftshaushalt ergänzen, um alle Formen der EU-weiten Zusammenarbeit im Bereich Forschung, Innovation und Bildung zu fördern, zu organisieren und auszuschöpfen. Durch eine Kombination aus gemeinschaftlichen Rechtsvorschriften und gemeinschaftlicher Finanzierung wird die technologische Innovation gefördert und Menschen und Kapital die europäische Forschung und innovative Unternehmensprojekte gewonnen.

Im Regulierungsbereich hat die Kommission eine umfassende Reform der Beihilfepolitik zur Förderung von Wachstum, Beschäftigung und Zusammenhalt angekündigt4. Durch eine Reihe von Revisionen soll die gezielte Ausrichtung staatlicher Beihilfen auf die Förderung von Wissen und Innovation erleichtert werden. Die Rahmenvorschriften für FuE-Beihilfen werden umfassend überarbeitet werden, um die Zusammenarbeit zwischen öffentlichen Forschungseinrichtungen und der Industrie zu intensivieren, und könnten um neue Vorschriften zur Innovationsförderung insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) erweitert werden. Darüber hinaus ist vorgesehen, staatliche Unterstützung für junge, innovative Unternehmen zu erleichtern, indem nicht nur direkte finanzielle Unterstützung gewährt, sondern auch ein leichterer Zugang zur Risikokapitalfinanzierung hergestellt wird. Auch für Maßnahmen zur Schaffung eines innovationsfreundlichen Umfelds, einschließlich Ausbildungsbeihilfen, Mobilitätsförderung und Clusterbildung, könnten flexiblere Vorschriften in Betracht gezogen werden. Insgesamt wird die Reform zu einer Verbesserung der allgemeinen Voraussetzungen für Innovation bei vereinfachten administrativen Rahmenbedingungen für die Mitgliedstaaten führen. Da Wettbewerb nach wie vor das wirksamste Instrument als Anreiz für Innovation und Wissen ist, werden die neuen Regeln sicherstellen, dass Beihilfen nur dort gewährt werden, wo externe Effekte mit erheblichem gesamtgesellschaftlichem Nutzen auftreten und wo der Wettbewerb nicht verzerrt wird.

Was die Gemeinschaftsfinanzierung anbelangt, so hat die Kommission zwei umfangreiche Investitionsprogramme für den Zeitraum 2007-2013 vorgelegt, nämlich das Siebte Rahmenprogramm für Forschung, technologische Entwicklung und Demonstration5 und das Rahmenprogramm für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation6.

Der Vorschlag für ein 7. FTE-Rahmenprogramm hat die Förderung herausragender Forschungskapazitäten und die Überwindung der Fragmentierung der Forschungstätigkeiten in Europa, die ungehinderte Weitergabe von Wissen und die Freizügigkeit von Forschern, die Schwäche Europas bei der Nutzung von Forschungsergebnissen und die Förderung von regionalen FuE-orientierten Clustern zum Gegenstand. Die vorgeschlagenen Tätigkeiten, die für die Bedürfnisse der Industrie höchst relevant sind, berücksichtigen die von den industriegeführten Technologie-Plattformen entwickelten strategischen Forschungspläne. Zu ihnen gehört auch eine intensivere Forschung und Innovation im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT). Die Initiative "i2010 - Eine europäische Informationsgesellschaft für Wachstum und Beschäftigung" hat die Förderung der Produktion und Nutzung dieser Technologien als wichtiger Motor für die soziale und wirtschaftliche Entwicklung zum Ziel.

Mit dem FTE-Rahmenprogramm wird ein neuer, ehrgeizigerer Ansatz für groß angelegte öffentlichprivate Partnerschaften auf Gebieten von besonderem Interesse für die europäische Wettbewerbsfähigkeit eingeführt. Diese Gebiete werden im Dialog mit der Industrie festgelegt werden - insbesondere auf dem Wege gemeinsamer Technologieinitiativen, wie sie derzeit in den Bereichen innovative Medizin, Nanoelektronik, eingebettete Systeme, Luftfahrt und Flugverkehrsmanagement, Wasserstoff- und Brennstoffzellen sowie globale Umwelt- und Sicherheitsüberwachung geplant sind7. Ferner ist ein neuer Mechanismus der Risikoteilung vorgesehen, mit dem der Zugang zu EIB-Darlehen verbessert wird.

Ein besonderer Schwerpunkt des FTE-Rahmenprogramms werden die Wachstumschancen für kleine und mittlere Unternehmen sein: Den KMU soll geholfen werden, Forschungstätigkeiten durchzuführen oder auszulagern, auf neuen Technologien beruhende Produkte und Märkte zu entwickeln, ihre Netze auszubauen, Forschungsergebnisse besser zu nutzen, technologisches Knowhow zu erwerben, ihre Arbeitnehmer so zu schulen, dass sie mit dem Wandel Schritt halten können - und dadurch mehr Arbeitsplätze zu schaffen.

Das Rahmenprogramm für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation wird sich in erster Linie an KMU und Unternehmer wenden. Durch die Verbesserung des Zugangs zu Märkten, Finanzmitteln und Unterstützungsdiensten wird das Programm innovative Unternehmen

unterstützen, die Einführung von IKT und Umwelttechnologien beschleunigen und ihre Finanzierung durch Risikokapital fördern.

Aus den Haushaltslinien für die transeuropäischen Netze wird die praktische Anwendung der FTE-Programme für Wissen und Innovation mithilfe von Industrieprojekten, die zur Verringerung der Verkehrsüberlastung und zur Steigerung der Produktivität beitragen sollen, unterstützt. Die wichtigsten Projekte sind Galileo (satellitengestützte Funknavigation für alle Verkehrszweige), ERTMS (Eisenbahnverkehr), SESAME (Luftverkehrskontrolle) und andere ITS-Anwendungen (Intelligente Verkehrssysteme).

In umweltfreundlichen, energieeffizienten Technologien und in Technologien für erneuerbare Energien liegt ein gewaltiges Potenzial für Wirtschaft, Umwelt und Beschäftigung. Die Kommission wird daher ihre Förderung der Entwicklung und Anwendung von Umwelttechnologien und der Durchführung von Öko-Innovationen verstärken, insbesondere durch den Aktionsplan für Umwelttechnologien (ETAP)8. Diese Technologien werden durch vermehrte Anstrengungen in der Forschung und bei der Verbreitung der Technologien einerseits und durch öffentliche und private Investitionen über die Strukturfonds und die Europäische Investitionsbank andererseits unterstützt werden, vor allem mit dem Ziel der Förderung kohlenstoffarmer Technologien.

Die Einigung über ein Gemeinschaftspatent ist nach wie vor ein zentrales Element im Engagement der Union zugunsten der Förderung einer wissensbasierten, innovativen Wirtschaft. Die Gemeinschaft wird Anstrengungen unterstützen, die Leistungsfähigkeit der Industrie aufrechtzuerhalten, indem auf europäischer Ebene in der Forschung, in Regulierungs- und Finanzierungsfragen zusammengearbeitet wird, also in Bereichen, in denen - aus Gründen der Größenordnung oder des Umfangs - ein einzelner Mitgliedstaat den Kampf gegen Markt- und Politikversagen im Alleingang nicht gewinnen kann.

3.2. Europa für Investoren und Arbeitnehmer attraktiver machen

Um Europa für Investoren attraktiver zu machen, Arbeitsplätze zu schaffen und das Wachstum zu beschleunigen muss der Marktzugang innerhalb der Sektoren und zwischen den Mitgliedstaaten erleichtert werden. Die Gemeinschaft wird daher der Vollendung des Binnenmarktes und der Verbesserung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften als den beiden wichtigsten politischen Instrumenten für die Schaffung von Arbeitsplätzen und die Verbesserung der Wachstumsleistung Europas höchste Priorität einräumen.

Bessere Rechts- und Verwaltungsvorschriften wirken sich eindeutig positiv auf die Rahmenbedingungen für das Wirtschaftswachstum, die Beschäftigung und die Produktivität aus. Durch Verbesserung der Qualität der Rechtsvorschriften werden die richtigen Anreize für Unternehmen geschaffen, unnötige Kosten verringert und Hindernisse für Anpassung und Innovation beseitigt. Die Maßnahmen, die in den Initiativen der Kommission und der Ratsvorsitze für "bessere Rechts- und Verwaltungsvorschriften" vorgesehen sind, müssen schnell umgesetzt werden.

Die Kommission wird ihre Arbeiten vor allem in drei Bereichen fortsetzen:

Ineffiziente Rechts- und Verwaltungsvorschriften, erschwerter Marktzugang und ungenügender Wettbewerbsdruck können Innovationen in Sektoren mit hohem Wachstumspotenzial behindern und den Nutzen für die Verbraucher verringern. Die Kommission hat deshalb eine Reihe von Sektorüberprüfungen vorgenommen, um unter besonderer Berücksichtigung der KMU Wachstums- und Innovationshemmnisse in Schlüsselsektoren zu ermitteln. Darüber hinaus wird die Kommission ein neues Konzept zur Berücksichtigung von KMU-Anliegen beim Entwurf von Rechtsvorschriften und politischen Maßnahmen der Gemeinschaft umreißen.

Der Binnenmarkt für Dienstleistungen muss voll funktionsfähig gemacht werden, und dabei gleichzeitig das europäische Sozialmodell erhalten. Der Dienstleistungssektor war im Zeitraum 1997-2002 für alle neu geschaffenen Arbeitsplätze in der EU verantwortlich. Dienstleistungen machen inzwischen 70% der EU-Wertschöpfung aus, aber nur etwa 20% des Intra-EU-Handels. Die Vollendung eines Binnenmarktes für Dienstleistungen dürfte mittelfristig zu einem Anstieg des BIP-Niveaus um 0,6% und des Beschäftigungsniveaus um 0,3% (bis zu 600 000 Arbeitsplätze) führen. Die Kommission wird im Rahmen des Legislativprozesses konstruktiv mit dem Europäischen Parlament, dem Rat und anderen Betroffenen zusammenarbeiten, um einen breit angelegten Konsens über die überarbeitete Dienstleistungsrichtlinie sicherzustellen.

Die Erbringung effektiver und hochwertiger Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse ist ein Schlüsselelement des europäischen Wohlfahrtsstaates; sie ist von wesentlicher Bedeutung für die Sicherstellung des sozialen und territorialen Zusammenhalts und trägt zur Wettbewerbsfähigkeit bei. Als Folgemaßnahmen zu ihrem Weißbuch über Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse von 2005 wird die Kommission Maßnahmen ergreifen, um mehr Leitlinien zu diesem Grundsatz zur Verfügung zu stellen.

Auch die vollständige Integration der Finanzmärkte wird zur Steigerung von Produktion und Beschäftigung beitragen, weil sie eine wirksamere Kapitalallokation und besserer Bedingungen für die Unternehmensfinanzierung ermöglicht. Da der Großteil der Rechtsvorschriften bereits verabschiedet wurde, muss die Aufmerksamkeit nun auf die Umsetzung und die konsistente Anwendung der Vorschriften gerichtet werden. Gleichzeitig ist es wichtig, verbleibende Hindernisse des Marktzugangs in Angriff zu nehmen.

Damit der Binnenmarkt reibungslos funktionieren kann ist für den freien Verkehr von Waren, Dienstleistungen und Personen eine angemessene und nachhaltige Infrastruktur erforderlich, die wiederum ein wichtiger Standortfaktor für Unternehmensinvestitionen ist. Gemeinschaftsfonds und -vorschriften werden nationale Bemühungen zur Förderung der Zusammenschaltung, Interoperabilität und Zugänglichkeit nationaler Netze ergänzen. Die

Union sollte ihre Bemühungen verstärken, die Unterstützung, die aus der TEN-Haushaltslinie und anderen Haushalts- und Finanzinstrumenten der Gemeinschaft erhältlich ist, auf die 30 wichtigsten Prioritäten und Projekte im Bereich Verkehr gemäß der Entscheidung über gemeinschaftliche Leitlinien9 zu konzentrieren. Die Mitgliedstaaten müssen ihren Verpflichtungen nachkommen, mit der Arbeit an 45 grenzübergreifenden "Schnellstart"-Projekten in den Bereichen Verkehr, Netze im Energiebereich und Breitbandnetze, F&E und Innovation zu beginnen. Der europäischen Koordinierung auf Einzelprojektbasis muss eine eindeutige Verpflichtung der betroffenen Mitgliedstaaten gegenüberstehen, die jeweiligen Planungs- und Finanzierungsprozesse in die Wege zu leiten.

Um die Hindernisse zu beseitigen, mit denen Unternehmen, die in mehreren Mitgliedstaaten tätig sind, auf Grund unterschiedlicher Vorschriften über die Besteuerung von Unternehmen in den 25 Mitgliedstaaten zu tun haben, versucht die Kommission, eine Einigung über eine gemeinsame konsolidierte Körperschaftssteuerbemessungsgrundlage und ihre Umsetzung herbeizuführen.

Die Gemeinschaft hat sich dem Abschluss eines ehrgeizigen Übereinkommens in der Doha-Runde verpflichtet, ergänzt durch bilaterale und regionale Handelsabkommen. Die Kommission wird ihren Dialog über Rechts- und Verwaltungsfragen auf internationaler Ebene fortsetzen, inklusive bilateraler Luft- und Seeverkehrsdienstabkommen, da dies ein Mittel ist, um sicherzustellen, dass unsere Standards gewahrt und anderswo angewandt werden. Darüber hinaus wird die Kommission ihre Strategie für die Durchsetzung von Rechten an geistigem Eigentum in Drittländern vorantreiben, in dem Bemühen, den Anstieg von Produkt- und Markenpiraterie aufzuhalten. Ferner soll eine neue Maßnahme in die Wege geleitet werden, um auf einen besseren Zugang zu den Märkten für öffentliche Aufträge in Drittländern zu drängen.

3.3. Mehr und bessere Arbeitsplätze schaffen

Wenn Europa Vollbeschäftigung erreichen, die Qualität und Produktivität am Arbeitsplatz erhöhen und den sozialen und territorialen Zusammenhalt stärken will muss es mehr Menschen in Beschäftigung bringen und dort halten, das Arbeitskräfteangebot erhöhen, die Sozialschutzsysteme modernisieren, die Anpassungsfähigkeit von Arbeitnehmern und Unternehmen verbessern und die Investitionen in das Humankapital durch bessere Bildung und Fertigkeiten erhöhen.

Diese Ziele und Prioritäten sind auch der Kern der kürzlich lancierten Sozialpolitischen Agenda10 und spiegeln sich in den integrierten Leitlinien für Wachstum und Beschäftigung wider. Zwar liegt die Hauptzuständigkeit für Beschäftigung, Sozialschutz, Bildung und Ausbildung weiterhin bei den nationalen Behörden, doch die Gemeinschaft wird deren Bemühungen ergänzen. Die europäischen Sozialpartner werden aufgefordert werden, eine wichtige Rolle zu spielen.

Die Gemeinschaft hat sich vorgenommen, die Antizipation und das Management wirtschaftlicher Umstrukturierung zu verbessern. Umstrukturierung und Verlagerung sind unvermeidbare Folgen des wirtschaftlichen Fortschritts und der Marktintegration. Wenn sie auftreten können sie sich allerdings destabilisierend auf die betroffenen Bürger und

Gemeinden auswirken. In solchen Fällen sollten alle verfügbaren Instrumente mobilisiert werden, um den Betroffenen bei der Meisterung der Veränderungen zu helfen und diese in neue Möglichkeiten zu verwandeln, während gleichzeitig angemessene Sicherheitsnetze bereitgestellt werden. Diesbezüglich wird die Kommission auf sektoraler und regionaler Basis Folgemaßnahmen zu ihrer Mitteilung über Umstrukturierung und Beschäftigung11 ergreifen. Die Kommission ist ferner der Auffassung, dass es wichtig ist, einen Fonds zu schaffen, um den am härtesten vom wirtschaftlichen Umstrukturierungsprozess betroffenen Menschen und Regionen zu helfen und eine Reserve für unvorhergesehene Folgen des Strukturwandels einzurichten.

Zur Erleichterung der beruflichen und geografischen Mobilität und zur Eröffnung von Beschäftigungsmöglichkeiten, die sich aus einem europaweiten Arbeitsmarkt ergeben, wird die Gemeinschaft Hindernisse für die Arbeitskräftemobilität abschaffen. Die Kommission wird Folgemaßnahmen zur Verabschiedung der Richtlinie über die Anerkennung beruflicher Qualifikationen ergreifen und einen europäischen Qualifikationsrahmen vorschlagen, mit dem die Anerkennung von Qualifikationen und Fertigkeiten durch die Schaffung der Voraussetzungen für Transparenz und gegenseitiges Vertrauen unterstützt und damit die akademische und berufliche Mobilität weit über die regulierten Berufe hinaus erleichtert werden soll.

Um das weltweit vorhandene Humankapital zu nutzen und den vorhandenen Wissensschatz auszuschöpfen wird die Kommission an einem gemeinsamen Rahmen für die Lenkung der wirtschaftlichen Migration auf EU-Ebene arbeiten und schlägt beschleunigte Zulassungsverfahren für den langfristigen Aufenthalt von Wissenschaftlern aus Drittländern und die Erleichterung einheitlicher Visa für Kurzaufenthalte vor.

Um Beschäftigung und Produktivität zu erhöhen und den sozialen Zusammenhalt zu stärken unterstützt und ergänzt die Gemeinschaft die Anstrengungen der Mitgliedstaaten in den Bereichen Humankapital, Bildung und Ausbildung, unter besonderer Berücksichtigung der Integration junger Menschen gemäß dem europäischen Pakt für die Jugend12. Um mehr Menschen in Beschäftigung zu bringen und zu halten wird die Kommission ferner die Mitgliedstaaten bei der Entwicklung von Strategien für aktives Altern, einschließlich Maßnahmen zur Erhöhung der gesunden Lebensjahre, unterstützen. Ergänzend zu den Aktivitäten des Europäischen Sozialfonds schlug die Kommission ein Programm für lebenslanges Lernen zur Unterstützung EU-weiter Aktivitäten und Netzwerken in diesem Bereich vor

Die Kommission beabsichtigt, Hochschulen und tertiäre Bildungseinrichtungen in ihren Bemühungen zu unterstützen, mehr zu den Zielen von Lissabon beizutragen, beispielsweise durch die Mobilisierung aller Quellen von EU-Fördermitteln für ihre Modernisierung und durch die Verstärkung der Zusammenarbeit im Rahmen des Programms Bildung und Ausbildung 2010 zur Ergänzung des Bologna-Prozesses. Darüber hinaus wird die Kommission die Errichtung eines europäischen Technologie-Instituts prüfen, um die besten Köpfe und Ideen aus der ganzen Welt anzulocken.

4. Fazit

Um die Glaubwürdigkeit der erneuerten Lissabonner Partnerschaft für Wachstum und Beschäftigung zu gewährleisten und die kontinuierliche Unterstützung der europäischen Bürgerinnen und Bürger zu sichern, müssen unverzüglich Maßnahmen ergriffen werden zur Erreichung greifbarer Ergebnisse. Schwerpunkt von Maßnahmen auf Gemeinschaftsebene sollten vor allem Schlüsselaktionen sein, wie beispielsweise die Förderung von Wissen und Innovation in Europa, die Reform der Politik der staatlichen Beihilfen, bessere Rechts- und Verwaltungsvorschriften, der Binnenmarkt für Dienstleistungen, der Abschluss der Doha-Runde, die Abschaffung von Mobilitätshemmnissen, die wirtschaftliche Migration und die sozialen Folgen der wirtschaftlichen Umstrukturierung. Es ist zudem wichtig, Kohäsions- und ländliche Entwicklungspolitik mit der Lissaboner Partnerschaft und Beschäftigung stärker in Einklang zu bringen. Die Kommission fordert die übrigen Organe der Europäischen Union auf, konzertierte Anstrengungen zu unternehmen, um schnellstmöglich Ergebnisse in diesen Politikbereichen zu liefern.

Synergien und die gegenseitige Ergänzung zwischen dem Gemeinschaftsprogramm und den Reformprogrammen der Mitgliedstaaten sind der Schlüssel zum Erfolg der erneuerten Strategie von Lissabon. Im Sinne der Partnerschaft für Wachstum und Beschäftigung und um dieses Programm erfolgreich umzusetzen wird die Europäische Kommission eng mit dem Europäischen Parlament und dem Ministerrat zusammenarbeiten und von den Sachkenntnissen anderer EU-Institutionen wie dem Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss, dem Ausschuss der Regionen und, im Finanzbereich, der Europäischen Investitionsbank profitieren.

Die Lissabonner Partnerschaft macht eine langfristige Kommunikationsstrategie erforderlich, die unsere Bürgerinnen und Bürger nicht nur informiert, sondern sie auch in den Prozess einbindet. Unsere Kommunikationsbemühungen müssen vor allem auf die nationale, regionale und lokale Ebene ausgerichtet sein. Aus diesem Grund muss eine enge und kontinuierliche Koordination mit nationalen Regierungen, Parlamenten, Regionen, Städten und der Zivilgesellschaft stattfinden. Dadurch erhält die Strategie ihre demokratische Legitimation und die Grundlage für ihren Erfolg.

Wir haben ein kritisches Stadium erreicht, sowohl in politischem wie auch in wirtschaftlichem Sinne. Wir erwarten, dass die Mitgliedstaaten glaubwürdige und ehrgeizige Aktionspläne vorlegen, damit Lissabon funktioniert. Europa muss wegweisend sein. Europa muss zeigen, dass es Entscheidungen treffen kann. Europa muss seine Entscheidungen auf eine solide Grundlage stellen. Die Entscheidungen müssen ehrgeizig, aber auch realistisch sein. Indem die Kommission in die Führung geht, kann sie die Mitgliedstaaten dazu anregen und ermutigen, Gleiches zu tun. Nur durch die vereinte Kraft der Kommission, des Europäischen Parlaments und der Mitgliedstaaten kann Europa die ehrgeizigen Ziele der erneuerten Agenda von Lissabon umsetzen. Es ist an der Zeit, zu liefern.