Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Unfallversicherung
(Unfallversicherungsmodernisierungsgesetz - UVMG)

Der Deutsche Bundestag hat in seiner 172. Sitzung am 26. Juni 2008 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Arbeit und Soziales - Drucksache 016/9788 - den von der Bundesregierung eingebrachten

mit beigefügten Maßgaben, im Übrigen unverändert angenommen.

I. In der Inhaltsübersicht werden nach Artikel 10 folgende Artikel 10a und 10b eingefügt:

II. Artikel 1 wird wie folgt geändert:

III. Artikel 3 Nr. 2 wird wie folgt geändert:

IV. Artikel 4 wird wie folgt geändert:

V. In Artikel 5 wird nach Nummer 2 folgende Nummer 2a eingefügt:

VI. Artikel 6 wird wie folgt geändert:

VII.Artikel 9 wird wie folgt geändert:

VIII. Nach Artikel 10 werden folgende Artikel 10a und 10b eingefügt:

"Artikel 10a
Änderung des Sozialgerichtsgesetzes

Das Sozialgerichtsgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 1975 (BGBl. I S. 2535), zuletzt geändert durch ..., wird wie folgt geändert:

Artikel 10b
Änderung des Gesetzes über die Errichtung einer Zusatzversorgungskasse für Arbeitnehmer in der Land- und Forstwirtschaft

Das Gesetz über die Errichtung einer Zusatzversorgungskasse für Arbeitnehmer in der Land- und Forstwirtschaft vom 31. Juli 1974 (BGBl. I S. 1660), zuletzt geändert durch ..., wird wie folgt geändert:

IX. Artikel 11 Abs. 3 wird wie folgt gefasst:

(3) Die Datenerfassungs- und -übermittlungsverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Januar 2006 (BGBl. I S. 152), die zuletzt geändert wurde durch (BGBl. I S. ... ), wird wie folgt geändert:

X. Artikel 13 wird wie folgt geändert: